[HH] Amtsangemessene Alimentation in Hamburg nach 2 BvL 5 / 18

Begonnen von Verfassungsmäßige, 16.12.2025 13:18

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Verfassungsmäßige

In meinem Umfeld habe ich auch viele zu Widersprüchen animiert und auch erstmal aufgeklärt was es überhaupt mit Partnereinkommen und den ganzen Schweinereien auf sich hat. Die dachten wirklich ich vereier die.

Alle super unzufrieden und viele sind auch gegangen.

Paterlexx

Wir erwarten quasi die größte Disruption seit der Eisenbahn, und viele in den Büros hören das Klingeln ihrer Insolvenzuhr nicht. Zeitgleich sind die Staaten so hoch verschuldet, dass selbst Gelddrucken keine Lösung mehr ist.

Es wird wild. Aber aus Asche wächst immer etwas Neues. Wir leben in einer Zeit, in der bald jeder kämpfen kann, nur sagt es den meisten Menschen keiner.


tomhsv

Bin mal gespannt, ob noch mit dem Eingang der Widersprüche rumgetrickst wird.
Ich habe da nie eine Eingangsbestätigung erhalten. Habe es immer mit Einschreiben Einwurf abgesendet, aber ob ich das wirklich noch alles finde :( . Viele Kollegen haben es nur mit Dienstpost versendet.

Was ist wenn die behaupten, ein Teil ist gar nicht angekommen. Ist eine Frechheit, dass man nicht mal eine Eingangsbestätigung oder einen Hinweis bekommt, wie man gedenkt damit umzugehen.

Natürlich habe ich 2020 geklagt.

tomhsv

Zitat von: Verfassungsmäßige in Heute um 18:18500 Mio mussten sie ja zurücklegen, der Gleichbehandlungsgrundsatz ist dabei wohl egal und nur Kläger werden bedient und welche mit Widerspruch?

Man ist so hilflos und kann nichts machen, effektiver Rechtsschutz ist nicht gegeben.

Ich finde es unerträglich.

Zumindest die Jahre 2011 - 2013 sind ja unstrittig, da müssen ja alle bedient werden, ob jetzt geklagt oder nicht. Deshalb ja auch die Rücklagen von 500 Mio. Allein dieser Zeitraum macht schon 360 Mio aus. Ich gehe nicht davon aus das Hamburg so sozial ist und für die restlichen 25000 die nicht geklagt haben für 2013 - 2020 nachzahlt. Das wären ja nochmal über 1 Milliarde obendrauf.

Zumal das Verwaltungsgericht dazu schon klare Aussagen getroffen hat. Hamburger Verwaltungsgerichts zum Az.: 14 B 18/25.