[SH] Besoldungsrunde 2025-2028 Schleswig-Holstein

Begonnen von HansGeorg, 14.02.2026 08:47

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A8ReichtSchon

Ich gratuliere den Kollegen und Kolleginnen in SH! Ich persönlich finde, das ist ein sehr guter Abschluss.

Festhalten sollte man, dass das wohl nur vorläufige Werte sind laut der Ministerin. Die am Ende resultierende Erhöhung könnte eventuell sogar höher ausfallen (je nachdem was die statistischen Parameter sagen).

Vor allem ganz wichtig, die Ministerin hat einen großen Stein ins Rollen gebracht - die Besoldungsanpassung sind nicht mehr an die Tarifergebnisse gebunden sondern gehen darüber hinaus. Das wird für die Zukunft auch wichtig sein.

Ich erhoffe mir zu der aktuellen Phase nun eine Kettenreaktion bzgl. der Besoldungsanpassung der anderen Länder. Diese müssen ja zwingend bei einer neuen Gesetzgebung das Urteil des BVerfG berücksichtigen. Die kommenden Wochen und Monate werden bestimmt spannend ;)

sigmazero

Zitat von: Pfütze in 05.03.2026 11:27Bei mir hat es auch tlw. nicht funktioniert. Musste die Seite regelmäßig neu laden.

Was ich mitgenommne habe:
lineare Anpassungen bis A15
2025 3,2%, mind. 125€
2026 4,0%
2027 über Tarif (>2%)
Anpassungen zukünftig ab 01.01. eines Jahres und entkoppelt vom Tarifgeschehen.
Anpassungen über A15 mit höheren Werten. z.B B9= ca.5%

sind diese Erhöhungen nun anstatt der Tarifrunde TV-L 2025 oder kommen dies noch dazu?

 

ccekimue

Ich muss gestehen, ich war positiv überrascht von den Ausführungen von Frau Dr. Schneider.

Zwar halte ich den FEZ für verfassungswidrig und ich hoffe natürlich auch insgesamt, dass das BVerfG bald dazu einen eindeutigen Beschluss veröffentlicht und das Mehrverdienermodell endgültig beerdigt, aber vieles, was gestern gesagt wurde, setzt m.E. das um, was das BVerfG in seinem Beschluss zur Berliner Besoldung fordert.

Insbesondere die Tatsache, dass das Land Schleswig-Holstein anzuerkennen scheint, dass eine jährliche Anpassung der Besoldung anhand des MEZ notwendig sein wird und sich die Erhöhungen der Besoldung somit von den Tariferverhandlungen komplett lösen hat mich sehr überrascht.

Auch der Verweis auf den Spiegelartikel zum Chaos der Berliner Personalverwaltung, die Meterweise alte Papierakten durcharbeiten muss, um Ansprüche zu berechnen, fand ich super. Die Antwort, dass in SH alles digitalisiert sei hat mich sehr gefreut.

Ich glaube, dass wir mit den anstehenden Erhöhungen noch nicht dort ankommen werden, was das BVerfG für amtsangemessen hält. Aber ich bin zum ersten Mal wieder optimistisch, dass dem Land weder Wille noch Sachverstand fehlen, um die anstehenden Beschlüsse umzusetzen.

HansGeorg

Zitat von: sigmazero in 06.03.2026 09:19sind diese Erhöhungen nun anstatt der Tarifrunde TV-L 2025 oder kommen dies noch dazu?

 


Die Tarifrunde speilt für uns keine Rolle mehr, also kommen die Erhöhungen NICHT "On Top" dazu.

Malkav

Zitat von: ccekimue in 06.03.2026 09:39Ich muss gestehen, ich war positiv überrascht von den Ausführungen von Frau Dr. Schneider.

