Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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Rheini

Ich habe eine noch düstere Prognose ....


Folgender, hypothetischer Ablauf könnte passieren:

Namen und Funktionen können frei ausgetauscht werden.


Dobrindt sitzt am Schreibtisch, vor ihm eine Unterschriftenmappe mit dem Entwurf des neuen Besoldungsgesetzes. Der Füllfederhalter ist offen und er ist bereit zu unterschreiben.  Plötzlich wird die Tür aufgerissen und der Staatssekretär stürzt herein und entreißt dem Minister die Mappe mit den Worten, dass dieses Gesetzes jetzt Teil eines Gesamtkonzeptes ist. Den im Gesamtkonzept ist ja auch die Rente, wie mittelbar die Versorgungsempfänger. Natürlich muss die Besoldung auch solide finanziert werden, also im Gesamtkonzept geht es ja um den Spitzensteuersatz und ab wann dieser genommen werden kann, also um Steuereinnahmen. Von dem zu erwartenden Beschluss zur Erbschaftssteuer und deren finanziellen Folgen (Flucht der Vermögen aus Deutschland, weniger Einnahmen), ganz zu schweigen.

Also seufzt Dobrindt und verschließt seinen Füllfederhalter.

Aber was ist mit dem 31.03.2027 fragt sich Dobrindt und ruft in Berlin an. Dort erläutert sein Berliner Gegenpart, dass Berlin sowas von Pleite ist und sogar das Geld gezwungenermaßen aus Bayern annehmen muss, um zu überleben.

Da reift bei beiden der Gedanke, dass die Länder pleite sind, die Rente zum schlechten reformiert wird, die angedachten Steuersenkungen nicht durchführbar sind (außer natürlich für Firmen und Leistungsträger. Hey, die retten uns bestimmt den Arsch) und auch die (Noch) Bürgergeldempfänger Ihren Teil beitragen müssen, als der Geistesblitz kommt ..... SONDEROPFER FÜR ALLE!!!!!

Und so wird zum 31.03.2027 das Land Berlin ein Besoldungsgesetz präsentieren und gleich wieder als Teil des Sonderopfer für alle, kassieren. Bis das BVerfG darüber geurteilt hat, steht der Russe wieder in Berlin.

Mahlzeit ......


Pumpkin76

Zitat von: simon1979 in Heute um 11:21Na ja, als Betroffener kann ich nur vermuten, eine starke Behauptung ist immer noch besser als ein schwacher Beweis.

Die CSU und ihre Schergen (passt hier ziemlich gut) sind da immer gut und schnell. Siehe Dobrindt aktuell mit seinen Zurückweisungen an den deutschen Grenzen.

Herrmann hat sich ja auch schon hingestellt und behauptet, dass das bayerische Besoldungsgesetz den Rahmen des Urteils für 2025 und 2026 einhält.
Woher er diese Kenntnis hat, steht in den Sternen.

Gerade die CSU ist eine Partei, die erstmal Gesetze erlässt um sie dann schlimmstenfalls durch Gerichte bestätigen lässt. Wo keiner klagt, gut. Wo der Klage entsprochen wird, auch gut. Man ändert das Gesetz dann eben ab und hatte aber über mehrere Jahre ein rechtswidriges Gesetz woran sich alle halten mussten.

Ich zitiere mich mal selbst:
ZitatDafür brauche ich keinen CSUler:

 

Damals, aus dem Protokoll zur Umstellung (Protokollauszug 137. Plenum, 02.03.2023):

Anna Schwamberger, Grüne:

ZitatBei der Berechnung muss der Partner veinen Teil beitragen. Das sind diese 20.000 Euro brutto im Jahr. Das ist wohl auch der größte Streitpunkt im Gesetz, was ich feststelle, wenn ich mir die Stellungnahmen oder auch die dazu eingereichten Petitionen ansehe. Ich muss aber sagen, dass ich das trotzdem für den richtigen Weg halte. Denn wir wollen doch, dass beide arbeiten gehen und ihren Teil in der Familie leisten – und das eben möglichst gleichberechtigt. Mich ärgern wirklich die Petitionen, in denen der Ehemann beklagt, dass er aufgrund der Änderung des Gesetzes seine Familie jetzt nicht mehr ernähren könne. Seiner Frau sei nicht mehr als ein 520-EuroJob zumutbar. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist einfach nicht mehr zeitgemäß. Die Partnerinnen und Partner müssen ihren Teil genauso beisteuern. Deswegen finde ich diesen Ansatz tatsächlich richtig.

