Stärkung Betriebsrentengesetz -> Einfluss auf ÖD?

Begonnen von Aleksandra, 27.02.2026 11:20

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Aleksandra

Zitat von: Hugo Stieglitz in 04.03.2026 11:56Die Kapitalerträge werden auf Unternehmensebene schon besteuert und auf Share-Holder-Seite nochmal.
Aus genau diesem Grund sind 30% der Erträge aus Aktien ETF ja auch steuerfrei.
Reallohnverlust seit Dienstantritt: 1,96%
2022: Inflation 6,9% - Verdi 1,8%
2023: Inflation 5,9% - Verdi 0%
2024: Inflation 2,2% - Verdi 9,03%
2025: Inflation 2,2% - Verdi 3,00%
2026: Inflation 2,2% - Verdi 3,99%

Aleksandra

Zitat von: Rentenonkel in 04.03.2026 07:46Langlebigkeit: Im Gegensatz zum ETF Fonds zahlt die VBL bis zum Lebensende eine Rente und nicht nur solange, bis der Topf leer ist.
Das "Langlebigkeitsrisiko" ist aber auch so ein richtig geniales deutsches Wort. Achtung, es besteht die Gefahr, dass Du nicht zu früh stirbst... :D
Aber der Hinweis ist natürlich dennoch korrekt. Die Antwort darauf ist allerdings recht simpel. ETF Sparen setzt persönliche Verantwortung und finanzielle Disziplin voraus. Und diese Prinzipien erstrecken sich nicht nur auf die Ansparphase, sondern auch auf die Entnahmephase. Ich persönlich kalkuliere mein ETF Sparen derzeit mit einer Entnahmephase von 67 - 97 Jahren. Das sind glatte 30 Jahre. Und sollte ich länger als 97 leben, nun dann freue ich mich doch erst einmal :D
Aber ich sehe ja schon mit 80-90 wie ich mich fühle und wie realistisch ich das einschätze dass ich noch wesentlich älter werde oder eben nicht. Und dann kann ich die Entnahmen entsprechend flexibel anpassen.

Des weiteren bin ich vollkommen bei Dir. Die private Vorsorge (z.B. mit ETF) kann nur ein Baustein sein. Ich habe weitere Bausteine, welche z.B. eine lebenslange Rente vorsehen. Ich denke hier kommt es neben den persönlichen Voraussetzungen auf einen guten Mix an.

Meine Altersvorsorge besteht aktuell aus 5-6 Bausteinen. In Summe passt das dann. Aber der Baustein der gesetzlichen Rente ist für mich der wichtigste, reicht aber nicht aus um der einzige zu sein. Der allergrößte Vorteil der gesetzlichen Rente ist, dass sich diese an Lohnentwicklung / Inflation anpasst. Und ich hoffe, dass dies weiterhin der Fall bleiben wird. Das ist bei der Betriebsrente nicht der Fall. Auch diese habe ich für mich schon bis zum Renteneintritt hochgerechnet. Dieser Wert wird dann aber in 20-25 Jahren ein gutes Stück durch die Inflation bis dahin aufgefressen sein. Gleiches gilt für viele andere Bausteine inkl. des ETF-Sparens.
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Aleksandra

Zitat von: Warnstreik in 04.03.2026 11:32Ich sag es so wie es ist: Man muss Investitionen am Kapitalmarkt nicht fördern.
Das sehe ich leicht anders. Denn mit der Einführung des Drei-Säulen-Modells hat der Gesetzgeber die gesetzliche Rente ja bewusst gekürzt und die Höhe der Kürzung soll durch die anderen beiden Säulen aufgefangen werden. Da empfinde ich das schon als gerechtfertigt, dass der Gesetzgeber dann auch allen ermöglicht die anderen beiden Säulen zu nutzen.
Eine Förderung kann ja auch in einem Steuervorteil bestehen. Den Entwurf des neuen Altersvorsorgedepots (AVD) finde ich sogar ganz attraktiv und ich werde das definitiv nutzen, wenn es am 01.01.27 an den Start geht. Aber natürlich ist es unnötig kompliziert. Man muss sich mal vorstellen, dass dieses Depot auf drei unterschiedliche Steuerlogiken besteuert werden kann...
1. Nachgelagerte Besteuerung mit persönlichem Steuersatz für den geförderten Teil (bis 1800 EUR pro Jahr Einzahlung)
2. Besteuerung des Ertragsanteils für den nicht geförderten Teil (alles was man über 1800 EUR pro Jahr dort anspart)
3. Besteuerung über das Halbeinkünfteverfahren, wenn man bei der Entnahme sich am Anfang bis zu 30% auszahlen lässt

