Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

MOGA

Zitat von: SwenTanortsch in Heute um 08:15Ich sehe, was Du schreibst, weitgehend genauso wie Du, Rheini. Und doch gilt Treu und Glauben, sobald ein Vertrag eingegangen wird. Darauf zielt matthews Argumentation dem Grundsatz nach ab - und zeigt so nur Möglichkeiten auf, ohne damit eigene Wertungen verbinden zu wollen (so nehme ich das, was er schreibt, zumindest wahr). Matthews will weitgehend nur sagen, dass dem Besoldungsgesetzgeber offensichtlich in der Regelung des Beihilferechts ab einen bestimmten Punkt (den wir hier nicht bestimmen können) die Hände gebunden sein dürften.

Ich sehe das komplett anders – hier geht es nicht um Glauben, Treu und schon gar nicht um romantische Vertragstreue bei Kerzenschein, sondern um ein Geschäft auf der einen Seite und ein Gesetz auf der anderen. Und Gesetze haben nun einmal die charmante Eigenschaft, sich exakt so lange in Stein gemeißelt anzufühlen, bis sich irgendwo politischer Wille bildet, ein Referentenentwurf auftaucht und drei Lobbyisten zu spät zum Termin kommen.

Die Vorstellung, dem Gesetzgeber seien ,,die Hände gebunden", wirkt auf mich immer ein bisschen wie die Behauptung, ein Baggerfahrer könne leider nicht weiterfahren, weil irgendwo ein dekoratives Absperrband hängt. Wenn der Druck groß genug ist – fiskalisch, politisch oder stimmungstechnisch – dann lösen sich solche Fesseln erfahrungsgemäß schneller auf als Wahlversprechen nach Koalitionsverhandlungen.

Ich halte es da mit Alexander79: Wo ein Gesetz geändert werden kann, wird es geändert – vorausgesetzt, der Taschenrechner zeigt in die richtige Richtung und die Protestkulisse bleibt unter Zimmerlautstärke. Glaubensfragen sind was für Sonntage. Haushaltslöcher werden montags gestopft (Rosenmontags dann in diesem Fall).

Make Oeffentlicher-Dienst Great Again

Durgi

Zitat von: SwenTanortsch in Gestern um 14:28Das sind erst einmal weiterhin reine Behauptungen, Durgi. Wie gesagt, nenne einfach den Gegenstand der "Spitzausrechnung"; denn dann können wir beide tatsächlich schauen, was Sache ist. Denn es ist so, wie es Dogmatikus vorhin geschrieben hat, ohne Konkretisierung bleiben am Ende nur Behauptungen, die so sein können oder auch nicht.

Ergo wiederhole ich meine Frage an Dich gerne noch einmal, nachdem Du eine Antwort ja bereits vor Deiner Dienstreise nicht konkretisiert hast: Welches ist der Gegenstand einer "Spitzausrechnung", wie sie das Bundesverfassungsgericht verlangt?
Zitat von: SwenTanortsch in Gestern um 14:28Das sind erst einmal weiterhin reine Behauptungen, Durgi. Wie gesagt, nenne einfach den Gegenstand der "Spitzausrechnung"; denn dann können wir beide tatsächlich schauen, was Sache ist. Denn es ist so, wie es Dogmatikus vorhin geschrieben hat, ohne Konkretisierung bleiben am Ende nur Behauptungen, die so sein können oder auch nicht.

Ergo wiederhole ich meine Frage an Dich gerne noch einmal, nachdem Du eine Antwort ja bereits vor Deiner Dienstreise nicht konkretisiert hast: Welches ist der Gegenstand einer "Spitzausrechnung", wie sie das Bundesverfassungsgericht verlangt?

@Swen (konkret)
@Maximus (Nebenabdruck :D hinsichtlich der Fragebeantwortungsrunde)

Du fragst nach dem ,,Gegenstand der Spitzenausrechnung". Der ist hier seit Beitragsbeginn benannt:
Bund, BesGr A12 bis A16, Zeitraum 2020 bis 2025, Parameterpruefung Stufe 1.
Believer hat genau diesen Gegenstand gerechnet. Daran ist nichts ,,unbestimmt".

,,Spitzenausrechnung" ist im uebrigen kein metaphysischer Sondergegenstand, sondern eine Rechenmethode: zeitabschnittsgenaue Abbildung der tatsaechlichen Veraenderungen (unterjaehrige Inkrafttritte, Sockelbetraege, Einmalzahlungen, zeitversetzte Tarifergebnisse etc.), soweit dies fuer den konkreten Streitgegenstand erforderlich ist, um Verzerrungen durch Vereinfachungen zu vermeiden.