 

Gerald Pittner, Freie Wähler:

ZitatDennoch werden auch wir früher oder später in diese Problematik kommen. Das war Anlass für die Staatsregierung, einmal über das Besoldungsgesetz nachzudenken. Die Staatsregierung hätte zum Beispiel einfach Besoldungsteile verändern können. Hier ist nicht die Grundbesoldung betroffen, sondern nur die familienbezogenen und die ortsbezogenen Bestandteile. Diese hätte man durch eine Tariferhöhung, ähnlich wie in Nordrhein-Westfalen, anheben können. Das haben wir aber nicht getan. Wir wollen eine systematische Veränderung des Besoldungswesens, angepasst an die realen Lebensverhältnisse, wie sie sich heute darstellen. Das ist die Herausforderung dieses Gesetzentwurfs, die allerdings auch zu den genannten Nachteilen führt. 
Ich will jetzt nicht die Einzelheiten vortragen; denn diese hat Herr Kollege Gibis dargestellt. Ein Systemwechsel führt zwangsläufig dazu, dass es neben Verdienern, die davon profitieren, in erster Linie die Familien mit vielen Kindern, die in den Ballungsräumen wohnen, auch Verlierer gibt, nämlich die Ledigen und auch zum Teil diejenigen, die mit wenigen Kindern auf dem flachen Land leben. Das ist eine der Schwächen dieses Gesetzes, dass der ländliche Raum die Ballungsgebiete subventioniert. Das führt dazu, dass einzelne Leute verlieren. Das ist der Preis des Systemwechsels. Mit diesem Systemwechsel sind wir aber zukunftsfähig. Diese Zukunftsfähigkeit ist wichtiger als Einzelfragen.

 

Wolfgang Heubisch, FDP

ZitatWir haben hier einen Gesetzentwurf vorliegen, der von einem modernen Familienbild ausgeht. Die Abkehr von der Idee der Alleinverdiener-Familie als Bezugsgröße der Besoldung hin zur Mehrverdiener-Familie spiegelt die gesellschaftliche Realität wesentlich deutlicher und zeitgemäßer wider. Eigentlich hätte es insgesamt sehr viel schneller gehen können, aber in der Gesamtschau überwiegen die positiven Aspekte, weshalb die FDP-Fraktion dem Gesetzentwurf zustimmen wird. 

 

 

Einzig Klaus Adelt, von der SPD (wobei die SPD nicht bekannt dafür ist, konservative Lebensentwürfe zu stützen, ich denke, es ging eher darum, konträr aufzutreten)

ZitatDie Bayerische Finanzgewerkschaft hat den entscheidenden Punkt darin gesehen, dass die Berücksichtigung des Jahresbruttoeinkommens des Zweitverdieners in Höhe von 20.000 Euro eindeutig zu hoch ist. Sie entspricht nicht der Lebenswirklichkeit der meisten Beamtenfamilien. Der Bayerische Richterverein sagt klipp und klar, dass der Gesetzentwurf verfassungsrechtlich nicht tragfähig ist; er wird in absehbarer Zeit keiner verfassungsgerichtlichen Kontrolle standhalten. Ein vernichtendes Urteil!

 

Wenn ich sehe, wie sogar der Großteil der Opposition die Abkehr beklatscht hat, weiß ich, dass hier nur das BVerfG retten kann - welches die letzten Jahre immer häufiger vom Zeitgeist beseelt geurteilt hat, anstatt von der Verfassung geleitet..

 

Und, das Bonmot der CSU darf natürlich auch nicht fehlen:

Wolfgang Fackler, CSU:

 
ZitatAuch die 20.000 Euro, die hier immer brutto als Jahresgehalt vom Partner eingebracht werden, muss man mal ein bisschen relativieren. Da entsteht auch ein falscher Eindruck. Ich habe es noch einmal nachgerechnet und angeschaut. De facto sind es 6.483 Euro netto, und das ist der entscheidende Betrag. Das macht einen Betrag von 540 Euro netto im Monat aus, den der Partner zusätzlich bringen muss. Ich glaube, hier wird ein Problem größer gemacht, als es ist.

