Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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Besoldeter

Zitat von: wieauchimmer in Gestern um 20:02Meiner Meinung nach bietet der Verfassungsschutz keinen Mehrwert, ganz im Gegenteil, es stellt sich mir als systemisches Risiko der Gewaltenteilung bzw  Demokratie dar. Wir brauchen weder in gemäßigten Zeiten eine Behörde die Bürger aufgrund der politischen Gesinnung belauscht, noch in Krisenzeiten. Mich würde interessieren, wer in letzteren Zeiten immernoch so höhe Töne über eine weisungsgebundene Behörde dieser Art von sich gibt. Eine Behörde die Menschen "einstuft" und, deren Vorgesetzte, dann im worst-case, auf der falschen Seite des Gesetzes agieren. Ist dann plötzlich nicht mehr so toll. Insofern ist meiner Meinung nach alles was von dieser Behörde kommt mit Vorsicht zu genießen. DAS verstehe ich unter Hingabe zur FDGO, denn diese Treue ordnet sich weder Legislative, Judilative noch Exekutive unter - sie ist eine allgemeingültige Maxime die über der politischen Agenda der aktuell regierenden steht. Erschreckend wie folgsam sich hier manche darstellen und es vermutlich gut meinen, aber am Ende nicht die FDGO schützen, sondern nur jene die aktuell an der Macht sind. Jedoch ist beides potentiell schutzwürdig, das sollte jeder im Auftrag des Staates niemals vergessen. Spätestens wenn man mit Gummigeschossen auf Menschen zielt oder verdeckt in Wohnungen von Menschen eindringt weil diese ihr Kreuz unpassend machen, sollte man sich das steht vor Augen führen, denn das ist die Rückversicherung unserer Demokratie.

Eine Kritik am Verfassungsschutz als weisungsgebundener Behörde ist ein legitimer Diskussionspunkt. Nur greift das Argument hier nicht, denn die Einstufungen wurden nicht einfach vom Verfassungsschutz in die Welt gesetzt. Sie wurden gerichtlich überprüft. Und die Feststellung verfassungsfeindlicher Positionen auf Bundesebene stammt nicht vom Verfassungsschutz, sondern vom Bundesverfassungsgericht selbst. Über viele der Landesebenen müssen wir da kaum weiter sprechen. Treue zur FDGO als Maxime zu beschwören, die über allen Gewalten steht, aber gleichzeitig die Ergebnisse der Judikative beiseitezuschieben oder möglichst kleinzureden, weil sie einem nicht passen, ist kein Eintreten für die FDGO. Sie repräsentiert ein Verständnis von Verfassungstreue, das nur so weit reicht, wie es der eigenen Position dient.

SonicBoom

Zitat von: Besoldeter in Gestern um 20:21Eine Kritik am Verfassungsschutz als weisungsgebundener Behörde ist ein legitimer Diskussionspunkt.

In der Tat.

Gescheitertes NPD-Verbotsverfahren (2001–2003) — Bis zu 15 % der NPD-Vorstände auf Bundes- und Landesebene waren V-Leute. In NRW waren sowohl der Landesvorsitzende als auch sein Stellvertreter Informanten. Das BVerfG stellte das Verfahren ein, weil nicht mehr trennbar war, was von der Partei und was vom Staat kam. Die Verfassungswidrigkeit wurde nie inhaltlich geprüft.

V-Mann Tino Brandt / Thüringen — Über sieben Jahre erhielt Brandt rund 200.000 DM vom Thüringer Verfassungsschutz und steckte das Geld nahezu vollständig in den Aufbau der Neonazi-Szene, aus der später der NSU hervorging.

,,Aktion Konfetti" / Aktenvernichtung (2011) — Unmittelbar nach Auffliegen des NSU schredderte ein BfV-Mitarbeiter Akten über V-Leute in Thüringen, um deren Zahl geheim zu halten. BfV-Präsident Heinz Fromm trat zurück. Der Thüringer Untersuchungsausschuss sprach von ,,gezielter Sabotage" der Geheimdienste.

