Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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Cancun86

Zitat von: GeBeamter in Gestern um 10:05Danke für diese Einordnung.

Genau da sind viele Randbedingungen genannt, die andere so nicht haben und dann sind die 1000€ auch einmal schnell ebenso aufgebraucht. Auch übrigens je nach Zahl der Kinder und Wohnort in den höheren Besoldungsgruppen.

1000€ pro Monat ohne dass davon noch zusätzlich Altersvorsorge, Vermögensaufbau betrieben wird, klingt viel, ist aber nichts. 1 Mal mit 3 Kindern eine Woche in Urlaub... 1-2 Monatssparraten weg. Auto ansparen (das man als Beamter ja selbst beschaffen muss, im Gegensatz zu weiteren Teilen der PW mittlerweile), 3-6 Jahre alles wegsparen oder gebraucht und beten, dass nichts größeres passiert.

Faustformel 3 Nettomonatsgehälter wegen Beihilfe auf der hohen Kante hieße 1,5 Jahre alles wegzusparen.

Die Altersvorsorge als ETF-Sparplan ist in den 6000€ schon enthalten. Aber du hast absolut recht. Urlaub bezahlen wir meistens von der Steuerrückzahlung...und der kostet ne Woche mit 3 Kinder in der Saison, weil schon Schulkind vorhanden ist..locker 2000€ und wir machen Urlaub in Deutschland auf nem Campingplatz und nicht in Bali oder Disneyland. Auto gehen natürlich nur gebrauchte...und mit monatlich über 3000km fahre ich ne Menge

matthew1312

Zitat von: GeBeamter in Gestern um 10:05Danke für diese Einordnung.

Genau da sind viele Randbedingungen genannt, die andere so nicht haben und dann sind die 1000€ auch einmal schnell ebenso aufgebraucht. Auch übrigens je nach Zahl der Kinder und Wohnort in den höheren Besoldungsgruppen.

1000€ pro Monat ohne dass davon noch zusätzlich Altersvorsorge, Vermögensaufbau betrieben wird, klingt viel, ist aber nichts. 1 Mal mit 3 Kindern eine Woche in Urlaub... 1-2 Monatssparraten weg. Auto ansparen (das man als Beamter ja selbst beschaffen muss, im Gegensatz zu weiteren Teilen der PW mittlerweile), 3-6 Jahre alles wegsparen oder gebraucht und beten, dass nichts größeres passiert.

Faustformel 3 Nettomonatsgehälter wegen Beihilfe auf der hohen Kante hieße 1,5 Jahre alles wegzusparen.
Die 1.000 €/Monat sind doch hoffentlich schon deshalb weg, weil der in Lohnsteuerklasse III verdienende Soldat dafür sorgt, dass (a) eine Veranlagung zur Einkommensteuer pflichtgemäß vorgenommen wird und (b) die in Teilzeit arbeitende Ehegattin einen monetären Ausgleich für die unterjährig hohe Belastung in der V erhält.

Gegenüber Soldaten höchste Anerkennung.

Dennoch: Ein solches Lebensmodell ist doch nicht tragbar für den höheren Dienst. Lasst das Akademikerpaar mal 3 Kinder haben. Da gibt es doch die Pflicht (!), für die 3 Kinder so vorzusorgen, dass alle 3 eben auch studieren können, mit Auslandaufenthalt und allem, was die Eltern eben selbst durchlaufen haben.

Es sind einfach völlig unterschiedliche Lebensmodelle.

Jedes ist gleich viel wert, jedes hat seine eigene Benchmark. Und diese Benchmark muss das Negativ der amtsangemessenen Alimentation sein. Bedeutet, dass die zu ermöglichende Sparquote im höheren Dienst schlicht höher sein muss. BaföG gibt es ja auch nicht.

GeBeamter

Zitat von: Alexander79 in Gestern um 10:02Bei zukünftig magst du recht haben.
Aber gilt ein "Reperaturgesetz" formaljuristisch überhaupt als Besoldung?

Hier werden viele bitter enttäuscht werden.

Auch bin ich überzeugt, das dieses Urteil noch Sprengkraft entwickeln wird.

Nehmen wir mal die Mindestbesoldung die der Beamte ja selbst bekommen sollte, weil er ja nicht Diener zweier Herren sein darf, das "Partnereinkommen" ist aber nur dafür vom Tisch.

