Ermahnung wegen AU-Tag – Direktor besteht auf Nachholpflicht weil ich 20std

Begonnen von Schöne Aussichten, Heute um 11:20

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Schöne Aussichten

Hallo zusammen,

ich möchte eine Situation schildern, die mich wirklich beschäftigt – meine Meinung nach sollte so etwas in einem staatlichen Betrieb einfach nicht sein darf.

Ich bin im öffentlichen Dienst beschäftigt, 50% Teilzeit 20 Std/woche, TV-L. Seit Anfang 2024 befinde ich mich in einer medizinisch notwendigen Langzeittherapie – anfangs monatlich, inzwischen alle 10 Wochen, und laut Arzt irgendwann abschließbar. Für jeden dieser Termine bin ich ordnungsgemäß krankgeschrieben.

Die Termine werden ausschließlich von der Praxis festgelegt und können nicht verschoben werden. Sie fallen verlässlich auf einen meiner Arbeitstage. Die Praxis zu wechseln kommt für mich nicht in Frage – es handelt sich um eine sehr sensible Therapie, bei der ich mich dort seit Jahren gut betreut und sicher fühle.
Trotz gültiger AU für diese Tage hat mein Vorgesetzter verlangt, dass ich die Zeit jeweils an einem anderen Tag nachholen soll weil ich Teilzeit bin und habe die Restliche woche zur VErfügung. Ich habe die restliiche Woche andere private und geschäftliche Verpflichung. Dann sagte er, ich sollte den Tag an dem ich gefehlt habe über die Überstunden verrechnen ... oder in der Früher reinkommen weil wir von 6 bis 20 Uhr arbeiten durfen. Nicht als Bitte – als Anweisung. Weil er die Behandlung als ,,planbar" und damit als nachholpflichtig betrachtet.

Als ich das nicht einfach akzeptiert habe und erklärt habe warum es nict möglich ist, erhielt ich eine offizielle Ermahnung. (welche in dem Schreiben auch als Abmahnung genannt wurde.)
Was mich dabei persönlich besonders trifft: Dieser Vorgesetzte war nicht irgendwer. Wir hatten über Jahre eine wirklich gute Beziehung – er war mit seiner Familie bei meiner Hochzeit, wir haben uns privat getroffen, ich habe für ihn und seine Familie gekocht. Und dann kommt da plötzlich ein eiskaltes, offizielles Schreiben mit so eine Wucht – als hätte es das alles nie gegeben.

Ich habe schriftlich reagiert und den Personalrat eingeschaltet. Die Personalstelle habe ich bisher noch nicht schriftlich kontaktiert, da ich – das ist jedoch nur eine Vermutung – davon ausgehe, dass der Vorgesehtzt ( Direktor ) die Ermahnung in Abstimmung mit dem Personalreferat erteilt hat. Darin wurde ich zudem darauf hingewiesen, dass ich bei Nichteinhaltung meiner Pflichten abgemahnt oder gekündigt werden könnte.

Meine Meinung dazu: In einem Staatsapparat, der tarifvertraglich gebunden ist, darf es nicht sein, dass eine ordnungsgemäße AU einfach ignoriert wird – erst recht nicht bei einer laufenden medizinischen Langzeittherapie. Und eine Personalstelle, die auf schriftliche Anfragen schweigt, ist das Gegenteil von dem, wofür sie da sein sollte.
warum er so jetzt auf mich aufgesehen hat weiss ich nicht und kan ich mir nicht erklären. Leider ist unsem Betrieb sehr kleine und ich kann ihn nicht aus den weg gehen....

Das wollte ich einfach mal loswerden.

MoinMoin

Zitat von: Schöne Aussichten in Heute um 11:20Weil er die Behandlung als ,,planbar" und damit als nachholpflichtig betrachtet.
Wo er Recht hat, hat er Recht. Und wenn ihr keine fixen Kernarbeitszeiten habt, dann ist es tariflich korrekt, dass man sich für diese Zeiten nicht freistellen lassen kann und es private zeit ist und keine Arbeitszeit.
ZitatMeine Meinung dazu: In einem Staatsapparat, der tarifvertraglich gebunden ist, darf es nicht sein, dass eine ordnungsgemäße AU einfach ignoriert wird
Wo du Recht hast, hast du Recht und das gilt auch für einen AG der nicht Staatsapparat ist.
Eine Au ist eine AU.

Tariflich sieht es so aus, dass du zu solchen Arztterminen tariflich gesehen nicht unbedingt freigestellt werden musst, wenn ihr Gleitzeit und keine Kernarbeitszeit habt.
Also da stehst du auf dünnem Eis. Auch so ein Argument, andere Verpflichtungen ist da hinfällig und kontraproduktiv.

