Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Knecht

Zitat von: Tequila in Heute um 20:06Das Schreiben ist von heute bzw vom 16.01.2026

Wohl vergessen den Textbaustein zu ändern...

Tequila

Naja, bei den vorherigen Widersprüchen war der letzte Satz nicht dabei

despaired

Zitat von: Tequila in Heute um 20:06Das Schreiben ist von heute bzw vom 16.01.2026

Man muss den letzten Absatz aber schon in den Zusammenhang lesen was seit 2021 gemacht werden soll - ändert also nichts daran, dass sich da auf Seehoferschreihen inhaltlich bezogen wird.

Beamtix

Optendrenk sagt auch, dass er das Urteil nicht versteht. Und er sagt auch, dass NRW wegen der Umsetzung von dem Urteil aus 2020 jetzt vor gewaltigen Umbrüchen steht, von denen er aber nicht, weiß, wie sie zu berechnen sind.


Rheini

Zitat von: Beamtix in Heute um 21:52Optendrenk sagt auch, dass er das Urteil nicht versteht. Und er sagt auch, dass NRW wegen der Umsetzung von dem Urteil aus 2020 jetzt vor gewaltigen Umbrüchen steht, von denen er aber nicht, weiß, wie sie zu berechnen sind.



Dafür war er aber sehr sicher, dass in NRW alles i. O. ist.

NvB

Man muss nur den aktuellen Vorstoß aus Sachsen anschauen (aus Gründen keine Verlinkung der Bild).

Da sieht man wo der Hase hingehen soll: Verbeamtung nur noch bei wirklich hoheitlichen Aufgaben. Lehrer gehören da nicht mehr zu. Ich denke, genau so wird es kommen. Beamtenstellen werden in Zukunft auf den Prüfstand: Keine hoheitliche Aufgabe = keine Beamten.

Bin gespannt.

GoodBye

Zitat von: Rheini in Heute um 22:17Dafür war er aber sehr sicher, dass in NRW alles i. O. ist.

Evident verfassungsmäßig.