TVöD 2026: Umwandlung Jsz in freie Tage

Begonnen von Admin, 08.04.2025 19:06

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Franz3

Zitat von: Aleksandra in 21.07.2025 15:11
- höhere Kosten für einen freien Tag als ohnehin tariflich geregelt
[...]
Da beides ohnehin für mich nicht infrage kommt, rege ich mich da auch nicht weiter drüber auf. Aber das ist an dieser Stelle schon ein echt fragwürdiges Verhandlungsergebnis für die Arbeitnehmerseite.

Für einen geschiedenen Mann mit hohen Unterhaltsverpflichtungen, für den sich Arbeit gegenüber Bürgergeld ohnehin nicht mehr lohnt (der aber ins Gefängnis käme wenn er nicht mehr arbeiten würde und den Unterhalt ensprechend verringert), ist das ein kleines Geschenk: während dieser Mann keinen Sonderurlaub machen darf (außer er bezahlt diesen seiner Ex), müsste die Verringerung des Jahresentgelts nicht nur dreistellig an Steuern und Versicherungen sparen, sondern auch an Unterhalt.

KlammeKassen

Zitat von: BAT in 18.07.2025 17:02
Da fehlt mir die Übersicht in Bezug auf die Zusatzversorgung, dachte, das wäre auch die VBL im VKA - Bereich.

Das Wort "Preis" würde ich aber vermeiden. Der ist ein anderer durch mögliche Ersparnisse an an anderer Stelle (Wegekosten, Kinderbetreeung, etc.). Minderbetrag wäre passender.

Regional sehr unterschiedlich.

Bei uns in Niedersachsen ist es meistens die VBL.

KlammeKassen

Zitat von: Aleksandra in 21.07.2025 15:11
würde zumindest zu den anderen Regelungen passen. Schauen wir zum Beispiel auf die Zuschläge bei der 42h Regel, stellen wir fest, dass die Zuschläge der 42h Option nur etwa halb so hoch sind wie die normalen Zuschläge (iirc).

Also:
- höhere Kosten für einen freien Tag als ohnehin tariflich geregelt und
- niedrigere Zulagen für Überstunden als ohnehin tariflich geregelt.

Da beides ohnehin für mich nicht infrage kommt, rege ich mich da auch nicht weiter drüber auf. Aber das ist an dieser Stelle schon ein echt fragwürdiges Verhandlungsergebnis für die Arbeitnehmerseite.

Es hat schon einen Grund, warum die VKA das gerne wollte  :D.
Da gibt es keine "Geschenke"

UNameIT

Zitat von: Franz3 in 21.07.2025 18:21
Zitat von: Aleksandra in 21.07.2025 15:11
- höhere Kosten für einen freien Tag als ohnehin tariflich geregelt
[...]
Da beides ohnehin für mich nicht infrage kommt, rege ich mich da auch nicht weiter drüber auf. Aber das ist an dieser Stelle schon ein echt fragwürdiges Verhandlungsergebnis für die Arbeitnehmerseite.

Für einen geschiedenen Mann mit hohen Unterhaltsverpflichtungen, für den sich Arbeit gegenüber Bürgergeld ohnehin nicht mehr lohnt (der aber ins Gefängnis käme wenn er nicht mehr arbeiten würde und den Unterhalt ensprechend verringert), ist das ein kleines Geschenk: während dieser Mann keinen Sonderurlaub machen darf (außer er bezahlt diesen seiner Ex), müsste die Verringerung des Jahresentgelts nicht nur dreistellig an Steuern und Versicherungen sparen, sondern auch an Unterhalt.

Da vermischt du grade aber ganz viel und nimmts ein absolutes Extrembeispiel zur Hand, was es so in der Praxis nur selten geben sollte (Fall ohne Kinder)

BAT

Und ehe nicht einschlägig, da bei nicht voll erfüllten Unterhaltsverpflichtungen selbst die 42 Stunden pro Woche nicht ausreichend Bemühungen zeigen.

TVOEDAnwender

Zitat von: MoinMoin in 21.07.2025 16:51
Zitat von: TVOEDAnwender in 21.07.2025 14:03
Beispiel:

Beschäftigter (VKA) in EG 5 Stufe 1, Vollzeit, 39 Stunden, 7,8 h tägliche Sollarbeitszeit (5 Tage-Woche), Basis: Tabellenentgelt ab 01.05.2026, Monat mit 31 Tagen:

Berechnung unbezahlter Urlaubstag nach § 29 (SU) oder § 28 Abs. 3 Satz 2 i.V.m. § 24 Abs. 3 Satz 1 TVöD:

3.124,08 EUR / 31 Tage * 30 Tage = 3.023,30 EUR
Krass.
Besseres Beispiel:
nehmen wir September 2025 22 Arbeitstage 30 Kalendertage.
Er nimmt 21 Arbeitstage SU und erhält für den einen Arbeitstag dann 937,22€ ausgezahlt.

Ob das so im Sinne des Erfinders war.
Zwischen den Arbeitstagen sind ja Wochenenden, diese würde auch abgezogen:

(Beispiel aus Haufe):
Zitat
Praxis-Beispiel
Eine Beschäftigte erhält vom 13.9.2021 bis 28.9.2021 12 Tage Sonderurlaub. In den Zeitraum des Sonderurlaubs fallen zwei ansonsten arbeitsfreie Wochenenden. Diese gelten aufgrund der pauschalierenden Regelung des § 24 Abs. 3 Satz 1 TVöD als ausgefallene Tage, so dass der Beschäftigten im September 14/30 des monatlichen Entgelts zustehen (12/30 für den Zeitraum vom 1.9.2021 bis 12.9.2021 sowie 2/30 für den Zeitraum vom 29.9.2021 bis 30.9.2021).