Da blickt Otto Normal doch überhaupt nicht mehr durch. Das hätte man wesentlich einfacher haben können. Simple Ideen:
- Nachgelagerte Besteuerung des Depots wie bei Rürup
- Großzügige Sparerfreibeträge für alles was in diesem Depot ist
Da wäre doch keinem nen Zacken aus der Krone gebrochen, wenn man pauschal eines dieser beiden Prinzipien angewendet hätte. Naja, unkompliziert geht es in DE wohl nicht. Trotzdem ist das neue AVD nach allem was man bisher weiß ein guter Schritt in die richtige Richtung.
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Rentenonkel

Zitat von: MoinMoin in 04.03.2026 11:45Richtig, die aber bezogen auf den Zeithorizont (20-45 Jahre) überschaubar sind.
Einen Atomkrieg überstehen die zwar nicht, aber Weltkriege schon eher.
Die GRV übersteht beides ohne Probleme.

Neben den Risiken, die es immer an der Börse gibt, meine ich damit auch die Absicherung der biometrischen Risiken.

Zitat von: Hugo Stieglitz in 04.03.2026 11:56Es gibt mannigfaltige Möglichkeiten dauerhafte Auszahlungen aus einem ETF zu realisieren. Mein Argument lautet eher, dass die Höhe der Betriebsrente auch nicht sicher ist. Wie wir in der Vergangenheit gesehen haben, wurden hier Veränderungen vorgenommen. Wenn sich die Rahmenbedingungen ändern, muss ich aus anderen Einkommensarten nachschießen, (Beitragserhöhung) oder die Auszahlung reduzieren.
Das hängt vom Erwartungshorizont ab. Es gibt bei Betriebsrenten immer eine garantierte Rente, die nicht weniger werden darf. Wenn man immer auf die bestmögliche Entwicklung schaut, diese sich aber nicht bewahrheitet, wird daraus keine Reduzierung der garantierten Auszahlung.

Und eine Erhöhung der Umlage für zukünftige Betriebsrentner belastet in erster Linie die Arbeitgeber. Sofern die Arbeitnehmer mehr einzahlen müssen, erhöht sich deren garantierter Rentenanspruch ebenfalls. Das Argument greift daher nicht vollständig, auch wenn ich weiß, was Du meinst.

Zitat von: Hugo Stieglitz in 04.03.2026 11:56Unsere Definition von "erheblich" geht schon deutlich auseinander.
Offensichtlich
Zitat von: Hugo Stieglitz in 04.03.2026 11:56Die Kapitalerträge werden auf Unternehmensebene schon besteuert und auf Share-Holder-Seite nochmal. Das ist schon eine starke Besteuerung ein und derselben Sache. bAV und Gesetzliche Rente wurden bisher mit Steuerprivilegien, Zuschüssen usw. gefördert. Eine ähnliche Förderung für Aktiendepots gibt es nicht.
Zunächst dürfte es nach der Logik auch keine Mehrwertsteuer mehr geben, weil ich ja, wenn ich mein Geld ausgebe, auf bereits versteuertes Entgelt nochmal Steuern zahlen muss. Daher ist es in meinen Augen keine doppelte Besteuerung von ein und derselben Sache. Wenn ich Mieteinnahmen habe, habe ich auch Mehreinnahmen aufgrund einer Geldanlage. Dabei haben die Mieter die Miete in der Regel auch aus bereits versteuerndem Einkommen gezahlt. Gleichwohl werden die Einkünfte aus einem Immobilienfonds nicht progressiv, sondern pauschal besteuert. Auch muss ein freiwillig gesetzlich Versicherter von Mieteinnahmen Beiträge entrichten, von Einkünften aus einem Immobilienfonds nicht. Zusätzlich dürften die meisten Anleger in weltweit agierende ETF einzahlen, so dass zumindest bei dem deutschen Fiskus nur in ganz wenigen Fällen tatsächlich solche Steuern ankommen. Darüber hinaus sind aus diesem Grund ja auch 30 % der Erträge steuerfrei (danke an Aleksandra, Du warst schneller).

