Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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matthew1312

Zitat von: Zealord in Gestern um 20:23Interessant, dass die Ortszuschläge damals mit der Besoldungsgruppe zusammen angestiegen sind. Das Gegenteil von den abschmelzenden Varianten der beiden gescheiterten Entwürfe.
Damals hatten die Leute noch Verstand.

Schon wegen des progressiven Steuersatzes ist die Abschmelzerei eine Farce.

GoodBye

Ist uns einfach fremd, dieses Elitendenken bei Nichtselbständigen. Zulässig nur bei VuV, Kaptialeinkünften, etc...

Und nicht, dass hier jemand auf die Idee komme, Bildung lohne sich monetär...

Vollkommen unanständig, seine Lebenszeit für mehr als 60k brutto zu verkaufen.

GeBeamter

Zitat von: matthew1312 in Gestern um 21:00Damals hatten die Leute noch Verstand.

Schon wegen des progressiven Steuersatzes ist die Abschmelzerei eine Farce.

Ja, weil unsere DH nichts mehr von Verfassungstreue wissen wollen. Da wird dann aus haushalterischen Gründen aus der amtsangemessenen Besoldung eine Sozialleistung gemacht.

Dem hat das BVerfG jetzt einen Riegel vorgeschoben. Schon wollen die DH das Urteil so verstanden wissen, dass das nächste Prinzip von Sozialleistungen bei der Besoldung berücksichtigt werden soll, nämlich weitere Einkommen in der Bedarfsgemeinschaft.

sasc

Als langjähriger Mitleser möchte ich erstmal Danke sagen für die vielen guten Beiträge hier.

Da hier ja auch immer wieder das Thema Arbeitszeit aufkommt, möchte ich auf die Studie Arbeitszeit-und-gesundheitliche-Auswirkungen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin hinweisen. Ich bin mir nicht sicher, ob es im Interesse des Dienstherrn ist, sie allzu sehr zu erhöhen. Sonst gibt es gleich wieder schlechte Presse, dass Beamte zu oft krank sind.

fcesc4

Bahnstreik ist wohl abgewendet ;)

Zitat von: BalBund in 25.02.2026 18:17Ich denke, ich brauche Popcorn und Geduld.

Ersteres um diesen Thread kursorisch weiter erfassen zu können, das ist ein besserer Telegram-Chat (leider). Geduld, weil die drohenden Bahnstreiks im Moment das politische Wetter dominieren könnten. Tut halt noch mehr weh, als die Milliarden fürs Beamtentum, wenn der Wähler nicht von A nach B kommt.

Zu allem anderen habe ich im Infothread etwas geschrieben, mehr wird es diesbezüglich aktuell von mir nicht geben.

Soldat1980

Zitat von: fcesc4 in Heute um 07:40Bahnstreik ist wohl abgewendet ;)


Ich denke es ging eher um den Streik im Nahverkehr heute und morgen.

MOGA

Mal was anderes zwischendurch...
Art. 33 Abs. 5 GG verpflichtet den Dienstherrn bekanntlich zur amtsangemessenen Alimentation unter Wahrung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Rechtsprechung mehrfach betont, dass das Alimentationsprinzip statusbezogen und auf Lebenszeit wirkt und nicht lediglich eine ,,Mindestabsicherung" darstellt.

Vor diesem Hintergrund stellt sich mir folgende Frage:

Wenn die amtsangemessene Alimentation während der aktiven Dienstzeit verfassungsrechtlich geboten ist – wie ist dann zu begründen, dass die Versorgung im Ruhestand unter ein Niveau sinken könnte, das faktisch als prekär oder jedenfalls nicht mehr amtsangemessen einzustufen wäre?

Ist die amtsangemessene Alimentation im Sinne der Rechtsprechung nicht ebenfalls auf die Versorgungsphase zu erstrecken, da das Beamtenverhältnis gerade auf Lebenszeit angelegt ist?