Anders sieht es aus, wenn du eine AU hast, obwohl du nicht Arbeitsunfähig bist.
Da müsste der AG mal hinterfragen, ob die AU gerechtfertigt ist und den Arzt "anschwärzen" und hinterfragen, warum du AU geschrieben wurde.
Der AG müsste die AU anfechten.

Mit einer gültigen AU bist du mE auf der sicheren Seite.

Rentenonkel

So sehr ich Deine Sichtweise auch verstehe, muss man auch schauen, ob es sich wirklich um eine Arbeitsunfähigkeit handelt.

Arztbesuche sind nicht automatisch Zeiten der Arbeitsunfähigkeit. Eine solche liegt unstreitig vor, wenn ein Arzt eine (elektronische) Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellt. Ein Psychotherapeut kann ein Arzt sein, muss es aber nicht. Es gibt ärztliche Psychotherapeuten (mit Medizinstudium + Weiterbildung) und psychologische Psychotherapeuten (mit Psychologiestudium + Ausbildung). Beide sind für die Heilkunde approbiert, aber nur Ärzte dürfen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen.

Die Beschäftigten haben sich grundsätzlich darum zu bemühen, eine ärztliche Behandlung oder Therapie außerhalb der Arbeitszeit durchführen zu lassen. Nur wenn dies nicht möglich ist, besteht Anspruch auf eine anrechenbare Arbeits-/ Dienstbefreiung. Die Beschäftigten haben unaufgefordert schlüssig - ggfls. durch Vorlage von Bescheinigungen - darzulegen, warum die ärztliche Behandlung nur innerhalb der Arbeitszeit möglich ist. Das wäre zum Beispiel der Fall, wenn sich die Behandlungszeiten des Arztes mit Deinen Arbeitszeiten immer überschneiden und außerhalb Deiner Arbeitszeit gar keine Möglichkeit besteht, eine Behandlung durchzuführen. Da nunmehr die Termine mit Dir, so wie Du schreibst, nur noch alle 10 Wochen stattfinden, somit lange im voraus vereinbart werden, könnte ich mir vorstellen, dass die Praxis durchaus in der Lage wäre, Dir Alternativen anzubieten, die außerhalb Deiner regelmäßigen Arbeitszeit liegen.

Sollte tatsächlich allerdings der Therapeut auch Arzt sein und solltest Du tatsächlich eine ordentliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung haben, kann die Rechtslage auch anders sein. Dann könntest und solltest Du auch gegen die Abmahnung vorgehen. Hier empfiehlt sich dann eine zeitnahe Rechtsberatung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht oder die Gewerkschaft.

Auch die Enttäuschung mit Deinem Vorgesetzten kann ich verstehen. Allerdings hat er zunächst das Gespräch mit Dir gesucht, um es auf dem kleinen Dienstweg zu machen, und Du warst damit nicht einverstanden. Als Vorgesetzter ist er auch weisungsgebunden, daher wird ihm in seiner Situation möglicherweise dienstlich nichts anderes übrig geblieben sein, als es schriftlich zu machen. Auch wenn es schwer fällt:

Manchmal muss man privates und dienstliches voneinander trennen.

Schöne Aussichten

Vielen Dank für euer Rückmeldung!

kurze Frage vorab: ist meine E-Mail-Adresse aus meinem Profil hier für Forumsmitgleider ersichtlich?
Ich kann es nicht ändern auch wenn ich mein Forum-Passwort eingebe.


bei mir handelt es sich um eine tatsächliche Arbeitsunfähigkeit (AU). Ich weiß nicht, ob es sinnvoll ist, hier medizinische Details zu schreiben, aber nach der Operation (Es sind keine Arztbesuche in dem sinn, es sind operationen) kann ich nicht arbeiten, insbesondere nicht am Rechner, was mein Haupttätigkeitsfeld ist. Ich kann zwar einen Spaziergang machen, soll aber für enige Stunden danach jede Belastung und jeden Stress vermeiden.

Ich bin der Meinung, dass man langjährigen Mitarbeitern, die sich über viele Jahre sehr engagiert haben und die auch immer wieder die volle Woche gearbeitet habe, auf grund von Personlamangel  ohne einen Muk zu sagen, vertrauen sollte – ganz menschlich betrachtet. ... Bin vielleicht aus einem anderem Planet.

Die festen Arbeitstage haben wir bereits im Vorstellungsgespräch vereinbart, und diese Regelung gilt seit Jahren. Das wissen alle Kolleginnen und Kollegen sowie die Kundschaft. Nachdem ich meinen Vorgesetzten noch einmal darauf hingewiesen habe, hat er mir dies auch bestätigt. Nicht dass ich es nicht ändern kann, ich habe meine andere hälfte der Woche bereits mit privanten Verpflichtungen geplant.