Neben der Besserstellung von ETF Fonds als Form der Altersvorsorge bei Steuern (dazu später mehr) und Sozialabgaben gibt es andere Förderungen. So kann man in aktienorientierte Anlagen im Rahmen der Riester Rente oder Rürup Rente auch in ETF investieren oder der Arbeitgeber kann eine Einzahlung in eine bAV mit einem Aktienanteil oder ETF ermöglichen. Im öffentlichen Dienst erhält man außerdem beim VL Sparen einen kleinen Zuschuss von monatlich 6,65 EUR und je nach Einkommen kann man auch zusätzlich bis zu 20 % Förderung im Rahmen der VL erhalten.

Zitat von: Hugo Stieglitz in 04.03.2026 11:56Nicht auch noch Krankenversicherungsbeiträge darauf zu erheben (die ja auch entsprechende Leistungsansprüche auslösen würden), die mit der Rente erstmal nichts zu tun haben, als staatliche Förderung zu betrachten mutet in meinen Augen sozialistisch an. Es gibt drei Säulen zwei sind umlagefinanziert und die dritte, private Säule soll zur Stabilisierung der anderen Solidarsysteme herangezogen werden. Etwas nicht maximal unattraktiv zu machen ist keine Förderung.

Die Soziale Marktwirtschaft ist die Wirtschaftsordnung der Bundesrepublik Deutschland, die freien Wettbewerb (Marktmechanismen) mit sozialem Ausgleich verbindet. Sie fördert Wohlstand durch Privatinitiative, während der Staat Rahmenbedingungen setzt, um Marktmacht zu begrenzen, soziale Gerechtigkeit zu gewährleisten und Teilnehmer vor Risiken zu schützen.

In einer Zeit, in der die wachsende Ungleichheit immer mehr zum ökonomischen und gesellschaftlichen Problem wird, ist die Frage, ob sich die Steuerpolitik wieder der progressiven Umverteilung von sämtlichen Einkommen annehmen sollte, durchaus gerechtfertigt. Statt pauschaler Abgeltungssteuer würde für Bezieher hoher Kapitaleinkünfte wieder der an der persönlichen finanziellen Leistungsfähigkeit orientierte Einkommensteuersatz zur Geltung kommen. Dieses Grundprinzip gilt auch bei den Beiträgen zu den sozialen Sicherungssystemen. Daher ist die Frage, ob es weiterhin gerechtfertigt ist, dass bestimmte Einkünfte davon ausgenommen werden dürfen, politisch interessant. Bei steigenden Einnahmen im Steuerrecht könnten im Gegenzug die Mehrwert- und Lohnsteuern sinken, die vor allem von Normal- und Geringverdienern gezahlt werden. Auch könnten, wenn man von den Kapitalerträgen auch Beiträge zur KV und PV zahlen müsste, die Beitragssätze für alle sinken oder zumindest stabilisiert werden. Grundsätzlich würde eine höhere Besteuerung von Kapitaleinkünften oder die Pflicht, davon Beiträge zahlen zu müssen, dieselben Ziele erfüllen wie eine Wiedereinführung der Vermögenssteuer.

Das Kapital ist ein scheues Reh, stets auf dem Sprung ins nächste Steuerparadies. Dieser Auffassung war die Einführung der Abgeltungssteuer 2009 geschuldet. Kernargument des damaligen Finanzministers Peer Steinbrück: Wenn der geltende Spitzensteuersatz von den Beziehern hoher Dividenden oder Zinseinkünfte ohnehin nicht gezahlt würde, weil deren Depots außerhalb der Reichweite der deutschen Steuerverwaltung lägen, müsse der Staat ihnen ein günstigeres Angebot machen, um überhaupt Steuern auf Kapitalerträge einzunehmen. So werden heute auch für Millionäre nicht mehr als 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag – zusammen 26,4 Prozent – fällig.

Mittlerweile hat sich die internationale Kooperation beim Kampf gegen Steuerhinterziehung in jüngster Zeit substanziell verbessert, etwa durch von der OECD erarbeitete globale Standards zum automatischen Informationsaustausch. Hinzu kommt eine strukturelle Veränderung vieler Steuersysteme auch in anderen Ländern. Auch vermeintliche Steueroasen wie Dubai haben so ihre Schwachstellen, wie wir in den aktuellen Bildern der Nachrichten sehen können. Wenn die Einführung der Pauschalsteuer seinerzeit eine Notwehrmaßnahme in einer bestimmten historischen Situation war, gebiet es dann nicht der politische Anstand, die Steuer wieder zurückzunehmen, sobald die Notsituation nicht mehr besteht? Ist es heute nicht wesentlich schwieriger, Steuern auf (ausländische) Kapitaleinkünfte zu hinterziehen, als es 2009 der Fall war? Ist eine Massenflucht aus Deutschland in andere Länder bei Rückkehr zur alten Besteuerung tatsächlich realistisch? Trägt die seit 2009 eingeführte Abgeltungssteuer mit dazu bei, dass sich seitdem das gesamte Vermögen weiter zugunsten der oberen 10 % verschoben hat und die Schere zwischen arm und reich noch weiter auseinander geht?

