[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

Begonnen von SwenTanortsch, 28.07.2020 14:39

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Bond007


GoodBye

Zitat von: Woldemar in 20.02.2026 14:20https://www.lz.de/owl/24275303_Hunderttausende-Widersprueche-gegen-Beamtenbesoldung-Land-NRW-nimmt-Stellung.html

Demnach beabsichtigt NRW noch in diesem Jahr die neue Rechtsprechung des BVerfG umzusetzen. Zugleich möchte man aber am fiktiven Partnereinkommen festhalten. Man darf gespannt sein.

"Auf die Frage, ob Beamte in NRW dadurch künftig mehr Geld erhalten werden, antwortet Optendrenk nun: ,,Das kann sehr unterschiedlich sein. Wir sind jetzt dabei, die neue Methodik des Bundesverfassungsgerichts zu entwickeln, und werden das neue System dieses Jahr umsetzen.""

,,die neue Methodik des BVerfG zu entwickeln..." Er meint wohl eher die nächste Umgehungslösung.

Komplette Lachnummer, da gibt es nichts zu entwickeln, einfach mal umsetzen.

Verwaltungsgedöns

https://www.justiz.nrw/presse/2026-02-20-0

Aufgrund der neueren Rechtsprechung hat man den Vorlagebeschluss beim Bundesverfassungsgericht zurückgezogen, prüft nun komplett neu und wird dann ggf. neu vorlegen? Wieviele Jahre gehen da wieder verloren? Das wäre dann ja für weitere Bundesländer vorstellbar, oder?

DrStrange

Zitat von: Verwaltungsgedöns in 20.02.2026 22:18https://www.justiz.nrw/presse/2026-02-20-0

Aufgrund der neueren Rechtsprechung hat man den Vorlagebeschluss beim Bundesverfassungsgericht zurückgezogen, prüft nun komplett neu und wird dann ggf. neu vorlegen? Wieviele Jahre gehen da wieder verloren? Das wäre dann ja für weitere Bundesländer vorstellbar, oder?

"Das Land hat diese Daten, die das Gericht im Dezember 2025 angefordert hatte, bislang nicht vorgelegt. Das Gericht hat dem Land heute aufgegeben, die Informationen im Rahmen des Möglichen bis Ende März 2026 zu übermitteln."

Das ist doch alles eine riesige shixshow.

NordWest

Auf den ersten Blick ein Rückschritt, im Grunde aber nur konsequent, eine neue Vorlage zu erstellen. Die alte ist schlicht nicht mehr geeignet mit dem Wandel der Rechtsprechung durchs BVerfG. Sehr interessant ist der besondere Hinweis in der PM, dass "der Vorsitzende betont, dass das Gericht eine zügige Entscheidung anstrebt".

Zur Erinnerung: Das BverfG hat seinen Wandel insbesondere damit begründet, dass das neue Verfahren zur Besoldungsüberprüfung sehr viel schneller durchführbar sei, weil nun deutlich weniger (und zudem auch weniger komplexe) statistische Daten erhoben und ausgewertet werden müssen als mit der nun überholten 115%-Regel.

Es wird nun wirklich interessant zu beobachten, was "zügig" in der Praxis bedeuten wird. Sollte es das VG schaffen, in unter eienm Jahr ein neues Urteil zu produzieren, dann wäre der vermeintliche Rückschritt am Ende ein großer Schritt nach vorne - zumal künftige Urteile dann wohl noch schneller fällbar wären.