Zwar halte ich den FEZ für verfassungswidrig und ich hoffe natürlich auch insgesamt, dass das BVerfG bald dazu einen eindeutigen Beschluss veröffentlicht und das Mehrverdienermodell endgültig beerdigt, aber vieles, was gestern gesagt wurde, setzt m.E. das um, was das BVerfG in seinem Beschluss zur Berliner Besoldung fordert.

Insbesondere die Tatsache, dass das Land Schleswig-Holstein anzuerkennen scheint, dass eine jährliche Anpassung der Besoldung anhand des MEZ notwendig sein wird und sich die Erhöhungen der Besoldung somit von den Tariferverhandlungen komplett lösen hat mich sehr überrascht.

Auch der Verweis auf den Spiegelartikel zum Chaos der Berliner Personalverwaltung, die Meterweise alte Papierakten durcharbeiten muss, um Ansprüche zu berechnen, fand ich super. Die Antwort, dass in SH alles digitalisiert sei hat mich sehr gefreut.

Ich glaube, dass wir mit den anstehenden Erhöhungen noch nicht dort ankommen werden, was das BVerfG für amtsangemessen hält. Aber ich bin zum ersten Mal wieder optimistisch, dass dem Land weder Wille noch Sachverstand fehlen, um die anstehenden Beschlüsse umzusetzen.

Ging mir ähnlich als ich die ersten Infos mitbekam. Es lohnt sich scheinbar ehemalige Verfassungsrichterinnen zu Ministerinnen zu machen.

Vossibär (aka PräsBVerfG a.D. Voßkuhle) for Bundeskanzler!

Hinsichtlich des Sachverstandes muss man sich aber wohl in keinem Ministerium der Republik Sorgen machen. Die entsprechenden Dienstrechtsreferate bekämen alle problemlos einen zu 100% verfassgungskonformen Entwurf hin, wenn Sie keine finanziellen Vorgaben mit auf den Weg bekommen  ;)

Jetzt bin ich ernsthaft gespannt, ob SH wieder im Auftrag der FiMiKo einen Testballon steigen lässt (wie damals beim einkommensabhängigen Familienergänzungszuschlag) oder das ein echter Alleingang ist. Wenn das aber nicht abgestimmmt gewesen sein sollte, wird die nächste Finanzministerkonferenz für Dr. Schneider alles andere als ein Wohlfühltermin  ::)

Egal welche Alternative zutrifft, gilt wohl: "Völker der We... Republik! Schaut auf diese St ... dieses Bundesland!"

KielerJung

Eure Euphorie in aller Ehren. Für 2026 liest sich die Zahl ja auch deutlich besser als für 2025. 3,2 % mehr? Ist doch nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Sachsen liegt bereits jetzt bei ca. 9% mehr als in SH. Ist Sachsen dann Überalimentiert?

Malkav

Zitat von: KielerJung in 06.03.2026 10:20Eure Euphorie in aller Ehren. Für 2026 liest sich die Zahl ja auch deutlich besser als für 2025. 3,2 % mehr? Ist doch nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Sachsen liegt bereits jetzt bei ca. 9% mehr als in SH. Ist Sachsen dann Überalimentiert?

Du hast natürlich Recht, dass auch die aktuellen Pläne u.a. aufgrund des Familienergänzungszuschlags (und der damit verbundenen erheblichen Absenkung der Grundgehaltssätze in den Besoldungsgruppen A6 bis A 10) weiterhin weit von einer Verfassungskonformität entfernt sind. Es lässt auch tief blicken, dass man sich weigert Zeiträume vor 2025 zu betrachten. Man könnte ja glatt mal dem BVerfG vorgreifen  ;)

Aaaaaaaber ... die Marschrichtung (jährliche Überprüfung der Besoldung anhand der statistischen Werte) zur Ermittlung der Untergrenze der Alimentation und die zu wählenden Mittel (rückwirkende lineare Tabellenanpassungen) einer eventuellen Reparatur stimmen jetzt schonmal.

