Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Grisupoli

#7845
Text muss nochmal geändert werden - Sorry mein Text hatte so viele Fehler wie die bayerische Besoldung :)

Knecht

Zitat von: OnkelU in Gestern um 20:31ah ja? das Minimum ist doch quasi rechnerisch vorgegeben. Glaubt jemand, dass der DH davon gigantisch nach oben abweichen wird? nein. Was also bleibt ist die Frage, wie viel davon Grundbesoldung sein soll und wie viel über Zuschläge geregelt wird. Das ist doch eine ziemlich eindimensionale Stellschraube und ganz weit weg von gigantischen Spielräumen.

Er meinte vermutlich die durch gewollte Fehlinterpretationen möglichen Mogeleien sind gigantisch.

Verwaltungsgedöns

Zitat von: OnkelU in Gestern um 20:31ah ja? das Minimum ist doch quasi rechnerisch vorgegeben. Glaubt jemand, dass der DH davon gigantisch nach oben abweichen wird? nein. Was also bleibt ist die Frage, wie viel davon Grundbesoldung sein soll und wie viel über Zuschläge geregelt wird. Das ist doch eine ziemlich eindimensionale Stellschraube und ganz weit weg von gigantischen Spielräumen.

Fiktives
P A R T N E R E I N K O M M E N

Und in 10 Jahren das fiktive Familieneinkommen, das bereits thematisiert wurde. Also auch ein fiktiver Hinzuverdienst von Kindern. 8) 

HumanMechanic

Zum Thema Partnereinkommen wirds wohl als erstes in Bayern ne Antwort geben

Besoldeter

Zitat von: HumanMechanic in Gestern um 20:50Zum Thema Partnereinkommen wirds wohl als erstes in Bayern ne Antwort geben


Wegen der jetzt eingereichten Sammelklage? Oder steht da "zeitnah" ein anderes Urteil an?

HumanMechanic

Popular und Einzelklagen. Sind glaub die ersten die das mit drinnen haben dürften, oder?

Na, mal sehen wie schnell die Bayerischen Gerichte arbeiten...

netzguru

Zitat von: Finanzer in Gestern um 08:19Soweit nicht falscht, aber leider am Thema vorbei.
Vergleichsmaßstab für uns sind nicht die Arbeitnehmer in den Betrieben. Maßstab für uns ist dass, was das Bundesverfassungsgericht urteilt.

Und das wird uns von unserem Dienstherren mit Fadenscheinigen Gründen vorenthalten und wir sind, im Gegensatz zum Arbeitnehmer in seinem Verhältnis zu seinem Arbeitgeber, nahezu wehrlos.

Ich finde solche Beiträge wie den von Netzguru, Julianx oder der Kollegin aus Frankfurt sehr wichtig. Die zeigen auf, welcher Schaden hier angerichtet wird und es für uns Beamte eben nicht um die zweite Wohnung oder den zweiten Porsche geht, wie es in manchen Medien insuiert wird.

Hallo,

ich kann Finanzer nur zustimmen.

Bundesjogi als Arbeiter/Angestellte ist es eine andere Welt.
Es darum was die Bundesregierung leisten muss nach Recht und Ordnung, wie sie es zum Beispiel in "Unterrichtung durch die Bundesregierung" schreibt.

Hier der schöne Text aus Berlin. Siehe Unten.

Alle Jahre wieder taucht ein Versorgungsbericht auf.
Kommt mir vor wie "Täglich grüßt das Murmeltier", alles ist gut "kein Versorgungsempfänger braucht Sozialhilfe".

Wenn die Farbe auf dem Papier abriebsfest ist, auf handliche Stücke schneiden und bei die Kloschüssel legen.

Und bei der "Grundsicherung im Alter" muss erstmal das Vermögen aufgebraucht werden, der Staat kümmert sich dann erst um seine Versorungempfänger mit "Grundsicherung im Alter" usw., wenn diese Pleite sind.

Ich werde weiter von dem Vermögen leben und alles am Haus instandsetzen lassen, dann kann der Staat eben zahlen.

Leider sind die Freibeträge für das hintere Körperteil bei der Grundsicherung.
"Barbeträge und Ersparnisse bleiben bis zu einer Höhe von 10.000 Euro für Alleinstehende und 20.000 Euro für Verheiratete/Partner geschützt."

Zum Glück ist beim Wohngeld der Betrag deutlich höher, daher werde ich erstmal über Wohngeld gehen.

Hoffe das bald eine Klage von Versorgungsempfänger durch geht.

Gruß
netzguru

_______________
https://dserver.bundestag.de/btd/21/010/2101040.pdf

Deutscher Bundestag
Drucksache 21/1040
21. Wahlperiode 25.07.2025

Unterrichtung durch die Bundesregierung
Achter Versorgungsbericht der Bundesregierung

KAPITEL I
Beamten- und Soldatenversorgung im unmittelbaren Bundesbereich

4.3 Mindestversorgung
Absatz 3
Die Höhe der Mindestversorgung ist verfassungsrechtlich nicht vorgegeben. Sie soll im Hinblick auf das Alimentationsprinzip insbesondere sicherstellen, dass Beamtinnen und Beamte im Ruhestand oder ihre Familien nicht auf Sozialleistungen, namentlich auf Grundsicherung im Alter, angewiesen sind.
_______________