Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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Atzinator

Zitat von: Finanzer in Heute um 10:09Dann hatte ich dich wohl falsch verstanden, Lesekompetenz und so :-)

@Atzinator: Es geht um das Betragen der Beamtenvertretung, nicht des Dienstherren. Der TBB in Thüringen informiert, stellt Musterwidersprüche und Musterklagen zur Verfügung. Eine der wenigen Gewerkschaften mit positivem Impakt beim dem Thema.

Ja, das hatte ich schon verstanden - ich hatte als Thüringer nur nicht das Gefühl, dass die Gewerkschaften hier "besser" arbeiten, weil die Ergebnisse die gleichen sind. Wusste nicht, dass es sich auch auf diesen Ebenen unterscheidet.

Danke!

DeltaR95

Zitat von: Julianx1 in Heute um 11:02Rheini,

in den Referaten, die Entwürfe ausarbeiten sitzen gewöhnlicher Weise Beamte. Ok, auch ein paar TB's. Auch die Referenten sind Beamte. Der Staatssekretär setzt sich nicht selbst auf das Pferd des Partnereinkommens. Wir erarbeiten Entwürfe. Und die sollen in der Regel verfassungsgemäß sein. Wenn mir mein Referatsleiter eine offensichtlich verfassungswidrige Vorgabe macht, dann habe ich zumindest die Pflicht zu remonstrieren. Das heißt für mich, ich mache das aktenkundig. Und unterm Strich heißt das, es sind Beamte die an Formulierungen und Vorschriften mitarbeiten. Wir geben uns eine Besoldung.

Ja, und abnicken und beschließen machen es dann Politiker. Aber wir wirken mit.

Das BVerfG hat klargestellt, dass haushälterische Gründe allein kein ausreichendes Argument sind, um die amtsangemessene Besoldung unter das gesetzliche Mindestmaß zu reduzieren. Punkt, Aus, Ende.

Abgesehen davon: Wer sitzt denn an der Schaltstelle, die maßgeblich bestimmt, ob der Staat genug Geld hat? Richtig, Politiker und Beamte.

Man könnte ja auch mal - wie oft vorgeschlagen - Geld dadurch einsparen, dass man Bundesländer zusammenlegt oder diese Doppel- und Dreifachstrukturen auflöst. Dann verschwinden ganz viele Wasserköpfe.

Bestes Beispiel ist doch das leidige Thema um die gesetzliche Krankenversicherung: Da wird dann mit skandinavischen Ländern argumentiert, wo der Versicherte Sachen selber zahlen muss, aber ausgeblendet wird dann, dass es dort nur genau eine staatliche Krankenversicherung gibt und nicht wie in Deutschland über 90 nicht-staatliche mit eigenen Verwaltungen und teilweise noch als AG an der Börse unterwegs.

An die Alimentation der Beamten als vom Grundgesetz geschütztes Gut kann man dann ran, wenn man alles andere optimiert hat. Auch das sagt das BVerfG: es fehlt ein konsolidiertes Programm zur Sanierung des Haushalts, welches erkennen lässt, dass die Einschnitte in der Beamtenbesoldung ihren angemessenen und sachlich begründeten Teil dazu beitragen.

Wie kann denn ein Beamtenbund den Beamten schützen, der das einzig wirksame Druckmittel, den Streik, nicht anwenden kann? Den Dienstherrn böse angucken und "gepfefferte Pressemitteilungen" verfassen?

Ja, er kann Musterwidersprüche erstellen. Dann reichen ganz viele Beamte diesen ein und dann? Nach 10, 15, 20 Jahren gibt es mal wieder ein Urteil vom BVerfG, was diverse Schlupflöcher offen lässt?

Ich als Steuerzahler will, dass meine Verwaltung funktioniert und wenn sich mal die Anträge häufen erwarte ich von den Beamten, dass diese von ihrer amtsangemessenen Alimentation her auch mal über die allgemeine Dienstzeit hinaus diesen Berg abarbeiten - dafür gönne ich denen dann auch eine üppige Besoldung.

Was ich als Steuerzahler nicht will ist, dass sich Dienstherr und Beamte mit Widerrufen und klagen gegenseitig lähmen - und den gesamten Gerichtsapparat gleich noch mit.

Julianx1

Zitat von: Rheini in Heute um 11:05Ah so argumentierst Du.


Na dann ist es ja gut für die Politiker und DH.

Immer ist der Beamte Schuld.

Das muss ich jetzt erstmal verdauen.