Eine unzulässige gesetzliche Überalimentation kann es vor dem Hintergrund des Art. 33 GG nicht geben, denn die Verfassungsgerichte prüfen stets nur eine Verletzung des jeweiligen induviduellen grundrechtsgleichen Rechts der Beamt:innen.

Ob der Besoldungsgesetzgeber gegen den Grundsatz der wirtschaftlichen Verwendung von Haushaltmitteln aus der LHO verstößt, indem er der Beamtenschaft eine Besoldung jenseits des absoluten Minimums gewährt, wage ich zu bezweifeln, denn sonst wäre jede freiwillige Ausgabe ein Verstoß gegen diesen Grundsatz.

HansGeorg

Tatsächlich finde ich alleine die Abkopplung von den TV Ergebnissen und auch die zukünftige "Jährliche automatische" Anpassung an reale Werte schon sehr befriedigend. Auch wenn dies einige Gewerkschaften vielleicht anders sehen;)

KielerJung

Das war ja auch mein Anstoß. Für die Zeit ab 2026 betrachtet, sieht das Ganze schon erfreulicher aus. Ich stelle mir nur die Frage, wieso zwischen 2025 und 2026 so eklatante Unterschiede (4%) gemacht werden, ohne die Zahlenwerte tiefer geprüft zu haben.
Gespannt bin ich auch besonders auf die Jahre 2022 bis 2025. Hier wird auch noch so einiges nachgebessert werden müssen.

Zauberberg

Abkoppeln vom TVL nach diesen Schritten positiv ? Denke, wenn die Korrektur erfolgt ist, wäre eine weiter Entwicklung mit den Streigerungen des TVL wünschenswert. Sehe die Gefahr, dass ansonsten die Steigerung geringer ausfallen könnte.

simon1979

Zitat von: Zauberberg in 06.03.2026 11:54Abkoppeln vom TVL nach diesen Schritten positiv ? Denke, wenn die Korrektur erfolgt ist, wäre eine weiter Entwicklung mit den Streigerungen des TVL wünschenswert. Sehe die Gefahr, dass ansonsten die Steigerung geringer ausfallen könnte.

Das kann eigentlich gar nicht passieren, da das MÄE im Durchschnitt stärker ansteigt als die ausgehandelten Tariferhöhungen im TVL.


HansGeorg

Frage: Die Ministerin geht davon aus, dass das BVerfG in der Klage über die Jahre davor, denselben Grundsatz anwenden wird und zwar "Tabula Rasa" ein Rundumschlag. Wenn ich dann mal grob nach der Berechnung der Ministerin rechne findet ja dann jedes Jahr eine Erhöhung der Tabellen statt. Ich werde das wenn ich am WE Zeit habe mal versuchen mathematisch zu erfassen, aber grob landen wir dann wenn wir das jedes Jahr weiter machen am Ende 2024 bei einem Betrag der untersten Besoldungsgruppe welcher erheblich über dem jetzigen nach neuer "Reparatur" liegen wird. Wir dann nochmal für alle nachgebessert oder wie will man das handhaben? Oder hat man sich jetzt "billig" von der Aussage, dass alle von der Reparatur profitieren verabschiedet und am Ende bekommen wieder nur die die eine Klage laufen haben das was Ihnen zusteht.

Mitleser

wie habt ihr da rausgelesen, dass die Anpassungen wegen des Urteils irgendwas mit den Tarifvberhandlungen zu tun haben? Ich lese das als zwei getrennte Wege, um alles endlich mal ins Reine zu bringen...erst werden die Tabellen nach dem Tarifabschluss zum 01.04. angepasst, dann werden die Berechnungen aufgrund des Urteils durchgeführt...so lese ich das raus

NWB

Laut der Seite hier:

Finanzministerin Silke Schneider (Grüne) stellt die Eckpunkte der Besoldungspassungen 2025 bis 2027 vor. Diese sollen vom Tarifergebnis entkoppelt sein und folgende Eckpunkte beinhalten: