Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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GoodBye

Zitat von: Böswilliger Dienstherr II in Heute um 11:54Ja also ich bin auch über rot gefahren weil alle anderen auch drüber sind

Rot als Vorschlag  ;D

Sauerlaender2

Zitat von: Rheini in Heute um 12:23Die Sitzung ist auch in der Mediathek abrufbar. Ca. die erste Stunde ist allerdings der vorhergehende Top ...


"In der Regel sind die Aufzeichnungen am Morgen des nächsten Tages ab spätestens 10 Uhr abrufbar."
- so steht es in der Mediathek...

Rheini

Zitat von: Böswilliger Dienstherr II in Heute um 12:24Also der Server ist nicht der geilste in NRW, aber er scheint zu rauchen, denn er liefert... wenn auch nicht sonderlich schnell

Hey, arm aber sexy Part II .......

SwenTanortsch

Zitat von: GoodBye in Heute um 11:37Und dort sieht man wo die Reise hingeht.

Vielleicht muss man mittlerweile auch einfach den Weg der Rechtsvergleichung gehen und schauen, wie die Mechanismen anderenorts sind. Hier wurde bereits das Beispiel EU genannt. Dort geschehen Anpassungen nach vollständig anderen Mechanismen, was natürlich nicht die Frage klärt, dass die Besoldung in Bund und Ländern bereits im Ausgangspunkt ungenügend ist.

Eventuell kann man hiernach auch feststellen, und die jahrzehntelange Praxis zeigt es, dass es in unserem System der checks and balances schlichtweg praktisch und vor allem auch rechtstheoretisch nicht möglich ist, eine Regelung auf die Beine zu stellen, die die verfassungsrechtlichen Vorgaben sicherstellt.

Wahrscheinlich ist dies nr möglich, wenn den Gegenstand im gewissen Maße dem Spiel zwischen Legislative und Judikat
Zitat von: GoodBye in Heute um 11:37
Zitat von: GoodBye in Heute um 11:37Und dort sieht man wo die Reise hingeht.

Vielleicht muss man mittlerweile auch einfach den Weg der Rechtsvergleichung gehen und schauen, wie die Mechanismen anderenorts sind. Hier wurde bereits das Beispiel EU genannt. Dort geschehen Anpassungen nach vollständig anderen Mechanismen, was natürlich nicht die Frage klärt, dass die Besoldung in Bund und Ländern bereits im Ausgangspunkt ungenügend ist.

Eventuell kann man hiernach auch feststellen, und die jahrzehntelange Praxis zeigt es, dass es in unserem System der checks and balances schlichtweg praktisch und vor allem auch rechtstheoretisch nicht möglich ist, eine Regelung auf die Beine zu stellen, die die verfassungsrechtlichen Vorgaben sicherstellt.

Wahrscheinlich ist dies nr möglich, wenn den Gegenstand im gewissen Maße dem Spiel zwischen Legislative und Judikative entzieht.
Und dort sieht man wo die Reise hingeht.

Vielleicht muss man mittlerweile auch einfach den Weg der Rechtsvergleichung gehen und schauen, wie die Mechanismen anderenorts sind. Hier wurde bereits das Beispiel EU genannt. Dort geschehen Anpassungen nach vollständig anderen Mechanismen, was natürlich nicht die Frage klärt, dass die Besoldung in Bund und Ländern bereits im Ausgangspunkt ungenügend ist.

Eventuell kann man hiernach auch feststellen, und die jahrzehntelange Praxis zeigt es, dass es in unserem System der checks and balances schlichtweg praktisch und vor allem auch rechtstheoretisch nicht möglich ist, eine Regelung auf die Beine zu stellen, die die verfassungsrechtlichen Vorgaben sicherstellt.

Wahrscheinlich ist dies nr möglich, wenn den Gegenstand im gewissen Maße dem Spiel zwischen Legislative und Judikative entzieht.
ive entzieht.

Bingo: Das, was dort behauptet wird, ist das typische, weil uns allen seit Jahr und Tag bekannte Vorgehen. Denn es kommt nicht auf die Methode der Bemessung an, solange diese sachgerecht ist, sondern auf deren Ergebnis. Das realitätsgerecht bemessene Grundsicherungsniveau betrug in NRW 2024 3.465,09 €, was zu einer Mindestalimentation von 3.984,85 € geführt hat. Das nun heranzuziehende Median-Äquivalenzeinkommen betrug 2024 in NRW 3.956,- € und lag also um knapp 30,- € niedriger. Und deshalb soll nun Udo Di Fabios umfassendes Gutachten insbesondere zur Regelung der Betrachtung des Partnereinkommens in NRW überholt sein?

