Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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NWB

Dafür habe ich wiederum Verständnis.
Allein - es ändert nichts an der Sachlage. So unbefriedigend das auch sein mag.
Vielen Dank jedenfalls für diesen Einblick @ Durgi

Pumpe14

Zitat von: andreb in Heute um 09:51Es wird immer und immer wieder auf die haushalterischen Folgen und fiskalische Tragfähigkeit abgestellt. Es fehlt eindeutig und offenkundig der politische Wille die haushalterischen Aspekte grundsätzlich erstmal nicht einzubeziehen.

Das bedeutet ja aber nicht, dass der politische Wille fehlt. Im Gegenteil, ich sehe es so wie Durgi.
Ein zu erstellender Entwurf steht ja nicht im luftleeren Raum, sondern muss letztendlich haushälterisch mitbetrachtet werden.

Der Besoldungsgesetzgeber hat dabei die Rolle den Beschluss rechtskonform umzusetzen, die Haushälter haben die Aufgabe, darauf zu achten, dass dies möglichst kostensparend geschieht. und mal ehrlich, als Steuerzahler hat man ja auch ein Interesse daran, dass nicht mehr ausgegeben wird als nötig - das ist das Spannungsfeld in dem wir uns als Beamte befinden, da wir ja eben auch Betroffene der zu erwartenden Regelung sind.

Unterm Strich muss die künftige Besoldung den Ansprüchen der BVerfG und den bisherigen Beschlüssen und Entscheidungen genügen. Nicht mehr und auf keinen Fall weniger. Möchte der Staat am Ende dabei so günstig wie möglich wegkommen? Klar! Wird man versuchen unbestimmte und nicht höchstrichterlich beurteilte Umstände zu seinen Gunsten zu nutzen? Natürlich!
Wird er dafür einen offenen Verfassungsbruch wagen? Ich denke nicht!

Also bleibt nur Abwarten, und im Zweifel wieder und weiterhin der Besoldung Widersprechen.


Wasserkopp

Zitat von: Durgi in Heute um 09:13Die Lage ist im Moment ...

Bis der Entwurf vorliegt, bleibt nur Geduld – auch wenn das hier im Forum naturgemaess schwerfaellt.

Vielen Dank für die Einordnung. Das passt doch sehr in ein realistisches Bild von Verwaltungshandeln mit dem entsprechenden politischen Druck/Rahmen.

Ich bin weiterhin sehr gespannt was uns im Entwurf erwartet und wie kritisch der Aufschrei der Öffentlichkeit sein wird.

Rheini

Danke @Durgi für die Einblicke.

Deine Einblicke habe ich mit einem schmunzeln gelesen. Ich lese daraus das einige Entscheidungsträger bei der Herstellung der aA inzwischen Schweißperlen auf der Stirn haben, wenn man die verschiedenen Spannungsfelder sieht. Ich hoffe das damit (ich weiß das es illusorisch ist) die Erkenntnis reift, dass je länger man mit etwas offensichtlichen wartet, die Sache für die dann Verantwortlichen nicht einfacher macht, sondern sehr viel schwerer und man deshalb zukünftig sogar ohne das BVerfG, tragfähige Entscheidungen trifft.

Hier hätte man schon vor Jahrzehnten die aA herstellen können verbunden mit dem Entschluss, Verbeamtungen nur im Kernbereich auszusprechen. Dies hat man verpasst und nun sind wir im Jahr 2026 angekommen .....


P. S. Evtl. wird sich die Besoldung ja im "Gesamtpaket" (Wort des Jahres im politischen Raum seit einigen Tagen) wiederfinden.

Atzinator

Also ich zehre mich eher an der Aussage, dass man sich mit den Gewerkschaften zu 95% einig sei. Im Endeffekt ist es für 98% egal, ob der Entwurf nächste Woche oder in drei Monaten kommt - auf den Inhalt kommt es an.

Und - ja die Gewerkschaften glänzen nicht immer - aber wenn man wirklich zu 95% zufrieden ist, gehe ich nicht von einem fiktiven Partnereinkommen oder sonst einer Finesse aus. Ich könnte mir bspw. vorstellen, dass man bei 30% Familienzuschlägen ist und der DBB diese gerne auf 20% begrenzen würde.

Aber wir schauen was kommt - es ist wie gesagt diese Aussage, die mich hoffen lässt.

Hordor

Hallo,

nach dem Urteil wäre ich persönlich seit 2008 durchgehend Unteralimentiert. Für 2025 habe ich aktiv widersprochen. Ist es denn Möglich, aufgrund des Urteiles meine Ansprüche zurück bis 2008 gerichtlich durchzusetzen? Da ich nicht wissen kann, wie das BVerfG in den folgenden 17 Jahren entscheidet, müsste ich ja aus reinem Selbstschutz jedes Jahr widersprechen und bei erfolgter Bescheidung auch jedes Jahr erneut Klagen. Oder verstehe ich da was falsch?

