[HH] Amtsangemessene Alimentation in Hamburg nach 2 BvL 5 / 18

Begonnen von Verfassungsmäßige, 16.12.2025 13:18

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Verfassungsmäßige

In meinem Umfeld habe ich auch viele zu Widersprüchen animiert und auch erstmal aufgeklärt was es überhaupt mit Partnereinkommen und den ganzen Schweinereien auf sich hat. Die dachten wirklich ich vereier die.

Alle super unzufrieden und viele sind auch gegangen.

Paterlexx

Wir erwarten quasi die größte Disruption seit der Eisenbahn, und viele in den Büros hören das Klingeln ihrer Insolvenzuhr nicht. Zeitgleich sind die Staaten so hoch verschuldet, dass selbst Gelddrucken keine Lösung mehr ist.

Es wird wild. Aber aus Asche wächst immer etwas Neues. Wir leben in einer Zeit, in der bald jeder kämpfen kann, nur sagt es den meisten Menschen keiner.


tomhsv

#77
Bin mal gespannt, ob noch mit dem Eingang der Widersprüche rumgetrickst wird.
Ich habe da nie eine Eingangsbestätigung erhalten. Habe es immer mit Einschreiben Einwurf abgesendet, aber ob ich das wirklich noch alles finde :( . Viele Kollegen haben es nur mit Dienstpost versendet.

Was ist wenn die behaupten, ein Teil ist gar nicht angekommen. Ist eine Frechheit, dass man nicht mal eine Eingangsbestätigung oder einen Hinweis bekommt, wie man gedenkt damit umzugehen.

Natürlich habe ich 2020 geklagt.

tomhsv

#78
Zitat von: Verfassungsmäßige in Gestern um 18:18500 Mio mussten sie ja zurücklegen, der Gleichbehandlungsgrundsatz ist dabei wohl egal und nur Kläger werden bedient und welche mit Widerspruch?

Man ist so hilflos und kann nichts machen, effektiver Rechtsschutz ist nicht gegeben.

Ich finde es unerträglich.

Zumindest die Jahre 2011 - 2013 sind ja unstrittig, da müssen ja alle bedient werden, ob jetzt geklagt oder nicht. Deshalb ja auch die Rücklagen von 500 Mio. Allein dieser Zeitraum macht schon 360 Mio aus. Ich gehe nicht davon aus das Hamburg so sozial ist und für die restlichen 25000 die nicht geklagt haben für 2013 - 2020 nachzahlt. Das wären ja nochmal über 1 Milliarde obendrauf.

Zumal das Verwaltungsgericht dazu schon klare Aussagen getroffen hat. Hamburger Verwaltungsgerichts zum Az.: 14 B 18/25.

Verwaltungsgedöns

Meine Prognose:
Die FHH wird einfach die Besoldungsstrukturzulage (hieß die so?) in die Tabelle einarbeiten und sich dann dumm stellen. Man hat ja in der Vergangenheit bereits erläutert, dass es lediglich dieser Zulage bedarf um eine AA herzustellen. In der Begründung zum Gesetz wird man dann bereits andeuten, dass man zukünftig noch mehr den fiktiven Hinzuverdienst des Partners in den Mittelpunkt stellen wird, da dies in den letzten Jahren ja angeblich mehr und mehr zum tatsächlichen Familienbild geworden sei bla bla. Siehe auch Abschaffung des Ehegattensplittings. Dafür soll man ja sogar dankbar sein, da der Partner nun einen weiteren Anreiz haben soll, mehr zu arbeiten. Hamburg bekommt dann 2028 sein eigenes Urteil vom Verfassungsgericht. 2030 bringt Hamburg dann ein neues vermurkstes Besoldungsgesetz mit noch mehr Partnereinkommen. 2042 bekommt Hamburg dann ein Urteil, welches tatsächlich eine AA erzwingt.

Paterlexx

Ich bin gespannt, weiß aber, dass die Aussetzung des Strukturgesetzes gemacht wird, weil man um die Angreifbarkeit der Position weiß. Wir können uns eh nur überraschen lassen, aber die Länder werden hier alle ungefähr gleich handeln. Nicht umsonst geht eines der am schlechtesten gewirtschafteten Länder mit 500 Mio. Schulden in die Vorlage.

