Hilfe zur Berechnung des neuen Prekariatsniveau in Baden-Württemberg

Begonnen von Ozymandias, 19.11.2025 11:29

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LehrerBW

Krieg es jemand hin ne ähnliche Aufzählung für BW zu erstellen?
Ich schaffs nicht :/ Finde es recht kompliziert :(

https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,127191.30.html

Böswilliger Dienstherr

Zitat von: LehrerBW in 28.11.2025 08:41
Krieg es jemand hin ne ähnliche Aufzählung für BW zu erstellen?
Ich schaffs nicht :/ Finde es recht kompliziert :(

https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,127191.30.html

eigentlich ist das relativ einfach. Indexierung. ich muss gerade die zahlen für meine klage errechnen und beschränke  mich dabei natürlich auf meine Gruppen und meine Stufen im Zeitverlauf. Ich bin gerade erst dabei mich quasi selbst zu verfolgen und als 4K Familie zu gerieren und dann spitz für mich selbst auszurechen und wenn meine spitzausrechnung nicht reisst, dann schau ich nach dem Index. Solche Berechnungen sollten eigentlich die Finanzministerien oder das BverfG selbst machen, ich hab da gerade wenig zeit für.

Ozymandias

Im letzten Urteil am VG Karlsruhe hat das Gericht gar nicht rechnen wollen und alles abgewiesen.
https://openjur.de/u/2516212.html § 86 Abs.1 VwGO wurde da ziemlich ignoriert. Generell ist die Rechtsprechung in BW immer eher gegen Bürger. So auch bei Termingeschäften am FG Stuttgart...

Wenn man es hinbekommt, sollte man m.E. auch noch die EU-Besoldung in der Klagebegründung darstellen. Die ist deutlich großzügiger und lässt alle Bundesländer in hohen BG verblassen.

Ozymandias

Müsste man nicht noch Kostendämpfungspauschale und ggf. den Beihilfebeitrag, also die 22 Euro bei der Mindestbesoldung berücksichtigen?

Und ist nicht der volle/mit Pauschbeihilfe halbe GKV-Beitrag mittlerweile höher als die angesetzten PKV-Beiträge?
Oder ist das alles mit der "Typisierung" erledigt?

Ein Beamter, der Mitglied in einem Solidarverein (3. Möglichkeit der KV) ist würde dann auch unter der Mindestbesoldung liegen. Das BVerfG rechnet aber nur mit der PKV. Das war früher der Regelfall, heute muss es aber nicht mehr so sein.


NvB

Zitat von: Teacher91 in 11.12.2025 20:49
Laut GEW hat das Urteil für Berlin keine Auswirkungen auf Baden Württemberg  :(

https://www.gew-bw.de/aktuelles/detailseite/bundesverfassungsgericht-entscheidet-ueber-besoldung-in-berlin

Stimmt ja auch. Der Beschluss ist an Berlin gerichtet, die haben die Frist bis März 2027, dieses Urteil bis zu diesem Datum umzusetzen.

Gleichwohl betrifft dieser Beschluss aber alle 17 Besoldungsrechtskreise, wozu BW auch gehört. Da nun deren Besoldung an der neugefassten Berechnungsgrundlage zwingend ausgerichtet werden muss.

Ozymandias

Hätte man schon deutlicher schreiben können und nicht nur vorsorglich etwas zu empfehlen.
Vor allem das Partnereinkommen ist einer der Punkte, die auch weiterhin nicht geklärt sind.

Wollen die ganzen NPC Lehrer 6k im Jahr verschenken? Scheint so.

Versuch


Teacher91

Ich habe noch eine andere Frage:
Ich habe gerade die Lohnabrechnung für 01/26 erhalten. Darin bezahle ich knapp 120€ mehr an Abgaben (Lohnsteuer und Kirchensteuer). Im neuen Jahr sollte doch der Freibetrag minimal erhöht werden, sodass man ein paar Euro mehr und nicht 120€ weniger in der Tasche hat. Wie kann das sein? Ist das ein Fehler oder liegt das möglicherweise mit der digitalen Übermittlung der PKV zum Lohnsteuerabzugsverfahren?
Über eure Hilfe wäre ich euch dankbar. Bin gerade ehrlich gesagt ein wenig irritiert.