Nein. So meine ich das nicht. Ich meine es im im Kontext der Realität. Wir werden keine  Amtsangemessene Besoldung bekommen ohne wenn und aber. So wie wir sie gerne hätten. Wenn es Lücken gibt um die Kosten zu senken, und diese rechtlich aktuell zulässig sind, werden sie genutzt. Ob das dann rechtlich wirklich sauber war werden Gerichte im Nachgang entscheiden.

Man könnte ja im Umkehrschluss sagen, wir erhöhen alle Grundgehälter unter Berücksichtigung der Abstände. Alle wäre fein. Das macht aber niemand, weil es nicht realistisch ist unter den Rahmenbedingungen.

Ob das richtig ist, oder falsch kann sich jeder selbst beantworten. Wer schuld ist? Interessiert mich doch garnicht.

Wir müssen nur damit rechnen und dürfen keine Luftschlösser bauen. Die Rechtsprechung in Ehren. So lang sie solche Lücken zulässt kämpfen wir auf verlorenen Posten.

Die fetten Jahre sind wirklich um. Und wir haben es versäumt. Der Dienstherr gehört für mich zum wir. Und Loyalität ist keine Einbahnstraße. Aber wir müssen auch erkennen das der Dienstherr unter ganz anderen Zwängen steht. Und die werden mehr.

DeltaR95

Zitat von: Julianx1 in Heute um 11:19Nein. So meine ich das nicht. Ich meine es im im Kontext der Realität. Wir werden keine  Amtsangemessene Besoldung bekommen ohne wenn und aber. So wie wir sie gerne hätten. Wenn es Lücken gibt um die Kosten zu senken, und diese rechtlich aktuell zulässig sind, werden sie genutzt. Ob das dann rechtlich wirklich sauber war werden Gerichte im Nachgang entscheiden.

Dann kann sich der Dienstherr also selektiv aussuchen, welches Recht und Gesetz er befolgt? Diese Büchse der Pandora sollten wir schleunigst wieder verschließen!

GoodBye

Sobald man im Ministerium sitzt, weicht die juristische Auffassung von Rechtsstaat offensichtlich einer politischen Auffassung von Rechtsstaat.

abi

Quelle

Bundesländer ertrinken in Flut von Widersprüchen: Beamte (auch Lehrkräfte) fordern verfassungskonforme Besoldung ein

BERLIN. Seit das Bundesverfassungsgericht im November die Berliner Beamtenbesoldung für über Jahre hinweg als verfassungswidrig eingestuft hat, wächst in den Ländern der Druck. Zehntausende Beamtinnen und Beamte legen vorsorglich Widerspruch gegen ihre Bezüge ein. In Nordrhein-Westfalen hat sich die Zahl binnen eines Jahres mehr als verdoppelt. Während Bayern (vermeintlich) Entwarnung gibt, stoppen andere Länder Bescheide oder legen Rückstellungen in Millionenhöhe an...

Hatte ich nicht im jüngsten BVerfG-Urteil zur Besoldung Berlin gelesen, dass die Überlastung des BVerfG demokratiegefährdend sei?
Die Masse an Widersprüche dürften wiederum in "ausgewählten Fällen" die Gerichtsleiter erklimmen, mit Vorlage beim BVerfG, also nix war es mit den bisherigen Grundsatzurteilen, die die Klageflut eindämmen sollten.

Bei den weiteren anhängigen Verfahren beim BVerfG (sind derzeit noch m.E. um die 55) sind bislang keine weiteren Urteile/Beschlüsse absehbar, die die Besoldungsgesetzgeber weiter in der Welt der Phantasien einschränken....

Nach den bisherigen Reaktionen der Besoldungsgesetzgeber erwarte ich lediglich einen Abklatsch des Filmklassikers "Und täglich grüßt das Murmeltier"....nur die Frage für mich, wie oft die Schleife noch gedreht wird...

Rheini

... und wer oder was hat es versäumt?

Und wiesi ist zunächst was zulässig, was hinterher durch Gerichte kassiert wird?

MOGA

Make Oeffentlicher-Dienst Great Again

Rheini

Zitat von: MOGA in Heute um 11:42Leute am Montag wird alles gut :D

Wenn nicht dann, dann am Mittwoch (zumindest im Rheinland).

abi

Welche
Zitat von: Rheini in Heute um 11:46Wenn nicht dann, dann am Mittwoch (zumindest im Rheinland).

Mittwoch gehe ich konform, die Frage ist nur ob im Jahr 2056 oder 2057?

Finanzer

Himmel Herrgott. Die aA ist eine Pflichtaufgabe des Staates, die ganzen Ausreden kann ich nicht mehr hören.