So, nun bekommt der Beamte 80% des MÄE.

Je höher besoldet wird, desto höher wird das fiktive Partnereinkommen ausfallen.

Und nein, kommt ein neues Besoldungsgefüge, existieren diese 10% nicht.
Dann kann der Dienstherr die Ämtwertigkeit theoretisch auch auf 1% einebnen.

Wenn hier wirklich Beamte im gD die irrwitzige Vorstellung haben das der kleinste Beamte 80% des MÄE bekommen muss und darauf aufbauend 10% Binnenabstand eingehalten werden muss, ist mir klar das in Deutschland nichts mehr läuft.
Dann hätte ein A16 in Stufe 1 schon 14.500€ Netto und in Stufe 8 rund 18.000€ Netto.
Das wäre ein Brutto von knapp 30.000€.

Der Bundeskanzler erhält im übrigen ein Amtsgehalt von rund 22.000€. (+ 12.000 Dienstaufwandsentschädigung)
Das hier manche im gD oder hD denken sie müssten mehr bekommen als der Bundeskanzler zeigt die Denkweise des ein oder anderen hier.

Was die Extrapolation der Mindestbesoldung mit pauschalen Abständen betrifft, bin ich bei dir. Derartige Besoldungssphären im hD wären tatsächlich deutlich drüber.

Um ein sechsstelliges Jahresnetto wird man zukünftig beim hD nicht herum kommen. Dafür ist die Untergrenze der Besoldungstabelle nun zu hoch definiert worden. Selbst wenn nun nur noch 5% Abstand zwischen den Besoldungsgruppen bestünden und der DH noch eine Dämpfung der Besoldung aufgrund der Jobsicherheit einpreisen würde, käme man relativ schnell bei sechsstelligem Jahresnetto an.

Und das ist im Vergleich zur PW auch mittlerweile schlicht die Realität. Wir haben einen - aufgrund des Fachkräftemangels - Arbeitnehmermarkt, wo Gehälter und Incentives so weit gestiegen sind bzw weiter steigen.

Cancun86

Zitat von: matthew1312 in Gestern um 10:22Die 1.000 €/Monat sind doch hoffentlich schon deshalb weg, weil der in Lohnsteuerklasse III verdienende Soldat dafür sorgt, dass (a) eine Veranlagung zur Einkommensteuer pflichtgemäß vorgenommen wird und (b) die in Teilzeit arbeitende Ehegattin einen monetären Ausgleich für die unterjährig hohe Belastung in der V erhält.

Gegenüber Soldaten höchste Anerkennung.

Dennoch: Ein solches Lebensmodell ist doch nicht tragbar für den hD. Lasst das Akademikerpaar mal 3 Kinder haben. Da gibt es doch die Pflicht (!), für die 3 Kinder so vorzusorgen, dass alle 3 eben auch studieren können, mit Auslandaufenthalt und allem, was die Eltern eben selbst durchlaufen haben.

Es sind einfach völlig unterschiedliche Lebensmodelle.

Jedes ist gleich viel wert, jedes hat seine eigene Benchmark. Und diese Benchmark muss das Negativ der amtsangemessenen Alimentation sein. Bedeutet, dass die Sparquote im hD schlicht höher können sein muss. BaföG gibt es ja auch nicht.

Ich habe für meine 3 Kinder auch ein ETF Sparplan das sie mit 18 hoffentlich rund 15.000€ jeder zusammen hat, damit sie sich diesen Luxus / Ausbildung auch leisten können. Ob es reichen wird, wird man dann sehen...aber besser als nix. 

DeltaR95

Zitat von: Alexander79 in Gestern um 10:02Dann kann der Dienstherr die Ämtwertigkeit theoretisch auch auf 1% einebnen.

Könnte er, sofern er dafür SACHARGUMENTE (!) vorbringen könnte.

Dies wird ihm nur unmöglich sein, eine Besoldungstabelle auf 1 % Abständen aufzubauen, wenn diese vom einfachen Sachbearbeiter bis zum Dienststellenleiter A16 mit Personalführungsverantwortung über ca. 500 Personen reichen soll.

