Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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Böswilliger Dienstherr

Zitat von: parcec in 08.01.2026 14:24Ok, ich versuche es mal zu erklären denn scheinbar ist das echt schwer zu verstehen!?
Ich nehme jetzt Beamten 1 A13 bei DH1 und Beamten 2 bei DH 2 auch A13.
Beide bekommen im Jahr 1 eine Lohnerhöhung um netto 100 Euro.
Beamter 1 im Januar und Beamter 2 im Juli.
Die Lohnerhöhung gibt es jedes Jahr auch immer versetzt!
Dann kumuliert diese Differenz mit jedem Jahr um 600 Euro.
Am Ende des Jahres bzw. bereits zum 01.07. verdienen beide immer identisch.
Trotzdem ist Beamter 2 faktisch zunehmend schlechter gestellt als Beamter 1.
Wenn ich jetzt hingehe, wie man es vorher tat, und so tue als hätten beide immer zum Januar ihre Besoldungserhöhung bekommen dann unterschlage ich eine immer größere werdende Benachteiligung des Beamten2.
Jetzt verstanden "Böswilliger Dienstherr"?

Wieso nicht gleich so? Und 5 Seiten text mit bullshitgelaber und fillern? Danke

MasterOf

Unabhängig von eurer Diskussion - wann denkt ihr, kommt ein neuer Entwurf?

BVerfGBeliever

Zitat von: SwenTanortsch in 08.01.2026 13:43Nehmen wir also den Anpassungszeitpunkt für die Beamtengruppe A (BG A) zum Januar und für die Beamtengruppe C (BG C) zum Dezember und gehen weiterhin von 100,- € als Basisbetrag aus, da so die Parallelisierung von Beträgen und Prozentwerten einfacher ist. Die Besoldung wird in beiden Fällen in jedem Jahr um 2 % erhöht. Wir stellen also zunächst einmal die Frage, was beiden Beamtengruppen im Verlauf von fünf Jahren tatsächlich an finanziellen Mitteln mehr zur Verfügung steht:

                    BG A          BG C
                        Anpassung zum
Basisjahr      Januar        Dezember  Jährlicher Mehrbetrag BG A
100,- € 
1. Jahr        102,00 €      100,17 €        1,83 €
2. Jahr        104,04 €      102,17 €        1,87 €     
3. Jahr        106,12 €      104,21 €        1,91 €     
4. Jahr        108,24 €      106,30 €        1,94 €
5. Jahr        110,41 €      108,42 €        1,99 €

In deinem neuen Beispiel liegt die Besoldung von C in jedem Jahr bei rund 98,2% von dem, was A bekommt.

Im beispielhaft herausgegriffenen 25. Jahr liegt somit die Besoldung von A bei 164,06 und die Besoldung von C bei 161,11.

Wendet man nun die im ZBR-Aufsatz vorgeschlagene Berechnungsmethode für den Besoldungsindex an (indem man bei C in jedem Jahr nur eine Erhöhung von 1/12 von 2% ansetzt), kommt man für C im 25. Jahr stattdessen auf einen Besoldungsindex-Wert von 104,25.

Und jetzt die spannende Preisfrage an dich: Welcher dieser beiden Werte (161,11 oder 104,25) könnte in deinen Augen möglicherweise eher dazu geeignet sein, die "tatsächlichen Verhältnisse" im 25. Jahr adäquat widerzuspiegeln..?

parcec

Was ich übrigens tatsächlich spannend an der ganzen Sache finde, ist, dass uns das ganz aktuell betrifft. Wir haben nämlich im Bund unsere letzte Erhöhung im April bekommen, richtig? Und die nächste gibts auch erst zum April. Argumentiere ich jetzt als DH und sage ja der Beamte parcec der hat doch 2025 2,8% mehr bekommen und 2026 auch, dann ist das eigentlich falsch. Denn ich habe ja nur 9/12 von den 2,8% sowohl 2025 als auch 2026 bekommen wenn wir mal "spitz" ausrechnen...

Zerot

#3424
Zitat von: Rheini in 08.01.2026 12:51Okay, einen Beitrag habe ich noch ....

Für mich bedeutet das, dass der Beamte nach Erhalt der 15,32 % in einem Jahr zusätzlicher Besoldung, im darauffolgenden Jahr er diese nicht erneut erhält. Wenn also ab dem nächsten Jahr Beamte A und Beamter B jeweils 2% ab Januar erhalten, ist alles gut ....



Wenn du die 15,32% auf die Jahresbesoldung des entsprechenden Jahres anwendest, dann ja!

Pumpe14

Also, folgende Darstellung unterstützt die These von Swen:
Blau: Jahr 1
Gelb: Jahr 2
Beamter 1 Erhöhung ab Mitte des Jahres um 100 Euro
Beamter 2 Erhöhung am Jahresanfang um 100 Euro
Differenz pro Jahr 600 Euro - also jedes
Jahr

netzguru

Zitat von: Böswilliger Dienstherr in 08.01.2026 14:25ja gut wenn du durchsteigst kannst du mir das mal übersetzen von kauderwelsch in deutsch?