Es war politisch absehbar, dass genau solche gezielte Missachtung von maßgeblicher bundesverfassungsgerichtlicher Rechtsprechung als Folge der neuen Maßstäbe ins Feld geführt werden würden, also dass die spätestens seit 2020 wissentlich und willentlich vollzogene Missachtung ungebrochen fortgesetzt werden soll. Genau das - davon darf man ausgehen - wird dann erwartbar alsbald auch in den anstehenden Gesetzgebungsverfahren zur Regelung der Übertragung der Tarifeinigung auf die Länderbeamten erfolgen.

Deswegen bestand die gewerkschaftliche Hoffnung darin, dass das Bundesverfassungsgericht nun endlich die prozeduralen Anforderungen mit der letzten Entscheidung vom 25. September 2025 scharf stellen würde, wie es das Anfang 2023 offensichtlich vorbereitet hat. In NRW kann man nun als politischer Verantwortungsträger wieder behaupten, was man will, weil man später im Gerichtsverfahren ggf. der notwendigen oder als solche betrachteten materiellen Darlegungslast ja noch immer nachkommen könnte. Im Rahmen der vormaligen "Zweiten Säule" des Alimentationsprinzips, sofern sie so fortgesetzt worden wäre, wie das nach 2023 erwartbar war, wäre es nun möglich gewesen, im kommenden Gesetzgebungsverfahren des Gesetzgeber sachlich zu stellen, indem man die heute wiederkehrenden Fehlinterpretationen der aktuellen Entscheidung als sachliche Kritik ins Gesetzgebungsverfahren eingebracht hätte, sodass der Gesetzgeber damit zu rechnen hatte, dass er, sofern er die sachliche Kritik nicht noch im laufenden Gesetzgebungsverfahren entkräftet hätte, das auch nicht mehr hätte nachträglich hätte tun können, womit sich dann die gesetzliche Regelung als prozedural unzureichend und damit verfassungswidrig dargestellt hätte - heute braucht er keine sachliche Kritik im laufenden Gesetzgebungsverfahren mehr zur Kenntnis nehmen, ist es völlig unerheblich, was im Beteiligungsverfahren vorgebracht wird. Denn falls nötig, holt der Dienstherr eben die ihn treffende materielle Darlegungslast irgendwann in ferner Zukunft nach.

Wo genau sind jetzt eigentlich die Zähne? Und wo ist der Tiger?

Rheini

Zitat von: Rheini in Heute um 12:26Hey, arm aber sexy Part II .......

Oder "Das Land versteckt seinen Reichtum in den Schließfächern seiner Bürger - Lasst Söder zahlen"

Illunis

Zitat von: Rheini in Heute um 12:23Die Sitzung ist auch in der Mediathek abrufbar. Ca. die erste Stunde ist allerdings der vorhergehende Top ...

Die Frage ist wie lang. Die Sitzung aus Bayern in der Albert Füracker davon sprach, dass es ja unbezahlbar wäre wenn man das mit der Besoldung richtig machen würde, ist ja leider kurz danach verschwunden. (ärgert mich Wahnsinnig es nicht gesichert zu haben  :'( )

Einigung2023

Zitat von: Knecht in Heute um 12:20Dann hoffe ich für uns alle, dass du es falsch verstanden hast  :D

Das waren die Worte des Fm, weiter sagte er allerdings auch, dass er das nicht kennt, was Bund da vorlegen wird.


GoodBye

Zitat von: SwenTanortsch in Heute um 12:31Und dort sieht man wo die Reise hingeht.

Vielleicht muss man mittlerweile auch einfach den Weg der Rechtsvergleichung gehen und schauen, wie die Mechanismen anderenorts sind. Hier wurde bereits das Beispiel EU genannt. Dort geschehen Anpassungen nach vollständig anderen Mechanismen, was natürlich nicht die Frage klärt, dass die Besoldung in Bund und Ländern bereits im Ausgangspunkt ungenügend ist.

Eventuell kann man hiernach auch feststellen, und die jahrzehntelange Praxis zeigt es, dass es in unserem System der checks and balances schlichtweg praktisch und vor allem auch rechtstheoretisch nicht möglich ist, eine Regelung auf die Beine zu stellen, die die verfassungsrechtlichen Vorgaben sicherstellt.

Wahrscheinlich ist dies nr möglich, wenn den Gegenstand im gewissen Maße dem Spiel zwischen Legislative und Judikative entzieht.

ive entzieht.