Und genau deshalb ist deine Frage hier vorgeschoben: In der Parameterpruefung der ersten Stufe ist nicht ,,Spitzenausrechnung" das Thema, sondern die Frage, ob die Parameter nach der Systematik des Senats die 5%-Schwellen reissen. Das hat Believer transparent gemacht. (!)

Wenn du behauptest, er habe ,,den falschen Gegenstand" bemessen, dann benenne bitte endlich konkret:
Welcher Gegenstand waere es statt ,,Bund / A12–A16 / 2020–2025"?
Welche zusaetzlichen Bestandteile oder Zeitabschnitte muessen aus deiner Sicht zwingend hinein, und warum aendert das die Parameterbewertung?

Solange du das nicht lieferst, bleibt deine Forderung ,,nenne den Gegenstand" genau das, was sie faktisch ist:
ein rhetorischer Stoppsatz, um ein unliebsames Ergebnis in eine endlose Praezisierungsschleife zu schicken.

Du kannst nicht gleichzeitig behaupten, es gaebe einen klaren Gegenstand, den das BVerfG ,,verlangt", und zugleich vermeiden, diesen Gegenstand selbst zu definieren. Wer Definitionsmacht beansprucht, muss definieren.
Diese methodische Selbstverstaendlichkeit erschliesst sich jedenfalls dann ohne Weiteres, wenn man den juristischen Ausbildungsweg durchlaufen hat ...spaetestens nach den ersten Veranstaltungen zu Streitgegenstand, Subsumtion und Darlegungslast, also lange vor Schwerpunktbereich oder Examensklausur; und jenseits einer gewissen dogmatischen Durchdringungstiefe zeigt sich dann auch recht schnell, dass bloß angelesenes Wissen oder hobbymaessige Befassung nicht mehr traegt, sondern nur noch die jahrelange taegliche Praxis ;)
Dobrindt, 12.01.2026:
,,[...] Die Besoldung spiegelt den Leistungsgedanken wider."

Ron Sommer (Telekom-Chef), 1990:
,,Das Internet ist eine Spielerei für Computerfreaks, wir sehen darin keine Zukunft"

Rheini

Zitat von: MOGA in Heute um 09:41Ich sehe das komplett anders – hier geht es nicht um Glauben, Treu und schon gar nicht um romantische Vertragstreue bei Kerzenschein, sondern um ein Geschäft auf der einen Seite und ein Gesetz auf der anderen. Und Gesetze haben nun einmal die charmante Eigenschaft, sich exakt so lange in Stein gemeißelt anzufühlen, bis sich irgendwo politischer Wille bildet, ein Referentenentwurf auftaucht und drei Lobbyisten zu spät zum Termin kommen.

Die Vorstellung, dem Gesetzgeber seien ,,die Hände gebunden", wirkt auf mich immer ein bisschen wie die Behauptung, ein Baggerfahrer könne leider nicht weiterfahren, weil irgendwo ein dekoratives Absperrband hängt. Wenn der Druck groß genug ist – fiskalisch, politisch oder stimmungstechnisch – dann lösen sich solche Fesseln erfahrungsgemäß schneller auf als Wahlversprechen nach Koalitionsverhandlungen.

Ich halte es da mit Alexander79: Wo ein Gesetz geändert werden kann, wird es geändert – vorausgesetzt, der Taschenrechner zeigt in die richtige Richtung und die Protestkulisse bleibt unter Zimmerlautstärke. Glaubensfragen sind was für Sonntage. Haushaltslöcher werden montags gestopft (Rosenmontags dann in diesem Fall).



Ich habe bisher nicht wahrgenommen das jemand die Möglichkeit ausschließt, dass der Beihilfesatz auf 100% erhöht werden darf sondern nur die Mahnung, es zu prüfen.

Das finde ich immer eine kluge Vorgehensweise.

SwenTanortsch

Zitat von: Poldi2006 in Heute um 09:04Im Beschluss des BVerfG vom 12.02.2008 (Kostenerstattung für freiwillig in der GKV versicherte Beamte) ist Randnummer 10 interessant:

Das gegenwärtige System der Beihilfegewährung gehört nicht zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums. Dementsprechend besteht auch keine spezielle verfassungsrechtliche Verpflichtung, den Beamten und Versorgungsempfängern für Krankheitsfälle und Ähnliches Unterstützung gerade in Form von Beihilfen zu gewähren (vgl. BVerfGE 58, 68 <77 f.>; 79, 223 <235>; 83, 89 <98>; 106, 225 <232>). Eine solche Pflicht kann auch nicht aus dem vom Gesetz- und Verordnungsgeber zu beachtenden hergebrachten Grundsatz des Berufsbeamtentums hergeleitet werden, wonach der Dienstherr die Beamten und ihre Familien amtsangemessen zu alimentieren hat. Der beamtenrechtliche Alimentationsgrundsatz wäre erst dann verletzt, wenn die zur Abwendung von krankheitsbedingten Belastungen erforderlichen Krankenversicherungsprämien einen solchen Umfang erreichten, dass der angemessene Lebensunterhalt der Beamten und Versorgungsempfänger nicht mehr gewährleistet wäre. Bei einer solchen Sachlage wäre verfassungsrechtlich nicht eine Anpassung der Beihilfesätze, sondern eine entsprechende Korrektur der Besoldungs- und Versorgungsgesetze, die das Alimentationsprinzip konkretisieren, geboten (vgl. BVerfGE 58, 68 <77 f.>; 83, 89 <98>).


Das System der Beihilfe also vom Gesetzgeber somit relativ einfach angepasst werden, da es eben kein hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums ist. Auf der anderen Seite gibt es aber durchaus Angriffspunkte, wenn Prämien exorbitant steigen. Hier liegt die Vermutung nahe, dass das sächsische Modell (eben auch aus aus zu lasten der PKV-Versicherer) verfassungsrechtlich attraktiv für die Besoldungsgeber ist.

Weiterer Punkt: Ein Single in der GKV zahlt gerne einmal vierstellige Prämien. Spätestens seit Einführung einer pauschalen Beihilfe in vielen Bundesländern, aber eben nicht in allen, dürfe dies Unterschiede im Netto-Bereich von mehreren 100 EUR ausmachen. Geht man einmal davon aus, das 7% der Beamten *nicht* in der PKV sind (https://www.pkv.de/positionen/krankenversicherung-fuer-beamtinnen-und-beamte/), frage ich mich zudem, inwieweit dies bei der Bemessung der Mindestalimentation berücksichtigt werden muss.


Genau darauf, was Du eingangs schreibst, habe ich vorhin anspielen wollen - zugleich dürfen wir davon ausgehen, dass die PKVen wegbrechende Einnahmen auf ihre Kunden abwälzen, da auch das Teil eines privatwirtschaftlichen Geschäftsfelds ist. Sobald also in Sachsen der Bemessungssatz auf 90 % angehoben und damit dort für die PKVen geringere Erträge erzielt werden, dürfte es nicht ganz unwahrscheinlich sein, dass die privatwirtschaftlichen Unternehmen die geringeren Einnahmen, die sie mit mehreren 10.000 Beamten und ihren Familien erzielen, auf ihre weiteren Kunden umlegen. In Sachsen sind zum Januar 2024 die Bemessungssätze angehoben worden - da dürfen sich PKV-Versicherte schon fragen, wieso auch im letzten Jahr die Beiträge signifikant erhöht worden sind. Das wird sicherlich nicht allein an den geringeren sächsischen Erträge gelegen haben - aber diese werden gleichfalls nicht folgenlos geblieben sein.

Darin liegt eine durchaus perfide Struktur: Um die Personalkostensteigerungen im Rahmen einer verfassungskonformen Besoldung nach Möglichkeit gering zu halten, werden die Bemessungssätze als legitimes Mittel genutzt, was dazu führt, dass die damit geringer werdenden Erträge von den PKVen durch höhere Beiträge für Beamte auch aus anderen Rechtskreisen (zumindest zum Teil) ausgeglichen werden dürften, sodass dort die Unteralimentation tendenziell noch weiter ansteigt.

@ MOGA

Mit entsprechenden metaphorischen Vergleichen kommst Du letztlich nicht weiter. Zentral ist, dass man von der Struktur ausgehen kann, die matthew anreißt. Es verbleibt dann nur noch die Frage, ob sich das, was er darlegt, am konkreten Fall sachlich erhärten lässt oder nicht.

@ Durgi

Die Frage richtet sich an Dich, da Du nun aufgefordert bist, nicht zu bewerten - das ist, was Du nach meinem Geschmack hier in letzter Zeit zunehmend tust -, sondern nun gleichfalls erst einmal in Vorleistung zu treten, also das zu tun, was andere hier regelmäßig tun.

Also: Was ist der Gegenstand, der von einer "Spitzausrechnung" bemessen werden soll? Das scheint ja so schwierig zu sein, dass man es offensichtlich nicht in wenigen Worten sagen kann, Du also nun zum dritten Mal in einen langen Rekurs verfällst.

Ist es Dir möglich jenen Gegenstand zu nennen oder bleibt es weiterhin bei allgemeinen Ausführungen, die wenig weiterführen, weil sie gänzlich unkonkret bleiben und damit weitgehend über Behauptungen nicht hinausgelangen?