Pumpkin76

Zitat von: PerPlex in Heute um 14:03Bei der bayerischen Lösung hat man ja das Urteil von 2020 zum Anlass genommen, eine gewisse Verbindung zwischen Besoldungsrechts und Sozialrecht zu ziehen. Wie Swen im alten Faden ja mal dargestellt hat, hat auch ein damaliger Referent des FM einen entsprechen Aufsatz veröffentlicht - das sollte man auch bei der Lektüre des 2025er Urteils im Hinterkopf haben, wo ja der Gleichsetzung von Besoldung und Sozialhilfe ausdrücklich (!) eine Absage erteilt wurde. Dies war ja die zweite Begründung neben der Verfahrensvereinfachung, warum man zur 80%-Schwelle gewechselt ist.

Insofern erklärt sich aus meiner Sicht zumindest ein bisschen die "schlampige" Begründung, da man sich vermutlich (gegenüber der Grundsicherung) noch als sehr großzügig verstanden hat - immerhin wird ja nur das Partnereinkommen und nicht auch etwaige andere Einkünfte oder Bestandseinkommen berücksichtigt....

Wird im Sozialrecht etwa auch ein fiktives Partnereinkommen berücksichtigt?

PerPlex

Zitat von: Pumpkin76 in Heute um 14:12Wird im Sozialrecht etwa auch ein fiktives Partnereinkommen berücksichtigt?

Man möge mich korrigieren, aber soweit ich weiß nein. Es ging mit lediglich um den Denkprozess: Der Beamte als Bittsteller des Staates der froh sein darf, wenn er überhaupt was kriegt

Pumpkin76

Zitat von: PerPlex in Heute um 14:17Man möge mich korrigieren, aber soweit ich weiß nein. Es ging mit lediglich um den Denkprozess: Der Beamte als Bittsteller des Staates der froh sein darf, wenn er überhaupt was kriegt

Dann kann ich die Erklärung für die wirklich dürftige Begründung noch weniger akzeptieren. Es wirkt, als stünde Bayern (und zwar Politiker aller Coleur) geistig kurz nach Kriegsende und als gäbe es nicht schon reihenweise Urteile des BVerfG zur amtsangemessenen Alimentation, welche recht hohe Hürden aufstellen.

Grade in Bezug auf die Urteile zu Hartz IV, wo das Gericht die Streichung bei fehlender Mitwirkung mit Studien untermauert sehen wollte. 30% Streichung? Könnt ihr machen, aus Studien ergibt sich, dass das Wirkung zeigt. Aber 60% und 100% Streichen? Neue Studien bitte, ansonsten könnt Ihr das vergessen!

Und aus diesem Zusammenhang heraus bastelt man sich einen "Bassd scho, häddi gsachd"-Gesetzesentwurf, wo man nicht mal Studien vorlegt, sondern Zensuserhebungen für einen kleinen Teil der Betroffenen? Und da war man zuversichtlich?

Das hat doch System. Und unterstützt wird das eben doch von der Trägheit des BVerfG, kombiniert mit der normativen Kraft des Faktsichen:Wer nur lange genug unterallimentiert, erzwingt erhöhte Erwerbstätigkeit und verkauft das als neue Wirklichkeit, die es gesetzlich abzubilden gilt..

Maximus

Zitat von: BalBund in Heute um 12:34Was ich aber auch sehe, also in meiner Glaskugel natürlich, ist, dass alle, inkl. der Bund darauf warten, ob Karlsruhe zum Vorlagebeschluss des VG Freiburg (Az. 13 K 4616/24) vom 24.11.2025 eigene Ausführungen machen wird. Hier sind wir aber, bei günstigem Verlauf, Anfang 2027, auch die Verfahren des VG Hamburg (Az. 21 B 148/24, 21 B 149/24, 21 B 150/24) sind für die Ausgestaltung der künftigen Bundesbesoldung nicht unbeachtlich, aber auch hier würde ich vor Ende 2026 nicht mit belastbaren Fortschritten rechnen.

Dobrindt steht im Wort!
Er kann jedenfalls nicht sagen... Lieber Volker (Geyer vom DBB) wir brauchen nun doch etwas länger und warten erst die Entscheidung aus Karlsruhe Anfang 2027 ab. 

