Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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SwenTanortsch

Es geht um die Parameterbemessung auf der ersten Prüfungsstufe der Fortschreibungsprüfung und nicht um die Vorabprüfung, welche letztere in anderthalb Minuten für jede Besoldungsgruppe durchgeführt werden kann.


GoodBye

Sven, du magst mit der Parameterbemessung richtig liegen bezüglich des Flaschenhalses. Das ist aber nur die 1. Stufe.

Vor allem wenn es inhaltlich wird auf der 2. Stufe werden die Gesetzgeber aber nachschieben wollen, auch mit so absurden Modellen wie dem fiktiven Partnereinkommen, wird es weitere Verzögerungen geben.

Denn auch hier werden wir weitere Fristverlängerungen sehen.

Der Gedanke des BVerfG, Verfahren zu beschleunigen, verfängt m.E. nur, wenn der Delinquent auch bereit ist, im Rahmen seiner von der Verfassung vorgesehenen Rolle mitzuspielen.

Dogmatikus

Oder anders gesagt: Ein Flaschenhals nach dem Flaschenhals nach dem Flaschenhals...
Jeder Flaschenhals ist übrigens nicht nur eng, sondern hat eine Länge, die gegen ∞ geht.

Ich sehe jedenfalls nicht, dass wir bald einen effektiven Rechtsschutz erwarten können und bin maximal frustriert über die Anwendung der BVerfG-Entscheidungen in der Praxis.

Mittlerweile stelle ich mir schon gar nicht mehr die Frage, ob in den nächsten 1-2 Jahren ein Durchbruch zu erwarten ist, sondern ob ein solcher noch vor der Volljährigkeit meines Sohnes (in > 15 Jahren) eintreten wird. Und selbst da bin ich pessimistisch.

Na klar: Mit den Gefühlen ist das ja immer so eine Sache. Ich bin was die aA angeht derzeit in einem Tal und kann mir nicht mehr vorstellen, dass der gordische Knoten irgendwann zerschlagen wird. Ich rechne damit, dass es auf ewig mit irgendwelchen Anrechnungsideen weitergeht. Jedes Mal wird geklagt, jahrelang begründet, prozessiert, nach Jahrzehnten gibt´s einen Beschluss und es folgt die nächste Schnapsidee. Die KI wird da schon helfen, sich interessante Dinge auszudenken.

Übrigens: Frage ich ChatGPT spaßeshalber nach Modellen ähnlich einem fiktiven Partnereinkommen, mit denen man die Beamtenbesoldung kleinrechnen kann, bekomme ich die Antwort, dass mir solche Modelle nicht geliefert werden können, weil diese bewusst auf eine Verzerrung sowie Schönrechnung hinauslaufen und das nicht zulässig sei.

Vor dem Hintergrund ist die Machtübernahme der KI ja fast schon kein Weltuntergangsszenario mehr...  :)

matzeso

Mal ne andere Frage. Wo ist eigentlich der Zettel der auf irgendeinem Flur in irgendeinem Gebäude ausversehen verloren und von irgendwem gefunden wurde, der dann hier in diesem Forum eingestellt wurde? Wird sich an diesem Zettel bzw. wird sich daran noch abgearbeitet? Wurde der weiter entwickelt oder schon verwurfen? Wie ist der Stand dazu?
Frage für einen Freund

BVerfGBeliever

Zitat von: Haushaltshilfe in Heute um 09:17Anbei die aktuelle Tabelle aus dem Statistikportal der Länder mit den Erstergebnissen 2025
Hallo Haushaltshilfe, vielen Dank für die Daten!

Laut den vorläufigen 2025er Zahlen lag das bayerische MÄE also bei 2.608 € und die entsprechende Prekaritätsschwelle somit bei 4.798 €. Basierend auf diesem Wert hätte ein 4K-Beamter also jeden Monat mindestens 5.677 € Bruttobesoldung (Grundgehalt plus Familienzuschläge) + 510 € Kindergeld - 729 € Steuern - 660 € PKV-Kosten = 4.798 € Nettoalimentation bekommen müssen.