Andreas Temme / Mordfall Halit Yozgat (2006) — Ein Verfassungsschutzbeamter und V-Mann-Führer saß im Kasseler Internetcafé, als Halit Yozgat vom NSU erschossen wurde, und behauptete, nichts bemerkt zu haben. Sein V-Mann hatte Kontakte zum NSU-Umfeld; Temme telefonierte an den Tagen mehrerer NSU-Morde mit ihm.
Ku-Klux-Klan / Baden-Württemberg — Der Gründer des KKK-Ablegers in Schwäbisch Hall war ein V-Mann des Landesverfassungsschutzes. Mindestens 25 Informanten waren im direkten Umfeld des NSU aktiv. Das Landesministerium räumte die Verstrickung erst auf Druck ein.

Das ,,Celler Loch" (1978) — Der niedersächsische Verfassungsschutz sprengte gemeinsam mit der GSG 9 ein Loch in die Mauer der JVA Celle, um eine RAF-Befreiungsaktion vorzutäuschen. Polizei, Justiz und Öffentlichkeit wurden acht Jahre lang belogen; die Wahrheit kam erst 1986 durch Journalisten ans Licht.

Schmücker-Affäre (1974–1991) — Ulrich Schmücker, V-Mann des Berliner Verfassungsschutzes, wurde 1974 erschossen. In vier Prozessen über 591 Verhandlungstage manipulierten Verfassungsschutz und mindestens zwei Staatsanwälte systematisch die Verfahren durch Beweisunterdrückung. Das Gericht stellte eine erhebliche Mitverantwortung des Verfassungsschutzes am Tod Schmückers fest.

Hans-Georg Maaßen / BfV-Präsident (2012–2018) — Maaßen soll als amtierender BfV-Präsident die AfD-Vorsitzende Petry beraten haben, wie die Partei einer Beobachtung entgehen könne, und die Einstufung als Prüffall verzögert haben. Nach der Chemnitz-Kontroverse 2018 wurde er abgesetzt.

Besoldeter

Zitat von: SonicBoom in Gestern um 20:41In der Tat.

Gescheitertes NPD-Verbotsverfahren (2001–2003) — Bis zu 15 % der NPD-Vorstände auf Bundes- und Landesebene waren V-Leute. In NRW waren sowohl der Landesvorsitzende als auch sein Stellvertreter Informanten. Das BVerfG stellte das Verfahren ein, weil nicht mehr trennbar war, was von der Partei und was vom Staat kam. Die Verfassungswidrigkeit wurde nie inhaltlich geprüft.

V-Mann Tino Brandt / Thüringen — Über sieben Jahre erhielt Brandt rund 200.000 DM vom Thüringer Verfassungsschutz und steckte das Geld nahezu vollständig in den Aufbau der Neonazi-Szene, aus der später der NSU hervorging.

,,Aktion Konfetti" / Aktenvernichtung (2011) — Unmittelbar nach Auffliegen des NSU schredderte ein BfV-Mitarbeiter Akten über V-Leute in Thüringen, um deren Zahl geheim zu halten. BfV-Präsident Heinz Fromm trat zurück. Der Thüringer Untersuchungsausschuss sprach von ,,gezielter Sabotage" der Geheimdienste.

Andreas Temme / Mordfall Halit Yozgat (2006) — Ein Verfassungsschutzbeamter und V-Mann-Führer saß im Kasseler Internetcafé, als Halit Yozgat vom NSU erschossen wurde, und behauptete, nichts bemerkt zu haben. Sein V-Mann hatte Kontakte zum NSU-Umfeld; Temme telefonierte an den Tagen mehrerer NSU-Morde mit ihm.
Ku-Klux-Klan / Baden-Württemberg — Der Gründer des KKK-Ablegers in Schwäbisch Hall war ein V-Mann des Landesverfassungsschutzes. Mindestens 25 Informanten waren im direkten Umfeld des NSU aktiv. Das Landesministerium räumte die Verstrickung erst auf Druck ein.

