Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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BVerfGBeliever

@Maximus und @Soldat1980: OK, ich akzeptiere euren Einwand.

Wenn aber dem so ist, wie ihr schreibt, dann finde ich es entsprechend umso befremdlicher, dass Swen offenkundig in kein(st)er Weise dazu ,,willens" oder ,,fähig" ist, sich auch nur mal für eine Sekunde ernsthaft inhaltlich mit der eindeutigen, glasklaren und 100% juristisch wasserfesten Argumentation eines ausgewiesenen Vollprofis (Durgi) auseinanderzusetzen, sondern ihn stattdessen pauschal herabwürdigt und zurückweist und somit jeglichen potenziellen Erkenntnisgewinn (in erster Linie natürlich bei sich selbst, aber gegebenenfalls auch bei anderen Forumsteilnehmern) von vorneherein unterbindet. Hinzu kommt, wie er seit dem 07.01. mir gegenüber auftritt, aber das ist im Zweifel eher nebensächlich..

BuBea

#5401
@BVerfGBeliever:

Ich würde gerne nochmal auf den Nominallohnindex zurückkommen.
Ausgehend von dem Durchschnittlichen Bruttojahresverdienst (inkl. Sonderzahlungen, siehe hier https://www.destatis.de/DE/Themen/Arbeit/Verdienste/Verdienste-Branche-Berufe/Tabellen/bruttojahresverdienst.html#fussnote-1-134762, Deutschland Gesamtwirtschaft) müssten sich die EURO-Werte der Vorjahre über den Nominallohnindex errechnen lassen.

Zieht man von diesen die (hier erhältlichen: https://www.destatis.de/DE/Themen/Arbeit/Verdienste/Verdienste-Branche-Berufe/Tabellen/liste-bruttomonatsverdienste.html#134694) Bruttonmanatsverdienste x 12 ab, erhält man das Volumen der Sonderzahlungen in jedem Jahr.

Bildet man nun den mit den Bruttojahreswerten inkl. Sonderzahlungen gewichteten Durchschnitt dieser Zahlungen so zeigt sich, dass dieser seit 1996 bei 11,2% liegt.

Der Nominallohnindex, der ja auf Zahlungen inkl. Sonderzahlungen gebildet wird, steigt deshalb entsprechend langsamer.

Hier stellt sich schon die Frage, ob man die Besoldung so mit dem Nominallohnindex prüfen kann.

Ein zweiter Punkt der mich umtreibt ist folgender:

Ist eine Lohnentwicklung, die mit einem Index dargestellt wird bzw. mit einem weiteren Index verglichen wird, nicht abhängig von der Höhe der Ausgangsniveaus (hier 1996) ? Hier meine ich jetzt nicht Methodik der Indexberechnung, sondern ganz allgemein, dass sich den Indizes unterliegende Start-Lohnniveaus im Zeitablauf dynamisch einfach anders entwickeln. Daran schließt sich die Frage an, ob man das zeigen kann (m.a.W.: Je weiter die Startniveaus auseinanderliegen, desto weniger Aussagekräftig wird der Vergleich)?

Grundsätzlich finde ich es weiter schon verwunderlich, dass das BVerfG (zwar nicht im letzten Beschluss, weil aus seiner Sicht nicht erheblich Rn 136) jede Besoldungsgruppe einzeln mit dem NLI vergleicht. Es wird also ein (jedes) bestimmte(s) Amt (best. Ausbildungsvoraussetzung  etc. pp.) mit der (einen) durchschnittlichen Entwicklung verglichen.
 

xap

Zitat von: Ozymandias in Heute um 12:01Anstatt sich hier ständig über die Füße zu rennen, schreibt doch bitte mal einen Entwurf für eine Popularklage für Bayern.
Dort könnte man das Partnereinkommen zumindest für ein Bundesland kippen, bevor das BVerfG noch weitere Jahre darüber brütet.