Gegen die Ermahnung/Abmahnung bin ich bereits vorgegangen und habe für einen nächsten Operation eine von mir ausgehende Lösung angeboten, nämlich den nächsten Behandlungstermin mit meinen Überstunden zu verrechnen. Anstatt darauf zu antworten und sich für diese positive Rückmeldung zu bedanken, hat mein Vorgesetzter mir schriftlich ,,vorgeschlagen", feste Arbeitstage festzulegen – weil ich einen Antrag gestellt hatte – die nicht mit meinen Ope-Terminen kollidieren sollen, damit ich an diesen Tagen nicht fehle. Und schreibt er, dass der bisherige Tag dafür nicht in Frage komme.

Ich habe den Eindruck, dass er davon ausgeht, meine Arbeitstage nach Belieben umdisponieren zu können. Fehlt Weihnachten oder einen andren Feiertag an einem meinen Arbeitstage, dann ändert er meine Dienstzeit und Tage das. ... das überspitzt, aber ich weiss echt nicht mehr was mich von so einem Mensch erwarten kann. Ich bin mir jedoch nicht sicher, ob das rechtlich zulässig ist. Ich habe von § 612a BGB (Maßregelungsverbot) gehört, bin aber kein Jurist.

Thomber

Unglaublich....dieser Vorgesetzte.  Der hat wohl selbst ne Störung, die therapiert gehört.

Rowhin

Zitat von: Schöne Aussichten in Heute um 13:33kurze Frage vorab: ist meine E-Mail-Adresse aus meinem Profil hier für Forumsmitgleider ersichtlich?

Nein, sie ist für uns nicht ersichtlich. Nur für die Admins (und evtl. Moderatoren).

clarion

Um eine fundierte Aussage treffen zu können, müsste man die genauen Regelungen zur Arbeitszeit kennen, z.B. Dienstvereinbarungen? Gibt es Kernarbeitzeiten, gibt es Nebenabreden im Vertrag? Arztbesuche sind in der Tat idR. in der Freizeit zu absolvieren.

Es ist aber nicht ausgeschlossen, dass der Arbeitgeber im vorliegenden Fall im Recht sein könnte. Daher würde ich rechtlichen Rat einholen, bevor Du eine Welle machst.

Petar Tudzharov

Die Frage nach einer Freistellung für Arzttermine während der Arbeitszeit haben wir öfters. Die Besonderheit hier ist die Krankschreibung für den Tag. Aus meiner Sicht ist es im Falle einer ärztlich festgestellten Arbeitsunfähigkeit nicht möglich, zu verlangen, diese Stunden nachzuarbeiten. Damit dürfte der Arbeitgeber für Fälle in der Vergangenheit nicht durchkommen.

Berechtigt hingegen ist die Forderung auf Verlegung der Termine auf einen freien Tag in der Zukunft. Die privaten Verpflichtungen an diesen Tagen sind dein Problem, nicht die des AG.

Schöne Aussichten

Der Termin wird von meiner Praxis – ob man das glaubt oder nicht – immer nur an diesem Tag gegeben. Dafür habe ich auch eine Praxisbestätigung geholt und zusammen mit der AU abgegeben. Nichtsdestotrotz finde ich unglaublich, was er von mir erwartet. ... Ich frage mich, warum er nicht all seine Energie in etwas Konstruktives oder Positives steckt. Ist es wirklich seine Aufgabe, Mitarbeiter psychologisch unter Druck zu setzen?

Garfield

Wenn du feste Arbeitstage hast und an diesen eine AU, dann würde ich darauf einfach bestehen.
Einen Vorschlag zur Verrechnung mit Überstunden solltest du nicht machen. Da sabotierst du ja deine eigene Argumentation.

highperformer

Zitat von: Petar Tudzharov in Heute um 13:57Die privaten Verpflichtungen an diesen Tagen sind dein Problem, nicht die des AG.

Letztlich könnte er an diesen Tagen aber auch einen anderen Job haben, bei dem der AG auch sagt "mach doch das an den anderen Tagen, an denen du nicht bei mir bist".

OK, das ist jetzt keine private Verpflichtung, aber grundsätzlich gibt's öfter solche Probleme. Die Frage ist ja bspw. auch bei Kindkrank relevant, wenn beide Arbeitgeber der Meinung sind, der andere Elternteil solle das doch machen ...

Letztlich ist die Frage ja, ob die Tage, die gearbeitet werden, frei verteilt werden können, jede Woche anders, oder eben nicht. Ich bin mir sicher, das wäre dem AG auch nicht recht, aber wäre die logische Konsequenz.