Das ,,Celler Loch" (1978) — Der niedersächsische Verfassungsschutz sprengte gemeinsam mit der GSG 9 ein Loch in die Mauer der JVA Celle, um eine RAF-Befreiungsaktion vorzutäuschen. Polizei, Justiz und Öffentlichkeit wurden acht Jahre lang belogen; die Wahrheit kam erst 1986 durch Journalisten ans Licht.

Schmücker-Affäre (1974–1991) — Ulrich Schmücker, V-Mann des Berliner Verfassungsschutzes, wurde 1974 erschossen. In vier Prozessen über 591 Verhandlungstage manipulierten Verfassungsschutz und mindestens zwei Staatsanwälte systematisch die Verfahren durch Beweisunterdrückung. Das Gericht stellte eine erhebliche Mitverantwortung des Verfassungsschutzes am Tod Schmückers fest.

Hans-Georg Maaßen / BfV-Präsident (2012–2018) — Maaßen soll als amtierender BfV-Präsident die AfD-Vorsitzende Petry beraten haben, wie die Partei einer Beobachtung entgehen könne, und die Einstufung als Prüffall verzögert haben. Nach der Chemnitz-Kontroverse 2018 wurde er abgesetzt.

Es wird immer wieder ein neuer Schauplatz aufgemacht: erst die Behauptung, die Treuepflicht gelte nur dienstlich; dann die (nachvollziehbare, aber thematisch andere) Frustration über die Besoldung; jetzt Weisungsbefugnis und Verfassungsschutz. Alles Punkte, die für sich diskutabel sind, aber keiner davon adressiert den eigentlichen Kern: Die Wahl einer Partei mit gerichtlich bestätigtem Verdacht auf Verfassungsfeindlichkeit lässt sich nicht widerspruchsfrei mit dem Eintreten für die FDGO vereinbaren. Das ist keine Wahlempfehlung, sondern ein Hinweis auf etwas, das sich nicht wegdiskutieren lässt.

wieauchimmer

Zitat von: Besoldeter in Gestern um 20:21Treue zur FDGO als Maxime zu beschwören, die über allen Gewalten steht, aber gleichzeitig die Ergebnisse der Judikative beiseitezuschieben oder möglichst kleinzureden, weil sie einem nicht passen, ist kein Eintreten für die FDGO. Sie repräsentiert ein Verständnis von Verfassungstreue, das nur so weit reicht, wie es der eigenen Position dient.

Ich habe geschrieben beides, die Regierung wie auch die FDGO im höhere Sinne ist schützenswürdig. Es geht darum, nicht blind auf einem Auge zu sein. Ich denke ich brauche das auch nicht weiter ausführen, jeder weiß was ich meine, erst wenn man das Thema auch im Blickwinkel der deutschen Geschichte betrachtet - das ist eben genau das Gegenteil von "Auslegung je nach eigenem Standpunkt."

SonicBoom

Zitat von: Besoldeter in Gestern um 20:55Es wird immer wieder ein neuer Schauplatz aufgemacht: erst die Behauptung, die Treuepflicht gelte nur dienstlich; dann die (nachvollziehbare, aber thematisch andere) Frustration über die Besoldung; jetzt Weisungsbefugnis und Verfassungsschutz. Alles Punkte, die für sich diskutabel sind, aber keiner davon adressiert den eigentlichen Kern: Die Wahl einer Partei mit gerichtlich bestätigtem Verdacht auf Verfassungsfeindlichkeit lässt sich nicht widerspruchsfrei mit dem Eintreten für die FDGO vereinbaren. Das ist keine Wahlempfehlung, sondern ein Hinweis auf etwas, das sich nicht wegdiskutieren lässt.

Ich habe es dir schon rechtlich hergeleitet. Scroll zurück. Wenn du das juristisch angreifen kannst bitte. Ansonsten ist das deine Meinung. Zählt halt nicht.

