Familienzuschlag Konkurrenzregelung

Begonnen von JulianeHau, Heute um 16:49

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JulianeHau

Hallo,
folgende Fragen: Mein Mann ist Beamter in Bayern. Er hat mit seiner ehemaligen Partnerin ein Kind (17) welches bei ihr im
Haushalt wohnt. Die ehemalige Partnerin ist verheiratet. Ihr Ehemann ist nun neu verbeamtet in Sachsen und möchte den Familienzuschlag beantragen, so dass mein Mann diesen verliert. Er zahlt seit Geburt seit 17 Jahren für sein Kind Unterhalt.
Kennt jemand diese Situation?
Noch eine weitere Frage: Sein Kind möchte nach dem Abitur auswärts studieren. Dass heißt, der Stiefvater erhält weiterhin den Familienzuschlag und mein Mann muss den Kindesunterhalt zahlen, welchen Kindern zustehen, die auswärts studieren? Ist jemand in dieser gleichen Situation und kann mitteilen, ob es eine Chance auf eine alternative Regelung gibt?
Ich habe 2 Jobs, wir haben noch 2 gemeinsame Kinder. Die ehemalige Partnerin ist ,,krank" und nicht arbeitswillig. Der Spruch: ,,Es lebe die soziale Hängematte" wurde von ihr geäußert. Das hilft uns nicht weiter. Vielleicht gibt es ja einen Tipp, wie man etwas gerechter vorgehen kann?
Vielen Dank.

Pumpkin76

Kinderzuschlag folgt grundsätzlich dem Kindergeld.

Soll heißen: Bis zum Auszug ist das Kind für den Stiefvater das im Haushalt aufgenommene Kind des Ehegatten.

Danach bei einem Wohnsitz am Studienort wieder beim leiblichen Vater zu berücksichtigen, weil hier die Haushaltsaufnahme nicht Voraussetzung ist.

JulianeHau

Danke für die Antwort Pumpkin76!
Ok, wir haben gelesen, dass ein auswärts studierendes Kind trotzdem dem Familienhaushalt zugeordnet bleiben kann...

Pumpkin76

Das schon, nur kann der Stiefvater es dann nicht mehr beim Kinderzuschlag geltend machen, weil - bei einem anderen Wohnsitz - eben nicht mehr im Haushalt aufgenommen.

JulianeHau