Dabei habe ich sicherlich nicht den Kleinsparer im Blick, dessen geringfügigen Einkünfte weiterhin steuerfrei bleiben sollten. Es geht mir eher um diejenigen, deren Kuchen an den insgesamt aktuell 375 Mrd Euro Einnahmen pro Jahr aus der Abgeltungssteuer entsprechend deutlich größer ist.

MoinMoin

Danke Rentenonkel für die Zusammenfassung der Lage

BVerfGBeliever

Zitat von: Rentenonkel in 04.03.2026 14:20Trägt die seit 2009 eingeführte Abgeltungssteuer mit dazu bei, dass sich seitdem das gesamte Vermögen weiter zugunsten der oberen 10 % verschoben hat und die Schere zwischen arm und reich noch weiter auseinander geht?
Vor Einführung der Abgeltungsteuer waren sämtliche Gewinne aus Wertpapierverkäufen komplett steuerfrei (!), wenn die Spekulationsfrist von (gerade mal) einem Jahr eingehalten wurde.

Insofern dürfte die Antwort auf deine Frage ziemlich eindeutig sein (wenngleich mutmaßlich nicht in der von dir erwarteten Richtung)..

Rentenonkel

Die Gewinne schon, nicht jedoch die Kapitalerträge wie Zinsen und Dividenden.

Warnstreik

Zitat von: Rentenonkel in 04.03.2026 14:20Das Kapital ist ein scheues Reh, stets auf dem Sprung ins nächste Steuerparadies. Dieser Auffassung war die Einführung der Abgeltungssteuer 2009 geschuldet. Kernargument des damaligen Finanzministers Peer Steinbrück: Wenn der geltende Spitzensteuersatz von den Beziehern hoher Dividenden oder Zinseinkünfte ohnehin nicht gezahlt würde, weil deren Depots außerhalb der Reichweite der deutschen Steuerverwaltung lägen, müsse der Staat ihnen ein günstigeres Angebot machen, um überhaupt Steuern auf Kapitalerträge einzunehmen. So werden heute auch für Millionäre nicht mehr als 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag – zusammen 26,4 Prozent – fällig.

Das ist aber leider nur die halbe Wahrheit - wenn überhaupt. Der Vorteil der Abgeltungssteuer ist und war, dass es eine Quellensteuer geworden ist. Man musste somit den Anteilseignern nicht hinterherrennen und kompliziert prüfen. Mehr würde es eh nicht werden, da sonst eine Doppelbesteuerung der Gewinne vorliegen würde.

Warnstreik

Zitat von: Aleksandra in 04.03.2026 13:46Aus genau diesem Grund sind 30% der Erträge aus Aktien ETF ja auch steuerfrei.

Das betrifft aber zusätzlich die Besteuerung auf der Fondsseite. Die Unternehmen, die in dem Fonds sind, haben ja selbst schon Steuern gezahlt.

BVerfGBeliever

Zitat von: Rentenonkel in 04.03.2026 15:40Die Gewinne schon, nicht jedoch die Kapitalerträge wie Zinsen und Dividenden.
Auch damals gab es bereits "Vehikel" ohne jegliche Ausschüttungen (Fonds/ETFs/etc.). Ein "informierter Milliardär" dürfte sich dies mutmaßlich zunutze gemacht haben (würde ich jetzt mal vermuten)..