Wenn sich alle schlauen Köpfe hier ein Wochenende Zeit dafür nehmen würden, könnte man sicherlich etwas brauchbares in z.B. Google Docs* zusammenzimmern, welches ein Bayer dann einreichen könnte.

*Oder mit cryptpad, wo man auch locker anonym mitschreiben könnte.
Cryptpad sieht z.B.so aus: https://pad.envs.net/doc/#/2/doc/edit/q9fTpfdX3oJf9Sr3GJrXxDtR/

Endlich mal ein sinnvoller Einwand von einem Foristen der auch sonst sehr engagiert ist. Die Auseinandersetzungen in diesem Faden um die Deutungshoheit sind ziemlich ermüdend und vor allem rein theoretischer Natur, weil sie abseits der Beteiligten niemanden interessieren und auch keine Außenwirkung entfalten. Bringt die Energie besser für etwas wirklich sinnvolles auf - wie z. Bsp. den Vorschlag von Ozymandias.

Hobbyjurist

#5403
Ich würde zu der von dir, BuBea, an BVerfGBeliever gestellten Frage meine Meinung einwerfen, dass ein Vergleich von Indizes tatsächlich nur sinnvoll sein kann, wenn die Ausgangsniveaus in irgendeiner Weise vergleichbar sind, will sagen: Einen Besoldungsindex und einen Tarifindex z.B., die beide mal 1996 bei 100 starteten, kannst du eigentlich nur ins Verhältnis setzen, wenn die 100 % Besoldung von 1996 und die 100 % Tarif von 1996 in etwa etwa einander entsprachen. Wenn im Referenzjahr die Verhältnisse nicht stimmten, dann scheitert jede Fortschreibungsprüfung über Indizes, weil man dann (von den Größenordnungen her) Äpfel mit Birnen vergleicht.

Ähnlich sehe ich das mit dem Nominallohnindex. Wenn dieser bzw. die dahinter stehenden Löhne und die Besoldung 1996 schon voneinander abgekoppelt waren, ist die Fortschreibungsprüfung über einen Vergleich der Indizes schwerlich sinnvoll möglich.

Im zweiten Teil meines Beitrags https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,127191.msg431323.html#msg431323 habe ich mal dargelegt, an welcher Stelle man jedenfalls nicht den Vergleich von Indizes heranziehen dürfte, nämlich bei der Prüfung des internen Abstandsgebots. 100 % A7 wären z.B. eine andere Größenordnung als 100 % A10. Aber da war sowieso ein kleines Fragezeichen dahinter, ob ich Rn. 90 überhaupt richtig interpretiert hatte.

Illunis

Zitat von: Dogmatikus in Heute um 15:12Sorry, wenn ich es so deutlich schreibe, aber dann hast du einfach die Rolle des BVerfG nicht hinreichend verstanden.

Mag sein, dass ich die Rolle nicht ausreichend verstehe. Bin eben Techniker, kein Jurist. Ich verstehe aber sehr wohl, dass die Besoldungsgesetzgeber ihren Verfassungsbruch in vollem Bewusstsein begehen (und wie neulich erst wieder im Live-Stream zugegeben abgesprochen). Das sollte doch auch dem BVerfG klar sein. Also warum wird bei dem Spiel weiter mitgespielt? Gerade wo doch der Rechtsbruch so offensichtlich ist und allein mit den "Grundsätzen des Berufsbeamtentums" niemals in Einklang gebracht werden kann. Es geht ja im Großen und Ganzen immer noch nur um das absolut Mindeste. Von angemessen sind wir ja noch Lichtjahre entfernt.