Stattdessen lag jedoch die 2025er Bruttobesoldung eines 4K-A3/1-Bundesbeamten von Januar bis März nur bei 3.203 € und von April bis Dezember bei 3.298 €.

Mit anderen Worten: Der resultierende (Brutto-)Fehlbetrag lag drei Monate lang bei 2.474 € und neun Monate lang bei 2.379 €, also im gesamten Jahr 2025 bei satten 28.833 € (!).

Möglicherweise geben diese Werte einen kleinen Hinweis darauf, warum aus Dobrindts "wenigen Wochen" ein paar Tage mehr wurden..  ;)

Knecht

Zitat von: BVerfGBeliever in Heute um 11:19Möglicherweise geben diese Werte einen kleinen Hinweis darauf, warum aus Dobrindts "wenigen Wochen" ein paar Tage mehr wurden..  ;)

... dein Optimismus scheint wahrlich wahnhafte Züge angenommen zu haben.

BVerfGBeliever

Zitat von: Knecht in Heute um 11:25... dein Optimismus scheint wahrlich wahnhafte Züge angenommen zu haben.
Hallo Knecht, zunächst einmal ergibt sich der von mir dargestellte Fehlbetrag schlicht und einfach aus dem aktuellen BVerfG-Beschluss, und zwar "in anderthalb Minuten" (Zitat eines anonymen Forenteilnehmers).

Allerdings gehe ich genau wie du ebenfalls nicht davon aus, dass unser Bundesbesoldungsgesetzgeber jetzt von sich aus hingeht und freiwillig allen 4K-A3/1-Bundesbeamten eine Nachzahlung in Höhe von 28.833 € für das Jahr 2025 gewähren wird. Stattdessen wird er mutmaßlich versuchen zu tricksen (so scheint ja beispielsweise die Anrechnung eines fiktiven Partnereinkommens zurzeit der aktuellste "heiße Scheiß" in Besoldungsgesetzgeber-Kreisen zu sein).

Also wird es wohl einer erneuten Schleife über Karlsruhe bedürfen. Und anschließend "schaun mer mal"..

SwenTanortsch

Zitat von: GoodBye in Heute um 10:34Sven, du magst mit der Parameterbemessung richtig liegen bezüglich des Flaschenhalses. Das ist aber nur die 1. Stufe.

Vor allem wenn es inhaltlich wird auf der 2. Stufe werden die Gesetzgeber aber nachschieben wollen, auch mit so absurden Modellen wie dem fiktiven Partnereinkommen, wird es weitere Verzögerungen geben.

Denn auch hier werden wir weitere Fristverlängerungen sehen.

Der Gedanke des BVerfG, Verfahren zu beschleunigen, verfängt m.E. nur, wenn der Delinquent auch bereit ist, im Rahmen seiner von der Verfassung vorgesehenen Rolle mitzuspielen.

Hierfür sind sachlich keine Gründe für Fristenverlängerungen ersichtlich, da ja davon auszugehen ist, dass der Gesetzgeber hier bereits im Rahmen seiner gesetzgeberischen Pflichten tätig gewesen ist. Wie sollte hier bspw. hinsichtlich des Partnereinkommens die Notwendigkeit einer Fristenverlängerung begründet werden? Die zweite Prüfungsstufe ist ja - anders als die erste - sachlich nicht ausgeweitet, sondern in ihrer sachlichen Konkretisierung eher - was die Darlegungslast betrifft - verschlankt worden.

