Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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gio

Immerhin erhöht sich der Bundestag die diäten um knapp 500 euro

wieauchimmer

Zitat von: MOGA in Heute um 11:18Wenn man die Berechnung zum Vergleich mit Sozialhilfe auf Seite 23 anschaut, liegt das Einkommen der Beamtenfamilie abzueglich des Partnereinkommens sogar noch knapp 1100 Euro unterhalb der Grundsicherung des Sozialhilfeempfaengers.
Die sind schamlos und geisteskrank!

Gibt es eigtl direkt betroffene die sich hier mal zu Wort gemeldet haben? Ich frage mich, wie da die Gedankengänge sind, wenn man weiß, dass man nicht mal (wie üblich) ein paar hundert € mehr raus halt als sein Bürgergeld Pendant, sondern sogar im 4-stelligen Bereich darunter liegt. Die Leute müssen doch aus Frust dauerhaft krank geschrieben sein?!

Pumpkin76

Zitat von: wieauchimmer in Heute um 12:30Gibt es eigtl direkt betroffene die sich hier mal zu Wort gemeldet haben? Ich frage mich, wie da die Gedankengänge sind, wenn man weiß, dass man nicht mal (wie üblich) ein paar hundert € mehr raus halt als sein Bürgergeld Pendant, sondern sogar im 4-stelligen Bereich darunter liegt. Die Leute müssen doch aus Frust dauerhaft krank geschrieben sein?!

Um dann als Pensionäre noch weniger zu haben nach der Zwangsversetzung in den Ruhestand?

Seppo84


wieauchimmer

Zitat von: Pumpkin76 in Heute um 12:42Um dann als Pensionäre noch weniger zu haben nach der Zwangsversetzung in den Ruhestand?

Das war durchaus nicht polemisch gemeint. Das macht doch krank, diese dauerhafte unwürdige Besoldung und an der Klippe zur Insolvenz zu stehen. In den untersten Besoldungsgruppen (mit Familie) muss das doch Psychoterror sein. Daraus entstehen doch dauerhaft Anspruch auf Schadensersatz bzw. Schmerzensgeld. Der Schaden ließe sich ja leicht nachweisen und schlecht von der Hand weisen. Da ist die Frühpensionierung und damit der viel größere Schaden (im Vergleich zur angemessenen Besoldung) auch für den Dienstherren vorprogrammiert - erst recht wenn der Schaden hier einseitig bedingt ist.

amy1987

Zitat von: wieauchimmer in Heute um 12:30Gibt es eigtl direkt betroffene die sich hier mal zu Wort gemeldet haben? Ich frage mich, wie da die Gedankengänge sind, wenn man weiß, dass man nicht mal (wie üblich) ein paar hundert € mehr raus halt als sein Bürgergeld Pendant, sondern sogar im 4-stelligen Bereich darunter liegt. Die Leute müssen doch aus Frust dauerhaft krank geschrieben sein?!

Es gab im anderen Thread mehrere Beamte, die über ihre Wohngeldanträge diskutiert haben. Auch wenn nicht allzusehr bekannt, ein Beamter der unter der entsprechenden Einkommensgrenze ist, kann Wohngeld und Kinderzuschlag beziehen und ist damit wieder deutlich besser gestellt als ein Bürgergeldempfänger.

Finanzer

Und gerade in Bayern darf man nicht unterschätzen, das BBB und Konsorten auf Seiten des Dienstherren standen.

Es ist für den 0815-Beamten ja erstmal ein großer Schritt, seine Domestizierung zu durchbrechen und die Besoldung als ganzes zu hinterfragen.
Dann kommt gleich der Gegenwind aus Politik und Medien im Sinne von: alles Rechtskonform; ihr kriegt ja mehr als genug etc.

Und wenn man das überwunden hat, kommt der BBB, welcher ja deine Interessen vertritt (Ironie) und behauptet das alles sei richtig so, gehen Sie weiter, hier ist nichts zu sehen.

Das muss der Beamte erstmal überwinden, während er alle Energie in den Dienst steckt und versucht sein Leben unter fucking Hartz4-Niveau irgendwie gewuppt zu bekommen.