Ich habe Dir die Frage gestellt, damit Du mal aus der bequeme Ecke des Kommentierenden in die konkrete Ecke des Darstellenden gelangst. Also, mach mal, steig mal aus den Höhe der Allgemeinplätze in die Tiefe juristischer Arbeit ein. Das ist schließlich Dein Geschäft als Jurist.

simon1979

Zitat von: Durgi in Heute um 09:18@Dogmatikus

Wir trennen nun mal....nicht persoenlich, sondern methodisch.

Du beschreibst sehr nachvollziehbar, wie der Gesetzgeber denken koennte und vermutlich auch denken wird. Das stelle ich nicht in Abrede. Genau diese Perspektive habe ich selbst ausserhalb des Forums ebenfalls durchgespielt. Der Unterschied zwischen uns liegt aber nicht im Erkenntnisinteresse, sondern im Pruefungsansatz.

Du gehst von der Frage aus:
Welche Gestaltungsoptionen koennte der Gesetzgeber pruefen, um moeglichst kostenguenstig zu bleiben?

Ich gehe von der Frage aus:
Welche dieser Optionen scheitern bereits strukturell an der Rechtsprechung, bevor man sie ueberhaupt ernsthaft ,,andenken" muss?

Das ist kein Denkverbot und kein Mangel an gedanklicher Flexibilitaet, sondern eine Filterentscheidung. Alles, was diese strukturelle Vorpruefung nicht besteht, ist kein ,,moeglicher Weg", sondern ein Scheinweg. Und genau diese Unterscheidung ist der Kern meiner Kritik.

Wenn du fragst, wie man Umgestaltungen pruefen soll, ohne sie sich vorher gedanklich auszumalen, ist die Antwort simpel:
Man prueft sie nicht politisch, sondern negativ-juristisch. Man fragt nicht: Koennte das funktionieren?
Sondern: Ist das nach der Systematik des Senats ueberhaupt zulaessig?

Genau an dieser Stelle wird ,,gedankliche Beweglichkeit" problematisch, naemlich dann, wenn sie dazu fuehrt, dass Optionen weiterdiskutiert werden, die bereits an der vorgelagerten Grenzziehung scheitern. Das ist kein offener Diskurs mehr, sondern eine Verschiebung des Massstabs.

Dass du nicht ,,fuer den Dienstherrn nach Sparmoeglichkeiten fahndest", glaube ich dir sofort. Das ist auch nicht mein Vorwurf. Mein Punkt ist ein anderer und den bitte ich ALLE hier fuer jedwede weitere Verstaendnisfragen bei meinen Posts anzuerkennen bzw. mindestens im Hinterkopf zu behalten:

Wenn wir Argumentationslinien reproduzieren, die der Dienstherr spaeter nutzen koennte, obwohl sie verfassungsrechtlich strukturell nicht tragen, dann normalisieren wir sie.. selbst dann, wenn wir sie nur ,,gedanklich testen" wollten.
Genau SO entstehen schlechte Vorlagen, welche dann durch ambitionierte Sts mit wenig Durchdringungstiefe unterschriftsreif, einer Medaille auf Samtkissen gleich zum tagespolitisch engagierten Minister ins Kabinett getragen werden. Ich mache den [zensiert] schon 26 Jahre mit....live und in Farbe.


Und genau deshalb habe ich so hart angesetzt: Nicht wegen deiner Motivation, sondern wegen der Wirkung der Argumentation.

Dein Hinweis auf die Medianeinkommens-Debatte zeigt im Uebrigen sehr gut den Unterschied: Damals gab es keine klare strukturelle Sperre im System. Heute gibt es sie... in Form der Trennung zwischen Grundgehalt und Nebenkomponenten sowie der strikt vorgelagerten Qualifikation grundgehaltsaehnlicher Bestandteile. Das ist neu, und genau deshalb ist der Spielraum heute enger als noch vor neun Monaten.

Ich muss jetzt mal euch beide zitieren. Eure Beiträge lesen sich sehr gut und lassen vermuten, dass ihr beide eine tiefere Rechtsausbildung genossen habt und Einblicke in das politische Geschehen in der Hauptstadt habt.

Ich möchte euch beiden aber eine kleine Anekdote erzählen und damit unterstreichen, wie ich die mögliche Entscheidung der Besoldungsgesetzgeber sehe.

