EG 10 als Sachbearbeiter Ausländerbehörde

Begonnen von Pusteblume91, 04.04.2025 21:27

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Pusteblume91

Hallo zusammen :)

ich arbeite in der Ausländerbehörde und habe einen Antrag auf Höhergruppierung (von EG 9c auf EG10) beantragt.
Kennt jemand Stellen in der Ausländerbehörde die mit EG 10 bewertet werden? (z.B. wo der Stelleninhalt aufenthaltsbeendende Maßnahmen, Haftanträge, Klageverfahren beinhaltet)

LG
Laura

Schokobon

Ich kenne weder einen Antrag auf Höhergruppierung noch Sachbearbeiter einer Ausländerbehörde in EG 10.

Der Geograph

Absolut unrealistisch - was rechtfertigt denn die Aufwertung in die 10?
Übernimmst du mehr und höherwertige Aufgaben?

Zu 99% wird die PA das ablehnen...hab noch nie jemanden in der Ausländerbehörde in der 10 gesehen...

Witz

arbeitswütig

In Bremen ist es EG10/A10. Allerdings TVL. :P

BAT

Es gibt bei uns so einige in der E10 bei der ABH. Müsste ich mal in den letzten Ausschreibungen nachgucken, was die Leute genau machen.

Wird bei uns gerade auch alles von der Eingruppierung etwas nach oben geschoben wegen Bewerbermangel.

FBL von E13 auf E14, Abteilungsleiter von E11 auf E12 bzw. E13, mehrer Nichtführungspositionen inzwischen mit E11.

Grisu120309

Hallo,
Ja, in meiner Behörde sind in der ABH mehrere Stellen nach A11/E10 bewertet.

Die Stellen decken sich nicht ganz mit deiner Beschreibung.

Die Kollegen, die Klagen am VG bearbeiten, sind z.B A12/E11 bewertet..

Gruß

elclassicomv

Zitat von: Der Geograph in 05.04.2025 08:41
Absolut unrealistisch - was rechtfertigt denn die Aufwertung in die 10?
Übernimmst du mehr und höherwertige Aufgaben?

Zu 99% wird die PA das ablehnen...hab noch nie jemanden in der Ausländerbehörde in der 10 gesehen...

Witz

Wie kannst du denn bitte ohne die komplette Stellenbeschreibung zu kennen von ,,unrealistisch" reden?
Ich denke bei der aktuellen Bewerberlage im öD und insbesondere bei den Ausländerbehörden könnte es sich, wie schon bereits erwähnt, lohnen einen Antrag zu stellen. Auch die FK-Zulage wird aus eigener Erfahrung immer öfter gewährt, da auch die Verwaltungsspitzen langsam aber sicher mitbekommen, dass ausgebildete Fachkräfte mit Berufserfahrung nicht auf Bäumen wachsen.

Pusteblume91

Grisu120309 + BAT: Könntet ihr mir sagen welche Tätigkeiten bei euch darunter fallen?
Ich bearbeite ebenfalls Klageverfahren und stelle Haftanträge beim Amtsgericht ohne hinzuziehen des Rechtsamtes.

LG

DerSehende

Zitat von: Pusteblume91 in 04.04.2025 21:27
Hallo zusammen :)

ich arbeite in der Ausländerbehörde und habe einen Antrag auf Höhergruppierung (von EG 9c auf EG10) beantragt.
Kennt jemand Stellen in der Ausländerbehörde die mit EG 10 bewertet werden? (z.B. wo der Stelleninhalt aufenthaltsbeendende Maßnahmen, Haftanträge, Klageverfahren beinhaltet)

LG
Laura

Machst du denn inzwischen andere Tätigkeiten?
Was sind deiner Meinung noch die Aufgaben die das Merkmal Schwierigkeit und Bedeutung rechtfertigen, due es als Arbeitsvorgang zwischen 33,33 und 50 Prozent benötigt (bei mehr wäre es EG 11)
Welche Arbeitsvorgänge hast du zu wie viel Prozent?
Wie ist eure Aufbauorganisation?
Wer entscheidet bei euch über was genau?

Dann wäre ggf. eine kleine Einschätzung möglich.

Grisu120309

Zitat von: Pusteblume91 in 06.04.2025 07:22
Grisu120309 + BAT: Könntet ihr mir sagen welche Tätigkeiten bei euch darunter fallen?
Ich bearbeite ebenfalls Klageverfahren und stelle Haftanträge beim Amtsgericht ohne hinzuziehen des Rechtsamtes.

LG

Ich hab gerade meinen Urlaub angetreten. Kann daher 3 Woche dauern.