Hugo Stieglitz

Zitat von: Rentenonkel in 04.03.2026 14:20Das hängt vom Erwartungshorizont ab. Es gibt bei Betriebsrenten immer eine garantierte Rente, die nicht weniger werden darf. Wenn man immer auf die bestmögliche Entwicklung schaut, diese sich aber nicht bewahrheitet, wird daraus keine Reduzierung der garantierten Auszahlung.
Beinhaltet die garantierte Auszahlung auch einen Inflationsausgleich? Jahrzehntelang in ein Versorgungswerk einzuzahlen und nur seine Nettoeinzahlung herauszubekommen, ist ein Risiko und kein Feature. Ist die garantierte Auszahlung auch dann sicher, wenn das System ins Wanken kommt? Ich denke mal an das Versorgungswerk der Zahnärzte.
Zitat von: Rentenonkel in 04.03.2026 14:20Und eine Erhöhung der Umlage für zukünftige Betriebsrentner belastet in erster Linie die Arbeitgeber. Sofern die Arbeitnehmer mehr einzahlen müssen, erhöht sich deren garantierter Rentenanspruch ebenfalls. Das Argument greift daher nicht vollständig, auch wenn ich weiß, was Du meinst.
Denkbar ist aber doch, dass die AG sich dies von den AN bei Tarifverhandlungen zurückholen. Der AG schaut nur darauf, was ihn die AN kosten.

Zitat von: Rentenonkel in 04.03.2026 14:20Zunächst dürfte es nach der Logik auch keine Mehrwertsteuer mehr geben, weil ich ja, wenn ich mein Geld ausgebe, auf bereits versteuertes Entgelt nochmal Steuern zahlen muss. Daher ist es in meinen Augen keine doppelte Besteuerung von ein und derselben Sache. Wenn ich Mieteinnahmen habe, habe ich auch Mehreinnahmen aufgrund einer Geldanlage. Dabei haben die Mieter die Miete in der Regel auch aus bereits versteuerndem Einkommen gezahlt. Gleichwohl werden die Einkünfte aus einem Immobilienfonds nicht progressiv, sondern pauschal besteuert. Auch muss ein freiwillig gesetzlich Versicherter von Mieteinnahmen Beiträge entrichten, von Einkünften aus einem Immobilienfonds nicht. Zusätzlich dürften die meisten Anleger in weltweit agierende ETF einzahlen, so dass zumindest bei dem deutschen Fiskus nur in ganz wenigen Fällen tatsächlich solche Steuern ankommen. Darüber hinaus sind aus diesem Grund ja auch 30 % der Erträge steuerfrei (danke an Aleksandra, Du warst schneller).
Mein Argument ist nicht die doppelte Besteuerung desselben Einkommens, sondern dass Unternehmensgewinne zunächst auf Gesellschaftsebene besteuert werden und ich als Anleger anschließend nochmals auf das bereits geschmälerte Ergebnis Steuern abführe.
Beim Vermieter wird die Miete nur einmal auf Ebene des Eigentümers besteuert.
Im Lichte Deiner Behauptung, dass diese Form der Altersvorsorge – erheblich – gefördert würde, kann ich das nicht nachvollziehen. Man kann über die angemessene Höhe von Steuern trefflich streiten und ja, es gibt die Teilfreistellung. Aber eine erhebliche Förderung sieht doch ein wenig anders aus.

Zitat von: Rentenonkel in 04.03.2026 14:20Neben der Besserstellung von ETF Fonds als Form der Altersvorsorge bei Steuern (dazu später mehr) und Sozialabgaben gibt es andere Förderungen. So kann man in aktienorientierte Anlagen im Rahmen der Riester Rente oder Rürup Rente auch in ETF investieren oder der Arbeitgeber kann eine Einzahlung in eine bAV mit einem Aktienanteil oder ETF ermöglichen. Im öffentlichen Dienst erhält man außerdem beim VL Sparen einen kleinen Zuschuss von monatlich 6,65 EUR und je nach Einkommen kann man auch zusätzlich bis zu 20 % Förderung im Rahmen der VL erhalten.
Riesterprodukte sind teuer, und haben häufig Abschlusskosten, Verwaltungskosten und Fondskosten. Du hast mich nicht überzeugt, dass Sozialabgaben, die nicht erhoben werden eine Förderung sind. Weil a) das Geld der Menschen nicht a priori einem Solidarsystem gehört und b) z. B. die Krankenversicherung historisch bedingt auf Arbeitseinkommen und nicht Kapitalerträge abzielt. Dahinter stand nie die Idee die private Säule der Altersvorsorge zu ,,fördern".