Ich bin Sachbearbeiter im Asylbewerberleistungsrecht in einem Landratsamt in Bayern. Leistungen für Asylbewerber werden analog zum SGB II bzw XII und deren Regelbedarfsstufen von I bis VI ausbezahlt.
Regelbedarfstufe I gilt bei alleinstehenden Hilfeempfängern, Regelbedarfstufe II gilt für Ehegatten oder Hilfeempfängern in einer eheähnlichen Gemeinschaft usw.

2019 kam der Gesetzgeber auf die glorreiche Idee, alleinstehende Hilfeempfänger die in Asylbewerberunterkünften leben in eine sog. "Schicksalsgemeinschaft" entsprechend einer eheähnlichen Gemeinschaft zu stecken und ihnen nur noch die Leistungen der RBS II zu gewähren.

Jeder, aber wirklich jeder wusste, dass diese Änderung verfassungswidrig ist. Interessierte aber niemanden in der Politik und es wurde so lange gemacht, bis das BVerfG Ende 2022 darüber entschieden hat. Das Urteil war eindeutig. Das Gesetz von 2019 war absoluter Bullsh..

Worauf ich hinaus will, ein neues Besoldungsgesetz gilt erstmal so lange, bis es ein Urteil des BVerfG vorliegt und da ist es völlig egal, ob und wie Verfassungskonform das Gesetz zum Zeitpunkt des Inkrafttretens ist.

Aus diesem Grund sehe ich da wenig Hoffnungsvolles und glaube eher an rechtliche Kniffe, die nahe an der Verfassungswidrigkeit entlang schrammen.

Durgi

Zitat von: BalBund in 28.01.2026 16:25Ich bin weiterhin kein Hellseher, aber meine Prognosen bleiben unverändert zum alten Thread.

Ich vermute, dass spätestens im parlamentarischen Verfahren das Abstandsgebot auf die 5% Hürde abschmelzen wird um das Ganze finanzierbar zu halten. Der Entwurf mag noch mehr vorsehen, aber die Stimmung im Land und so - ihr wisst schon.

Das BMI hat einen gewissen Handlungsdruck ob der fehlenden Gesetzgebung zur Tarifübertragung. Um hier nicht vollends in Unsicherheiten zu gehen, die der BRH rügen würde, muss da nun was kommen und die Hausleitung will den "großen Wurf" auf einmal machen. Ist das sinnvoll? MMn nicht, weil es die Güte des Gesetzes verschlechtert, aber ja, es erkauft dem Bund Zeit.

Zudem muss (und wird) der neue Entwurf einen Passus enthalten, der Mehrverdienermodelle als neue Realität ansieht und folglich für die künftige Besoldung maßgeblich macht.

Die Nachzahlungen aus den Vorjahren werden in diesem Entwurf keine Rolle spielen, hierzu kommt dann ein Reparaturgesetz in dieser oder einer der nächsten Legislaturen *enthält Sarkasmus

Zu Rentenonkel: Die Erbschaftssteuer würde eher das Wirtschaftsministerium treffen, das BMI ist da eher so die Schweiz. Ich persönlich glaube nicht, dass es mit einem Unternehmerkanzler zu machen sein wird, eher wird die SPD - je nach Ergebnis im Ländle - eine Personalrochade bis Jahresmitte vornehmen.

Schoen, dich wieder zu lesen :)

Ich sehe deinen Punkt, und der ist politisch erst einmal nicht abwegig. Aber ich glaube, du ueberschaetzt den Spielraum und unterschaetzt den Druck...nicht den gefuehlten, sondern den verfassungsprozessualen...das Damoklesschwert ueber den Referaten.

Das Abschmelzen des Abstandsgebots auf 5 % mag im parlamentarischen Verfahren verlockend wirken, weil es auf dem Papier ,,finanzierbar" aussieht. Das Problem ist nur: Karlsruhe liest keine Haushaltsplaene, sondern Urteilsbegruendungen. Ein bewusstes An-die-Unterkante-Gehen ist kein Stabilisieren, sondern eine Einladung zur naechsten Vorlage. Die Evidenzkontrolle laesst sich nicht politisch verhandeln, auch wenn das manche Referate(-leiter...) gern anders haetten.

Meine Glaskugel....
Was ich derzeit fuer wahrscheinlicher halte, ist kein grosser Wurf, sondern ein bewusst unvollstaendiger. Erst einmal eine saubere Tarifuebertragung, ein paar kosmetische Korrekturen, genug, um dem BRH den Wind aus den Segeln zu nehmen und formell handlungsfaehig zu sein. Die Systemfrage wird vertagt, nicht geloest. Das kauft Zeit, aber keine Rechtssicherheit...und genau das ist offenbar das Ziel.