Oder nimmt das Bundesverfassungsgericht hier eine strukturelle Differenzierung zwischen Besoldung und Versorgung vor, die eine deutliche Absenkung des Lebensstandards im Ruhestand verfassungsrechtlich zulässt?
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Pumpkin76

Zitat von: MOGA in Heute um 08:54Mal was anderes zwischendurch...
Art. 33 Abs. 5 GG verpflichtet den Dienstherrn bekanntlich zur amtsangemessenen Alimentation unter Wahrung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Rechtsprechung mehrfach betont, dass das Alimentationsprinzip statusbezogen und auf Lebenszeit wirkt und nicht lediglich eine ,,Mindestabsicherung" darstellt.

Vor diesem Hintergrund stellt sich mir folgende Frage:

Wenn die amtsangemessene Alimentation während der aktiven Dienstzeit verfassungsrechtlich geboten ist – wie ist dann zu begründen, dass die Versorgung im Ruhestand unter ein Niveau sinken könnte, das faktisch als prekär oder jedenfalls nicht mehr amtsangemessen einzustufen wäre?

Ist die amtsangemessene Alimentation im Sinne der Rechtsprechung nicht ebenfalls auf die Versorgungsphase zu erstrecken, da das Beamtenverhältnis gerade auf Lebenszeit angelegt ist?

Oder nimmt das Bundesverfassungsgericht hier eine strukturelle Differenzierung zwischen Besoldung und Versorgung vor, die eine deutliche Absenkung des Lebensstandards im Ruhestand verfassungsrechtlich zulässt?

Reduzierung der Lebenshaltungskosten, weil nicht mehr zur Arbeit fahren, höherer Beihilfesatz usw. würden mit einfallen.

MOGA

Zitat von: simon1979 in Gestern um 15:49https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/joachim-herrmann/fragen-antworten/wie-lange-wird-trotz-dem-urteil-vom-19112025-des-bverfg-noch-an-der-aktuellen-beamtenbesoldungsbrechnung

Das war am 09.02.2026.

Joachim Herrmann, setzen, 6.
Bitte in Stadelheim vorstellig werden und was zum lesen mitbringen, es wird viel Zeit dafuer sein.
Dieser Mann ist eine Schande. Ich bete fuer Ihn.
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Kuddel

Zitat von: Pumpkin76 in Heute um 09:08Reduzierung der Lebenshaltungskosten, weil nicht mehr zur Arbeit fahren, höherer Beihilfesatz usw. würden mit einfallen.

Das mit der Ersparnis beim Beihilfesatz trifft dann für Heilfürsorgeberechtigte (z.B. Bundespolizei) wohl nicht zu. Ich weiß nicht so recht, ob die verringerten Fahrkosten die 29% Minderung ausgleichen können ... 

Finanzer

Zitat von: Kuddel in Heute um 09:20Das mit der Ersparnis beim Beihilfesatz trifft dann für Heilfürsorgeberechtigte (z.B. Bundespolizei) wohl nicht zu. Ich weiß nicht so recht, ob die verringerten Fahrkosten die 29% Minderung ausgleichen können ... 

Inbesondere in zeiten von 50%+ Homeoffice nicht mehr.
Müsste ich noch jeden Tag ins Amt gurken, hätte ich pro Woche nochmal 40 Euro alleine an Spritkosten mehr.
Das Coronabedingte Mehr an Homeoffice war die größte "Besoldungserhöhung" der letzten Jahre für mich.

Nic789

Ich komme durch Teilzeit wegen der Kinder nur auf ca. 50% - ich sollte wohl noch privat vorsorgen...

HansGeorg

Zitat von: Nic789 in Heute um 09:37Ich komme durch Teilzeit wegen der Kinder nur auf ca. 50% - ich sollte wohl noch privat vorsorgen...