Freue mich schon auf den nächsten Einsatz bei dem ich dann mein Kind in die BefSt mitnehme (incl. Bällebad will ja spielen), weil die Frau arbeiten muss, oder auch nur ein Vorstellungsgespräch hat. Wenn der Partner ~23K mit bringen muss, muss eben der Beamte dem "normalen" Arbeitnehmer ab jetzt den Rücken frei halten, solang nicht anders Geurteilt ::)

BVerfGBeliever

#5405
Hallo BuBea, zu deinem ersten Punkt: Nach meinem Verständnis unterscheiden sich der Nominallohnindex und der (von mir so bezeichnete) Vollzeitlohnindex ja unter anderem in zwei Aspekten. Der erste beinhaltet auch Teilzeit- und geringfügig Beschäftigte, der zweite hingegen nur Vollzeitbeschäftigte. Außerdem berücksichtigt der erste Sonderzahlungen, der zweite hingegen nicht. Fakt ist, dass der Vollzeitlohnindex im Rahmen der Fortschreibungsprüfung deutlich ,,günstigere" Parameterwerte für uns liefern würde, siehe beispielsweise hier für einen A13-Bundesbeamten in den Jahren 2018 bis 2025 (dunkelblaue Linie vs. grüne Linie). Wie man diese Unterschiede (nur Vollzeitkräfte ja/nein, Sonderzahlungen ja/nein) gegebenenfalls vor Gericht bestmöglich vorbringen könnte, können die hiesigen Profis (Juristen) mutmaßlich besser beantworten als ich.

Zu deinem mittleren Punkt: Ja, es gibt aus meiner Sicht klare Hinweise, dass die Besoldung im Jahr 1996 bereits deutlich von den allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnissen abgekoppelt war. Wie gesagt, die A15-Besoldung hätte 1996 knapp 25% (!) höher sein müssen, um wieder das gleiche Verhältnis zu den Durchschnitts-Vollzeitlöhnen wie 1970 zu erreichen. Somit ist die Wahl des Startjahres in meinen Augen ausgesprochen fragwürdig.

Und zu deinem letzten Punkt: Ja, in der Tat werden Beamte in den höheren A-Besoldungsgruppen durch die BVerfG-Vorgaben ,,doppelt schlecht" behandelt. Für den ersten Parameter findet der Vergleich mit den öD-Tariflöhnen gruppenspezifisch statt. Somit muss beispielsweise die A16-Besoldung nur einigermaßen (95% des Indexwerts) mit dem E15Ü-Entgelt – das sich (,,dank" Verdi) häufig schlechter entwickelt als niedrigere Entgeltgruppen – mithalten, um kein Fähnchen zu kassieren. Im Gegensatz dazu wird für den zweiten Parameter die A16-Besoldung mit den durchschnittlichen Löhnen aller Beschäftigten vergleichen, obwohl sich die ,,Draußen"-Gehälter bei Positionen mit vergleichbaren (A16-)Anforderungen vermutlich häufig besser entwickelt haben als der Durchschnittslohn.

lotsch

Zitat von: MOGA in Heute um 11:51Das wird dem Kanzler gefallen, drei zusätzliche Stunden pro Woche für Beamte – damit wird Deutschland natürlich sofort zur Produktionsmaschine. Wer hätte gedacht, dass sich Volkswirtschaft so einfach steigern lässt: einfach mehr Sitzfleisch, und schon sprudelt die Produktivität.

Natürlich vergisst man dabei gerne, dass Produktivität nicht allein an der Uhr hängt. Effiziente Abläufe, moderne Technik und klare Zuständigkeiten spielen eine größere Rolle – aber das klingt eben nicht so spektakulär wie ,,mehr Stunden = mehr Output".

Politisch betrachtet ist der Plan genial: Man kann sagen, man steigert die Produktivität, während in Wirklichkeit nur die Beamten ein bisschen länger im Büro sitzen. Ein feiner Unterschied, aber entscheidend – zumindest fürs Feuilleton.

Drei Wochen mehr pro Stunde? Das habe ich in Bayern schon einmal erlebt. Eines Tages kam ein MinBlatt auf meinen Schreibtisch, "Änderung der Arbeitszeitverordnung ....... streiche 39, setze 42, und schon war es geschehen, für schätzungsweise 15 Jahre.