Zitat von: Rentenonkel in 04.03.2026 14:20In einer Zeit, in der die wachsende Ungleichheit immer mehr zum ökonomischen und gesellschaftlichen Problem wird, ist die Frage, ob sich die Steuerpolitik wieder der progressiven Umverteilung von sämtlichen Einkommen annehmen sollte, durchaus gerechtfertigt.
Ich lehne Deine Prämisse ab. Ein gesellschaftliches Problem ist Ungleichheit nur wenn, die ärmsten der Gesellschaft weniger als ein menschwürdiges Minimum haben. Das ist in Deutschland nicht der Fall und letztlich nicht möglich, weil die Gewaltenteilung hier einen Strich durch die Rechnung macht. Gott sei Dank. Die Frage ist doch, ob der privat vorsorgende Mensch der Ansatzpunkt sein muss, über eine Ausweitung der Staatseinnahmen zu reden, wenn gleichzeitig Altersarmut ein wachsendes Problem ist.  Im Gegenteil, sollte der Staat nicht eher fördern, dass Menschen ein Vermögen aufbauen um das zu verhindern?

Zitat von: Rentenonkel in 04.03.2026 14:20Dabei habe ich sicherlich nicht den Kleinsparer im Blick, dessen geringfügigen Einkünfte weiterhin steuerfrei bleiben sollten. Es geht mir eher um diejenigen, deren Kuchen an den insgesamt aktuell 375 Mrd Euro Einnahmen pro Jahr aus der Abgeltungssteuer entsprechend deutlich größer ist.
Nun wir reden von der dritten, privaten Säule der Altersvorsorge, ich dachte es sei klar, dass hier nicht die Familie Quandt gemeint ist, die sicher nicht auf die anderen beiden Säulen angewiesen ist.
Vor der Abgeltungssteuer waren thesaurierte Kapitalerträge nach einem Jahr steuerfrei. Die Einführung der Steuer war also schon eine Verschärfung. Wenn diese Verschärfung nicht zu einer Reduzierung der Vermögensungleichheit geführt hat liegt es nah, dass andere Faktoren maßgeblich waren wie z. B. dass es keine ausreichende Förderung von Vermögensaufbau mehr gibt, eine lange 0-Zinspolitik und damit einhergehend eine Asset-Preis-Inflation, dass hohe Abgaben auf Energie die Lebenshaltungskosten erhöhen, steigenden Mietpreise, Zuzug von Menschen, die kaum Vermögen haben. Die Frage ist daher, ob ausgerechnet eine höhere Besteuerung oder Verbeitragung der privaten Altersvorsorge tatsächlich die richtige Stellschraube ist.

BAT

Ich bin sehr überrascht wie viel Vorsorgebedarf/ Förderung/ staatlicher Einfluss, Eingriff hier überhaupt gesehen wird.

Stadt/Land-Unterschied?

öD/ Privatwirtschaft?

Rentenonkel

Zitat von: Hugo Stieglitz in 04.03.2026 17:30Mein Argument ist nicht die doppelte Besteuerung desselben Einkommens, sondern dass Unternehmensgewinne zunächst auf Gesellschaftsebene besteuert werden und ich als Anleger anschließend nochmals auf das bereits geschmälerte Ergebnis Steuern abführe.
Beim Vermieter wird die Miete nur einmal auf Ebene des Eigentümers besteuert.
ETF ist eine Kapitalanlage. Alternativ zur Aktiengesellschaft kann auch jede andere Form einer Kapitalgesellschaft gewählt werden. Auch da liegt es in der Natur der Sache, dass zunächst die juristische Person besteuert wird, und die Gesellschafter ihre Einkünfte auch besteuern müssen. Hier geht es ja vor allem darum, dass der Vermögenszuwachs als Einkommen gilt, welches der Besteuerung unterliegt. Eine doppelte Besteuerung vermag ich hier nicht zu erkennen; ganz im Gegenteil sehe ich aus den genannten Gründen eher einen Vorteil der AG / ETF gegenüber anderen Kapitalgesellschaften. Am Ende wird der Zuwachs des Vermögens als Einkommen besteuert. Und darüber hinaus bestreite ich, dass die private Mieter die Miete von der Steuer absetzen können; mithin zahlen die Mieter die Rente aus bereits versteuertem Einkommen. 
Zitat von: Hugo Stieglitz in 04.03.2026 17:30Im Lichte Deiner Behauptung, dass diese Form der Altersvorsorge – erheblich – gefördert würde, kann ich das nicht nachvollziehen. Man kann über die angemessene Höhe von Steuern trefflich streiten und ja, es gibt die Teilfreistellung. Aber eine erhebliche Förderung sieht doch ein wenig anders aus.
Die Masse macht es. Wenn die Abgeltungssteuer wegfallen würde und Einkünfte aus ETF und Co ähnlich besteuert würden wie Arbeitseinkommen oder Arbeitsentgelt, könnte der Staat Schätzungen zufolge Mehreinnahmen im dreistelligen Milliardenbereich erzielen. Gerade auch vor dem Hintergrund der Diskussion über die leeren Kassen oder über die amtsangemessene Alimentation in den anderen Foren scheint der Gesetzgeber hier auf eine nicht unerhebliche Einnahmequelle zu verzichten.