Deine Argumentation schreibt fehlerhaft den "Missbrauch" der Besoldungsgruppen in der Vergangenheit durch den Dienstherrn fort. Dieser hat so einen Wasserkopf verursacht, weil er nur aus haushaltärischen Gesichtspunkten und aus Gründen der Nachwuchsgewinnung die Besoldungstabelle A unten immer weiter ausgedünnt und nach oben verschoben hat.

Der Besoldungsgesetzgeber muss Ämter definieren und diese ihrer Wertigkeit und Verantwortung nach vergüten. Auch im Vergleich mit dem Rest der Gesellschaft und der pW.

Das BVerfG hat nur die absolute Untergrenze der Tabelle mit dem 80 % MÄE definiert. Nirgends steht geschrieben, dass es wie früher 16 Besoldungsgruppen in der A-Tabelle geben muss.

Wenn es sachlich begründbar ist und mit der Realität der Verwaltung übereinstimmt, könnte man auch eine neue Tabelle mit nur 9 Besoldungsgruppen aufbauen - die bei 10 % Abstand zueinander nicht ansatzweise in den von dir genannten Sphären landen würden.

Du versuchst hier gerade das Urteil des BVerfG, welches im Kern fordert diese Ämter- und Besoldungsstruktur neu zu definieren, auf die alte Struktur zu übertragen. Das führt aber leider zu keinem verwertbaren Ergebnis.

SwenTanortsch

Zitat von: Alexander79 in Gestern um 10:05Meine Ausführungen hat damit was zu tun, das hier im Forum welche denken sie hätten um amtsangemessen alimentiert zu werden ein höheres Gehalt verdient als der Bundeskanzler.
Oder sie haben sich nie Gedanken gemacht bei welcher Summe ein A16 mit Stufe 8 landen würde.

Ich weiß ehrlich gesagt nicht welcher dieser beiden Punkte schlimmer ist.

Schlimm ist da zumeist gar nichts, denke ich, Alex, da wir hier allesamt nur unser Recht auf freie Meinungsäußerung wahrnehmen, was - solange das im Ton verhältnismäßig geschieht - doch erst einmal auszuhalten sein sollte (was Du beides tust, es auszuhalten als auch vom Ton angenehm zu diskutieren).

Was ich weiterhin nicht verstehe, ist zweierlei. Einerseits hebst Du zurecht hervor, dass Du Dich und Deine Sichtweisen an der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ausrichtest, um dann aber wiederkehrend dessen Rechtsprechung nicht anzuerkennen. Also hier mal die beiden konkreten Punkte:

1. Der Senat hat in aller gebotenen Deutlichkeit ausgeführt, dass das 80 %ige Median-Äquivalenzeinkommen die Vergleichsschwelle für den Beamten am Ausgangspunkt der Besoldungsstaffelung im Sinne eines Mindestabstandsgebots sei. Anders lässt sich die Rechtsprechung nicht interpretieren. Nicht umsonst hebt der siebte Leitsatz hervor: "Eine die Unabhängigkeit des Beamten sichernde Freiheit von existenziellen finanziellen Sorgen setzt voraus, dass seine Besoldung mindestens so bemessen ist, dass sie einen hinreichenden Abstand zu einem ihn und seine Familie treffenden realen Armutsrisiko sicherstellt. Dies ist nur der Fall, wenn das Einkommen die Prekaritätsschwelle von 80 % des Median-Äquivalenzeinkommens erreicht (Gebot der Mindestbesoldung)."

Wenn Du nun ausführst: "Wenn hier wirklich Beamte im gD die irrwitzige Vorstellung haben das der kleinste Beamte 80% des MÄE bekommen muss", dann stellst Du die Rechtsprechung des Senats in Frage und bewertest sie zugleich als "irrwitzig". Das ist nach meinem Dafürhalten in beiden Fällen nicht sachlich. Diese m.E. unsachliche Auffassung darüber hinaus regelmäßig zu wiederholen, macht sie nicht weniger unsachlich.