BuBea

Danke für Deine Rückmeldung Believer.
Die Unterschiede bzgl. Nominallohnindex und Vollzeitlohnindex hinsichtlich Teilzeit sind mir bewusst. Die führen dazu, dass die von mir dargestellten 11,2% durchschnittliche Sonderzahlungen eher die Untergrenze sind. In 1996 lagen diese übrigens bei 21,18% und sind dann auf 9,36% in 2024 abgeschmolzen.

Die Frage wäre hier, ob man die Höhe der Sonderzahlungen im NLI im Vergleich zur Besoldung argumentativ sinnvoll verwenden kann?


Durgi

@BuBea & Believer

Ihr seid beide eng beinander...und habt beide Recht :D
In der Sache geht es (erneut...) um den methodischen Rahmen. Der Nominallohnindex enthaelt strukturelle Effekte (v. a. Sonderzahlungen), die in der Besoldung nie existiert haben. Der Rueckgang des Sonderzahlungsanteils von ueber 20 % (1996) auf unter 10 % (2024) wirkt deshalb als verdeckte Dynamikbremse im Vergleich. Hinzu kommt, dass 1996 bereits ein deutlich verzerrtes Ausgangsniveau war... der Indexvergleich startet also nicht neutral, sondern an einem politischen Tiefpunkt. Besonders problematisch ist die doppelte Benachteiligung hoher Besoldungsgruppen (wie bereits richtig angemerkt): einmal durch den Vergleich mit schwach laufenden oeD-Tarifgruppen und zusaetzlich durch den pauschalen Vergleich mit dem Durchschnitt aller Arbeitnehmer. Der NLI ist damit nicht falsch, aber nicht neutral.
Bislang wurde fachlich ein guter Vorschlag der aus den drei besten Optionen bestand, zusammengefahren:
Methodisch sauber waere eine Bereinigung um Sonderzahlungen, die Pruefung mehrerer Basisjahre und ein qualifikationsaequivalenter Vergleich...gleichmässig angewandt.
Dobrindt, 12.01.2026:
,,[...] Die Besoldung spiegelt den Leistungsgedanken wider."

Ron Sommer (Telekom-Chef), 1990:
,,Das Internet ist eine Spielerei für Computerfreaks, wir sehen darin keine Zukunft"

MoinMoin

Zitat von: Durgi in Heute um 17:44Methodisch sauber waere eine Bereinigung um Sonderzahlungen, die Pruefung mehrerer Basisjahre und ein qualifikationsaequivalenter Vergleich...gleichmässig angewandt.
Die ganze Diskussion um Basisjahr, Index etc. sind doch Scheingefechte, die nur etwas mathematisch methodisches konstruieren, um sagen zu können: Gegenüber Zeitpunkt X ist hier eine Abweichung die so stark ist, dass man vermuten kann, dass die Besoldung nicht korrekt ist.

Methodisch sauber wäre meines Erachtens auf den Kern zurückzukommen.

Was ist amtsangemessen!

Und das kann man mit keinen Index lösen. Sondern muss es im gesellschaftlichen Kontext lösen.
Und da fängt das Dilemma an:
Der eine A13 mag amtsangemessen besoldet sein, weil seine Tätigkeit absolut super bezahlt ist, wenn man schaut was ein Bürger in vergleichbare Tätigkeit in der Gesellschaft bekommt.
Der andere A13 ist absolut abgehängt, weil selbst ein Tarifbeschäftigter mehr bekommt (guckst du Ärzte)
oder in der privat Wirtschaft.

Wenn man plump einfach mal schaut, was ein ottonormal A13 Beamter bekommt und was ein ottonormal EG13 bekommt (beide ausbildungstechnisch auf gleichen Niveau: Einsteig in den"hD") und dann sagt, da fehlen dem Beamten aber 30T€ zur amtsangemessen Bezahlung, ....... no comment, da entrückt. Und die feuchten Träume wird auch nicht das oberste Gericht erfüllen.