Pumpkin76

Zitat von: Finanzer in Heute um 13:22Und gerade in Bayern darf man nicht unterschätzen, das BBB und Konsorten auf Seiten des Dienstherren standen.

Es ist für den 0815-Beamten ja erstmal ein großer Schritt, seine Domestizierung zu durchbrechen und die Besoldung als ganzes zu hinterfragen.
Dann kommt gleich der Gegenwind aus Politik und Medien im Sinne von: alles Rechtskonform; ihr kriegt ja mehr als genug etc.

Und wenn man das überwunden hat, kommt der BBB, welcher ja deine Interessen vertritt (Ironie) und behauptet das alles sei richtig so, gehen Sie weiter, hier ist nichts zu sehen.

Das muss der Beamte erstmal überwinden, während er alle Energie in den Dienst steckt und versucht sein Leben unter fucking Hartz4-Niveau irgendwie gewuppt zu bekommen.

Weil es (gesellschafts)politisch gewollt ist, dass beide arbeiten, Zwecks Gleichstellung. Das ist ja auch mein größtes Problem in Bezug aufs BVerfG, welches sich ideologischen Strömungen eben nicht immer entzieht..

Finanzer

Zitat von: Pumpkin76 in Heute um 13:27Weil es (gesellschafts)politisch gewollt ist, dass beide arbeiten, Zwecks Gleichstellung. Das ist ja auch mein größtes Problem in Bezug aufs BVerfG, welches sich ideologischen Strömungen eben nicht immer entzieht..

Mit Verlaub, nein. Dem DH geht es nur darum Geld zu sparen. Wenn es darum ginge, Frauen zum arbeiten zu bringen, gäbe es tausend andere Stellschrauben. Kinderbetreuung, Pflegplätze (Im Regelfall pflegen Frauen), änderungen am Steuerrecht etc.

Gerade in Bayern gibt es in den beiden herrschenden Parteien genügend Akteure, die Verhälnisse wie in den 50er bevorzugen würden oder aktiv fördern (Herdprämie).

Die Beamtenbesoldung kann allerhöchstens dem Gesellschaftlichem Wandel nachlaufen, im aber niemals vorrauseilen.

BVerfGBeliever

- Die Anrechnung eines fiktiven Partnereinkommens ohne etwaigen Ausgleichszuschlag bei Nichtvorhandensein (so wie zurzeit in Bayern) widerspricht eindeutig dem Gebot der Mindestbesoldung, zumindest laut meiner Interpretation von Leitsatz 7.

- Die Anrechnung eines Partnereinkommens mit etwaigem Ausgleichszuschlag bei Nichtvorhandensein (so wie zurzeit in einigen anderen Bundesländern) erzeugt unter anderem einen signifikanten Anreiz für den Partner, nicht zu arbeiten (!).

Ich hoffe und denke, dass beide "Optionen" nicht im Sinne des BVerfG sind..

SGLBund

Zitat von: Finanzer in Heute um 13:22Das muss der Beamte erstmal überwinden, während er alle Energie in den Dienst steckt und versucht sein Leben unter fucking Hartz4-Niveau irgendwie gewuppt zu bekommen.

Gut, jetzt bin ich zwar Bundesbeamter, aber kann man vielleicht trotzdem für die auf Hartz-IV-Niveau darbenden bayerischen Landesbeamten spenden?

Finanzer

Zitat von: SGLBund in Heute um 14:45Gut, jetzt bin ich zwar Bundesbeamter, aber kann man vielleicht trotzdem für die auf Hartz-IV-Niveau darbenden bayerischen Landesbeamten spenden?

Bezweifeln Sie, daß es vollzeit arbeitenden Beamte in Deutschland gibt, die mit Frau und zwei Kindern unter dem Niveau eines Sozialhilfeempfängers besoldet werden?

HansGeorg

Vor allem gibt es bei der Anrechnung von Partnereinkommen ein großes Problem mit der Versorgung. Die Versorgung wird berechnet aufgrund der Tabelle, welche ja mit fiktivem Partnereinkommen angenommen wird. Den Zuschlag wenn dieses nicht vorhanden ist, bekommen jedoch nur aktive Beamte. Wenn also beim Pensionär die Frau kein Einkommen erzielt, erhält er nichts extra.