Zitat von: Hugo Stieglitz in 04.03.2026 17:30Riesterprodukte sind teuer, und haben häufig Abschlusskosten, Verwaltungskosten und Fondskosten. Du hast mich nicht überzeugt, dass Sozialabgaben, die nicht erhoben werden eine Förderung sind. Weil a) das Geld der Menschen nicht a priori einem Solidarsystem gehört und b) z. B. die Krankenversicherung historisch bedingt auf Arbeitseinkommen und nicht Kapitalerträge abzielt. Dahinter stand nie die Idee die private Säule der Altersvorsorge zu ,,fördern".
Zum einen hast Du gesagt, der Staat subventioniere diese Art des Vermögensaufbaus gar nicht. Das habe ich widerliegt. Ob diese Form dann am Ende für den einzelnen lukrativ ist, mag jeder für sich selbst entscheiden. Jedenfalls kann je nach Förderung eine Riester Rente durchaus attraktiv sein. Das ist eine Frage des Einzelfalles, ob die Vorteile die Nachteile überwiegen.

Ein Verzicht auf die vollständige oder teilweise Erhebung von Steuern oder Sozialabgaben ist eine Subvention; egal ob man es so nennt oder nicht. Nach Art. 3 GG muss die Ungleichbehandlung sachlich zu rechtfertigen sein.

Zitat von: Hugo Stieglitz in 04.03.2026 17:30Ich lehne Deine Prämisse ab. Ein gesellschaftliches Problem ist Ungleichheit nur wenn, die ärmsten der Gesellschaft weniger als ein menschwürdiges Minimum haben. Das ist in Deutschland nicht der Fall und letztlich nicht möglich, weil die Gewaltenteilung hier einen Strich durch die Rechnung macht. Gott sei Dank. Die Frage ist doch, ob der privat vorsorgende Mensch der Ansatzpunkt sein muss, über eine Ausweitung der Staatseinnahmen zu reden, wenn gleichzeitig Altersarmut ein wachsendes Problem ist.  Im Gegenteil, sollte der Staat nicht eher fördern, dass Menschen ein Vermögen aufbauen um das zu verhindern?
In der Sache sind wir vereint, in der Methode jedoch deutlich unterschiedlich aufgestellt.

Zitat von: Hugo Stieglitz in 04.03.2026 17:30Nun wir reden von der dritten, privaten Säule der Altersvorsorge, ich dachte es sei klar, dass hier nicht die Familie Quandt gemeint ist, die sicher nicht auf die anderen beiden Säulen angewiesen ist.
Vor der Abgeltungssteuer waren thesaurierte Kapitalerträge nach einem Jahr steuerfrei. Die Einführung der Steuer war also schon eine Verschärfung. Wenn diese Verschärfung nicht zu einer Reduzierung der Vermögensungleichheit geführt hat liegt es nah, dass andere Faktoren maßgeblich waren wie z. B. dass es keine ausreichende Förderung von Vermögensaufbau mehr gibt, eine lange 0-Zinspolitik und damit einhergehend eine Asset-Preis-Inflation, dass hohe Abgaben auf Energie die Lebenshaltungskosten erhöhen, steigenden Mietpreise, Zuzug von Menschen, die kaum Vermögen haben. Die Frage ist daher, ob ausgerechnet eine höhere Besteuerung oder Verbeitragung der privaten Altersvorsorge tatsächlich die richtige Stellschraube ist.

Es geht mir nicht darum, dass die Steuer- und Abgaben, die erhoben werden, sich in der Gesamtsumme verändern. Mir geht es eher darum, dass das Solidarprinzip nicht mehr funktioniert, wenn große Teile des Vermögenszuwachses mittlerweile außerhalb von Arbeitsentgelt und Arbeitseinkommen stattfindet und diese Einkünfte auf der einen Seite nur pauschal und nicht progressiv versteuert werden und  auf der anderen Seite davon regelmäßig keine Abgaben zu den sozialen Sicherungssystemen erhoben werden. In den Anfängen der sozialen Sicherungssystem spielten diese Einkunftsarten nur eine untergeordnete Rolle, das hat sich gerade in den letzten 20 Jahren allerdings deutlich verschoben.  Daher trägt aktuell die Mittelschicht die Lasten des Staates im Verhältnis zu ihrem Einkommen überproportional mehr als diejenigen, die deutlich leistungsfähiger wären. Bei einer anderen Lastenverteilung könnten gerade kleine und mittlere Einkommen insgesamt entlastet werden. Wenn ich also für die 200 EUR ETF Rente dann mehr Abgaben bezahle als bisher, dafür aber für die 2.000 EUR Rente und 500 EUR VBL Rente weniger, kann die Summe der Entlastung für den einzelnen auch höher sein als der Nachteil bei dem ETF Fonds.