Die Mehrverdienermodelle sehe ich aehnlich wie du, aber mit einer wichtigen Einschraenkung: Sie werden kommen, allerdings eher als Begruendungsfolklore denn als tragende Norm. Die Sozis wissen sehr genau, dass eine harte Typisierung auf Mehrverdienerfamilien vor Art. 33 Abs. 5 GG hochriskant ist. Also wird man sie rhetorisch aufwerten, als ,,neue Realitaet" beschreiben, aber vermeiden, sie systemtragend festzuschreiben. Viel Text, wenig Substanz... bewaehrtes Verfahren...kennen wir schon :)

Nachzahlungen wird man im ersten Entwurf nicht finden, da hast du recht. Aber sie werden mitgedacht. Stichtage, Inkrafttreten, Uebergangslogiken... all das wird so gebaut, dass man spaeter reparieren kann, wenn man muss. Das ist kein Sarkasmus, sondern Erfahrung. Reparaturgesetze sind kein Unfall, sie sind Teil der Planung. Schon immer.

Politisch passt das ins Bild. Die Sozis werden das Thema nicht finalisieren wollen. Ziel ist es, die heisse Phase zu verlagern... zeitlich, haushalterisch, moeglichst auch legislativ. Lieber Komplexitaet erzeugen als klare Kanten ziehen. Und wenn Karlsruhe dann erneut nachschaerft, kann man sagen, man habe ja gern gewollt, duerfe aber leider nicht anders. :D

Ich weiss, liest sich fuer manche hier urkomisch oder urtraurig...aber this is how the cookie crumbles :D
Dobrindt, 12.01.2026:
,,[...] Die Besoldung spiegelt den Leistungsgedanken wider."

Ron Sommer (Telekom-Chef), 1990:
,,Das Internet ist eine Spielerei für Computerfreaks, wir sehen darin keine Zukunft"

Rheini

@Swen

Ich sehe das aus einem anderen Blickwinkel als Du.

In der PKV wird "dein" Versicherungsleben hinsichtlich der Kosten, durchgeplant.

Streng genommen ist es so, dass Du in jungen Jahren Altersrückstellungen und Prämien zahlst, aber wenig entnimmst und dieser Betrag (abzgl. Gewinn), in die Altersrückstellung gesteckt wird (nicht umsonst haben die Versicherer eine Menge Kapital das Sie in den Anleihemarkt, Aktien usw. stecken).

Sofern also Du der Durchnittsversicherte bist und die Kosten im Rahmen dieser Planungen steigen, geht das genau auf. Dies ist übrigens auch der Unterschied zu den Sozialversicherungen. Dort werden für dich keine Altersrückstellungen gebildet, sondern der heutige Einzahler zahlt für den heutigen Entnehmer und der Einzahler hofft, dass er später als Entnehmer auch noch einen Einzahler hat.

So zurück zur PKV. Da in den letzten Jahren die Leute immer älter werden und die Kosten wegen der längeren Zeit in dem man häufiger auf den Arzt angewiesen ist und der Kostenexplosion im Gesundheitswesen steigen (und die nicht durch Gewinne auf dem Kapitalmarkt aufgefangen werden können - niedrige Zinsen usw.), müssen die Beiträge steigen.

Das mit den Altersrückstellungen sieht man auch daran, dass junge Leute im Alter einen geringeren Betrag zahlen, als wenn Du als Älterer neu in die PKV einsteigst. In der Sozialversicherung, hier KV, hättest Du denselben Betrag.

Wenn jetzt die Beihilfe von 50% auf 90% steigt, hat die Versicherung die obigen Ausgaben weiterhin (jetzt nur bezogen auf die 10%). Daher ist es logisch, wenn auch bei geringerem % Satz, Beiträge weiterhin steigen können.

Ich frage mich halt nur, was mit den Altersrückstellungen passiert, die nicht mehr benötigt werden (der Anteil der 40%). Verringern die den Beitrag für die 10%, bleiben die im Besitz und gehen ins Eigentum der Versicherung über???


BlauerJunge

Je länger mein Absprung aus dem System Bund nun her ist, bin jetzt im vierten Monat, desto mehr frustriert mich tatsächlich das Vorgehen unserer Regierenden. Aber auch wie blauäugig ich war, zu glauben, dass da schon irgendwann ein Urteil oder eine Gesetzesinitiative kommen wird, welche den Zustand der verfassungswidrigen Alimentation heilt.

Es hilft nur noch von der Seitenlinie zuzuschauen, aber es schmerzt trotzdem.....