Wenn bis Mai nichts passiert, werden die Verbände (insbesondere der DBB) sehr wahrscheinlich den Druck erhöhen. Beispielsweise könnte auf breiter Front dazu aufgerufen werden, Widerspruch gegen die Besoldung einzulegen. Gleichzeitig könnte man auch entsprechende Muster zur Verfügung stellen.

HumanMechanic

Zumal die aktuellen Bezügeerhöhungen ja als ,,Abschlag" vorbehaltlich einer gesetzlichen Regelung gezahlt werden.

Die Frage ist nur: Signal oder Nebelkerze?

Zeitlich begrenzt ist so eine Regelung ja nicht, oder?

Rheini

Zitat von: Maximus in Heute um 14:33Dobrindt steht im Wort!
Er kann jedenfalls nicht sagen... Lieber Volker (Geyer vom DBB) wir brauchen nun doch etwas länger und warten erst die Entscheidung aus Karlsruhe Anfang 2027 ab. 

Wenn bis Mai nichts passiert, werden die Verbände (insbesondere der DBB) sehr wahrscheinlich den Druck erhöhen. Beispielsweise könnte auf breiter Front dazu aufgerufen werden, Widerspruch gegen die Besoldung einzulegen. Gleichzeitig könnte man auch entsprechende Muster zur Verfügung stellen.

Ob Dobrindt seinem König in den Rücken fällt? Er wird natürlich wollen, aber XXXXXX (darfst einsetzen wen Du willst) ist leider dagegen.

Mein Tipp: XXXXXX = Gesamtkonzept (damit tut man niemanden weh, im Gegenteil. Alle außer den Beamten, werden es gut finden.)

Dunkelbunter

Zitat von: Maximus in Heute um 14:33Wenn bis Mai nichts passiert, werden die Verbände (insbesondere der DBB) sehr wahrscheinlich den Druck erhöhen. Beispielsweise könnte auf breiter Front dazu aufgerufen werden, Widerspruch gegen die Besoldung einzulegen. Gleichzeitig könnte man auch entsprechende Muster zur Verfügung stellen.

Das ist wie mit der KI. Auch Witze sollten als solche gekennzeichnet werden.

Pumpkin76

Zitat von: Rheini in Heute um 11:34Ich befürchte ein gewisse Anpassung über die Arbeitszeit.

"Aber so ist lebbe ....." Es gibt nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten. Evtl. ist das ja auch eine Begründungsoption das man z. B. die Erhöhung der Besoldung gegenfinanziert mit der Erhöhung der Arbeitszeit. Also ein finanzielles "Nullsummenspiel".

Zumindest für mich als Beamter wäre es kein Nullsummenspiel - lieber arbeite ich X Stunden in der Woche mehr und kann dafür Frau und Kindern mehr bieten als der Status Quo.

Dunkelbunter

Zitat von: Pumpkin76 in Heute um 14:43Zumindest für mich als Beamter wäre es kein Nullsummenspiel - lieber arbeite ich X Stunden in der Woche mehr und kann dafür Frau und Kindern mehr bieten als der Status Quo.

Wenn Du sie dann noch siehst, oder man erst heim kommt, wenn alle im Bett liegen und man morgens vor der Familie raus muss zum Dienst.

Pumpkin76

Zitat von: Dunkelbunter in Heute um 14:41Das ist wie mit der KI. Auch Witze sollten als solche gekennzeichnet werden.

KI wäre hier ein gutes Stichwort. Welchen Druck soll es ausüben, wenn der Dienstherr 100.000 x den selben (!) Widerspruch mit dem selben Antwortschreiben verbescheidet? Anders schaut es bei 100.000 handgeschriebenen und abgewandelten Widersprüchen aus, die einzeln verbeschieden werden müssen..

Pumpkin76

Zitat von: Dunkelbunter in Heute um 14:45Wenn Du sie dann noch siehst, oder man erst heim kommt, wenn alle im Bett liegen und man morgens vor der Familie raus muss zum Dienst.

Gibt ja noch Wochenenden. Ich bin vermutlich (vor allem hier im Forum) nicht die Norm, mir ist mehr Geld lieber als mehr Freizeit, weil ich mir mit meiner Familie JETZT etwas aufbauen will.