TheBr4in

Also euer bilateraler AFD-Clinch ist gesichert nervtötend.

SonicBoom

Zitat von: TheBr4in in Gestern um 23:43Also euer bilateraler AFD-Clinch ist gesichert nervtötend.

Das kann ich durchaus verstehen, aber hier gehts nicht um eine Partei sondern um die grundsätzlichen Elemente unseres Wahlrechts und wenn ein Bundesjogi meint irgendwen davon abhalten zu wollen irgendeine Partei zu wählen (mit Drohung empfindlicher Übel: Disziplinarverfahren, Entlassung aus dem Dienst, wenn auch implizit moralisch!) dann steht der Kollege mit einem Bein im Knast!

Strafgesetzbuch (StGB)
§ 108 Wählernötigung
(1) Wer rechtswidrig mit Gewalt, durch Drohung mit einem empfindlichen Übel, durch Mißbrauch eines beruflichen oder wirtschaftlichen Abhängigkeitsverhältnisses oder durch sonstigen wirtschaftlichen Druck einen anderen nötigt oder hindert, zu wählen oder sein Wahlrecht in einem bestimmten Sinne auszuüben, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe, in besonders schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.

Bundesjogi

Zitat von: SonicBoom in Heute um 10:05Das kann ich durchaus verstehen, aber hier gehts nicht um eine Partei sondern um die grundsätzlichen Elemente unseres Wahlrechts und wenn ein Bundesjogi meint irgendwen davon abhalten zu wollen irgendeine Partei zu wählen (mit Drohung empfindlicher Übel: Disziplinarverfahren, Entlassung aus dem Dienst, wenn auch implizit moralisch!) dann steht der Kollege mit einem Bein im Knast!

Strafgesetzbuch (StGB)
§ 108 Wählernötigung
(1) Wer rechtswidrig mit Gewalt, durch Drohung mit einem empfindlichen Übel, durch Mißbrauch eines beruflichen oder wirtschaftlichen Abhängigkeitsverhältnisses oder durch sonstigen wirtschaftlichen Druck einen anderen nötigt oder hindert, zu wählen oder sein Wahlrecht in einem bestimmten Sinne auszuüben, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe, in besonders schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.

Nice try. Du blickst den Unterschied nicht, solltest du als Beamter eigentlich. Du darfst wählen wen du willst, du darfst nach dem Grundgesetz eine ganze Menge Dinge tun. Aber einige Dinge, die dir das Grundgesetz erlaubt sind nicht vereinbar mit dem Beamtentum und das versuchst du unter einer Flut von "Fakten" und ständigen Themenwechseln im Stile eines Schwurblers zu verdecken. Als Beamter musst du jeden Anschein vermeiden, dich gegen die FDGO zu stellen. Eine Partei zu wählen, in der regionale Gruppen nachweislich gegen Teile der FDGO handeln und deren Programm dieses verletzt ist dann halt dumm. Kann gutgehen, muss aber nicht. Und wie ich gesagt habe, auf deine Gesinnung kommt es grundsätzlich an, sympathisierst du insgeheim mit den die FDGO verletzenden Positionen bist du als Beamter ungeeignet und das merkt irgendwann auch dein Dienstherr. Es ging gerade nicht (und das ist ja der typische Versuch von euch Schwurblern, eine Diskussion abzulenken auf ein Feld auf dem ihr Recht haben könntet) darum wen du wählst sondern was du für richtig hältst. Deshalb gehen deine ganzen Aufzählungen fehl. Man kann nur hoffen, dass du das Grundgesetz nicht nur zitieren kannst wenn es dir passt. Sondern auch wenn deine Buddys das nächste Mal gegen das GG verstoßen.