In der R und B Besoldung schon eher, denn da ist ja der direkte Vergleich "zulässig".

BalBund

Schön, dass sich die Gemüter hier etwas beruhigt haben. Ich finde es schade, dass auch dieser Thread wieder von Meinungen mit juristischem Halb- bis Dreiviertelwissen dominiert wird und dabei manch hilfreicher Hinweis untergeht.

Darum hier ausnahmsweise mal ein paar persönliche Cents

@Swen: deine Formulierung ist überwiegend elegant und adressatengerecht, das ändert aber nichts daran, dass deine grundsätzlichen Analysen, was sein sollte, in etwa so weit mit der Realität übereinstimmen, wie deine ursprüngliche Annahme wie das BverfG zwingend zu urteilen habe.

Ich will da jetzt kein Fass aufmachen, wir haben beide schon ein scharfes Schwert geführt im alten Beitrag, als ich einen anderen Standpunkt dazu vertreten habe, dabei lasse ich es bewenden. Du solltest deine Annahmen aber vielleicht noch einmal auf Tauglichkeit prüfen, juristische Fachschriften und Analysen hin oder her.

@Durgi, Believer und Co: in jedem Eurer Ansätze sind Wahrheiten drin, die auch der Bundesgesetzgeber nicht ignorieren kann und wird.

Trotzdem gilt, was ich wieder und wieder schrieb: der Bund ist bisher nicht verurteilt, die Ideen nicht alle per se und für alle Zeiten verboten (siehe Partnereinkommen) und deshalb muss damit auch in künftigen Gesetzen gerechnet werden. Mag sein, dass obere und oberste Gerichte das in 5-10 Jahren anders sehen werden, aber aktuell gibt es keine zwingenden Urteile, die ein solches Vorgehen (oder auch nur Punkte wie Regionale Zuschläge) verhindern würden.

Ich empfehle Euch den Beitrag unserer lieblingskranken Regierungsoberamtsrätin nicht allzu leicht abzutun, grundsätzlich bietet sich die Woche vor dem medial viel beachteten, politischen Aschermittwoch ebenso wie die unmittelbar daran anschließende immer gut an um bittere Pillen relativ unbemerkt unters Volk zu bringen.

Michael200753

Zitat von: BalBund in Heute um 18:43Trotzdem gilt, was ich wieder und wieder schrieb: der Bund ist bisher nicht verurteilt, die Ideen nicht alle per se und für alle Zeiten verboten (siehe Partnereinkommen) und deshalb muss damit auch in künftigen Gesetzen gerechnet werden. Mag sein, dass obere und oberste Gerichte das in 5-10 Jahren anders sehen werden, aber aktuell gibt es keine zwingenden Urteile, die ein solches Vorgehen (oder auch nur Punkte wie Regionale Zuschläge) verhindern würden.

Ich empfehle Euch den Beitrag unserer lieblingskranken Regierungsoberamtsrätin nicht allzu leicht abzutun, grundsätzlich bietet sich die Woche vor dem medial viel beachteten, politischen Aschermittwoch ebenso wie die unmittelbar daran anschließende immer gut an um bittere Pillen relativ unbemerkt unters Volk zu bringen.

Da kann man doch zwischen den Zeilen einiges herauslesen.Eigentlich aber auch nicht viel neues wenn man die bisherigen Beiträge von BalBund verfolgt hat. Ich bin jedenfalls gespannt auf die nächsten zwei, drei Wochen.