Tante Hilde

Also noch mal aufgedröselt:

Du willst keine Freistellung für Arztbesuche trotz Gleitzeitregelung, sondern hast regelmäßig an einem deiner festgelegten (im Zeiterfassungssystem hinterlegten?) Arbeitstage eine AU-Bescheinigung? dann ist doch eigentlich alles klar! ich muss auch regelmäßig zum Augencentrum zum Lasern und bekomme für diesen Tag eine AU-Bescheinigung. Ich bekomme die Termine zugewiesen, sie sind grundsätzlich vormittags und durch die Augentropfen kann ich dann anschließend nicht arbeiten, weil ich nicht gucken kann. AU ist AU, es geht den Arbeitgeber und auch den Chef gar nichts an, weshalb man krankgeschrieben ist.
Wenn Deine Arbeitstage also festgelegt sind, kann er keine Nacharbeit verlangen. Wäre ja noch schöner!
kernfrage ist also: Gibt es nachvollziehbare Festlegungen, a welchen Tagen du arbeitest?

Rentenonkel

Jetzt kommen wir der Sache doch etwas näher.

Es handelt sich hier nicht um einen regelmäßigen Arzt- oder Therapiebesuch, sondern um einen operativen Eingriff, der nur an bestimmten Tagen und zu bestimmten Uhrzeiten in der Praxis ambulant durchgeführt werden kann und alle 10 Wochen wiederholt werden muss.

Das ist qualitativ etwas deutlich anderes als eine unregelmäßige Therapiesitzung.

Die Frage ist daher eher eine Frage der Arbeitszeitverteilung. § 11 Abs. 1 TVöD gewährt den Beschäftigten einen Anspruch auf Verringerung der vertraglich festgelegten Arbeitszeit, begründet jedoch keinen Anspruch auf Änderung des Arbeitsvertrags bezüglich der Lage der Arbeitszeit (BAG, Urteil vom 16. Dezember 2014, Aktenzeichen 9 AZR 915/13).

Der Arbeitgeber kann die Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen, soweit diese Arbeitsbedingung nicht durch den Arbeitsvertrag, Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, eines anwendbaren Tarifvertrags oder gesetzliche Regelungen festgelegt ist. Die Vorschrift regelt das einseitige Leistungsbestimmungsrecht des Arbeitgebers. Selbst wenn der Arbeitnehmer aufgrund der Umstände des Einzelfalls zum Zeitpunkt, zu dem der Arbeitgeber das Weisungsrecht ausübt, einen Anspruch auf eine bestimmte Entscheidung hat (,,Ermessensreduzierung auf Null"), führt dies nicht zu einer Änderung des Arbeitsvertrags.

Die Ermessensentscheidung verlangt nach ständiger Rechtsprechung eine Abwägung der wechselseitigen Interessen. Dabei sind alle Umstände des Einzelfalls einzubeziehen.

Fraglich ist daher, ob ein regelmäßiger Arztbesuch an einem bestimmten Arbeitstag, der nicht verschoben werden kann, und planbar alle 10 Wochen stattfindet, dazu führen kann, dass der Arbeitgeber im Rahmen seines Dispositonsrechts bestimmen kann, dass der Arbeitnehmer an anderen Werktagen kommen muss und er diesen Werktag immer frei hat, weil er andernfalls an etwa 5 Tagen im Jahr fehlen würde.

Das ist eine wirklich spannende Frage, bei der die Interessen des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers gegeneinander abgewogen werden müssen. Das ist allerdings rechtlich schon deutlich schwieriger zu beurteilen, daher scheint eine Rechtsberatung hier mehr als sinnvoll.

Dein Angebot, an den Tagen Überstunden abzubauen, läuft dagegen etwas ins Leere. Überstunden in Teilzeit sind grundsätzlich nur bei vertraglicher Vereinbarung oder in Notfällen (z. B. Brand) zulässig, da sie dem Teilzeitkonzept widersprechen. Angeordnete Überstunden müssen dagegen bezahlt werden. Daher kann der AG im Zweifel zwar verlangen, dass nicht geleistete Stunden nachgeholt werden, er kann aber nicht verlangen, dass man für diese in Vorleistung gehen muss.

MoinMoin

Wie gesagt: AU-Bescheinigung ist eine AU-Bescheinigung und wenn der AG Zweifel an der Rechtmäßigkeit der AU-Bescheinigung hat und es anzweifelt und glaubt, dass du Arbeitsfähig bist, dann muss er sich an den Amtsarzt oder sonst was wenden.
Konstruierter Gedanke:
Wenn der AG aber mitbekommt, dass du um 11 einen Termin beim Arzt hast und du danach nicht mehr arbeiten kannst, dann kann man sich fragen, warum du nicht bis 10 arbeiten gehen kannst.