Eine Förderung der Altersvorsorge kann auf zwei Arten funktionieren: Entweder sorgt der Gesetzgeber dafür, dass die Bruttoeinkünfte steigen oder er sorgt dafür, dass die Abgabenquote für die allermeisten sinkt und für einige wenige besonders leistungsfähige steigt. Letzteres kann jedoch nur gelingen, wenn man die Basis, von der Beiträge und Steuern abgeführt werden müssen, verbreitert oder die Abgabenquote unabhängig vom Einkommen vereinheitlicht.

Solange man das nicht tut, werden diese Einkünfte in meinen Augen erheblich, weil der Staat an der Stelle pro Jahr auf dreistellige MRD Beträge verzichtet, gefördert. Das mag bei der Familie Quandt am Ende deutlich mehr ausmachen als bei Dir, Hugo, an der Sache ändert das jedoch nichts. Für den Staat ist diese Form der Besserstellung eine Subvention, die am Ende genau wie bei der von Dir genanntem Beispiel mit der FDP dazu führt, dass diese Zahlungsausfälle von allen anderen aufgefangen werden müssen, sich deren Abgabenquote im Verhältnis zu ihrem Einkommen also logischerweise erhöht.

In meinen Augen ist das unsolidarisch, gehört allerdings wenig zu dem Thema.

Zurück zum Thema:

Ziel des Gesetzes ist es, die Betriebsrente als zweites Standbein der Alterssicherung neben der gesetzlichen Rente zu stärken und weiter auszubauen. Der Zugang zur betrieblichen Altersversorgung wird mehr Beschäftigten ermöglicht; insbesondere Geringverdienern und Arbeitnehmern in kleinen und mittleren Unternehmen. Die betriebliche Altersversorgung bleibt weiterhin freiwillig.

Die wichtigsten Inhalte aus dem Gesetz sind:

Änderungen im SGB
(vorrangige Nutzung von elektronischen Formularen, wenn diese zur Verfügung stehen § 60 SGB I; Ausweitung der Online-Wahlen §§ 53, 54, 56 SGB IV;
Wertguthaben-Auszahlung auch bei Bezug vorgezogener Altersrente bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze § 7c SGB IV; Zahlung von Beiträgen in besonderen Fällen §§ 187a, 187b SGB VI)
Änderungen im Betriebsrentengesetz (Vorzeitige Inanspruchnahme der Betriebsrente auch bei Teilrentenbezug in der Rentenversicherung § 6 BetrAVG; Anhebung von Abfindungsgrenzen § 3 BetrAVG; Erhöhung des Förderbetrags für Geringverdiener § 100 EStG)
Änderungen im Sozialpartnermodell (Zugangserleichterung für Dritte; Opting-Out-Systeme zur automatischen Entgeltumwandlung §§ 21 ff. BetrAVG)

BAT

Zitat von: Rentenonkel in Gestern um 09:05könnte der Staat Schätzungen zufolge Mehreinnahmen im dreistelligen Milliardenbereich erzielen. G

Die Einnahmen des Staates sind exorbitant gestiegen. Es gibt kein Einnahme- sondern ein Ausgabenproblem.

MoinMoin

Zitat von: BAT in Gestern um 09:35Die Einnahmen des Staates sind exorbitant gestiegen. Es gibt kein Einnahme- sondern ein Ausgabenproblem.

Rentenonkel hat doch klar gestellt, dass diese Mehreinnahme zu einer Verringerung der Einnahmen an anderer Stelle sorgen kann und sollte. Absenkung des Mehrwertsteuersatzes ist da ein soziale Reduktion.....

naja sieht man gerade ja bei der Schnitzelsteuersenkung vom Bayrischen Prinzen. 17% der Restaurants haben die Preise gesenkt und der Rest sackt es ein. Also NIX Entlastung für den Bürger. aber das ist jetzt zu offtopic