Böswilliger Dienstherr

Zitat von: Teacher91 in 12.12.2025 21:00
Ich habe noch eine andere Frage:
Ich habe gerade die Lohnabrechnung für 01/26 erhalten. Darin bezahle ich knapp 120€ mehr an Abgaben (Lohnsteuer und Kirchensteuer). Im neuen Jahr sollte doch der Freibetrag minimal erhöht werden, sodass man ein paar Euro mehr und nicht 120€ weniger in der Tasche hat. Wie kann das sein? Ist das ein Fehler oder liegt das möglicherweise mit der digitalen Übermittlung der PKV zum Lohnsteuerabzugsverfahren?
Über eure Hilfe wäre ich euch dankbar. Bin gerade ehrlich gesagt ein wenig irritiert.

Auf der Seite des LBV BW sollte das erklärt sein


Neuer12

Hat jemand den Musterwiderspruch vom.lbv und könnte ihn hier zur Verfügung stellen?

Thx

Ozymandias

https://www.drb-bw.de/fileadmin/Landesverband-Baden-Wuerttemberg/Dokumente/10_Forderungen_des_DRB_BW-final.pdf

ZitatEine dem Ansehen, der Verantwortung und der Bedeutung eines
Richters/Staatsanwalts gerecht werdende Besoldung muss sich zumindest im Bereich
des gehobenen Median-Äquivalenzeinkommens bewegen, welches im Jahr 2024
einem Jahresnettoeinkommen zwischen 75.990,20 € (120 %) und 126.650 € (200 %)
entspr

ZitatEine Anhebung der R-Besoldung auf den EU-Durchschnitt entspräche 2024 bei
Berufsanfängern einem Jahresbruttogehalt in Höhe von etwa 141.000 €.
Im Vergleich hierzu liegt bspw. die deutsche Lehrerbesoldung europaweit in der
Spitzengruppe; und das bei einer der R-Besoldung nahezu identischen Besoldungs-
und Pensionshöhe. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, weshalb Baden-
Württemberg seine ca. 100.000 verbeamteten Lehrkräfte auf europäischem
Topniveau, seine ca. 3.500 Richter/Staatsanwälte hingegen auf niedrigstem
europäischem

Zitat5. Verstoß gegen Binnenabstand
In Umsetzung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur
,,Mindestbesoldung" wurde die Besoldung der unteren bzw. untersten
Besoldungsgruppen in den vergangenen Jahren deutlich stärker angehoben als
diejenige der höheren Besoldungsgruppen. Vergleicht man bspw. die Entwicklung der
Jahresbesoldung im Eingangsamt eines Justizwachtmeisters und eines
Richters/Staatsanwalts von 2010 – 2025, so ist die Besoldung von Erstgenanntem um
77 % gestiegen (mit zwei Kindern sogar um 93%), wohingegen die Besoldung eines
Richters/Staatsanwalts im gleichen Zeitraum lediglich um 51% (mit zwei Kindern um
53 %) angewachsen ist. Der Binnenabstand innerhalb unserer Besoldungsordnung
wurde mithin eklatant verringert, was weder verfassungsgemäß ist noch den
Anforderungen und dem Ansehen der

Erste Meinung der Richter aus BW zur neuen Rechtsprechung.

LehrerBW

Der drb war auch der einzige, der sich gegen das 4 Säulenmodell gestemmt hat.
Der dbb-bw war in der Richtung ja nen Totalausfall. Finde es auch extremst enttäuschend, dass gerade jetzt im Hinblick auf die anstehende Wahl die Politik nicht mit Beamtenthemen in die Mangel bzw. überhaupt weit im Vorfeld überhaupt erstmal befragt wird.
Bezüglich der Forderungen des drb...kann denn die R Besoldung von der A abgekoppelt werden?
Swen meinte mal, dass dies nicht möglich wäre.

Ozymandias

Die Richter hätten es dennoch gerne siehe oben.
Momentan hat man eher die "Südschiene" politisch im Fokus, bzw. Drei-Löwen-Allianz neuerdings. Hat aber nichts direkt mit der Besoldung zu tun.