SonicBoom

Zitat von: Bundesjogi in Heute um 10:29Nice try. Du blickst den Unterschied nicht, solltest du als Beamter eigentlich. Du darfst wählen wen du willst, du darfst nach dem Grundgesetz eine ganze Menge Dinge tun. Aber einige Dinge, die dir das Grundgesetz erlaubt sind nicht vereinbar mit dem Beamtentum und das versuchst du unter einer Flut von "Fakten" und ständigen Themenwechseln im Stile eines Schwurblers zu verdecken. Als Beamter musst du jeden Anschein vermeiden, dich gegen die FDGO zu stellen. Eine Partei zu wählen, in der regionale Gruppen nachweislich gegen Teile der FDGO handeln und deren Programm dieses verletzt ist dann halt dumm. Kann gutgehen, muss aber nicht. Und wie ich gesagt habe, auf deine Gesinnung kommt es grundsätzlich an, sympathisierst du insgeheim mit den die FDGO verletzenden Positionen bist du als Beamter ungeeignet und das merkt irgendwann auch dein Dienstherr. Es ging gerade nicht (und das ist ja der typische Versuch von euch Schwurblern, eine Diskussion abzulenken auf ein Feld auf dem ihr Recht haben könntet) darum wen du wählst sondern was du für richtig hältst. Deshalb gehen deine ganzen Aufzählungen fehl. Man kann nur hoffen, dass du das Grundgesetz nicht nur zitieren kannst wenn es dir passt. Sondern auch wenn deine Buddys das nächste Mal gegen das GG verstoßen.

Du sagst, es gehe um die Gesinnung, nicht um die Wahl. Genau das hat das Bundesverfassungsgericht im Radikalenbeschluss (BVerfGE 39, 334) ausdrücklich verneint. Die Treuepflicht unterwirft den Beamten keiner Gesinnungskontrolle — sie knüpft an das nach außen erkennbare Verhalten an. Das ist kein Randdetail, das ist der verfassungsrechtliche Maßstab.
Dein Anscheins-Argument läuft bei der geheimen Wahl ins Leere. Art. 38 GG garantiert das Wahlgeheimnis gerade dafür, dass aus einer Stimmabgabe kein Anschein entstehen kann. Was der Dienstherr nicht wissen darf, kann er nicht bewerten. Das gilt für jeden Beamten und für jede nicht verbotene Partei.

Wer ,,Schwurbler" sagt statt Rechtsquellen zu zitieren, demonstriert nicht Treue zur FDGO — er demonstriert, dass ihm die Argumente ausgegangen sind.

Meszcal

Hier sind zuletzt echt viele laberköppe unterwegs. Wie krass wollt ihr hier vom Thema abweichen nur um andere von eurem Quatsch zu überzeugen.
Jetzt mal realtalk: ,,niemand will lesen was auf den letzten 100 Seiten steht"

Hier wird das Thema ja nur noch verfehlt, mit inbrünstiger Überzeugung den anderen von der eigenen Themenfremden Meinung überzeugen zu müssen.

Bitte den Erwachsenenmodus aktivieren.
Spoiler: Du, ja genau DU weißt auch nicht mehr als alle anderen.

Beamtenhustler

Hier waren schon immer viele Laberköpfe unterwegs, vor allem dann, wenn es nur ums Thema ging. Und alle paar Seiten kommt jemand und beschwert sich, wie nervtötend das doch alles sei und das dass man sich das ja alles nicht mehr antun könnte. Dann tut es euch nicht an, aber lasst die Leute hier diskutieren. SonicBoom hat schon gut ausgeführt, warum es eben doch mit dem Thema zu tun hat und ich für meinen Teil genieße diese Diskussion. Du kannst ja auch weiterhin stiller Mitleser sein. Hindert dich nichts daran.

xap

Vorschlag zur Güte - alle die es stört, melden bitte alle Offtopic Beiträge. Dann erledigt sich das hier hoffentlich von allein.