Soldat1980

@Durgi: Die Einordnung ist sicherlich realistisch, Verwaltungsabläufe sind komplex, haushalterische Wirkungen erheblich und vertikale Effekte nicht trivial. Das bestreitet vermutlich niemand. Was allerdings zunehmend schwer vermittelbar ist. Wir sprechen hier nicht über einen neuen Reformbedarf, sondern über eine seit Jahren bekannte und höchstrichterlich konkretisierte Problematik. Spätestens seit den Entscheidungen des BVerfG steht fest, dass struktureller Handlungsbedarf besteht. Dass weiterhin gerechnet, geprüft und abgestimmt wird, mag verwaltungsintern nachvollziehbar sein, für die Betroffenen wirkt es nach fünf Jahren jedoch eher wie ein Dauerzustand als wie ein Übergang. Wenn die Lösung weder kosmetisch noch revolutionär sein soll, sondern sich im ,,rechtlich Gebotenen und haushalterisch Darstellbaren" bewegen muss, stellt sich die Frage, warum dieser Korridor nicht längst klar konturiert ist.

Auffällig ist zugleich, dass die Verwaltungsgerichte inzwischen erkennbar die materielle Prüfung im Bund vorantreiben und Fristen vielleicht auch letzte Fristen setzen. Das ist kein politischer Akt, sondern schlicht rechtsstaatliche Verfahrensführung. Gleichwohl entsteht damit eine gewisse Dynamik. Irgendwann wird sich zeigen, wer faktisch schneller zu einer tragfähigen Klärung gelangt, die Verwaltung im Gesetzgebungsverfahren oder die Fachgerichte im Rahmen der konkreten Normenkontrolle. Und sollte es zu Vorlagen im Bund nach Karlsruhe kommen, beträfe dies nicht nur abstrakte Tabellenfragen, sondern sehr konkrete Besoldungsordnungen vom einfachen Dienst bis hin zu Soldaten, Bundespolizei und weiteren Bundesbeamten. Eine verfassungsgerichtliche Befassung auf dieser Breite wäre politisch wie fiskalisch sicher kein Nebenschauplatz. Insofern bleibt Geduld wohl alternativlos. Vertrauen entsteht jedoch vor allem durch zeitliche Verlässlichkeit und durch Lösungen, die nicht erst unter äußerem Entscheidungsdruck entstehen.

Durgi

Zitat von: Pumpe14 in Heute um 09:51Könntest du deine Gedanken hierzu noch etwas erläutern?
Danke zunächst für deinen Beitrag!


ein ganz freundlich gemeintes: Nein.
Dobrindt, 12.01.2026:
,,[...] Die Besoldung spiegelt den Leistungsgedanken wider."

Ron Sommer (Telekom-Chef), 1990:
,,Das Internet ist eine Spielerei für Computerfreaks, wir sehen darin keine Zukunft"

Rheini

Zitat von: Hordor in Heute um 10:17Hallo,

nach dem Urteil wäre ich persönlich seit 2008 durchgehend Unteralimentiert. Für 2025 habe ich aktiv widersprochen. Ist es denn Möglich, aufgrund des Urteiles meine Ansprüche zurück bis 2008 gerichtlich durchzusetzen? Da ich nicht wissen kann, wie das BVerfG in den folgenden 17 Jahren entscheidet, müsste ich ja aus reinem Selbstschutz jedes Jahr widersprechen und bei erfolgter Bescheidung auch jedes Jahr erneut Klagen. Oder verstehe ich da was falsch?

Nach meiner Meinung ist für die Ansprüche aus der Vergangenheit entscheidend, ob das Reparaturgesetz (oder wie immer man das nennt) verfassungsgemäß ist oder nicht. Ist es das, wird es schwierig sofern der DH nicht Kulanz (wird er nicht) walten lässt.

Für die Zukunft kannst Du entscheide, ob Du WS einlegst oder nicht. Ich mache das davon abhängig, wie das Reparaturgesetz aussieht, rechne aber damit, dass ich jedes Jahr WS einlegen werde. Es kommen ja noch ein paar Entscheidungen vom BVerfG.

PolareuD

Zitat von: Hordor in Heute um 10:17Ist es denn Möglich, aufgrund des Urteiles meine Ansprüche zurück bis 2008 gerichtlich durchzusetzen?

Nein.

Zitat von: Hordor in Heute um 10:17Da ich nicht wissen kann, wie das BVerfG in den folgenden 17 Jahren entscheidet, müsste ich ja aus reinem Selbstschutz jedes Jahr widersprechen und bei erfolgter Bescheidung auch jedes Jahr erneut Klagen.

Ja, ggf. mittels Klageerweiterung.


Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"

simon1979

Das Problem ist doch, dass der erste Besoldungsgesetzgeber, der aufgrund des letzten Urteils des BVerfG ein neues Besoldungsgesetz erlässt einen Stein ins rollen bringt, der auf alle anderen DH Auswirkungen haben wird.

Nehmen wir mal an, der Bund wird kein fiktives Partnereinkommen berücksichtigen und dementsprechend höher besolden, dass würde direkt auf die Bereiche bzw. Länder ausstrahlen, die fiktive Partnereinkommen in verschiedenen Höhen berücksichtigen.

Gleichzeitig muss ich die Kosten als Besoldungsgesetzgeber für beide Überlegungen (mit oder ohne Partnereinkommen) durchrechnen und das für die Vergangenheit und Zukunft berechnen und was auf den Haushalt zukommen wird.

Mittlerweile müssen wir ja von einer Summe von mehreren Milliarden Euro ausgehen, die so einfach nicht im Haushalt abgebildet werden können. Es muss neu in die Haushaltsplanung aufgenommen werden und Nachtragshaushalte eingebracht werden. Bei er aktuellen Lage im Bundestag vermutlich eher schwierig.

Zu allem Überdruss finden dieses Jahr auch noch mehrere Landtagswahlen statt, die den Parteien unliebsame Entscheidungen eher schwer machen, damit sie keine Stimmen verlieren.

Ich kann alles nachvollziehen, was Durgi geschrieben hat, auch wenn es schwer fällt.

PolareuD

Zitat von: Rheini in Heute um 10:24Nach meiner Meinung ist für die Ansprüche aus der Vergangenheit entscheidend, ob das Reparaturgesetz (oder wie immer man das nennt) verfassungsgemäß ist oder nicht. Ist es das, wird es schwierig sofern der DH nicht Kulanz (wird er nicht) walten lässt.

Sofern man gewillt ist sich an das Rundschreiben zu halten!

Danach erfolgt Reparatur ohne Widerspruch nur für den Zeitraum ab 2021 und für Beamte mit min. 3 Kindern bei eingelegtem Widerspruch ab 2017
Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"

Knecht

Zitat von: Durgi in Heute um 09:13Bis der Entwurf vorliegt, bleibt nur Geduld – auch wenn das hier im Forum naturgemaess schwerfaellt.

Ich schätze deine Beiträge sehr. Aber nach so vielen Jahren des Stillstands immer noch um Geduld zu bitten (bzw. diese zu erwarten) halte ich einfach für eine Farce.

Es ist ja auch nicht nur dieses Thema, das nicht voran geht.

Wenn der Grund hierfür die ausgeuferte Selbstverwaltung ist, sollte man mit der "Entbürokratisierung" mit gutem Beispiel voran gehen und diesen ganzen Apparat massiv entschlacken. So gewinnen wir keinen Krieg, auf keinem Schlachtfeld. Und die Herzen der Menschen offensichtlich auch nicht mehr.

Rheini

Zitat von: PolareuD in Heute um 10:35Sofern man gewillt ist sich an das Rundschreiben zu halten!

Danach erfolgt Reparatur ohne Widerspruch nur für den Zeitraum ab 2021 und für Beamte mit min. 3 Kindern bei eingelegtem Widerspruch ab 2017


Ich bin der Auffassung, dass das Reparaturgesetz den Anforderung eines verfassungsgemäßen Gesetzes erfüllen muss.

Wird z. B. bei einem DH mit diesem Gesetz erstmalig ein fiktives Partnereinkommen ab z. B. 2008 eingeführt, hat der betroffene Beamte die Möglichkeit, dagegen WS einzulegen. Dies ist, da er ja jetzt erstmalig beschwert ist, nicht aufgrund von fehlenden WS im Jahr 2008, abzulehnen.

Genau dasselbe bei Verletzung des Abstandsgebotes usw.

Daher glaube ich, dass dies gerade die Spannungen die @Drugi gerade beschrieben hat, mit ausmachen.

Maximus

Zitat von: Wasserkopp in Heute um 10:01Ich bin weiterhin sehr gespannt was uns im Entwurf erwartet und wie kritisch der Aufschrei der Öffentlichkeit sein wird.

Wie kritisch der Aufschrei der Öffentlichkeit sein wird, hängt m.E. maßgeblich von der Reaktion der Medien ab.

Wer wird auf der Titelseite stehen?

Variante 1: Der Polizeihauptmeister mit 3 Kindern und Frau, die wegen Kindererziehung nur in Teilzeit arbeiten kann. Wo sich zwei Kinder ein Zimmer teilen müssen. Und der Hinweis, dass eine Bürgergeldfamilie ein ähnlich hohes Familieneinkommen hätte.

Variante 2: Der Oberstudienrat mit Sektglas in der Hand, der nun in den Schulferien an der Toskana seine zusätzlichen Moneten verballern kann.