Malkav

Zitat von: tomhsv in Gestern um 22:03Bin mal gespannt, ob noch mit dem Eingang der Widersprüche rumgetrickst wird.
Ich habe da nie eine Eingangsbestätigung erhalten. Habe es immer mit Einschreiben Einwurf abgesendet, aber ob ich das wirklich noch alles finde :( . Viele Kollegen haben es nur mit Dienstpost versendet.

Was ist wenn die behaupten, ein Teil ist gar nicht angekommen. Ist eine Frechheit, dass man nicht mal eine Eingangsbestätigung oder einen Hinweis bekommt, wie man gedenkt damit umzugehen.

Dazu habe ich schon erste Erfahrungen in Schleswig-Holstein sammeln dürfen. Da konnte man Widerspruch auch nicht mehr finden und hatte praktischerweise auch (trotz ausdrücklicher Bitte) nie den Eingang bestätigt. Erst als ich das Zweitstück mit Eingangsstempel der Besoldungsstelle eingescannt übersandt hatte, fand man den Widerspruch komischerweise sofort in den Unterlagen wieder.

Hier im Land gehen die Beamt:innen teilweise dazu über die Anträge/widersprüche immer einmal im Oktober zu schicken, im November nochmals freundlich an die Eingangsbestätigung zu erinnern und im Dezember dann eine Dienstaufsichtsbeschwerde zu erheben und dieser den Widerspruch nochmals beizufügen. Auf letzteres wird dann immer reagiert. Anders bekommt man leider keine Eingangsbestätigung, aber wenn die das Spiel so spielen wollen, soll bitte auch niemand über Überlastung jammern.

Ist zwar ein anderer Dienstherr, aber ich glaube euer Personalamt und unser Dienstleistungszentrum Personal werden sich da kaum unterscheiden  >:(

Verfassungsmäßige

Also mein Umfeld hat Dezember die Widersprüche in Hamburg abgesendet und Ende Februar die Eingangsbestätigung

tinytoon

Meine Frau reicht seit Jahren Widersprüche ein und hat noch nicht ein einziges Mal, trotz Aufforderung, eine Eingangsbestätigung erhalten.

Mario42

Ich habe auch jedes Jahr Widersprüche eingelegt und immer die Eingangsbestätigung der Personalabteilung erhalten. Denke das sollte ausreichen als Übertragungsbestätigung.

ExponentialFud

Ich habe aus Niedersachsen eine Eingangsbestätigung für 2024 mit 13 Monaten Verspätung bekommen. Komischer Weise in der Woche nach dem BVerfG-Beschluss gegen Berlin. Die für 22, 23 und 25 kamen jeweils nach ca. 8 Wochen. Die für 25 kam sogar 3 Monate später nochmal. Alles Chaos in diesem Land.

tomhsv

Zitat von: tinytoon in Heute um 12:54Meine Frau reicht seit Jahren Widersprüche ein und hat noch nicht ein einziges Mal, trotz Aufforderung, eine Eingangsbestätigung erhalten.

Ich und alle meine direkten Kollegen auch nicht und das seit 2021.


tomhsv

Zitat von: Malkav in Heute um 10:02Dazu habe ich schon erste Erfahrungen in Schleswig-Holstein sammeln dürfen. Da konnte man Widerspruch auch nicht mehr finden und hatte praktischerweise auch (trotz ausdrücklicher Bitte) nie den Eingang bestätigt. Erst als ich das Zweitstück mit Eingangsstempel der Besoldungsstelle eingescannt übersandt hatte, fand man den Widerspruch komischerweise sofort in den Unterlagen wieder.

Hier im Land gehen die Beamt:innen teilweise dazu über die Anträge/widersprüche immer einmal im Oktober zu schicken, im November nochmals freundlich an die Eingangsbestätigung zu erinnern und im Dezember dann eine Dienstaufsichtsbeschwerde zu erheben und dieser den Widerspruch nochmals beizufügen. Auf letzteres wird dann immer reagiert. Anders bekommt man leider keine Eingangsbestätigung, aber wenn die das Spiel so spielen wollen, soll bitte auch niemand über Überlastung jammern.

Ist zwar ein anderer Dienstherr, aber ich glaube euer Personalamt und unser Dienstleistungszentrum Personal werden sich da kaum unterscheiden  >:(

Woher hast du den Eingangsstempel der Besoldungsstelle ?

Verfassungsmäßige

Da die Inflation auf 2,7 Prozent hochschnellt, bin ich froh , dass wir morgen fiktiv 2,8 Prozent mehr kriegen.