Dahingegen kommt der ersten Prüfungsstufe heute ob ihrer noch einmal verstärkten Objektiviertheit (ggf. allerdings noch nicht angestrebter vollständiger Objektivität) als Folge einer zu fordernden sachgerechten "Spitzausrechnung" eine ggf. das Verfassungsrecht erheblich mehr, was die jeweilige Leistungshöhe anbelangt, vorformende Bedeutung zu, sodass als gleichzeitige Folge eines hier ggf. erheblich gewandelten "Pflichtenhefts" den Beteiligten hinreichend Zeit zum "Nachschieben" von Gründen gegeben werden muss. Denn hier werden wiederkehrend weder den Gesetzgebungsmaterialien noch den Vorlagebeschlüssen insgesamt hinreichende Ausführungen zu entnehmen sein. Hier also liegt derzeit noch der eigentliche Flaschenhals, der nicht mehr allzu stark existieren wird, sobald die Bemessungen der Besoldungsindices ab 1996 für alle Jahre sachgerecht vorliegen werden. Denn dann kann die geforderte Fortschreibungsprüfung sowohl für die Zukunft Jahr für Jahr sachlich fortgeführt als auch hinsichtlich der Vergangenheit Jahr für Jahr hinreichend betrachtet werden. Ein Flaschenhals ist dann nicht mehr gegeben.

@ Dogmatikus

Ich will hier auf keinen Fall irgendwelche Hoffnungen auf eine alsbald wieder amtsangemessene Alimentation wecken, da das unredlich wäre. Andererseits wird aber das gewandelte "Pflichtenheft" ob seiner Neuausrichtung Wirkung zeigen, da wir nun hinsichtlich der ersten drei Parameter der ersten Prüfungsstufe der Fortschreibungsprüfung eine langfristige Klarheit bekommen werden, was zuvor nicht der Fall war, da der 15-jährige Betrachtungszeitraum sachlich keine hinreichende Fortschreibung erlaubt hat, nicht zuletzt, da - wie im Oktober des letzten Jahrs gezeigt - aus dem Betrachtungszeitraum verschwindende Jahr weiterhin entscheidungserheblich sein konnten, was in jenem vormaligen methodischen Rahmen keine hinreichende methodische Konsistenz und so auch keine hinreichenden auf die Zukunft gerichtete Prognosen ermöglicht hat. Das ist nun anders.

Denn mit den "spitz" berechneten Besoldungsindices und dem festen Basisjahr lassen sich gleichfalls deutlich objektiviertere Prognosen als zuvor erstellen, was zwangsläufig den weiten Entscheidungsspielraum, was die zu gewährenden Leistungshöhen anbelangt, in der jeweils zu betrachtenden Besoldungsgruppe und als unmittelbare Folge des Abstandsgebots dann auch darüber hinaus bis zu einem bestimmten und nun also stärker bestimmbaren Grad stärker einschränkt als zuvor. Das aber nimmt auf der anderen Seite den Gesetzgebern - im Rahmen des konkretisierten Prinzips der ihn treffenden Gestaltungsverantwortung, das erwartbar noch weiter präzisiert werden dürfte, wenn der Gesetzgeber nun weiterhin meinte, seinen Entscheidungsspielraum zu überdehnen, insbesondere, wenn solche Versuche, bei der Umsetzung von Besoldungserhöhungen die Rechtsprechung des Senats zu umgehen, offensichtlich zielgerichtet vollzogen werden - Freiheitsgrade, sodass sich für sie die Wahrscheinlichkeit erhöht, verfassungswidrig zu handeln. Es bleibt insofern - all das ist den Juristen in den Dienstrechtsministerien klar - die Frage, wie lange die Besoldungsgesetzgeber dieses sich seit spätestens 2012 vollzogene Spiel fortsetzen wollen bzw. konzertiert fortsetzen können.

Schließlich wirkt mit zunehmend weiter einzuschränkenden weiten Entscheidungsspielraum - ein Prozess, der sich zwangsläufig fortsetzen wird, wenn sich der Senat veranlasst sieht, sich sachlich äußern zu müssen (jede sachliche Äußerung beinhaltet fast zwangsläufig eine Einschränkung des Entscheidungsspielraums) - ein zunehmender sachlicher Druck auf den Besoldungsgesetzgebern, was das derzeitige schleswig-holsteinische Beispiel zeigt, dessen Landesregierung bewusst ist, welch Prozessrisiken mit der angekündigten Entscheidungen auf sie zukommt (dazu hatte ich ja hier vor ein paar Wochen umfangreich geschrieben). Wenn darüber hinaus aber erst einmal ein Rechtskreis in Bewegung kommt, wird das wie bei kommunizierenden Röhren auf mindestens die Nachbarrechtskreise oder Teilen von diesen wirken, wie die Reaktion aus Mecklenburg-Vorpommern zeigt, die sich nicht unendlich amüsiert über den schleswig-holsteinischen Alleingang zeigt. Diese Prognose, dass es gelingen muss, einen Rechtskreis aus dem Konzert des wissentlichen und willentlichen Verfassungsbruch, von dem Ulrich Battis vor schon dreieinhalb Jahren gesprochen hat, herauszubrechen, um Bewegung in die Sache zu bringen, wird sich nun nach und nach zunehmend bewahrheiten, wenn damit nun auch nicht innerhalb der nächsten zwei Wochen zu rechnen ist.