Bingo: Das, was dort behauptet wird, ist das typische, weil uns allen seit Jahr und Tag bekannte Vorgehen. Denn es kommt nicht auf die Methode der Bemessung an, solange diese sachgerecht ist, sondern auf deren Ergebnis. Das realitätsgerecht bemessene Grundsicherungsniveau betrug in NRW 2024 3.465,09 €, was zu einer Mindestalimentation von 3.984,85 € geführt hat. Das nun heranzuziehende Median-Äquivalenzeinkommen betrug 2024 in NRW 3.956,- € und lag also um knapp 30,- € niedriger. Und deshalb soll nun Udo Di Fabios umfassendes Gutachten insbesondere zur Regelung der Betrachtung des Partnereinkommens in NRW überholt sein?

Es war politisch absehbar, dass genau solche gezielte Missachtung von maßgeblicher bundesverfassungsgerichtlicher Rechtsprechung als Folge der neuen Maßstäbe ins Feld geführt werden würden, also dass die spätestens seit 2020 wissentlich und willentlich vollzogene Missachtung ungebrochen fortgesetzt werden soll. Genau das - davon darf man ausgehen - wird dann erwartbar alsbald auch in den anstehenden Gesetzgebungsverfahren zur Regelung der Übertragung der Tarifeinigung auf die Länderbeamten erfolgen.

Deswegen bestand die gewerkschaftliche Hoffnung darin, dass das Bundesverfassungsgericht nun endlich die prozeduralen Anforderungen mit der letzten Entscheidung vom 25. September 2025 scharf stellen würde, wie es das Anfang 2023 offensichtlich vorbereitet hat. In NRW kann man nun als politischer Verantwortungsträger wieder behaupten, was man will, weil man später im Gerichtsverfahren ggf. der notwendigen oder als solche betrachteten materiellen Darlegungslast ja noch immer nachkommen könnte. Im Rahmen der vormaligen "Zweiten Säule" des Alimentationsprinzips, sofern sie so fortgesetzt worden wäre, wie das nach 2023 erwartbar war, wäre es nun möglich gewesen, im kommenden Gesetzgebungsverfahren des Gesetzgeber sachlich zu stellen, indem man die heute wiederkehrenden Fehlinterpretationen der aktuellen Entscheidung als sachliche Kritik ins Gesetzgebungsverfahren eingebracht hätte, sodass der Gesetzgeber damit zu rechnen hatte, dass er, sofern er die sachliche Kritik nicht noch im laufenden Gesetzgebungsverfahren entkräftet hätte, das auch nicht mehr hätte nachträglich hätte tun können, womit sich dann die gesetzliche Regelung als prozedural unzureichend und damit verfassungswidrig dargestellt hätte - heute braucht er keine sachliche Kritik im laufenden Gesetzgebungsverfahren mehr zur Kenntnis nehmen, ist es völlig unerheblich, was im Beteiligungsverfahren vorgebracht wird. Denn falls nötig, holt der Dienstherr eben die ihn treffende materielle Darlegungslast irgendwann in ferner Zukunft nach.

Wo genau sind jetzt eigentlich die Zähne? Und wo ist der Tiger?

Der liegt weiter regungslos in Miss Sophies Zimmer und mindestens einmal im Jahr stolpern alle FinMin vom Sparwahn betrunken darüber hinweg,

Rheini

Zitat von: Illunis in Heute um 12:40Die Frage ist wie lang. Die Sitzung aus Bayern in der Albert Füracker davon sprach, dass es ja unbezahlbar wäre wenn man das mit der Besoldung richtig machen würde, ist ja leider kurz danach verschwunden. (ärgert mich Wahnsinnig es nicht gesichert zu haben  :'( )

https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/aufgaben/leistung/leistung_98859/index.html

AltStrG

Zitat von: Böswilliger Dienstherr II in Heute um 11:41Optendrenk spricht davon, das die Entscheidungen des ersten Senats des BVerfG (Sozialrecht? etc) auch in gesamtschau mit den jetzigen Entscheidungen des zweiten Senats ZWINGEND zu sehen ist für NRW das die Maßgabe ist ein neues Besoldungsgesetz zu betrachten.

heißt für mich nix anderes als dass sie weiter an der alten Regelung zumindest stellenweise festhalten wollen um das Partnereinkommen retten zu können. denn sonst wird's ja teuer LOL

NRW wird innerhalb der Bundesländern auf keinen Fall vorpreschen. Keines der Bundesländer will, bevor Berlin nicht entschieden oder zumindest eine Leitlinie hat, eigene gesetzliche Regelungen in Kraft setzen. Das ist keine Frage der Rechtswissenschaften, sondern eine Frage der handelnden Politiker und der Politik und kommenden Gerichtsbeschlüssen.