Das ist sau schwer zuerklären leider, versuche sobald ich Zeit habe es zu Papier bekommen.

Beamtenhustler

Bei der Diskussion hier hat man den Überblick verloren. Über was wird gestritten?
Ja, A ist benachteiligt und zwar für immer. A verdient jedes Jahr B-600 in dem Beispiel über mir. Im Prozentebeispiel am Anfang (2% erst zur Mitte des Jahres, jedes Jahr), wird A immer 99% des Gehalts von B verdienen und damit jedes Jahr Geld gegenüber B verlieren. Je nach Dienstjahre kann das am Ende 0,25 bis 0,45 * aufinflationierten Jahressold bedeuten, richtig? Also bei sagen wir mal 3500 brutto dann irgendwann 2,536 Mio (A) vs. 2,511 Mio (B). Zahlen sind nicht genau, einfach nur um den Unterschied bei 40 Dienstjahren zwischen A und B zu verdeutlichen.

Liege ich falsch?

Böswilliger Dienstherr

Zitat von: Pumpe14 in 08.01.2026 14:57Also, folgende Darstellung unterstützt die These von Swen:
Blau: Jahr 1
Gelb: Jahr 2
Beamter 1 Erhöhung ab Mitte des Jahres um 100 Euro
Beamter 2 Erhöhung am Jahresanfang um 100 Euro
Differenz pro Jahr 600 Euro - also jedes
Jahr

in dem bild bekommen beide anfang des Jahres. tolle These tolle Aufbereitung

AndreasS

Ich habe es im Beitrag #3388 versucht tabellarisch darzustellen.

Wenn es richtig gerechnet ist, verliert der Beamte, der immer jeweils zum 01.07. dJ (Beamte B) anstatt zum 01.01. dJ. (Beamte A) eine 2%ige Erhöhung bekommt, innerhalb von 6 Jahren (Start bei 4.000,- € Brutto) ca. 3.027,- Brutto. Sein persönlicher Besoldungsindex liegt dann bei 111,51 % (Beamte B) zu 112,62 % (Beamte A)

Beamtenhustler

@AndreasS

Genau, danke. Am Ende der Dienstzeit kann das dann einen VW Golf oder bis dahin Polo bedeuten, den sich A nicht leisten kann. Dann lag ich da ja schon recht nah dran.

netzguru

Hallo zusammen,

wenn ich hier das Ganze mit der Rechnerei sehe, fällt mir nue eins auf:

Wie soll das Ganze ein Anwalt für Verwaltungsrecht verstehen, ein Richter für Verwaltungsrecht wird auch es sehe schwer haben.

Das Ganze sollte doch dann besser ein Richter bei Finazgericht bearbeiten.

BVerfGBeliever

Zitat von: Beamtenhustler in 08.01.2026 15:19Bei der Diskussion hier hat man den Überblick verloren. Über was wird gestritten?
Ja, A ist benachteiligt und zwar für immer. A verdient jedes Jahr B-600 in dem Beispiel über mir. Im Prozentebeispiel am Anfang (2% erst zur Mitte des Jahres, jedes Jahr), wird A immer 99% des Gehalts von B verdienen und damit jedes Jahr Geld gegenüber B verlieren. Je nach Dienstjahre kann das am Ende 0,25 bis 0,45 * aufinflationierten Jahressold bedeuten, richtig? Also bei sagen wir mal 3500 brutto dann irgendwann 2,536 Mio (A) vs. 2,511 Mio (B). Zahlen sind nicht genau, einfach nur um den Unterschied bei 40 Dienstjahren zwischen A und B zu verdeutlichen.

Liege ich falsch?

Nein, du liegst völlig richtig. Und Ausgangspunkt des "Streits" war meine gestrige Kritik an einem ZBR-Aufsatz, den uns Swen vorgestern zu Lektüre empfohlen hatte.

In besagtem Aufsatz wird unter anderem gezeigt, dass die Berliner R1-Besoldung im Jahr 2018 (75.441 €) rund 26,7% höher war als 2003 (59.524 €). Der Autor des Artikels ist jedoch anscheinend der Meinung, dass die "tatsächliche" Steigerung nur bei rund 11,4% gelegen haben soll, weil viele der Besoldungserhöhungen zwischen 2003 und 2018 unterjährig erfolgt sind (beispielsweise mehrfach im August).

Pumpe14

Zitat von: Böswilliger Dienstherr in 08.01.2026 15:26in dem bild bekommen beide anfang des Jahres. tolle These tolle Aufbereitung

Beide Beamte haben ein Gehalt von 1000 Euro, der erste bekommt seine Erhöhung um 100, also 1100 erst im Juli, der zweite bekommt seine Erhöhung auf 1100 bereits ab dem ersten Monat

SwenTanortsch

Zitat von: BVerfGBeliever in 08.01.2026 14:38In deinem neuen Beispiel liegt die Besoldung von C in jedem Jahr bei rund 98,2% von dem, was A bekommt.

