[BE] Besoldungsrunde 2023-2025 Berlin

Begonnen von Tulpenzeit, 11.12.2023 08:52

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Talion

Zitat von: HeuteNeu am 23.12.2024 08:22
Eine Verständnisfrage... es kam ne Mitteilung wegen dem Verheirstetenzuschlag ab 11/24. Darin steht, dass durch die Umsetzung ab Januar die Neuberechnung rückwirkend erfolgt und es bei denen, die bisher Anspruch darauf hatten, zu Rückforderungen kommt. Ganz versteh ich das nicht . Alle haben zusätzlich die 75,05 auf die Grund besoldung erhalten und alle Berechtigten wegen Besitzstand den Ausgleich (der erst ab 01/25 richtig auf dem Zettel erfolgen wird. Aber von der Summe her ändert sich doch nichts. Wie kann es zur Überzahlung kommen??
Habe ich unterm Strich doch 75€ weniger ?

Siehe dem Dir nachfolgend Post von BigT - damit erklärt sich die Überzahlung. Das LVwA ist noch nicht so schnell mit der Umsetzung hinsichtlich der richtigen Berechnung.

Und ja: Mit der Zeit hast Du dann 75 Euro weniger, weil der Bestandsschutz-Betrag nach jeder Besoldungserhöhung prozentual abgeschmolzen wird. Beispiel: Erhöht sich irgendwann die Grundbesoldung auf Grund einer Einigung der Länder mit den Gewerkschaften bzw. auf Grund des Nachziehens mit den Ergebnissen der Tarifverhandlungen um 1 Prozent, so wird der Bestandsschutz-Betrag um 1 Prozent abgeschmolzen.

HeuteNeu

Nochmal: Ich habe heute den Besoldungsnachweis bekommen und ja, es ist weniger. Im Grundgehalt sind 75,05€ drin, welches jetzt jeder erhält. Familienzuschlag nur noch die anderen 75,05. Da ist kein Ausgleich drin. Nach meiner Berechnung erhalte ich 75,05 weniger. Im Grunde habe ich nur eine Erhöhung von 200€ erhalten , alle unverheirateten 275,05.  es wurde somit nur umgebucht .

SwenTanortsch

Zitat von: Arwen am 23.12.2024 09:01
Hallo Swen, ja das sieht nicht gut aus. Hatte formuliert,   " es wird beantragt, den Beklagten zu verurteilen, an den Kläger den Differenzbetrag zwischen dem erhaltenen Kinderzuschlag für das dritte Kind und dem durch das BverfG festgestellten alimentationsrechtlichen Mehrbedarf für das dritte Kind nachzuzahlen......"
Die Einschätzung der Berichterstatterin hinsichtlich meiner berechtigten Anspruchsjahre liegt zwar vor, aber ich stelle mich darauf ein, dass die Klage als unzulässig nach fast 3 Jahren abgewiesen wird. Das hätte das Gericht auch schon vorher machen können, dann hätte das NLBV nicht soviel Arbeit gehabt.
Bin leider nicht die hellste Kerze auf der Torte. Dank und ruhige Weihnachtszeit

Das hat nichts mit Helligkeit zu tun, sondern nur mit Kenntnis über formelles Recht. Hast Du denn keinen Anwalt, Arwen, der Dich vor der Kammer vertritt? Es sollte Dir doch regelmäßig möglich sein, von einer Leistungsklage in eine Feststellungsklage überzugehen, jedenfalls solange der entsprechend zugrunde gelegte Rechtsbehelf statthaft ist. Entsprechend sollte sich Deine Klage doch mit einiger Warscheinlichkeit als Erweiterung des ursprünglichen Antrags rechtfertigen lassen, vermute ich. Wie gesagt, ein wenig lässt mich das, was Du hier schreibst, wiederkehrend ratlos zurück. Da offensichtlich noch keine Entscheidung gefällt ist, sollte Dir der skizzierte Weg ggf. auch weiterhin offenstehen. Das würde ich nun umgehend von Deinem Anwalt prüfen lassen - denn genau dafür hat man doch einen Anwalt.