Beispiel gefällig? (Zahlen sind grob gerundet)
Die Körperschaftsteuersenkung kostet Bund und Länder die nächsten Vier Jahre 46.000.000.000 €.
Dafür ist Geld da und jeder halbwegs zurechnungsfähiger Ökonom wird dir bescheinigen, das Steuersenkungen primär in Dividenden kommen und eben nicht zu Wirtschaftswachstum führen, was ja als Begründung herangezogen wurde.
Laut ArbeitgeberNAHEN Instituten schafft es ein Wachstum des BIP von 0,13%
Merke: Für Steuergeschenke für Reiche ist immer Geld da.

Mal für Hessen gerechnet, moderate Erhöhung der Besoldung um 10%:
Hessen hatte in 2025 Gesamtausgaben von 38.000.000.000 €
Hiervon entfallen auf Besoldung          7.059.000.000 €
Erhöhung um 10%                            705.900.000 € (Sind also 1,86% der Gesamtausgaben)

Hiervon ab ESt, ca. 20%                    141.193.000 €
Verfügbares Mehreinkommen                  520.000.000 €
ab Sparquote 10%                            52.000.000 €

zu verkonsumieren                          468.000.000 €
USt hierauf (19%)                          88.920.000 €

Mehr an Binnenkonsum                      368.300.000 €

Bruttoinlandsprodukt Hessen            368.300.000.000 €
Mehr an Wachstum                                  0,11%

Rückfluss an Steuern                      237.769.355 €

Das heißt mit einer Besoldungerhöhung von 10%, erreichen wir in Hessen ein Wirtschaftswachstum von 0,11%, also ähnlich viel, was die KST Senkung für 46 Milliarden hinbekommt.
Und es fließen 237 Millionen an Steuer zurück.

Also sagt mir, wofür ist nochmal kein Geld da?

Pawel

Vermutlich werden einen Tag vor der "in wenigen Wochen" stattfindenden Umsetzung die Stimmen des BSW neu ausgezählt und leider leider leider kommt es dann nicht mehr zur Verkündung, denn Dobrindt ist nicht mehr Minister und die Regierung aufgelöst. Dann könnt ihr wieder von vorn spekulieren und weiter 390 Seiten mutmassen.

Knecht

Zitat von: Pawel in Heute um 12:04Vermutlich werden einen Tag vor der "in wenigen Wochen" stattfindenden Umsetzung die Stimmen des BSW neu ausgezählt und leider leider leider kommt es dann nicht mehr zur Verkündung, denn Dobrindt ist nicht mehr Minister und die Regierung aufgelöst. Dann könnt ihr wieder von vorn spekulieren und weiter 390 Seiten mutmassen.

Du glaubst doch nicht ernsthaft, dass die ihr Posten aufgeben werden?  ;D  ;D  ;D

Das werden sie noch mehr verhindern, als eine aA.

BWBoy

#5938
Zitat von: Rheini in Heute um 10:31Steht den im GG, dass der DH nur für den Beamten sorgen muss?

naja, aber wenn er single ist hat er doch keine Familie. von der unterhaltspflicht der kinder vielleicht mal abgesehen.

Ich meine wenn er sich herausnehmen kann den Ehepartner aus der Alimentation auszuschließen, warum sollte er das nicht auch mit menschen tun zu denen keine rechtliche Bindung mehr besteht.

Niedersachsen argumentiert ja so, dass die ehepartnerin sich selbst versorgt. nur sich selbst. Mit der Logik müsste doch dann dem Beamten das gleiche bezahlt werden, wenn er sagen wir 2 kinder hat und mit denen und seiner ehefrau zusammen lebt, wie wenn er in der gleichen situation unverheiratet zusammenlebt.

DeltaR95

Zitat von: Finanzer in Heute um 11:55Rückfluss an Steuern                      237.769.355 €

Sehr schönes Rechenbeispiel.

In der Realität fließen aber sogar noch mehr Steuern zurück an den Staat, weil in den konsumierten Produkten auch noch diverse Steueranteile drinstecken.

Am Beispiel von einem Liter Benzin, den der Beamte von seiner aA kauft:

Energiesteuer: Fester Betrag von ca. 65,45 Cent pro Liter Benzin
CO₂-Abgabe: Abhängig vom CO₂-Preis, ca. 7,5% bis 8,4 Cent/Liter (2022/2025)
Erdölbevorratungsabgabe: Geringer Beitrag (ca. 0,27 Cent/Liter) zur Krisenvorsorge

Gleiches gilt für Haushaltsstrom, Heizung und ähnliches.

Der von dir berechnete Steuerrückfluss an den Staat ist also somit die absolute Untergrenze. In der Realität fließt da noch viel mehr zurück.