Durgi

Zitat von: SwenTanortsch in Heute um 10:10@ Durgi

Die Frage richtet sich an Dich, da Du nun aufgefordert bist, nicht zu bewerten - das ist, was Du nach meinem Geschmack hier in letzter Zeit zunehmend tust -, sondern nun gleichfalls erst einmal in Vorleistung zu treten, also das zu tun, was andere hier regelmäßig tun.

Also: Was ist der Gegenstand, der von einer "Spitzausrechnung" bemessen werden soll? Das scheint ja so schwierig zu sein, dass man es offensichtlich nicht in wenigen Worten sagen kann, Du also nun zum dritten Mal in einen langen Rekurs verfällst.

Ist es Dir möglich jenen Gegenstand zu nennen oder bleibt es weiterhin bei allgemeinen Ausführungen, die wenig weiterführen, weil sie gänzlich unkonkret bleiben und damit weitgehend über Behauptungen nicht hinausgelangen?

Ich habe Dir die Frage gestellt, damit Du mal aus der bequeme Ecke des Kommentierenden in die konkrete Ecke des Darstellenden gelangst. Also, mach mal, steig mal aus den Höhe der Allgemeinplätze in die Tiefe juristischer Arbeit ein. Das ist schließlich Dein Geschäft als Jurist.

Uff....
@Swen

Ich moechte den Ton hier einmal explizit machen, weil er inzwischen selbst Teil der Diskussion geworden ist... und zwar nicht auf der Sachebene.

Was du hier betreibst, ist keine inhaltliche Nachfrage mehr, sondern eine Rolleninszenierung. Du ersetzt Argumentation durch Leistungsabfrage, Diskurs durch Instruktion und Sachkritik durch Tonfall. Das ist ein legitimes rhetorisches Mittel... aber eben kein fachliches.

Die wiederholte Aufforderung, ,,vorzuleisten", ,,konkret zu liefern" oder ,,aus der bequemen Ecke zu kommen", dient nicht der Klaerung eines Sachproblems. Sie dient der Statusverschiebung: Du positionierst dich als Pruefer, den anderen als Pruefling. Das mag didaktisch wirken, fuehrt in einer fachlichen Diskussion aber regelmaessig ins Leere.

Inhaltlich ist der Punkt laengst beantwortet:
Es gibt keinen eigenstaendigen, abstrakten Gegenstand einer ,Spitzausrechnung'. Spitzenausrechnung ist keine Pruefungsstufe, keine normative Kategorie und kein Tatbestandsmerkmal, sondern eine methodische Rechentechnik, die – sofern erforderlich – innerhalb eines konkret bestimmten Streitgegenstands angewendet wird. Der Streitgegenstand ist die angegriffene Besoldungsnorm, bestimmt nach Besoldungsgruppe, Stufe und Zeitraum. Das wurde hier mehrfach, u.a. durch mich, klar gesagt.

Dass du diese Antwort nicht aufgreifst, sondern immer wieder die gleiche Frage in leicht veraenderter Form stellst, erzeugt keine neue Erkenntnis. Es verlagert die Diskussion lediglich von der Sachebene auf eine Meta-Ebene, auf der du den Massstab setzt, aber selbst keinen Inhalt lieferst. Wie ich in einem Beitrag vorher bereits schrieb:
Wer Definitionsmacht beansprucht, ohne eine tragfaehige Definition zu benennen, ersetzt Substanz durch Pose.

Auffaellig ist dein Ton, Swen: ,,mach mal", ,,bequeme Ecke", ,,Allgemeinplaetze". Das sind keine Argumente, sondern Signale. Und sie signalisieren keinen Erkenntnisfortschritt, sondern deinen Anschlussverlust an die zuvor gefuehrte Argumentation. In fachlichen Diskursen markiert genau dieser Ton den Moment, in dem nicht mehr ueber Inhalte gesprochen wird, sondern Rollen gespielt werden. Hier im Hause waere das der Punkt, an dem man dich aus der Besprechung herausnimmt... nicht aus formalen Gruenden, sondern weil dein Auftreten die Arbeitsfaehigkeit des Gremiums beeintraechtigt. Ab diesem Punkt erledigen sich weitere Einladungen von selbst. Nicht wegen fehlender Meinung, sondern wegen fehlender Diskursfaehigkeit sobald du emotional begriffen bist.

Wenn du der Auffassung bist, der benannte Streitgegenstand sei falsch, dann tue bitte das, was in juristischer Arbeit ueblich ist... unabhaengig davon, wo und wie man sie betreibt (ob vielleicht im BMF, BMI oder in der ZBR veroeffentlicht): Benenne einen anderen Gegenstand, begruende ihn und leite eine abweichende Rechtsfolge her. Alles andere bleibt eine Endlosschleife, die mehr ueber den Diskursstil als ueber das Thema aussagt.

