Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

Begonnen von m3mn0ch, 24.08.2020 07:24

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MrFen

Zitat von: Hugo in 06.10.2025 18:14
https://www.boerse-online.de//nachrichten/geld-und-vorsorge/erstattung-fuer-alle-steuerzahler-darueber-wird-in-diesem-verfahren-entschieden-20387317.html

So langsam wird es wohl eng für Vater Staat...

Oder man spielt den Ball andersrum und einige müssten kräftig Steuern nachzahlen. Da die Bescheide aber rechtskräftig sein dürften, wird der Staat verzichten müssen. Allerdings müssten dann wiederrum einige Gesetze für die Zukunft angepasst werden. Oder sehe ich das falsch?

Bastel

Zitat von: MrFen in 06.10.2025 18:25
Zitat von: Hugo in 06.10.2025 18:14
https://www.boerse-online.de//nachrichten/geld-und-vorsorge/erstattung-fuer-alle-steuerzahler-darueber-wird-in-diesem-verfahren-entschieden-20387317.html

So langsam wird es wohl eng für Vater Staat...

Oder man spielt den Ball andersrum und einige müssten kräftig Steuern nachzahlen. Da die Bescheide aber rechtskräftig sein dürften, wird der Staat verzichten müssen. Allerdings müssten dann wiederrum einige Gesetze für die Zukunft angepasst werden. Oder sehe ich das falsch?

Wer soll den Steuern nachzahlen müssen?

Ozymandias

Zitat von: MrFen in 06.10.2025 18:25
Zitat von: Hugo in 06.10.2025 18:14
https://www.boerse-online.de//nachrichten/geld-und-vorsorge/erstattung-fuer-alle-steuerzahler-darueber-wird-in-diesem-verfahren-entschieden-20387317.html

So langsam wird es wohl eng für Vater Staat...

Oder man spielt den Ball andersrum und einige müssten kräftig Steuern nachzahlen. Da die Bescheide aber rechtskräftig sein dürften, wird der Staat verzichten müssen. Allerdings müssten dann wiederrum einige Gesetze für die Zukunft angepasst werden. Oder sehe ich das falsch?

Die Sache mit dem Grundfreibetrag hat glaube ich für 2023 und 2024 einen Vorläufigkeitsvermerk bekommen.

Bastel

In welcher Konstellation sollte den jemand Steuern nachzahlen müssen? Es wurde doch bisher nur der niedrige Freibetrag hergenommen?

Durgi

Zitat von: Ozymandias in 07.10.2025 05:10
Zitat von: MrFen in 06.10.2025 18:25
Zitat von: Hugo in 06.10.2025 18:14
https://www.boerse-online.de//nachrichten/geld-und-vorsorge/erstattung-fuer-alle-steuerzahler-darueber-wird-in-diesem-verfahren-entschieden-20387317.html

So langsam wird es wohl eng für Vater Staat...

Oder man spielt den Ball andersrum und einige müssten kräftig Steuern nachzahlen. Da die Bescheide aber rechtskräftig sein dürften, wird der Staat verzichten müssen. Allerdings müssten dann wiederrum einige Gesetze für die Zukunft angepasst werden. Oder sehe ich das falsch?

Die Sache mit dem Grundfreibetrag hat glaube ich für 2023 und 2024 einen Vorläufigkeitsvermerk bekommen.

Falscher Thread. Hier beschäftigen wir uns ausschliesslich mit dem gepflegten Träumen, Sinnieren und spekulativen Räsonnieren über den künftigen Geldsegen, der uns dereinst durch die Wiederherstellung amtsangemessener Alimentation in silbernen Strömen zufließen möge...kurzum: mit der kontemplativen Kunst des Hoffens im Angesicht fiskalischer Tristesse.
Dobrindt, 12.01.2026:
,,[...] Die Besoldung spiegelt den Leistungsgedanken wider."

William Shakespeare – Julius Caesar, Akt I, Szene 2 (1599):
,,Das Auge sieht sich selbst nicht, als nur im Spiegel."

rw

Guten Tag an alle Interessierte,
ich stolperte heute morgen über einen Beitrag des Weserkurier (leider allerdings hinter der Paywall), der unter Nennung der Rechtssprechung des BVerfG eine Nachzahlung für Bremer Beamte ankündigt.

Ist dies schon dem etwaigen Beschluss zum (von uns) erwarteten Bremer Pilotverfahren zuzuordnen oder hat dieses andere, mir nicht bekannte, Hintergründe.

https://www.weser-kurier.de/bremen/politik/oeffentlicher-dienst-gehaltsnachzahlung-fuer-bremer-beamte-doc82pan9xcww1sg416osv

Danke und Gruß!

Alexander79

Zitat von: Bastel in 07.10.2025 07:30
In welcher Konstellation sollte den jemand Steuern nachzahlen müssen? Es wurde doch bisher nur der niedrige Freibetrag hergenommen?

Na wirklich viel kommt da nicht rum.
Die Gehaltserhöhung soll laut Artikel um 0,15%!!!!! auf dann 3,8% angehoben werden und zusätzlich soll es es jährliche Sonderzahlung von 625€ pro Kind geben.

Das kann man sich gleich schenken.

Finanzer

Zitat von: Alexander79 in 07.10.2025 09:13
Zitat von: Bastel in 07.10.2025 07:30
In welcher Konstellation sollte den jemand Steuern nachzahlen müssen? Es wurde doch bisher nur der niedrige Freibetrag hergenommen?