Arwen


SwenTanortsch

Gern geschehen, lass das nicht schleifen, sondern vesuche möglichst rasch, eine entsprechende Erweiterung der Klage zu erwirken, sofern Dein Anwalt das, was ich geschrieben habe, nicht grundlegend anders sehen sollte. Denn es geht ja doch um einen Batzen Geld. Dir weiterhin alles Gute!

Talion

Zitat von: HeuteNeu am 23.12.2024 11:54
Nochmal: Ich habe heute den Besoldungsnachweis bekommen und ja, es ist weniger. Im Grundgehalt sind 75,05€ drin, welches jetzt jeder erhält. Familienzuschlag nur noch die anderen 75,05. Da ist kein Ausgleich drin. Nach meiner Berechnung erhalte ich 75,05 weniger. Im Grunde habe ich nur eine Erhöhung von 200€ erhalten , alle unverheirateten 275,05.  es wurde somit nur umgebucht .

Na, dann ist doch alles in Ordnung bei Dir - wo ist jetzt Deiner Meinung nach ein Problem vorhanden, wenn Du keine Überzahlung hattest ?  ::)

Und ja: Wie bereits von mir geschrieben, hast Du mit der Zeit 75 Euro weniger ...

Und 75,05 Euro + (momentan) 75,05 Euro sind doch die alten 150,10 Euro Familienzuschlag 1. Eventuelle Beschwerden bitte direkt an die Legislative  ;)

Hummel2805

Mal eine Frage an die Berliner Kollegen:

Ist denn das BerlBVAnpG 2024-2026 schon als Gesetz beschlossen worden?

Danke und VG

mmp

Scheint durch zu sein.

https://www.parlament-berlin.de/dokumente/drucksachen?Open&Wahlperiode=19&Vorgang=19%2F2073&Ausschuss=19-plenum

Siehe plen19-058-bp.pdf
Beschlussprotokoll Plenum 19/58
19. Dezember 2024

Siehe plen19-058-bp.pdf
5.3 Priorität der Fraktion der CDU
(TOP 15)
(15) Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom
27. November 2024
Drucksache 19/2073
zur Vorlage – zur Beschlussfassung –
Drucksache 19/2002
Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung
für das Land Berlin 2024 bis 2026 und zur Einführung
und Änderung weiterer Vorschriften (BerlBVAnpG
2024-2026)
Zweite Lesung
angenommen mit Änderung gemäß Beschlussempfehlung

matthew1312

Der Schund steht seit heute im GVPl.

Direktlink:

https://www.berlin.de/sen/justiz/service/gesetze-und-verordnungen/2024/ausgabe-nr-41-vom-28122024-s-633-660.pdf

Artikel 5 Nr. 3 BerlBVAnpG 2024-2026 ist ganz interessant. Da werden mehrere Leute von A15 und A16 per Dekret auf B2 und B3 gehoben. Leistungslos.

Mit Wirkung zum 1. Januar 2024. Das ist kein Tippfehler. Ein Jahr rückwirkend. Was entstehen da für Nachzahlungen für diese verdienten Leute?

Ist das deren Ernst?

Bevor jemand fragt: Ja, es betrifft mich. Ich lasse mich ungern vom Gesetzgeber für dumm verkaufen.

P33t

Zitat von: matthew1312 am 28.12.2024 00:33
Der Schund steht seit heute im GVPl.

Direktlink:

https://www.berlin.de/sen/justiz/service/gesetze-und-verordnungen/2024/ausgabe-nr-41-vom-28122024-s-633-660.pdf

Artikel 5 Nr. 3 BerlBVAnpG 2024-2026 ist ganz interessant. Da werden mehrere Leute von A15 und A16 per Dekret auf B2 und B3 gehoben. Leistungslos.

Mit Wirkung zum 1. Januar 2024. Das ist kein Tippfehler. Ein Jahr rückwirkend. Was entstehen da für Nachzahlungen für diese verdienten Leute?

Ist das deren Ernst?

Bevor jemand fragt: Ja, es betrifft mich. Ich lasse mich ungern vom Gesetzgeber für dumm verkaufen.

Kommt stark auf die Höhe der Erfahrungsstufe der A15/A16-Besoldung an, weil es bei B-Besoldungen keine mehr gibt, aber der Sprung ist teilweise sehr heftig. Zwischen 800 Euro netto und 1800 Euro netto(!) monatlich ist alles möglich, je nach Ausgangslage (vorherige Erfahrungsstufe). Aber wieso genau betrifft es dich? Bist du etwa in einer der Leitungspositionen dort? Dann würde mich dein Nickname mit der ..1312 stark wundern.

Talion

Zitat von: matthew1312 am 28.12.2024 00:33

Artikel 5 Nr. 3 BerlBVAnpG 2024-2026 ist ganz interessant. Da werden mehrere Leute von A15 und A16 per Dekret auf B2 und B3 gehoben. Leistungslos.

Mit Wirkung zum 1. Januar 2024. Das ist kein Tippfehler. Ein Jahr rückwirkend. Was entstehen da für Nachzahlungen für diese verdienten Leute?

Ist das deren Ernst?

Bevor jemand fragt: Ja, es betrifft mich. Ich lasse mich ungern vom Gesetzgeber für dumm verkaufen.

Du bist einer von denen, deren Besoldung angepasst wird? Warum beschwerst Du Dich dann ?

Hummel2805

Könnte mal ein "Fachjurist" mir mal die Nachzahlungen erklären.

Gesetz zur Anpassung der Alimentation
kinderreicher Familien für die Jahre 2008 bis 2020

§ 1 Anwendungsbereich und § 2 Nachzahlung sagen was verschiedenes aus. In § 1 muss man jedes Jahr Widerspruch eingelegt haben, um eine Nachzahlung ab dem 3. Kind zu erhalten.
§ 2 Nachzahlung spricht davon gar nicht, den verstehe diesen § so, dass wer Familienzuschlag ab 4. Stufe in den betreffenden jahren erhalten hat, auch eine Nachzahlung erhält.

Wie seht Ihr das?

Tivaa

Zitat von: Hummel2805 am 28.12.2024 10:14
Könnte mal ein "Fachjurist" mir mal die Nachzahlungen erklären.

Gesetz zur Anpassung der Alimentation
kinderreicher Familien für die Jahre 2008 bis 2020

§ 1 Anwendungsbereich und § 2 Nachzahlung sagen was verschiedenes aus. In § 1 muss man jedes Jahr Widerspruch eingelegt haben, um eine Nachzahlung ab dem 3. Kind zu erhalten.
§ 2 Nachzahlung spricht davon gar nicht, den verstehe diesen § so, dass wer Familienzuschlag ab 4. Stufe in den betreffenden jahren erhalten hat, auch eine Nachzahlung erhält.

Wie seht Ihr das?


Ich verstehe es so, dass § 1 den sachlichen Geltungsbereich des Gesetzes regelt, also unter welcher Voraussetzung eine Nachzahlung gewährt wird und § 2 den persönlichen Geltungsbereich, also wem eine persönliche Nachzahlung gewährt wird. Sodass, wenn § 1 erfüllt ist, überhaupt erst § 2 geprüft würde.

Hummel2805

Vielen Dank, dass sehe ich ähnlich.

Dann gehen viele Beamte leer aus, weil die keinen Widerspruch eingelegt haben. Ich kenne sogar Fälle, wo Widerspruch eingelegt wurde und man vom Landesverwaltungsamt überhaupt keine Antwort bekommen hat.
Das hat damit zu tun, dass dieses Amt seit Jahrzehnten völlig unterbesetzt war.

Diese ganze Sache ist schon der Wahnsinn. Ich halte dieses Gesetz für "kriminell"!

Talion

Zitat von: Hummel2805 am 30.12.2024 08:53
Vielen Dank, dass sehe ich ähnlich.

Dann gehen viele Beamte leer aus, weil die keinen Widerspruch eingelegt haben. Ich kenne sogar Fälle, wo Widerspruch eingelegt wurde und man vom Landesverwaltungsamt überhaupt keine Antwort bekommen hat.
Das hat damit zu tun, dass dieses Amt seit Jahrzehnten völlig unterbesetzt war.

Diese ganze Sache ist schon der Wahnsinn. Ich halte dieses Gesetz für "kriminell"!

Und nun? Willst Du persönlich alle diese "Kriminellen" ins Gefängnis bringen?

Wenn ja, wie denn?  ;D
Wenn nein, was war das Ziel Deines Posts?