2. Die sogenannte Prekaritätsschwelle von 80 % des Median-Äquivalenzeinkommens bildet den absolut niedrigsten Vergleichswert eines mittleren Einkommens ab. Ein Median-Äquivalenzeinkommen zwischen 60 % und 80 % gilt als armutsgefährdet. Der Senat führt in der Rn. 64 u.a. aus: "Das Alimentationsprinzip nach Art. 33 Abs. 5 GG gebietet es, das Berufsbeamtentum durch eine amtsangemessene Alimentation dergestalt in der Gesellschaft zu verankern, dass sich die Beamtenschaft nicht in einer wirtschaftlich prekären Lage mit dem Risiko eines Absinkens in den Bereich der unmittelbaren Armutsgefährdung beziehungsweise Einkommensarmut befindet." Was sollte daran also irrwitzig sein? Wieso sollten insbesondere nicht Beamte im mittleren Dienst - wie gesagt, die Besoldungsgruppen A 3 bis A 5 sind, sofern sie überhaupt noch besetzt sind, regelmäßig weitgehend nur noch mit einer geringen (allerdings nicht zu vernachlässigenden) Zahl an Beamten besetzt - im Rahmen eines vergleichsweise mittleren Einkommenssegments besoldet werden? Was sollte daran "irrwitzig" sein?

Alexander79

Das diese 80% MAE der niedrigst besoldete Beamte, inklusive Familienzuschläge und Kindergeld bekommen muss, steht doch außer Frage.

Ich habe "nur ein Problem" damit das manche hier jetzt meinen, man kann diese Besoldungstabelle nehmen und wir fangen jetzt eben bei A3 MAE * 2,3 * 80% an und führen die Tabelle mit den prozentualen Abständen fort.

Sowas ist absolut realitätsfern und war auch ganz sicher vom BVerfG weder angedacht noch sonst irgendwas.

Ich habe somit nie die eigentliche Mindestbesoldung, die der Beamte auch in meinen Augen aber eben inkl. Zuschläge selbst erhalten muss in Abrede gestellt, nur das hier in "Aussicht" gestellte darauf aufbauende Besoldungsgefüge.

Und auch wenn der Dienstherr ein neues Besoldungsgefüge "erfinden würde mit sagen wir nur noch 2 Besoldungsgruppen pro Laufbahn wird das "Geschrei" hier auch wieder weiter geführt.

GeBeamter

Zitat von: DeltaR95 in Gestern um 10:31Könnte er, sofern er dafür SACHARGUMENTE (!) vorbringen könnte.



Könnte er meines Erachtens nach nicht. Warum?

Weil das BVerfG in seiner Prüfdogmatik Prinzipien definiert hat, die für eine zukünftige Prüfung der Besoldung heranzuziehen sind. Würden die Abstände zwischen den Besoldungsgruppen nun auf 1% gesetzt, wäre die Prüfung des Abstandsgebots ausgelöst, da gegenüber dem vorherigen Zustand ein Abschmelzen der Abstände um mehr als 10% zu verzeichnen wäre. Damit wäre direkt schon manifestiert, dass eines von zwei verletzbaren Prüfkriterien gerissen wäre. Und zwar das einzige, das der Dienstherr selbst beeinflussen kann.

Was eine solche Vorgehensweise für die Attraktivität des ÖD und für Verantwortung innerhalb des Systems bedeuten würde, haben andere hier schon geäußert.

BeamterNRW

Hallo zusammen,

es mag von mir falsch dargestellt worden sein, oder man möchte mich falsch verstehen - ich weiß es (noch) nicht.

Es ging zu keinem Zeitpunkt darum, dass ICH den Beschluss des BVerfG als unzureichendes Argument ansehe. Auch habe ich bereits geschrieben, es sei mir lieber das Beamtentum zu reformieren als ständig Ansprüche schön zu rechnen. Auch schrieb ich, dass ICH von meinem Dienstherrn erwarte, dass er sich an Gesetz und Rechtssprechung hält - gerade auch, weil es dies auch von mir verlangt.

Ich sagte es direkt zu Beginn: Es geht um Perspektivwechsel, nicht um meine Überzeugungen oder Rechtsauffassungen. Man kann es verstörend finden, aber der rechtliche Aspekt ist von der politischen Realität zu trennen. Die Besoldungsgesetzgeber wissen doch selber auch, was rechtlich von ihnen verlangt wird. Der Standpunkt "Gespräche sind hier nicht zu führen, weil Beschluss vorliegt" entzieht sich doch jeglicher Realität. Der Perspektivwechsel hat doch auch den Sinn, sein Gegenüber zu verstehen und auf dessen Argumente reagieren zu können.