DeltaR95

ZitatAnna Schwamberger, Grüne:

Bei der Berechnung muss der Partner veinen Teil beitragen. Das sind diese 20.000 Euro brutto im Jahr. Das ist wohl auch der größte Streitpunkt im Gesetz, was ich feststelle, wenn ich mir die Stellungnahmen oder auch die dazu eingereichten Petitionen ansehe. Ich muss aber sagen, dass ich das trotzdem für den richtigen Weg halte. Denn wir wollen doch, dass beide arbeiten gehen und ihren Teil in der Familie leisten – und das eben möglichst gleichberechtigt. Mich ärgern wirklich die Petitionen, in denen der Ehemann beklagt, dass er aufgrund der Änderung des Gesetzes seine Familie jetzt nicht mehr ernähren könne. Seiner Frau sei nicht mehr als ein 520-EuroJob zumutbar. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist einfach nicht mehr zeitgemäß. Die Partnerinnen und Partner müssen ihren Teil genauso beisteuern. Deswegen finde ich diesen Ansatz tatsächlich richtig.

Bei der Bundeswehr sagte man früher: "Denken, drücken, sprechen!"

In unserer modernen Gesellschaft sollen beide Partner gleichberechtigt arbeiten können, damit der Wohlstand der Familie vermehrt wird.

Der Sinn dahinter war nicht, dass beide Ehepartner arbeiten müssen, damit die Familie insgesamt die Grenze zur Armutsgefährdung überschreitet.

Genau jenes hat man mit der bayrischen 20.000 € BRUTTO Fiktion aber herbeigeführt und inzwischen auch rechnerisch belegt.

Aus der Idee, der Wohlstandsvermehrung ist als Ergebnis des Systemwechsels geworden, dass beide arbeiten müssen, weil die Familie sonst unter die Armutsschwelle fällt.

Wenn die zitierte Damen möchte, dass beide Arbeiten gehen, dann hätte sie in nächster Konsequenz mal durchrechnen müssen, wieviel es kostet, dass der Staat den Familien die entsprechenden Rahmenbedingungen bietet - z.B. die Anzahl der KiTa und Kindergartenplätze aufzustocken, Ganztagesbetreuung einzuführen und so weiter und so fort. Dass all jenes jedoch die Personalkosten von Bund, Ländern und Kommunen weiter erhöht, weil viel mehr Personal eingestellt werden muss, relativiert dann die Ersparnis bei der Beamtenbesoldung so ziemlich komplett.

Mit welcher Berechtigung kann man sich als Politiker eigentlich herausnehmen, beide Ehepartner zu einer Berufstätigkeit zu verpflichten, damit die Familie nicht in Armut leben muss?

Vielleicht sollte man die Besoldung der Abgeordneten jetzt im Sinne des Systemwechsels auch umstellen? Ein 20.000 € BRUTTO Job ist doch sicherlich auch dem Ehepartner eines bzw. einer Abgeordneten zuzumuten?

Zealord

Zitat von: Pumpkin76 in Heute um 14:49Gibt ja noch Wochenenden. Ich bin vermutlich (vor allem hier im Forum) nicht die Norm, mir ist mehr Geld lieber als mehr Freizeit, weil ich mir mit meiner Familie JETZT etwas aufbauen will.
Hab bisher nur immer still mitgelesen, aber irgendwie hat mich der spezifische Punkt gerade angeregt, zu antworten. Ich bin da nämlich vollkommen dabei. Zumal, sollte es überhaupt so kommen (was allerdings zumindest in der Tendenz zum TVöD Ergebnis und der dortigen Arbeitszeit-Flexibilisierung passen würde), wir von ~10% bis maximal ~20% mehr Dienstzeit sprechen. Geht man davon aus, dass der zusätzliche Dienstzeit-Anfall proportional zur Besoldungssteigerung erfolgt, dann wäre das ein verdammt guter Deal. Statt darüber nachzudenken, meine ständigen Gleittage mit einer nebendienstlichen Dozententätigkeit zu verbinden, könnte ich einfach 4h Dienst in der Woche mehr leisten und so problemlos die Lücke von A15 zu A16 schließen. Bei 20% (wäre schon grenzwertig über längere Zeit) würde man sogar über eine Lücke von A15 zu B3 sprechen.

Das wäre insgesamt zwar auch ein nicht ganz sauberer Trick des Dienstherrn, aber speziell für mich, wäre das immerhin eine erträgliche zweitbeste Lösung (Ich werde nicht so tun, als wenn mir mehr Sold ohne zusätzliche Bedingungen nicht lieber wäre. Da bin ich auch nur Mensch).