Aus dem Kopf: Hauptsachbearbeitung, Klagesachbearbeitung vor dem VG ohne Rechtsamt

Gruß

BAT

Ich habe mal eine Ausschreibung nach E10/A11 bei uns rausgesucht:

Der Tätigkeitsbereich umfasst im Wesentlichen die Hauptsachbearbeitung im Sachgebiet ,,Asyl". Zum Aufgabengebiet gehören insbesondere
Koordinierung des Sachgebietes
Durchsetzung der Ausreisepflicht von Asylsuchenden
Entscheidungen über Duldungsanträge und Anträge auf Erteilung von Aufenthaltstiteln
Ausreiseaufforderungen und Abschiebungsandrohungen nach AufenthG und AsylG
Entscheidungen über Ausweisungen und Anordnung der Abschiebung
Maßnahmen zur Herbeiführung der freiwilligen Ausreise bzw. Einleitung der Abschiebung
Betreuung der Nachwuchskräfte

Für die Position kommen belastbare, teamfähige, flexible, durchsetzungsfähige und verantwortungsfreudige Dipl.-Verwaltungs(betriebs)wirte/-innen, Bachelor of Arts der Studienrichtung Öffentliche/Allgemeine Verwaltung/Verwaltungsbetriebs-wirtschaft und Verwaltungsfachwirte/-innen in Betracht. Erwartet werden ferner Kommunikationsfähigkeit, Verhandlungsgeschick, Konfliktfähigkeit, ein hohes Maß an Sicherheit in der Anwendung von Rechtsvorschriften sowie die Bereitschaft, sich schnell in fachspezifische EDV-Programme einzuarbeiten.
 
Vorausgesetzt wird die Teilnahme am Rufbereitschaftsdienst des Fachbereiches Sicherheit und Ordnung.

Landkreis 0815

Also bei uns im Landkreis sind die SB im Ausländerrecht mit EG 09a eingruppiert und die Kollegen mit Abschiebungen in der EG 09b.

Dpunkt

Um in eine E10 zu kommen musst du erstmal mindestens zwei Arbeitsvorgänge haben und der hochwertige (besondere Schwierigkeit und Bedeutung) Arbeitsvorgang muss einen Zeitanteil von mehr als 33,3% und weniger als 50% haben. Der relevante Zeitanteil als SB Asyl ist aber garantiert über 50%. Eine EG 10 ist somit nicht möglich. Wenn der Arbeitsvorgang, dessen Tätigkeitsmerkmale besonders schwierig und bedeutungsvoll sind, über 50% beträgt, dann wäre das eine EG11. Beim SB Asyl sehe ich weder die besondere Schwierigkeit, noch die Bedeutung.

Bei uns sind die Stellen übrigens als EG 9b eingestuft. Aus meiner Sicht auch zurecht. Für die 9c fehlt mir bei Tätigkeit, das Merkmal der besonderen Verantwortung.

tiger

Merkts einer überhaupt noch? Das ist doch ab Ende komplett reinste WILLKÜR. Gleiches Beispiel KFZ Zulassung, meist in E6 oder auch E7, gleiche Tätigkeit. EWO E6 bis hin zur E8. Im Grunde die gleichen Tätigkeiten. Oder macht Behörde XY die schöneren Ausweise oder sind bei der Zulassung die Stempel schöner. Das zieht sich durch SÄMTLICHE Fachgebiete. Das gleiche ist es doch hier bei den Ausländerbehörden. Warum ist dort eine 9A, dann hier 9B oder 9C. Im Grunde macht doch jeder den gleichen Job. So kann es doch nicht sein. Diese "Fachbegriffe" bei den Eingruppierungen sind doch völliger Schwachsinn. Am Ende entscheidet der Personaler oder der Arbeitgeber die Eingruppierung. Hier gehört was völlig anderes gemacht. Und zwar es muss nach eine  Art Aufgabengebiete mit einem Punktesystem gehen. z.B.

Person arbeitet Passamt und Einwohneramt E7 =10 Punkte
kommt dazu Gewerbeamt zusätzlich noch z.B. 5 Punkte dazu

Mit 20 Punkten E8.

bestellter Standesbeamter 40 Punkte 9B.
Mitarbeiter Standesbeamter 20 Punkte E8, kommt das xy dazu bis zu 9A.
Bautechniker z.B. 30 Punkte 9A, kommt das und das dazu 9B etc...

So müsste das aufgegliedert werden. So kann ja jeder machen was er will. Betrug am AN wird hier sogar noch tariflich unterstützt!

Auch schon gesehen. Kämmerer Gemeinden: E10 bis hin zu E12. WTF? Ein Kämmerer ist ein Kämmerer.

troubleshooting

Zitat von: tiger in 08.04.2025 14:45
So kann ja jeder machen was er will. Betrug am AN wird hier sogar noch tariflich unterstützt!

Du übersiehst da etwas bzw. beziehst deinen Satz "So kann ja jeder machen was er will." nur auf die AG-Seite.
Gehaltsverhandlungen sind eben solche - Verhandlungen! Und, Verhandlungen sind keine Einbahnstraße!

Ist die Stelle schwer zu besetzen, kann die Pers. stur oder flexibel sein - rate mal, wer die Stellen besetzt bekommt!
Als AN kann dir der AG ein Angebot (!) vorlegen. Da sagst dann ja, nein oder legst ein Gegenangebot vor.

Am Ende bestimmen es Angebot und Nachfrage, sowie Verhandlungsgeschick! Auch, in auf den ersten Blick starren TV.