SwenTanortsch

Zitat von: SonicBoom in Heute um 10:37Du sagst, es gehe um die Gesinnung, nicht um die Wahl. Genau das hat das Bundesverfassungsgericht im Radikalenbeschluss (BVerfGE 39, 334) ausdrücklich verneint. Die Treuepflicht unterwirft den Beamten keiner Gesinnungskontrolle — sie knüpft an das nach außen erkennbare Verhalten an. Das ist kein Randdetail, das ist der verfassungsrechtliche Maßstab.
Dein Anscheins-Argument läuft bei der geheimen Wahl ins Leere. Art. 38 GG garantiert das Wahlgeheimnis gerade dafür, dass aus einer Stimmabgabe kein Anschein entstehen kann. Was der Dienstherr nicht wissen darf, kann er nicht bewerten. Das gilt für jeden Beamten und für jede nicht verbotene Partei.

Wer ,,Schwurbler" sagt statt Rechtsquellen zu zitieren, demonstriert nicht Treue zur FDGO — er demonstriert, dass ihm die Argumente ausgegangen sind.


Das, was Du hier wiederholt schreibst - nämlich, dass das Bundesverfassungsgericht eine rein äußerliche formale Verfassungstreue vom Beamten verlange -, ist sachlich falsch, Sonic, und eher die Sicht des Reichgerichts und dem herrschenden Rechtspositivismus der damaligen Zeit geschuldet, der im Rahmen des Grundgesetzes überwunden ist. Das Grundgesetz verlangt vom Beamten eine innere und äußere Bindung an seine Werte - also nicht nur ein entsprechendes Verhalten, das sich im Handeln zeigt -, so wie das Jogi präzise zusammenfasst. Dabei geht es gerade nicht um Gesinnung, sondern um Werte. Das ist auch der Grund, weshalb Teile der AfD wiederkehrend als Verdachtsfälle betrachtet werden müssen, da diese Teile wiederkehrend nicht für die Werte eintreten, die das Grundgesetz als Verfassungsrealität verlangt. Gesinnung ist dahingegen vielmehr das, was extremistische Lager auf der politischen Linken und Rechten wiederkehrend verlangen - genau darin liegt Teil ihres Extremismus -, nämlich um darin Gesinnung und Werte zu verwechseln, worin sich genau ihr Widerspruch zum Grundgesetz zeigt.

So ist es gleichfalls nur Gesinnung, anzunehmen, es würde ausreichen, dass der Beamte im Dienst nach Recht und Gesetz handelte und außerhalb des Dienstes tun und lassen könne, was er wolle, solange er damit nicht gegen Recht und Gesetz verstieße. Tatsächlich verlangt das Grundgesetz vom Beamten im Rahmen der Treuepflicht ein aktives Eintreten für die Werte des Grundgesetzes, die sich in Recht und Gesetz materialisieren, und zwar insbesondere und so also nicht nur in der beruflichen Tätigkeit.

Aktives Eintreten bedeutet dabei nicht ein reines formales Erdulden, sondern die innere und äußere Annahme der Werte des Grundgesetzes, die so auch im Privatleben gelebt werden müssen, indem sich der Beamte mit der Idee des Staates, mit der freiheitlichen demokratischen, rechts- und sozialstaatlichen Ordnung der Bundesrepublik, identifiziert. Darauf weist Jogi wiederholt berechtigt hin. Nicht anders kann bspw. das folgende Judikat gelesen werden:

