Tarifrunde TV-L 2025 - Diskussion II

Begonnen von Rowhin, 16.01.2026 17:02

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

daseinsvorsorge

Zitat von: Rowhin in Gestern um 15:46Der Wasserkopf wäre mir egal, wenn er denn die entsprechenden Ergebnisse liefern würde. Und man im Bereich TV-L entsprechend auftreten würde, anstatt von vornherein zu sagen "Streikbereitschaft und Mitgliederzahlen in dem Bereich geben ja eh nix her" und "in dem Bereich bringen Streiks nichts, weils die Leute im Alltag nicht merken".

Aber die Spirale "tretet in die Gewerkschaft ein, damit sie Ergebnisse liefert" vs. "ich trete erst in die Gewerkschaft ein, wenn sie auch mal Ergebnisse liefert", haben wir schon oft genug diskutiert.
Wer sich nicht durch Gewerkschaften vertreten lassen will, darf und muss dank der negativen Koalitionsfreiheit für sich selber verhandeln -völlig OK.

Falls Sie sich nicht durch Gewerkschaften vertreten lassen: Bitte berichtenn Sie doch von dem Stand Ihrer Verhandlungen mit dem AG. Welche Forderungen hab3n Sie aufgestellt? Wieviele Gesprächsrunden haben Sie angesetzt? Hat der AG schon ein Angebot vorgelegt?Und haben Sie schon mit Kündigung gedroht, wenn Ihre Forderungen nicht erfüllt werden?

Rowhin

Genau diese Diskussion haben wir beide, und viele andere, hier schon mehrmals geführt. Von daher verweise ich auf die entsprechende Historie.

Ich würde aber auch generell niemandem, egal ob er Gewerkschaftsmitglied ist oder nicht, egal ob er für sich selbst verhandelt oder nicht, die Berechtigung absprechen, die Arbeit der Gewerkschaft zu kritisieren oder zu loben, sofern dies einigermaßen konstruktiv geschieht.

Genauso wie ich die Arbeit der Politik kritisieren kann, ohne von einer politischen Entscheidung unmittelbar betroffen oder bei der Entscheidungsfindung involviert zu sein. Oder die des Fußballbundestrainers.

Berechtigte Kritik oder berechtigtes Lob setzt für mich nicht voraus, ich könne es selbst besser oder schlechter.

MoinMoin

Zitat von: daseinsvorsorge in Gestern um 19:14Wer sich nicht durch Gewerkschaften vertreten lassen will, darf und muss dank der negativen Koalitionsfreiheit für sich selber verhandeln -völlig OK.

Falls Sie sich nicht durch Gewerkschaften vertreten lassen: Bitte berichtenn Sie doch von dem Stand Ihrer Verhandlungen mit dem AG. Welche Forderungen hab3n Sie aufgestellt? Wieviele Gesprächsrunden haben Sie angesetzt? Hat der AG schon ein Angebot vorgelegt?Und haben Sie schon mit Kündigung gedroht, wenn Ihre Forderungen nicht erfüllt werden?
Gerne kann ich von meinen individuelle Erfolgen bei meinen Vertragsverhandlungen berichten. Bin aber gerade wieder in der ersten Runde (ohne Lachshappen, da sie rein schriftlich erfolgt)

Ansonsten verweise ich auf die sehr gute Zusammenfassung von Rowhin.
Und möchte unsachlich hinzufügen, eine Gewerkschaft die gegen die Gleichstellung bzgl. der Prozentualen Höhe der JSZ in meiner Berufsgruppe ist, kann ich nur den Rücken zukehren.
Bin aber trotzdem Fan des Konzeptes Gewerkschaft. Aber nicht Fan, der Mehrheit der Gewerkschafter.

So nu aber Feierabend.

Pädi07

Zitat von: cyrix42 in Gestern um 17:19Es gibt aber gar kein volles "drittes Jahr", sondern da nur 5 Monate. Wenn, dann musste man 2,04% im ersten Jahr, 2,04% im zweiten Jahr und 0,84% für die verbleibenden 5 Monate rechnen...