Im beispielhaft herausgegriffenen 25. Jahr liegt somit die Besoldung von A bei 164,06 und die Besoldung von C bei 161,11.

Wendet man nun die im ZBR-Aufsatz vorgeschlagene Berechnungsmethode für den Besoldungsindex an (indem man bei C in jedem Jahr nur eine Erhöhung von 1/12 von 2% ansetzt), kommt man für C im 25. Jahr stattdessen auf einen Besoldungsindex-Wert von 104,25.

Und jetzt die spannende Preisfrage an dich: Welcher dieser beiden Werte (161,11 oder 104,25) könnte in deinen Augen möglicherweise eher dazu geeignet sein, die "tatsächlichen Verhältnisse" im 25. Jahr adäquat widerzuspiegeln..?


Nun gut, nun willst Du offensichtlich weiterhin einen unendlichen Regress anstimmen. Zunächst einmal solltest Du Dich aber dazu äußern, ob Du weiterhin der Ansicht bist, dass die Methodik einer "Spitzausrechnung", welche absenkte Besoldungsniveaus des aktuellen Jahrs durch abgesenkte Besoldungsniveaus des Vorjahrs dividiert, im Sinne der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sachgerecht ist. Denn darum geht es zunächst einmal in der von Dir begonnenen Diskussion. Willst Du also weiterhin der Meinung sein, dass jene Methode sachgerecht ist, um tatsächliche Verhältnisse zu betrachten? Diese Frage solltest Du zunächst einmal beantworten. Danach können wir uns dann mit der Frage einer sachgerechten "Spitzausrechnung" im Rahmen konkreter Normenkontrollverfahren beschäftigen.

Danach können wir uns dann also mit den wirklich komplizierten Fragen beschäftigen. Denn bislang haben wir uns ja noch gar nicht wirklich mit der zu betrachtenden Verfassungsrechtsprechung beschäftigt, sondern nur eine im Rahmen der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht evident sachwidrige Methodik einer "Spitzausrechnung" als das nachgewiesen, was sie ist: evident sachwidrig.

Ergo: Siehst Du das zwischenzeitlich auch so, dass jene Methodik keine sachgerechten Ergebnisse produzieren kann, oder willst Du Deine ursprüngliche Ansicht aufrechterhalten, dass sie sachgerecht sei, um in jedem Fall tatsächliche Verhältnisse zu betrachten? Diese Frage ist zunächst einmal zu trennen von der Frage, ob eine andere Methodik sachgerecht ist.

Wenn diese Frage also geklärt ist, können wir uns endlich das Verfassungsrechtsprechung zuwenden.

PS. Die Sachlage ist am Ende gar nicht kompliziert, sondern nur kontraintuitiv (sie läuft also unserer Intuition entgegen und wirkt deshalb "nur" kompliziert):

Intuitiv wollen wir - fast schon ontogenetisch - wissen, was jemand mehr an Besoldung hat. Sobald man jedoch diese Frage so hinsichtlich einer "Spitzausrechnung" stellt, betritt man aber fast schon zwangsläufig den Irrgarten sachwidriger Methodiken. Also sollte man sie besser so nicht stellen (sie ist seit gestern regelmäßig immer wieder gestellt worden und hat dann sogleich den Weg in den Irrgarten gewiesen).

Die kontraintuitive und also weiterführende Frage ist aber: Was hat der unterjährig eine Besoldungserhöhung erhaltene Beamte tatsächlich im Vergleich zu einem eine über das gesamte Jahr regelmäßig linear angehobene Besoldungserhöhung erhaltenen Beamten weniger an Besoldung. Diese Frage führt zu sachgerechten Antworten, um tatsächliche Verhältnisse zu betrachten. Das hat als erster präzise Soldat zusammengefasst, also geblickt (und um nicht missverstanden zu werden: Mit dieser und den weiteren Fragen habe ich mich ab dem Ende des vorletzten Jahres und dem Oktober des letzten Jahres wiederkehrend sehr ausführlich beschäftigt, weil ich dabei regelmäßig ebenfalls wiederkehrend die falschen Fragen gestellt habe, um mich dann ebenfalls heillos in hübschen Irrgärten wiederzufinden, die als solche zu erkennen mich regelmäßig dann einige Zeit gekostet haben).

Geht man diesen kontraintuitiven Weg und vergleicht eine unterjährig (also monetär geringer) vollzogene Besoldungserhöhung auf Basis einer linearen, ist die tatsächlich Sachlage ganz einfach - aber damit ist leider weitgehend noch gar nichts über Verfassungsrechtsprechung, sondern zunächst einmal nur etwas über die tatsächlichen Verhältnisse gesagt. Denn erst danach wird's dann wirklich kompliziert (ich erinnere in diesem Zusammenhang an meinen ursprünglichen Beitrag von gestern nachmittags 17:11 Uhr).

Aber nun bist erst einmal Du mit einer Antwort dran, BVerfGBeliever.