Daraus kann jeder seine eigenen Schlüsse ziehen. Ich verhandle mein Gehalt mit meinem Arbeitgeber in Gehaltsverhandlungen und meiner Leistung: und günstig bin ich nicht. Eher sehr teuer. Wenn also das Land NRW nicht höher besolden will, dann hat man eine gewisse politische Richtung. Insbesondere dann, wenn man Gerichtsbeschlüsse abwarten will. Wenn Berlin die Spitze der Besoldung darstellen wird, können die anderen Bundesländer gar nicht anders, als nachzuziehen. Irgendwann in naher Zukunft, so meine persönliche Meinung, wird die Besoldung eh wieder Bundesheinheitlich sein, meinetwegen ergänzt um Wohnzuschläge/Ortszuschläge.

Dass der Bund bereits vorher handeln wird (wenn die Ankündigungen stimmen), dann liegt das an der finanziellen  Firepower und daran, dass bereits Besoldungsreformen für 2023/2024 angedacht waren.

Böswilliger Dienstherr II

Zitat von: Illunis in Heute um 12:40Die Frage ist wie lang. Die Sitzung aus Bayern in der Albert Füracker davon sprach, dass es ja unbezahlbar wäre wenn man das mit der Besoldung richtig machen würde, ist ja leider kurz danach verschwunden. (ärgert mich Wahnsinnig es nicht gesichert zu haben  :'( )

sag mal von wann das war bitte

AltStrG

Zitat von: Illunis in Heute um 11:51Was lustig ist, da er ja quasi die Absprache unter den Bundesländern vor laufender Kamera zugegeben hat  :o

Wieso? Das ist doch kein Geheimnis. Sondern gängige Praxis. Die Förderralismusrefom I und II hatten genau das zum Ziel: Absprache und Sparpotenzial nach unten.

AltStrG

Zitat von: PolareuD in Heute um 11:52Es kam auch die Aussage des NRW FM, dass der 1. Senat des BVerfG so etwas wie das fiktive Partnereinkommen im Besoldungsrecht für vereinbar mit dem GG hält.

Was Quatsch ist. Das würde implizieren, dass die Besoldungsrechtsprechung des BVerfG am Modell der 115%-Rechtsprechung festhalten würde, da es in der Grundsicherung Bedarfsgemeinschaften gibt.

Diese Rechtsprechung gibt es aber nicht mehr. ;)

Rheini

Zitat von: AltStrG in Heute um 12:51NRW wird innerhalb der Bundesländern auf keinen Fall vorpreschen. Keines der Bundesländer will, bevor Berlin nicht entschieden oder zumindest eine Leitlinie hat, eigene gesetzliche Regelungen in Kraft setzen. Das ist keine Frage der Rechtswissenschaften, sondern eine Frage der handelnden Politiker und der Politik und kommenden Gerichtsbeschlüssen.

Daraus kann jeder seine eigenen Schlüsse ziehen. Ich verhandle mein Gehalt mit meinem Arbeitgeber in Gehaltsverhandlungen und meiner Leistung: und günstig bin ich nicht. Eher sehr teuer. Wenn also das Land NRW nicht höher besolden will, dann hat man eine gewisse politische Richtung. Insbesondere dann, wenn man Gerichtsbeschlüsse abwarten will. Wenn Berlin die Spitze der Besoldung darstellen wird, können die anderen Bundesländer gar nicht anders, als nachzuziehen. Irgendwann in naher Zukunft, so meine persönliche Meinung, wird die Besoldung eh wieder Bundesheinheitlich sein, meinetwegen ergänzt um Wohnzuschläge/Ortszuschläge.

Dass der Bund bereits vorher handeln wird (wenn die Ankündigungen stimmen), dann liegt das an der finanziellen  Firepower und daran, dass bereits Besoldungsreformen für 2023/2024 angedacht waren.

Ich denke wird handeln, weil die bereits seit Jahren handeln müssen. Aber was raus kommt, ist die Frage. Ich denke das erste Bundesland was zumindest ein wenig in Richtung aA gehen wird (muss), ist Berlin und vor Anfang 2027, wird sich dort und in den anderen Ländern, niemand rühren.


Rheini

Schade das bisher das BVerfG nicht sieht, damit auch seinen Niedergang mit zu verantworten.