BAT

Nur zur Neugier:

Wie ist das, wenn ich vom 02.03. bis 29.04. Sonderurlaub habe und der 30.04. oder der 01.03. fällt auf ein Wochenende. Müsste ich selbst für eine Krankenversicherung sorgen?

Frage für einen Freund.

MoinMoin

Zitat von: TVOEDAnwender in 22.07.2025 15:27
Zitat von: MoinMoin in 21.07.2025 16:51
Zitat von: TVOEDAnwender in 21.07.2025 14:03
Beispiel:

Beschäftigter (VKA) in EG 5 Stufe 1, Vollzeit, 39 Stunden, 7,8 h tägliche Sollarbeitszeit (5 Tage-Woche), Basis: Tabellenentgelt ab 01.05.2026, Monat mit 31 Tagen:

Berechnung unbezahlter Urlaubstag nach § 29 (SU) oder § 28 Abs. 3 Satz 2 i.V.m. § 24 Abs. 3 Satz 1 TVöD:

3.124,08 EUR / 31 Tage * 30 Tage = 3.023,30 EUR
Krass.
Besseres Beispiel:
nehmen wir September 2025 22 Arbeitstage 30 Kalendertage.
Er nimmt 21 Arbeitstage SU und erhält für den einen Arbeitstag dann 937,22€ ausgezahlt.

Ob das so im Sinne des Erfinders war.
Zwischen den Arbeitstagen sind ja Wochenenden, diese würde auch abgezogen:

(Beispiel aus Haufe):
Zitat
Praxis-Beispiel
Eine Beschäftigte erhält vom 13.9.2021 bis 28.9.2021 12 Tage Sonderurlaub. In den Zeitraum des Sonderurlaubs fallen zwei ansonsten arbeitsfreie Wochenenden. Diese gelten aufgrund der pauschalierenden Regelung des § 24 Abs. 3 Satz 1 TVöD als ausgefallene Tage, so dass der Beschäftigten im September 14/30 des monatlichen Entgelts zustehen (12/30 für den Zeitraum vom 1.9.2021 bis 12.9.2021 sowie 2/30 für den Zeitraum vom 29.9.2021 bis 30.9.2021).
D.h. 4Tage, also je einen Tag in der Woche ginge?

TVOEDAnwender

Das wäre möglich. Wenn der AG mitspielt natürlich.

MoinMoin

Könnte mir durch Konstellationen vorstellen, bei denen der AG da mit spielen müsste.
Pflege eines Angehörigen, bei dem am Freitag ein anderes Familienmitglied einspringt...
Noch so ein Theoriebeispiel.
Jemand hat eine 4Tage Woche vereinbart und macht dann Sonderurlaub.
Wenn er viermal einen 4Tage SU hat kriegt er was anderes ausgezahlt, als wenn er 1 SU über den Monat hat, wenn ichs richtig verstanden habe.

Aber im Kern halt eine dämliche, weil nicht exakt definierte Rechnung.
Da sollte man doch stumpf auf die Soll-Arbeitstage abzielen.

DerLustigeOpa

Weiß jemand, warum hier so wenig Infos im Bereich VKA existieren?

Zum Bund gibt es bereits seit einem Monat den Änderungsvertrag. Dort sind die VKA-Abschnitte teilweise ausgespart.

Beispiel JSZ-Umwandlung:

- Bei der Umwandlung der JSZ gibt es auf dieser Seite eine entsprechende Aufstellung: https://oeffentlicher-dienst.info/tvoed/bund/zeit-statt-geld/
- Bei der VKA landet man bei 404: https://oeffentlicher-dienst.info/tvoed/vka/umwandlung-jahrerssonderzahlung/

Bis zum Ende der Erklärungsfrist (28.07.) konnte ich das (halbwegs) verstehen. Aber wenn ich nichts übersehe, sind doch nun seit 3W alle Fristen und Unterschriften durch. Warum bleibt der Änderungsvertrag im VKA-Bereich aus?

DerTechniker

Zitat von: DerLustigeOpa in 15.08.2025 09:07
Weiß jemand, warum hier so wenig Infos im Bereich VKA existieren?

Zum Bund gibt es bereits seit einem Monat den Änderungsvertrag. Dort sind die VKA-Abschnitte teilweise ausgespart.

Beispiel JSZ-Umwandlung:

- Bei der Umwandlung der JSZ gibt es auf dieser Seite eine entsprechende Aufstellung: https://oeffentlicher-dienst.info/tvoed/bund/zeit-statt-geld/
- Bei der VKA landet man bei 404: https://oeffentlicher-dienst.info/tvoed/vka/umwandlung-jahrerssonderzahlung/

Bis zum Ende der Erklärungsfrist (28.07.) konnte ich das (halbwegs) verstehen. Aber wenn ich nichts übersehe, sind doch nun seit 3W alle Fristen und Unterschriften durch. Warum bleibt der Änderungsvertrag im VKA-Bereich aus?

Verstehe ich auch nicht. VKA kriegt es wohl nicht hin eine PDF hochzuladen.

TVOEDAnwender

Weil die VKA Ihre Schreiben und die Änderungstarifverträge nur Ihren Mitgliedsverbänden zur Verfügung stellt - ähnlich wie es die Gewerkschaften auch machen. Der TVöD ist halt kein "Allgemeingut".

DerTechniker

Zitat von: TVOEDAnwender in 15.08.2025 11:20
Weil die VKA Ihre Schreiben und die Änderungstarifverträge nur Ihren Mitgliedsverbänden zur Verfügung stellt - ähnlich wie es die Gewerkschaften auch machen. Der TVöD ist halt kein "Allgemeingut".

Aber hier ist doch der alte sichtbar? https://www.vka.de/tarifvertraege/tvoed

Wabi Sabi

Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung ungemein!