GoodBye

Zitat von: Durgi in Heute um 17:44@BuBea & Believer

Ihr seid beide eng beinander...und habt beide Recht :D
In der Sache geht es (erneut...) um den methodischen Rahmen. Der Nominallohnindex enthaelt strukturelle Effekte (v. a. Sonderzahlungen), die in der Besoldung nie existiert haben. Der Rueckgang des Sonderzahlungsanteils von ueber 20 % (1996) auf unter 10 % (2024) wirkt deshalb als verdeckte Dynamikbremse im Vergleich. Hinzu kommt, dass 1996 bereits ein deutlich verzerrtes Ausgangsniveau war... der Indexvergleich startet also nicht neutral, sondern an einem politischen Tiefpunkt. Besonders problematisch ist die doppelte Benachteiligung hoher Besoldungsgruppen (wie bereits richtig angemerkt): einmal durch den Vergleich mit schwach laufenden oeD-Tarifgruppen und zusaetzlich durch den pauschalen Vergleich mit dem Durchschnitt aller Arbeitnehmer. Der NLI ist damit nicht falsch, aber nicht neutral.
Bislang wurde fachlich ein guter Vorschlag der aus den drei besten Optionen bestand, zusammengefahren:
Methodisch sauber waere eine Bereinigung um Sonderzahlungen, die Pruefung mehrerer Basisjahre und ein qualifikationsaequivalenter Vergleich...gleichmässig angewandt.

Vielleicht ist es genau das, was andere unter ,,tatsächliche Verhältnisse" verstehen.

Wir sehen doch, wo es knarzt. Vielleicht wird es nur unterschiedlich betrachtet und ,,formuliert".


tunnelblick

Zitat von: BalBund in Heute um 18:43Schön, dass sich die Gemüter hier etwas beruhigt haben. Ich finde es schade, dass auch dieser Thread wieder von Meinungen mit juristischem Halb- bis Dreiviertelwissen dominiert wird und dabei manch hilfreicher Hinweis untergeht.

Darum hier ausnahmsweise mal ein paar persönliche Cents

@Swen: deine Formulierung ist überwiegend elegant und adressatengerecht, das ändert aber nichts daran, dass deine grundsätzlichen Analysen, was sein sollte, in etwa so weit mit der Realität übereinstimmen, wie deine ursprüngliche Annahme wie das BverfG zwingend zu urteilen habe.

Ich will da jetzt kein Fass aufmachen, wir haben beide schon ein scharfes Schwert geführt im alten Beitrag, als ich einen anderen Standpunkt dazu vertreten habe, dabei lasse ich es bewenden. Du solltest deine Annahmen aber vielleicht noch einmal auf Tauglichkeit prüfen, juristische Fachschriften und Analysen hin oder her.

@Durgi, Believer und Co: in jedem Eurer Ansätze sind Wahrheiten drin, die auch der Bundesgesetzgeber nicht ignorieren kann und wird.

Trotzdem gilt, was ich wieder und wieder schrieb: der Bund ist bisher nicht verurteilt, die Ideen nicht alle per se und für alle Zeiten verboten (siehe Partnereinkommen) und deshalb muss damit auch in künftigen Gesetzen gerechnet werden. Mag sein, dass obere und oberste Gerichte das in 5-10 Jahren anders sehen werden, aber aktuell gibt es keine zwingenden Urteile, die ein solches Vorgehen (oder auch nur Punkte wie Regionale Zuschläge) verhindern würden.

Ich empfehle Euch den Beitrag unserer lieblingskranken Regierungsoberamtsrätin nicht allzu leicht abzutun, grundsätzlich bietet sich die Woche vor dem medial viel beachteten, politischen Aschermittwoch ebenso wie die unmittelbar daran anschließende immer gut an um bittere Pillen relativ unbemerkt unters Volk zu bringen.

Ich bin gespannt, für wen es eine bittere Pille wird. Danke für deinen Beitrag.

Durgi

Zitat von: BalBund in Heute um 18:43Schön, dass sich die Gemüter hier etwas beruhigt haben. Ich finde es schade, dass auch dieser Thread wieder von Meinungen mit juristischem Halb- bis Dreiviertelwissen dominiert wird und dabei manch hilfreicher Hinweis untergeht.