Na wirklich viel kommt da nicht rum.
Die Gehaltserhöhung soll laut Artikel um 0,15%!!!!! auf dann 3,8% angehoben werden und zusätzlich soll es es jährliche Sonderzahlung von 625€ pro Kind geben.

Das kann man sich gleich schenken.

Aber die Beamten sind doch sooooo privilegiert und verdienen soooooo viel. Da muss man jeden Cent Skandaliesieren.

Wo wir bei passenden Liedern von Ozzy waren: Crazy Train, spätestens wenn der auf Seiten der Gesetzgeber versucht wird das zu erwartende Urteil umzusetzen.

Kaffee247

Der Artikel aus dem Weser Kurier:

Finanzsenator Björn Fecker (Grüne) muss in seinem angespannten Haushalt einen zweistelligen Millionenbetrag für Nachzahlungen an die rund 12.500 Beamten von Land und Stadt Bremen locker machen. Der Senat wird sich an diesem Dienstag mit einer entsprechenden Vorlage beschäftigen.
Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Angemessenheit der Beamtenbesoldung. Eine Überprüfung durch die Finanzbehörde hat ergeben, dass die bremischen Staatsdiener mit ihren Bezügen im Jahr 2024 hinter der allgemeinen Lohnentwicklung zurückgeblieben sind. Auch der Abstand der Bezüge in der niedrigsten Besoldungsgruppe A5 zur Grundsicherung hat zuletzt die von Karlsruhe vorgegebenen 15 Prozent unterschritten.
Sonderzahlung von 625 Euro pro Kind
Daraus ergibt sich zweierlei: Die zum 1. Februar in Kraft getretene allgemeine Besoldungserhöhung von 3,65 Prozent wird rückwirkend auf den 1. Dezember vorgezogen und um 0,15 auf insgesamt 3,8 Prozent aufgestockt. Außerdem erhalten Beamtenfamilien für Dezember 2024 eine einmalige Jahressonderzahlung von 625 Euro pro Kind. Unterm Strich führt das zu einer einmaligen Zusatzbelastung von 17 Millionen Euro im Landeshaushalt und von 1,6 Millionen Euro in der Stadt. Die dauerhaften Mehrausgaben im Land liegen bei 2,1 Millionen, in der Stadt bei 200.000 Euro.
Sollte der Senat den entsprechenden Gesetzentwurf aus dem Finanzressort so beschließen, ist noch die Zustimmung der Bürgerschaft gefragt. Vorher haben die Spitzenorganisationen der Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes Gelegenheit zur Stellungnahme.
Im Bremer Haushalt verursacht der Nachschlag für die Beamten in jedem Fall eine weitere Delle. Wie berichtet, läuft der aktuelle Etat für 2025 gerade an mehreren Stellen aus dem Ruder. Mehrausgaben gegenüber dem jeweiligen Budgetrahmen verzeichnen sowohl die Ressorts für Bildung und Soziales als auch die Innenbehörde. Der Konsolidierungsbedarf liegt im Land bei 44 Millionen Euro, im Stadthaushalt klafft sogar ein Loch von 66 Millionen Euro.

Zusi

LBV BW könnte in nächster Zeit eventuell dazu übergehen klagefähige Bescheide zu versenden. VG Stuttgart hätte sich beim LBV eventuell zu Fallzahlen erkundigt haben können.

Ihr könnt euch denken weshalb ich im Konjunktiv verfasse.

Der Obelix

Schnell noch die Fälle weghauen bevor der wichtige Beschluss da sein könnte, damit könnte man einige Millionen an Ansprüchen sauber "lösen". Also lösen im Sinne von ganz vielen Massenbescheiden.......

Ein Schelm wer Böses dabei denkt.....

Finanzer

Zitat von: Der Obelix in 07.10.2025 10:25
Schnell noch die Fälle weghauen bevor der wichtige Beschluss da sein könnte, damit könnte man einige Millionen an Ansprüchen sauber "lösen". Also lösen im Sinne von ganz vielen Massenbescheiden.......

Ein Schelm wer Böses dabei denkt.....

Das Vorgehen erwarte ich grundsätzlich bei allen Dienstherren

Hummel2805

Jedenfalls in Bremen ist die Welt noch in Ordnung, da bekommt der Beamte verheiratet mit 3 Kindern einen Familienzuschlag von über 1200 € im Monat, beim Bund gibs nur 900 €

RArnold

Zitat von: rw in 07.10.2025 09:06
Guten Tag an alle Interessierte,
ich stolperte heute morgen über einen Beitrag des Weserkurier (leider allerdings hinter der Paywall), der unter Nennung der Rechtssprechung des BVerfG eine Nachzahlung für Bremer Beamte ankündigt.

Ist dies schon dem etwaigen Beschluss zum (von uns) erwarteten Bremer Pilotverfahren zuzuordnen oder hat dieses andere, mir nicht bekannte, Hintergründe.

https://www.weser-kurier.de/bremen/politik/oeffentlicher-dienst-gehaltsnachzahlung-fuer-bremer-beamte-doc82pan9xcww1sg416osv

Danke und Gruß!

Also scheint es einen Beschluss zu geben. Jetzt warten wir nur auf die Veröffentlichung.