Das beste was du dahingehend machen kannst, nutze deinen Beamtenstatus aus und finanziere einen kleinen Bungalowneubau für 2 Personen auf höchstem energetischen Standard mit PV. Dann vermiete den erstmal und wenn du in Pension bist oder die Kinder aus dem Haus ziehst du ein. Die Wohn und Nebenkosten sind dann in Verhältnis mit deinem Einkommen auf einem sehr sehr "sehr" niedrigen Stand und bis zur Pension solltest do so etwas auch auch abbezahlt haben, gerade bei Vermietung mit der AfA.

matthew1312

Zitat von: MOGA in Heute um 09:12Joachim Herrmann, setzen, 6.
Bitte in Stadelheim vorstellig werden und was zum lesen mitbringen, es wird viel Zeit dafuer sein.
Dieser Mann ist eine Schande. Ich bete fuer Ihn.
Das ist wirklich dummes Zeug, was der CSU-Mann da schreibt.

Schaut mal hier auf Seite 40, da wird der Schwachsinn doch entlarvt:
https://www1.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP18/Drucksachen/Basisdrucksachen/0000015500/0000015779.pdf

Zitat:

ZitatDer gesellschaftliche Wandel zur Mehrverdiener-Familie wird begrüßt. Allerdings sei angemerkt, dass die Entwicklung der Erwerbstätigenquote gerade in Ballungsräumen auch dem Druck der Lebenshaltungskosten geschuldet werde. Nur durch ein unterstelltes zusätzliches Einkommen könne das Mindestabstandsgebot gewahrt werden. Insgesamt blende der Gesetzentwurf die Diversität des Familienzusammenlebens aus und vernachlässige Konstellationen, in denen ein Einkommen in der veranschlagten Höhe nicht zur Verfügung stehe. Die insofern vorgenommene Typisierung in Anlehnung an das Beihilferecht werde kritisiert. Da sich die Beihilfe gegenüber vom anderen Ehegatten ausgeübter sozialversicherungspflichtiger Tätigkeiten nachrangig verhalte, sei schon bei einer geringfügigen Beschäftigung kein Beihilfebezug mehr möglich.

Insgesamt suggeriere die Berechnung ein auf die Ausgabenseite des staatlichen Haushalts ausgerichtetes Ergebnis. Es sei zu hinterfragen, wieso die Kinderbetreuungskosten entgegen der ausdrücklichen Begründung des Gesetzentwurfs nicht in Ansatz gebracht würden. Zudem würden auch die mit der Berufstätigkeit verbundenen Kosten keine Berücksichtigung bei der Vergleichsrechnung finden. Für die Regelsätze werde angemerkt, dass im Bereich des SGB XII in München zur Sicherstellung des soziokulturellen Existenzminimums höhere als die bundeseinheitlich festgesetzten, Regelsätze Berücksichtigung fänden. Auch sei vor dem Hintergrund der Einführung des Bürgergeldes mit deutlich höheren Regelsätzen zu rechnen. In München wären auf dem freien Wohnungsmarkt faktisch keine Wohnungen verfügbar, die sich im Rahmen der Mietobergrenze nach Anlage 1 zu § 12 WoGG halten, sodass der zugrunde gelegte Ansatz die tatsächlichen Unterkunftskosten nur bedingt widerspiegele. Auch die berücksichtigungsfähigen Heizkosten fielen in München höher aus als veranschlagt. Auf die Entwicklungen am Energiemarkt werde hingewiesen.

MOGA

Zitat von: matthew1312 in Heute um 09:57Das ist wirklich dummes Zeug, was der CSU-Mann da schreibt.

Schaut mal hier auf Seite 40, da wird der Schwachsinn doch entlarvt:
https://www1.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP18/Drucksachen/Basisdrucksachen/0000015500/0000015779.pdf

Zitat:

Wenn man die Berechnung zum Vergleich mit Sozialhilfe auf Seite 23 anschaut, liegt das Einkommen der Beamtenfamilie abzueglich des Partnereinkommens sogar noch knapp 1100 Euro unterhalb der Grundsicherung des Sozialhilfeempfaengers.
Die sind schamlos und geisteskrank!
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