Und nur der Vollstaendigkeit halber: Dass Methode dem Streitgegenstand folgt und nicht umgekehrt, gehoert zum elementaren juristischen Handwerkszeug. Ab einer gewissen Durchdringungstiefe erledigen sich solche Scheinfragen von selbst :D nicht durch Lautstaerke, sondern durch Praxis.

Damit ist der Punkt fuer mich ausdiskutiert und den Mitforisten sollte der status quo klar sein.
Dobrindt, 12.01.2026:
,,[...] Die Besoldung spiegelt den Leistungsgedanken wider."

Ron Sommer (Telekom-Chef), 1990:
,,Das Internet ist eine Spielerei für Computerfreaks, wir sehen darin keine Zukunft"

Goldene Vier

Mal was Aktuelles aus Niedersachen:

Am 04.02.2026 ist für den Haushaltsausschusse folgender Eintrag im Nilas, der auf eine Ergebnistabelle hinweist:


Ausschussprotokoll Ausschuss für Haushalt und Finanzen 19/130 (Tagesordnung) 04.02.2026   
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Besoldungsgesetzes
Gesetzentwurf Landesregierung 16.12.2025 Drucksache 19/9364 (15 S.)
Abstract:
- Änderung § 63a des Niedersächsischen Besoldungsgesetzes vom 20. Dezember 2016 (Nds. GVBl. 2016 S. 308; 2017 S. 64), Sonderzahlung für das Jahr 2025 -
•   
•  •  Gesetzentwurf Landesregierung 16.12.2025 Drucksache 19/9364 (15 S.)
________________________________________
Ausschussprotokoll Ausschuss für Haushalt und Finanzen 19/128 (öffentlich) 14.01.2026
________________________________________
Ausschussprotokoll Ausschuss für Haushalt und Finanzen 19/130 (Tagesordnung) 04.02.2026
hierzu: Berechnung des Finanzministeriums zum Parameter der Mindestbesoldung (Vorlage 1)


Außerdem ein Protokollausschnitt, der eine Anhörung für den 11.02.2026 festlegt:

Kurzbericht

Ausschuss für Haushalt und Finanzen
(128. - öffentliche - Sitzung am 14. Januar 2026)

Tagesordnung:

1. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Besoldungsgesetzes
Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 19/9364

Der federführende Ausschuss beginnt mit der Beratung. Er beschließt, in seiner für den
11. Februar 2026 vorgesehenen Sitzung eine mündliche Anhörung zu dem Gesetzentwurf durchzuführen und legt den Kreis der Anzuhörenden fest
.


Maximus

#3355 (Seite 224, 07.01.2026, 13:10)

Dieser Beitrag ist die Wurzel allen Übels (das ist kein Vorwurf an dich, lieber BVerfGBeliever). Ich verfluche diesen Beitrag ;)  Ab hier hat sich die Diskussion aufgeschaukelt (mittlerweile über 100 Seiten). Ich findes es Schade, dass sich die Fronten immer mehr verhärten.

Ich hoffe, dass der Entwurf möglichst bald durchgestochen wird. Dann können wir hoffentlich wieder über andere Dinge diskutieren und das Thema "Spitzausrechnung" hinter uns lassen. 

BVerfGBeliever

@Swen: Das Ausmaß deiner Verirrung in deiner selbstgebastelten Sackgasse, in die du dich trotz unzähliger dir hingeworfener Rettungsringe anscheinend völlig hoffnungs- und orientierungslos verrannt hast, macht mich wirklich nur noch sprachlos. Zum Glück gilt dies nicht für Durgi, der – wie immer – die passenden Worte gefunden hat: ,,Anschlussverlust an die zuvor geführte Argumentation" sowie ,,fehlende Diskursfähigkeit" drücken exakt das aus, was du seit dem 7. Januar immer und immer und immer wieder an den Tag gelegt hast.

@Maximus: Für die Verhärtung der Fronten ist ausschließlich eine einzige Person verantwortlich. Man prüfe, in welchem Ton ich den Ursprungspost verfasst hatte..

Floki

Zitat von: Durgi in Heute um 10:13
Zitat von: Durgi in Heute um 10:41Uff....
@Swen

Ich moechte den Ton hier einmal explizit machen, weil er inzwischen selbst Teil der Diskussion geworden ist... und zwar nicht auf der Sachebene.

[...]

Damit ist der Punkt fuer mich ausdiskutiert und den Mitforisten sollte der status quo klar sein.





Als stiller Mitleser: Danke!

GoodBye

#5248
War alt. Sorry

Pumpe14

Die haben ausschließlich auf dem Beschluss aus 2020 begründet...