Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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AltStrG

Zitat von: Rentenonkel in Gestern um 08:25was er aus politischer Sicht als Haushaltsgesetzgeber aufgrund der Schuldenbremse grundsätzlich auch tun müsste und dementsprechend auch wird.

Nur an dieser Stelle: Haushaltsbetrachtungen und Sonderopfer dürfen nur unter engsten Schranken für Beamte im Rahmen ihrer Alimentierungen gelten. Erst wenn die Einsparungen ALLE Bereiche im GLEICHEN Umfang betreffen würden, dann, und nur dann, kämen Einsparungen (aka keine Kürzungen mit Ausnahme des gleichen Umfanges) in Betracht.

Faktisch und de jure ist ein Sonderopfer unmöglich, dass hat das BVerfG unmissverständlich deutlich gemacht. Haushaltsbetrachtungen dürfen keine Rolle spielen. Und der Status der Beamten für die FDGO und deren Funktion ebenfalls unmissverständlich deutlich gemacht. Sinn und Zweck des Alimentationsprinzips ist es, dass die Beamte unabhängig bleiben und nicht empfänglich für beispielsweise Bestechungen werden. Eine rechtsstaatlich unparteiische Verwaltung muss der Staat alimentieren.

(Prüfschritt 3)

Der Vorwurf der "Absicht/Vorsätzlichkeit" der mutmaßlichen Rechtswidrigkeit der Besoldung hat das BVerfG ebenfalls nicht ohne Grund eingestreut, Zitat" vollständigen Ausfall der Gestaltungsverantwortung" & "Pflicht zur kontinuierlichen Fortschreibung der Besoldung in zahlreichen Besoldungsgruppen und Jahren evident verletzt".


AltStrG

#5431
Zitat von: Durgi in Gestern um 10:12@GeBeamter

Deine Einordnung ist in weiten Teilen sehr sauber und zeigt genau das richtige Gespuer fuer die Trennlinien, die das BVerfG gezogen hat... und ebenso fuer jene, die es bewusst offengelassen hat :D

Zwei Dinge wuerde ich herausarbeiten und leicht nachschaerfen:
1. Mindestbesoldung vs. Amtsangemessenheit, nennen wir es  "die entscheidende Zaesur"
Du hast voellig recht: Mit dem Leitsatz, dass der Beamte nicht zur Abwehr eines realen Armutsrisikos auf andere Einkuenfte verwiesen werden darf, ist das Partnereinkommen für die Mindestbesoldung erledigt. Das ist keine Randnotiz, sondern eine klare Sperre.
Damit sind Modelle, die (wie der fruehere BMI-Entwurf) zur Erreichung der Mindestbesoldung ein (auch geringfuegiges) Partnereinkommen unterstellen, verfassungsrechtlich tot(da lehne ich mich vorsichtig aus dem Fenster). Da gibt es keinen Spielraum mehr.

Der zweite Schritt... und hier liegt dein richtiger Instinkt... betrifft die Amtsangemessenheit oberhalb der Mindestschwelle. Das BVerfG hat hier keinen expliziten Leitsatz formuliert, sondern ,,nur" begruendet. Das ist kein Zufall. Der Senat laesst diesen Raum offen, weil er schlicht nicht Gegenstand des Verfahrens war - welch Ueberraschung :)

2. Warum Partnereinkommen auch dort kaum tragfaehig ist
Dein Argument mit dem ,,Diener zweier Herren" greift genau den neuralgischen Punkt. Selbst wenn man theoretisch sagen wollte: Die Familie als Ganzes darf auf weitere Einkuenfte verwiesen werden, kollabiert das Modell praktisch sofort.

Denn:
Jede pauschale Anrechnung eines Partnereinkommens erzeugt neue Ungleichheiten und haette zwingend eine komplexe Haertefallarchitektur zur Folge (Jobverlust, Elternzeit, Krankheit, Umzug, Teilzeit, Trennung).

Vor allem aber entsteht genau das, was der Senat vermeiden will: eine strukturelle Abhaengigkeit der Amtsangemessenheit von Drittentscheidungen, die der Beamte weder steuern noch verantworten kann.

Faellt das unterstellte Einkommen weg, rutscht die Familie sofort unter die amtsangemessene Alimentierung – ohne dass der Dienstherr reagiert hat. Das ist mit Art. 33 Abs. 5 GG schlicht nicht vereinbar.

Insofern teile ich deine Schlussfolgerung.
Auch jenseits der Mindestbesoldung wird eine Rechtfertigung von Partnereinkommen extrem angreifbar sein. Nicht weil das BVerfG es ausdruecklich verboten haette, sondern weil jede denkbare Ausgestaltung entweder gleichheitswidrig, praxisuntauglich oder alimentationssystematisch inkonsistent waere.

Halten wir also fest: Du hältst das Partnereinkommen aus den gleichen Gründen wie ich (auch) für tot. :)

Ich hatte ganz weit vorne schon drauf hingewiesen, dass die strukturelle Ungleichheit beim Partnereinkommen (Arbeitslosigkeit, Kündigung, Kurzarbeit, Teilzeit, Kinderzeit, Elternzeit des Partners, Krankheit, Trennung, Tod) niemals die GG-Schranke passieren wird. Dazu müsste man zusätzlich definieren, was ein "Partner" ist (Ehe, Lebenspartnerschaft, Verlobung, gemeinsame Haushaltsführung, religiöse Mehrehe) und was ein "Einkommen" ist (Was passiert eigentlich, wenn der Partner eine Million Euro verdient? Dann braucht der Beamte ja gar nicht mehr besoldet werden? Was ist mit Einkommen aus Erbfällen? Aus Stiftungen? Aus Aktienbesitz? Aus Immobilienbesitz? Aus Unfällen oder Rentenzahlungen?).

All das führt dazu, das m.M.n. in aller Deutlichkeit das Partnereinkommen tot ist. Und genau das wusste das BVerfG, als es den in Rede stehenden kleinen Spalt offen ließ bzw. offen lassen musste, damit der Gestaltungsspielraum des Besoldungsgesetzgebers nicht auf Null schrumpft.

Zudem gibt es tatsächliche Fälle des "Partnereinkommens", nämlich zwei Beamte, die verheiratet sind. Dort werden Familienzuschläge u.a bereits verrechnet, halbiert bzw. nicht gezahlt. Auch deswegen wird das BVerfG es nicht offiziell für tot erklären.

Die zusätzliche Problematik der Rechtsprechung des ersten Senates im Rahmen der Bürgergeld/HartzIV/Sozialgesetzgebung im Zusammenhang mit der Rechtsprechung des zweiten Senats in Sachen Alimentierung hatte ich schon ausgeführt.

AltStrG

Zitat von: Dogmatikus in Gestern um 10:30Vielleicht durchschlägt der DH ja den gordischen Knoten und kommt mit einer einem Geniestreich gleichenden Lösung um die Ecke.

Das halte ich für ausgeschlossen. ;)


AltStrG

Zitat von: Durgi in Gestern um 11:40@

Das oft bemuehte Beispiel Bayern hilft hier nur bedingt. Politisch funktioniert das Modell bislang, verfassungsrechtlich ist es aber weder abschliessend geklaert noch ohne Weiteres auf den Bund uebertragbar.


Eben, es wurde nicht angegriffen. Und bislang stand Bayern (trotz Partnereinkommen!) an der Spitze der Besoldungspyramide, wenn ich mir die Besoldungstabellen aus Bayern hier im Forum so ansehe.