"Es ist hier nicht abschließend zu entscheiden, was sich alles an Pflichten für den Beamten im einzelnen aus jener umfassenden Treuepflicht ergibt. Es genügt festzuhalten, daß jedenfalls zur Treuepflicht des Beamten als Kern die politische Treuepflicht gehört. Gemeint ist damit nicht eine Verpflichtung, sich mit den Zielen oder einer bestimmten Politik der jeweiligen Regierung zu identifizieren. Gemeint ist vielmehr die Pflicht zur Bereitschaft, sich mit der Idee des Staates, dem der Beamte dienen soll, mit der freiheitlichen demokratischen, rechts- und sozialstaatlichen Ordnung dieses Staates zu identifizieren. Dies schließt nicht aus, an Erscheinungen dieses Staates Kritik üben zu dürfen, für Änderungen der bestehenden Verhältnisse - innerhalb des Rahmens der Verfassung und mit den verfassungsrechtlich vorgesehenen Mitteln - eintreten zu können, solange in diesem Gewand nicht eben dieser Staat und seine verfassungsmäßige Grundlage in Frage gestellt werden. An einer 'unkritischen' Beamtenschaft können Staat und Gesellschaft kein Interesse haben. Unverzichtbar ist aber, daß der Beamte den Staat - ungeachtet seiner Mängel - und die geltende verfassungsrechtliche Ordnung, so wie sie in Kraft steht, bejaht, sie als schützenswert anerkennt, in diesem Sinne sich zu ihnen bekennt und aktiv für sie eintritt. Der Beamte, der dies tut, genügt seiner Treuepflicht und kann von diesem Boden aus auch Kritik äußern und Bestrebungen nach Änderungen der bestehenden Verhältnisse - im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung und auf verfassungsmäßigen Wegen! - unterstützen. Das Entscheidende ist, daß die Treuepflicht gebietet, den Staat und seine geltende Verfassungsordnung, auch soweit sie im Wege einer Verfassungsänderung veränderbar ist, zu bejahen und dies nicht bloß verbal, sondern insbesondere in der beruflichen Tätigkeit dadurch, daß der Beamte die bestehenden verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Vorschriften beachtet und erfüllt und sein Amt aus dem Geist dieser Vorschriften heraus führt. Die politische Treuepflicht - Staats- und Verfassungstreue - fordert mehr als nur eine formale korrekte, im übrigen uninteressierte, kühle, innerlich distanzierte Haltung gegenüber Staat und Verfassung; sie fordert vom Beamten insbesondere, daß er sich eindeutig von Gruppen und Bestrebungen distanziert, die diesen Staat, seine verfassungsmäßigen Organe und die geltende Verfassungsordnung angreifen, bekämpfen und diffamieren. Vom Beamten wird erwartet, daß er diesen Staat und seine Verfassung als einen hohen positiven Wert erkennt und anerkennt, für den einzutreten sich lohnt. Politische Treuepflicht bewährt sich in Krisenzeiten und in ernsthaften Konfliktsituationen, in denen der Staat darauf angewiesen ist, daß der Beamte Partei für ihn ergreift. Der Staat - und das heißt hier konkreter, jede verfassungsmäßige Regierung und die Bürger - muß sich darauf verlassen können, daß der Beamte in seiner Amtsführung Verantwortung für diesen Staat, für 'seinen' Staat zu tragen bereit ist, daß er sich in dem Staat, dem er dienen soll, zu Hause fühlt - jetzt und jederzeit und nicht erst, wenn die von ihm erstrebten Veränderungen durch entsprechende Verfassungsänderungen verwirklicht worden sind." (BVerfGE 39, 334, 347 ff.; https://www.fallrecht.de/bv039334.html#:~:text=Die%20politische%20Treuepflicht%20%2D%20Staats%2D%20und%20Verfassungstreue,von%20Gruppen%20und%20Bestrebungen%20distanziert%2C%20die%20diesen).

Dass Teile der AfD grundlegende Werte des Grundgesetzes nicht teilen, dürfte unbestritten sein und braucht hier sicherlich nicht noch einmal diskutiert zu werden, da davon auszugehen ist, dass es hier niemanden gibt, der das bestreiten wollte. Nicht umsonst erfährt das Handeln des Abgeordneten Höcke, der gerichtlich bekanntlich ob seines Handelns als Faschist bezeichnet werden darf und der nach dieser gerichtlichen Entscheidung weiterhin gerne nicht zuletzt SA-Parolen zur Grundlage seiner Reden macht, regelmäßig keinen Widerspruch aus seiner Partei, womit ein aktives Eintreten gegen faschistisches Handeln hier dann nicht erkennbar wäre. Wer sich aber von jenem faschistischen Gedankengut nicht innerlich und äußerlich distanziert, kann nicht für sich in Anspruch nehmen, für die Werte des Grundgesetzes einzutreten. Denn es waren die Gründungsväter und Gründungsmütter unseres Grundgesetzes - übrigens nicht wenige von ihnen zuvor durch die nationalsozialistischen Gewaltherrscher entrechtet, vertrieben, gefoltert und in sog. Schutzhaft genommen - und nicht die Sturmabteilung der NSDAP, die das Grundgesetz geschaffen und so die Werte unserer Bundesrepublik materialisiert haben.

