Freistellung Angestelltenlehrgang II

Begonnen von Wilja279, 06.01.2026 14:57

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Wilja279

Im August beginne ich den Angestelltenlehrgang II am Niedersächsischen Studieninstitut für 10 Monate in Vollzeit. Muss ich in der Zeit an vorlesungsfreien Tagen (z.B. nach Weihnachten, Brückentage, etc.) Urlaub nehmen oder muss mein Arbeitgeber mich komplett freistellen für die Dauer des Lehrgangs.

Falls relevant: Die Absolvierung des Lehrgangs ist Voraussetzung zur Qualifikation für eine übernommene Tätigkeit.

BAT

Du bist ja "Vollzeit" auf dem Lehrgang. Also kannst Du in der Zeit auch keine Urlaub nehmen.

Ich habe den Lehrgang vor 22 Jahren auch in Niedersachsen gemacht und anschließen sehr viel Resturlaub aufgebaut. Andererseits hatte ich auch Tage, die bei uns im Emsland vom AG frei sind, dort nicht (Fronleichnam, Altweiber, etc.)

MGa_91

Hi Wilja279,

wenn du zufällig Material oder Klausuren für mich hast, würde ich mich sehr freuen.
Selbstverständlich würde ich dir dafür auch einen Gefallen tun  :)

Viele liebe Grüße!

clarion

Ich gehe davon aus, dass Du an vorlesungsfreien Tagen Urlaub nehmen musst oder am Arbeitsplatz erscheinen, wie Berufsschulschüler auch. Bespricht das mit dem Arbeitgeber.

brian

Musst du mit Deinem Arbeitgeber besprechen. Ich musste damals keinen Urlaub nehmen, da mein Arbeitgeber davon ausging, dass  man lernt. Macht aber sicher jeder anders.

MGa_91

In unserer großen Behörde werden wir für den kompletten Lehrgangszeitraum freigestellt.
Wichtig ist, dass der Resturlaub aus dem Vorjahr entsprechend genommen werden muss, damit er nicht verfällt.

Ich werde übrigens ebenfalls im August 2026 am Angestelltenlehrgang II teilnehmen.
2023/2024 habe ich am NSI in Hannover den Angestelltenlehrgang I abgeschlossen. 
Melde dich gerne, wenn du dich weiter austauschen willst :)