Wie bereits erwähnt, es ist ein absolut unromatisches und "dreckiges" Geschäft. Würde ich es mir anders wünschen? Ja, natürlich. Kann ich es ändern? Nein! Ergo muss ich mich zumindest teilweise auf dieses Spiel einlassen.

Politik ist Kalkül und wie erwähnt, geht es primär um Geld. Mal für NRW gesprochen: 50.000 Widersprüche in 2022. In 02/2025 wurden diese negativ beschieden. Eine offizielle Begründung im Bescheid gab es natürlich. Im selben Jahr erscheint ein Beschluss vom Verfassungsgericht mit neuer Berechnungsmethode, welche die Besoldung "teurer" machen könnte. Witzigerweise wurden 2023 und 2024 nicht negativ beschieden. In diesen beiden Jahren ist das Bürgergeld um 25% gestiegen. Das müsste sich auf die Besoldung (nach altem Maßstab) widerspiegeln. In der neuen Berechnungsmethodik dürfte die Bürgergelderhöhung weniger stark relevant sein. Denkbar, dass der Beschluss somit für 2023 und 2024 gegenüber der Vorjahre etwas günstiger sein könnte als der alte Berechnungsmaßstab. Für 2022 haben wir aber nun rechtskräftige Bescheide vorliegen und nur eine geringe Zahl an Klageverfahren. All das kann Zufall, Falschinterpretation oder aber Kalkül sein?!

Das man meiner Meinung widerspricht ist ok - Meinungsvielfalt ist für mich sogar wünschenswert. Das man jedoch schreibt, dass meine Ausführungen jemanden "nachdenklich" stimmen, stößt mir subjektiv irgendwie auf. Es entsteht der Eindruck, als würde ich ein schräges Bild von meinen Pflichten haben. Das trifft mich in meinem "Berufethos". Wie gesagt, ist subjektiv.

Rheini

Was Du allerdings in meinen Augen versuchst ist, dass Du die Beweislast auf die Beamten übertragen willst. Nicht anders verstehe ich z. B. deine Frage nach A7 Bayern und A9 NRW.

Der DH hat die Pflicht seine Beamte aA zu bezahlen. Der Beamte kann dies dann durch WS und Klage, anfechten.

AlrightyThen

@ BeamterNRW

Damit du dich nicht zu sehr frustest, hier im Forum wurde in den letzten Jahren eine sehr große Erwartungshaltung bzgl. eines Urteils aufgebaut, das ein für alle mal und mit absoluter Gewissheit die Besoldung nach oben ziehen wird.

Jetzt ist das Berliner Urteil da und jeder der will kann ganz genau sehen wo die Dienstherren sich in Zukunft durch die Lücken winden werden. Diese Gedankengänge der "anderen Seite" sprichst du hier und da schon sehr aufmerksam an.

Die Erwartungen waren so unfassbar hoch, dass jede Erwähnung von dem was in der Realität passieren kann oder wird eine große Widerstandsreaktion auslöst. Menschlich verständlich.

Um hier keinen falschen Eindruck zu erwecken : Ich würde mich freuen, wenn man in allen Ländern und im Bund die Sache ordentlich angeht und eine nachvollziehbare und gerichtsfeste Lösung findet. Mir fehlt dazu nur der Glaube. Auf dem Papier mag die aA kurz bevor stehen. Ich befürchte die Bankkonten werden aber nur die fiktive aA sehen  :P . Und das ist leider was am Ende zählt.

Rheini

Bis zum nächsten WS und Klage und hoffentlich zeitnahen Beschluss.

Und wenn dieser dann aussagt das ich aA besoldet werde, bin ich zufrieden egal was dann als Betrag auf meiner Bezügemitteilung steht

Maximus

Zitat von: GeBeamter in Gestern um 10:14
ZitatBei zukünftig magst du recht haben.
Aber gilt ein "Reperaturgesetz" formaljuristisch überhaupt als Besoldung?

Als was soll der Ausfluss eines Reperaturgesetzes denn sonst gelten? Es legitimiert die Nachzahlung einer Besoldung. In einer rückwirkenden Prüfung durch das VG oder das BVerfG würde eine solche Nachzahlung ja auch in Anrechnung gebracht.