Darum hier ausnahmsweise mal ein paar persönliche Cents

@Swen: deine Formulierung ist überwiegend elegant und adressatengerecht, das ändert aber nichts daran, dass deine grundsätzlichen Analysen, was sein sollte, in etwa so weit mit der Realität übereinstimmen, wie deine ursprüngliche Annahme wie das BverfG zwingend zu urteilen habe.

Ich will da jetzt kein Fass aufmachen, wir haben beide schon ein scharfes Schwert geführt im alten Beitrag, als ich einen anderen Standpunkt dazu vertreten habe, dabei lasse ich es bewenden. Du solltest deine Annahmen aber vielleicht noch einmal auf Tauglichkeit prüfen, juristische Fachschriften und Analysen hin oder her.

@Durgi, Believer und Co: in jedem Eurer Ansätze sind Wahrheiten drin, die auch der Bundesgesetzgeber nicht ignorieren kann und wird.

Trotzdem gilt, was ich wieder und wieder schrieb: der Bund ist bisher nicht verurteilt, die Ideen nicht alle per se und für alle Zeiten verboten (siehe Partnereinkommen) und deshalb muss damit auch in künftigen Gesetzen gerechnet werden. Mag sein, dass obere und oberste Gerichte das in 5-10 Jahren anders sehen werden, aber aktuell gibt es keine zwingenden Urteile, die ein solches Vorgehen (oder auch nur Punkte wie Regionale Zuschläge) verhindern würden.

Ich empfehle Euch den Beitrag unserer lieblingskranken Regierungsoberamtsrätin nicht allzu leicht abzutun, grundsätzlich bietet sich die Woche vor dem medial viel beachteten, politischen Aschermittwoch ebenso wie die unmittelbar daran anschließende immer gut an um bittere Pillen relativ unbemerkt unters Volk zu bringen.

@BalBund
Vorwort: Ich löse mich mal von der Realität der Machbarkeit ob politischer Ströme.

Der Dissens liegt weniger im Ob politischer Moeglichkeiten als im Wie ihrer verfassungsrechtlichen Einordnung. Dass der Bund aktuell noch nicht verurteilt ist, beschreibt einen prozessualen Zustand, ersetzt aber keine materielle Bewertung :)

Die Rechtsprechung des BVerfG zur Alimentation ist seit Jahren eindeutig systemisch angelegt. Geprueft wird nicht das einzelne Instrument, sondern dessen Wirkung im Gesamtgefuege. Vor diesem Hintergrund sind Konstruktionen, die strukturelle Defizite über Partnereinkommen oder regionale Korrektive ,,abfedern", rechtlich heikel, weil sie den statusbezogenen Charakter der Besoldung schleichend unterlaufen.

Dass solche Elemente bislang nicht explizit untersagt wurden, ist weniger Ausdruck inhaltlicher Billigung als Ergebnis einer kumulativen Betrachtungsweise. Die Trennlinie verlaeuft dort, wo aus Gestaltungsspielraum faktische Kompensation wird... und damit die Eigenstaendigkeit der amtsangemessenen Alimentation erodiert.

Insofern teile ich deine politische Einschaetzung, dass derartige Modelle erneut versucht werden.

Vielleicht erklaert sich meine Hartnaeckigkeit genau daraus: Ich reite seit Jahren don-quijote-gleich gegen diese Windmuehlen, lege dem Staat seine systemischen Sollbruchstellen immer wieder neu auf den Tisch... und werde dafuer wahlweise mit Befoerderung oder Leistungspraemie ruhiggestellt. Rueckblickend bedaure ich lediglich, dass ich bei Cum-Ex nicht schneller war; dort haette man offenbar weniger erklaeren muessen und waere frueher ernst genommen worden.
Dobrindt, 12.01.2026:
,,[...] Die Besoldung spiegelt den Leistungsgedanken wider."

Ron Sommer (Telekom-Chef), 1990:
,,Das Internet ist eine Spielerei für Computerfreaks, wir sehen darin keine Zukunft"