Urlaubsansparung vor Ruhestandseintritt

Begonnen von cyberdude, Heute um 11:44

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cyberdude

In Bayern wird nach § 8 UrlMV automatisch ein Teil des nicht eingebrachten Erholuntsurlaubs bis zu 3 Jahre angespart.

Diese Möglichkeit, auch in Kombination mit Überstunden, wurde bei uns auch gerne genutzt, um  vor Eintritt in den Ruhestand noch eine zusätzliche Freizeit einzubringen.
Der Arbeitsplatz wurde also einfach früher geräumt.
Unsere Dienststelle ist jetzt der Ansicht, dass in dieser Konstellation nur noch max. 4 Wochen Urlaub am Stück genehmigt werden dürfen. Eine konkrete Begründung hierfür gibt es nicht.
Nach meinem Verständnis war doch immer das grundlegende Kriterium für die Genehmigung von Urlaub, ob dienstlichen Belange dem entgegen stehen. Aber gerade bei einem so oder so bevorstehenden Ruhestand, der ja lange Zeit vorher für alle planbar ist, sehe ich da eine solche Begründung eher aus der Luft gegriffen an.
Wie sind da Eure Erfahrungen in so einer Situation ?

Gruß