Darüber hinaus ist wiederholt zurecht darauf hingewiesen worden, dass diese Diskussion, wie sie hier in den letzten Tagen geführt worden ist, de facto nichts mit dem Thema amtsangemessene Alimentation zu tun hat. Wer sie weiterhin führen möchte, sollte dafür einen eigenen Thread unter einer entsprechenden Überschrift anlegen, was hier im Forum jedem Nutzer freisteht. Weitere Beiträge, die ausschließlich - ob formal oder mit inneren Anteilnahme - die hier in den letzten Tagen geführte Diskussion weiterführen wollten, werden in diesem Thread nun gelöscht, da sie in jenem anderen problemlos fortgeführt werden könnten.

Pumpkin76

ZitatDarüber hinaus ist wiederholt zurecht darauf hingewiesen worden, dass diese Diskussion, wie sie hier in den letzten Tagen geführt worden ist, de facto nichts mit dem Thema amtsangemessene Alimentation zu tun hat. Wer sie weiterhin führen möchte, sollte dafür einen eigenen Thread unter einer entsprechenden Überschrift anlegen, was hier im Forum jedem Nutzer freisteht.

Wäre glaubwürdiger gewesen, wenn man den Anfang des Beitrages genau in einen neuen Thread geschrieben hätte. So war es offensichtlich trotz der Offtopic Komponente zu verlockend, inhaltlich ein Machtwort sprechen zu wollen.

SwenTanortsch

Zitat von: Pumpkin76 in Heute um 12:37Wäre glaubwürdiger gewesen, wenn man den Anfang des Beitrages genau in einen neuen Thread geschrieben hätte. So war es offensichtlich trotz der Offtopic Komponente zu verlockend, inhaltlich ein Machtwort sprechen zu wollen.

Ich sehe wenig Sinn darin, dass ich wegen allseits bekannten Sachverhalten - denn jeder Beamte in der Bundesrepublik ist ja im Rahmen seiner Ausbildung hinreichend über das, was ich gerade geschrieben habe, aufgeklärt worden, weiß also, wovon ich spreche - einen neuen Thread beginnen sollte, so wie ich auch keinen Sinn darin sehen würden, jenen zu unterbinden. Ein Machtwort habe ich darüber hinaus nicht formuliert, sondern ich komme dem nachvollziehbaren Verlangen von nicht wenigen Nutzern nach, dass die Offtopic-Diskussion hier beendet wird. Ich kann darüber hinaus nicht erkennen, dass sich mir irgendwelche Verlockungen geboten hätten, das zu tun, wie Dein Beitrag selbst erkennen lässt. Denn ob jahrelanger Erfahrung mit diesem Forum war mir beim Schreiben meiner Zeilen bereits bewusst, dass ich mit meinem Handeln nicht jedem aus der Seele sprechen würde, dass also sicherlich auch jenes Handeln noch einen Kommentator würde finden wollen. Darüber hinaus wäre ich Dir auch zukünftig verbunden, nicht grundlos meine Glaubwürdigkeit in Zweifel zu ziehen, da ich das Dir gegenüber gleichfalls nicht tue.

Wer also weiterhin über die aus dem Beamtenstatus resultierenden Grundpflichten oder gerne auch über mein Handeln oder Weiteres diskutieren wollte, tue das gerne, indem er seinem Ansinnen - das wie gesagt nicht das meine ist - unter einem anderen Thread einen Namen gibt. Das ist bekanntlich mit einem Klick möglich. Von weiteren Kommentaren an dieser Stelle bitte ich abzusehen. Das kann an jener anderen Stelle geschehen.