Erstes Beförderungsamt A13

Begonnen von LehrerA, 05.03.2025 10:33

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LehrerA

Ich habe zwei Fragen zum Ersten Beförderungsamt an Schulen.
1. Ich habe meine A13 Befördrungsstelle bereits vor 10 Jahren noch an einer Realschule erhalten. Damals war dies mit keiner besonderen Aufgabe verbunden. Meine Schulleiterin behauptet nun, dass ich jetzt aber trotzdem eine zusätzliche Aufgabe übernehmen müsse. Stimmt das?

2. Gibt es eine Übersicht mit möglichen Aufgaben für eine A13 Beförderung?

clarion

Bei Beamten gibt es keine Tarifautmatik oder ähnliches.

Es ist aber zutreffend, dass von höher dotierten Beamten mehr Leistung erwartet wird als von niedriger dotierten Beamten.

10481178

Zunächst mal ist man als Beamter weisungsgebunden gem. § 35 BeamtStG. Im Schulbereich werden Beförderungstellen grundsätzlich ausgeschrieben und können Aufgaben, die in der Beförderungsstelle wahrzunehmen sind, enthalten (vgl. Nr. 2.2 der Richtlinien zur Stellenausschreibung, BASS 11-12 Nr. 1).

Die Lehrerkonferenz entscheidet gem. § 68 Abs. 2 SchulG über die Grundsätze der Verteilung der Sonderaufgaben auf Vorschlag der Schulleitung.

Ein Katalog ist mir nicht bekannt.

Um was für eine Zusatzaufgabe handelt es sich denn?



LehrerA

Das soll ich mir überlegen.Ich weiß aber gar nicht, was möglich wäre und hatte mir von ihr Vorschläge erhofft. Irgend jemand hatte mir mal erzählt, es gäbe von der Bez.Reg. Listen mit möglichen Aufgaben.

Bodycount02

Du hast doch bereits die A13? Also erstmal Ruhe bewahren. Lass dir doch die Vertretung für die Vertretung der Stundenplanerstellung geben oder sowas ähnliches. Letztlich bist du weisungsgebunden, solange sich die Weisung nicht auf eine Aufgabe bezieht, die eine höhere Besoldung (A14) mit sich bringen würde. Daher würde ich nochmals das Gespräch mit der Schulleitung suchen und mich auf das festlegen, was mir am ehesten liegt und am wenigsten Mehraufwand bedeutet. Deine Frage ist halt sehr speziell und kann von Schule zu Schule ggf auch variieren, da es ja vermutlich um vakante Aufgaben geht.

photosynthese

Im kommenden Jahr ist die Angleichung abgeschlossen. Dann haben alle deine Kolleg*innen A13, ohne zusätzliche Aufgaben übernehmen zu müssen. Es gibt weiterhin keine Regelung dazu. Du solltest auf jeden Fall erfragen, ob es dann eine schulinterne Regelung gibt — und entsprechende Bedenken äußern.

Noch bist du in einer höheren Besoldung als die meisten deiner Kolleg*innen, kommendes Jahr aber nicht mehr. Streng genommen gilt das also nur bis August ´26, und danach sind gerade die Alt-A13er an den Sek.-I-Schulen gekniffen. Klingt ein bisschen so, als ob deine Schulleitung da noch Tatsachen schaffen will, ehe es vielleicht auf lange Sicht keine Beförderungsstellen mehr gibt.

Thomber

Geschäftsverteilungsplan? Stellenanforderungsprofil? .....
WENN jemand das jetzt ändern wollen würde, wäre es "angreifbar"

Aber natürlich kann der Dienstherr dir gewisse neue/andere Aufgaben geben. (Das passiert ja regelmäßig  :-\  )

10481178

Zitat von: Thomber in 12.03.2025 14:22
Geschäftsverteilungsplan? Stellenanforderungsprofil? .....
WENN jemand das jetzt ändern wollen würde, wäre es "angreifbar"

Aber natürlich kann der Dienstherr dir gewisse neue/andere Aufgaben geben. (Das passiert ja regelmäßig  :-\  )

Bitte aufpassen. Den Dienstbetrieb einer Schule kann man nicht mit dem Dienstbetrieb einer klassischen Verwaltung vergleichen. Es gibt Parallelen, aber die heißen dort komplett anders.

Thomber

Zitat von: 10481178 in 12.03.2025 17:05
Zitat von: Thomber in 12.03.2025 14:22
Geschäftsverteilungsplan? Stellenanforderungsprofil? .....
WENN jemand das jetzt ändern wollen würde, wäre es "angreifbar"

Aber natürlich kann der Dienstherr dir gewisse neue/andere Aufgaben geben. (Das passiert ja regelmäßig  :-\  )

Bitte aufpassen. Den Dienstbetrieb einer Schule kann man nicht mit dem Dienstbetrieb einer klassischen Verwaltung vergleichen. Es gibt Parallelen, aber die heißen dort komplett anders.



1. LehrerA weiß das vermutlich, oder?
2. Wenn dem so ist, nenne uns bitte doch die anderen Bezeichnungen.