Aber inklusive der vor der ersten Steigerung erfolgenden und auf die 5 Monate folgende Nullrunde von einigen Monaten hat man dann doch im Endeffekt 3 ganze Jahre.

cyrix42

Nein, hat man nicht, da alles vor dem 31.10.2025 Teil der letzten Verhandlungsrunde (und des letzten Verhandlungsergebnisses) war. Oder willst du dir auch die damalige Lohnerhöhung auf die aktuelle Runde anrechnen lassen?

daseinsvorsorge

#185
Zitat von: Rowhin in Gestern um 21:20Genau diese Diskussion haben wir beide, und viele andere, hier schon mehrmals geführt. Von daher verweise ich auf die entsprechende Historie.

Ich würde aber auch generell niemandem, egal ob er Gewerkschaftsmitglied ist oder nicht, egal ob er für sich selbst verhandelt oder nicht, die Berechtigung absprechen, die Arbeit der Gewerkschaft zu kritisieren oder zu loben, sofern dies einigermaßen konstruktiv geschieht.

Genauso wie ich die Arbeit der Politik kritisieren kann, ohne von einer politischen Entscheidung unmittelbar betroffen oder bei der Entscheidungsfindung involviert zu sein. Oder die des Fußballbundestrainers.

Berechtigte Kritik oder berechtigtes Lob setzt für mich nicht voraus, ich könne es selbst besser oder schlechter.
Zitat von: Rowhin in Gestern um 21:20Ändert aber nichts an der Tatsache, dass Sie selbst für sich verhandeln müssen. Oder tunSie das gar nicht, warten einfach das Tarifergebnis ab und nehmen dann ihr ,, Grundrecht" auf Kritik an Gewerkschaften wahr ? Peinlich, wenn Sie so Ihre eigene Verantwortung auf Dritte abwälzen.

daseinsvorsorge

Zitat von: MoinMoin in Gestern um 21:46Gerne kann ich von meinen individuelle Erfolgen bei meinen Vertragsverhandlungen berichten. Bin aber gerade wieder in der ersten Runde (ohne Lachshappen, da sie rein schriftlich erfolgt)


So soll es sein. Ich verhandele für mich selber und bin auch für mein Ergebnis selbstverantwortlich. Warum schaffen das nur so wenige ( viel. 5%) wie Sie ?

Pädi07

Zitat von: cyrix42 in Heute um 08:28Nein, hat man nicht, da alles vor dem 31.10.2025 Teil der letzten Verhandlungsrunde (und des letzten Verhandlungsergebnisses) war. Oder willst du dir auch die damalige Lohnerhöhung auf die aktuelle Runde anrechnen lassen?
OK, selbst wenn man das wegrechnet wird es bis zur nächsten Erhöhung im Endeffekt auf fast 3 Jahre rauslaufen. Wir können uns ja beide freuen, wenn es anders kommt. Ich bin gespannt

Muschebubu

Zitat von: daseinsvorsorge in Heute um 12:13So soll es sein. Ich verhandele für mich selber und bin auch für mein Ergebnis selbstverantwortlich. Warum schaffen das nur so wenige ( viel. 5%) wie Sie ?

Weil Sie von völlig falschen Voraussetzungen ausgehen? Ich wage mal die Behauptung, dass ein nicht ganz unwesentlicher Teil der Beschäftigten in ihren Arbeitsverträgen eine Bezugnahmeklausel auf den jeweils geltenden Tarifvertrag haben. Damit gilt vielleicht ein ,,Dürfen" für Verhandlungen, ein ,,Müssen" aber nicht. Und ich stelle deshalb die Behauptung auf, dass Arbeitgeber wohl auch nicht mit jedem Beschäftigten solche Gespräche überhaupt führen würden. Und warum sollte der Arbeitgeber mit Ausnahme von ,,Spezialistenstellen" überhaupt verhandeln. Im Regelfall sind Stellen bewertet und das Preisschild hängt dran. Verhandeln wird ein Arbeitgeber mit Mitarbeitenden, die ,,unverzichtbar" und im Zweifel nicht leicht ,,ersetzbar" sind. Deshalb mal über den eigenen Tellerrand hinausschauen und nicht immer verallgemeinern, nur weil was für einen selbst scheinbar zu funktionieren scheint. Und Verhandlungen setzen dann noch voraus, dass das Gegenüber überhaupt versteht, dass das ginge.

Und bevor hierzu gleich wieder die Keule rausgeholt wird. Damit meine ich nicht, dass ich nicht verhandle oder es andere auch versuchen könnten. Es geht mir darum, dass das kaum allen gelingen wird. Die bekommen eine Standardantwort und das war es dann.