Aber das wichtigste sagst du schon selbst: es ist ein ReparaturGESETZ. Damit unterliegt es der Normenkomtrolle nach Art. 100 GG. Damit kann auch dessen Verfassunfswidrigkeit wieder festgestellt werden. Daher wird man nicht an der Tabelle der Nachzahlungen rumdoktern können und dabei gegen ausgeurteilte Prinzipien der Verfassung verstoßen können. A3-A11 im Bund reparieren und dabei die Nachzahlung nach oben Abschmelzen, sodass A3-A12/13 zur Einheitsbesoldung verkommt und zusätzlich A14 (Voraussetzung Hochschulstudium, 1. Beförderungsamt) dann 100€ Abstand pro Monat zu A3 (gar keine Ausbildung notwendig, Eingangsamt) - no way würde das verfassungskonform sein.

Ich befürchte, dass du hier falsch liegst. Karlsruhe hat eindeutig gesagt, dass die A14 verfassungkonform ist. Insofern muss hier nichts "repariert" werden. Der A14-Beamte aus Berlin wird jedenfalls für die vergangenen Jahre keine Nachzahlungen bekommen. Für die anderen (verfassungswidrigen) Besoldungsgruppen wird es "pauschale" Nachzahlungen geben. Eine neue rückwirkende Besoldungstabelle wird es m.E. nicht geben.

Insofern gebe ich Alex hier recht. Die A14-Beamten werden (ggf.) nur zukünftig profitieren. Für den Bund sieht es sehr wahrscheinlich noch schlechter aus. Hier werden ggf. alle A12/A13-Beamte für die Vergangenheit leer ausgehen.


Rheini

Wir wrden sehen. Am Ende denke ich wenn Du Recht hast, wird diese Frage vor dem BVerfG zur Entscheidung gelangen.

GeBeamter

Zitat von: Maximus in Gestern um 11:06Als was soll der Ausfluss eines Reperaturgesetzes denn sonst gelten? Es legitimiert die Nachzahlung einer Besoldung. In einer rückwirkenden Prüfung durch das VG oder das BVerfG würde eine solche Nachzahlung ja auch in Anrechnung gebracht.

Aber das wichtigste sagst du schon selbst: es ist ein ReparaturGESETZ. Damit unterliegt es der Normenkomtrolle nach Art. 100 GG. Damit kann auch dessen Verfassunfswidrigkeit wieder festgestellt werden. Daher wird man nicht an der Tabelle der Nachzahlungen rumdoktern können und dabei gegen ausgeurteilte Prinzipien der Verfassung verstoßen können. A3-A11 im Bund reparieren und dabei die Nachzahlung nach oben Abschmelzen, sodass A3-A12/13 zur Einheitsbesoldung verkommt und zusätzlich A14 (Voraussetzung Hochschulstudium, 1. Beförderungsamt) dann 100€ Abstand pro Monat zu A3 (gar keine Ausbildung notwendig, Eingangsamt) - no way würde das verfassungskonform sein.

Ich befürchte, dass du hier falsch liegst. Karlsruhe hat eindeutig gesagt, dass die A14 verfassungkonform ist. Insofern muss hier nichts "repariert" werden. Der A14-Beamte aus Berlin wird jedenfalls für die vergangenen Jahre keine Nachzahlungen bekommen. Für die anderen (verfassungswidrigen) Besoldungsgruppen wird es "pauschale" Nachzahlungen geben. Eine neue rückwirkende Besoldungstabelle wird es m.E. nicht geben.

Insofern gebe ich Alex hier recht. Die A14-Beamten werden (ggf.) nur zukünftig profitieren. Für den Bund sieht es sehr wahrscheinlich noch schlechter aus. Hier werden ggf. alle A12/A13-Beamte für die Vergangenheit leer ausgehen.



Sagen wir es anders: der DH wird versuchen den von Swen zitieren Absatz zu ignorieren und dann zunächst einmal dort zu reparieren, wo eine v
Verfassungswidrigkeit offenkundig feststellbar ist.

Dann wird es zu einer Klage gegen diese Reparatur kommen und dann werden die Aspekte des Abstandsangebotes und die Feststellung, dass das BVerfG bereits die Notwendigkeit einer kompletten Überarbeitung des Besoldungsgefüges für Berlin (und damit auch alle anderen DH mit einer derartigen Schieflage) angemahnt hat zum Tragen kommen.