Und schließlich lastet ein gewaltiger Druck auf Berlin, auch wenn es dem Senat von Berlin zuzutrauen ist, dass er auch das in seiner spezifischen Weltauffassung erneut nicht kapierte und also weiterhin ein Verhalten zeigte, das eine, was das Besoldungsrecht anbelangt, traditionsbewusste Haltung mit fester Verankerung in der Vormoderne offenbarte; denn wenn man dort nun weiterhin gezielt die Rechtsprechung des Senats umgehen wollte, darf davon ausgegangen werden, dass nun analog zum historischen Vorgehen des Bundesverfassungsgerichts hinsichtlich des alimentationsrechtlichen Mehrbedarfs mit einer Vollstreckungsanordnung im Rahmen weiterhin anhängiger Vorlagen zum Berliner Besoldungsrecht gerechnet werden muss. Dafür sollten nun im Rahmen des genannten historischen Präzedenzfalls alle Voraussetzungen gegeben sein (auch dazu hatte ich hier ja vor geraumer Zeit geschrieben).

Ergo: Spätestens nach dem März des nächsten Jahres werden wir erheblich schlauer sein, weil dann auch damit zu rechnen sein wird, dass 15 von 16 Besoldungsgesetzgeber der Länder ihre aktuell anlaufenden Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen haben werden, sodass dort alle notwendigen Daten öffentlich vorliegen müssen, während der Bund dann ggf. an einem Gesetzentwurf arbeiten wird, um die Rechtsprechung vom 4. Mai 2020 umzusetzen, um dann im Jahr 2027 zu erkennen, dass ja zwischenzeitlich schon weitere Rechtsprechung ergangen sei, weshalb man das Gesetzgebungsverfahren wegen anzustrebender Rechtssicherheit im BMI dann sicherlich besser auf die zweite Hälfte der 2030er Jahre verschiebt, sodass der dann amtierende Minister des Inneren zu Beginn des Jahres 2035  in Aussicht stellen wird, dass mit einem Entwurf in den kommenden Wochen zu rechnen sein wird.

Das gezielte Kasperl-Theater im Bund kann ja seit Jahr und Tag kein Mensch mehr ernst nehmen, da davon auszugehen sein dürfte, dass das seit Jahren regelmäßig vorgeschobene Argument, es bestände noch Abstimmungsbedarf zwischen den Ressorts, eine reine Schutzbehauptung ist. Anders kann man die mittlerweile über fünf Jahre währende Untätigkeit wohl kaum erklären. Denn irgendein rationaler Grund für die seit mehr als einem halben Jahrzehnt währende Untätigkeit ist nicht erkennbar. Der Grund dürfte mittlerweile fest eingeübtes Rollenverhalten sein, eben weitgehendes politisches Theatergedonnere ohne irgendeinen sachlichen Bezug zur Besoldungsrechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Die "letzte Patrone der Demokratie" will man hinsichtlich des Besoldungsrechts im Bund offensichtlich nicht verschießen, weshalb man den dazugehörigen Colt wohl schon vor längerer Zeit in die Spree geworfen hat. So sagt man dann auch nicht die Unwahrheit, wenn man regelmäßig ausführt, dass man den Schuss nicht gehört hat.

simon1979

Zitat von: BVerfGBeliever in Heute um 11:19Hallo Haushaltshilfe, vielen Dank für die Daten!

Laut den vorläufigen 2025er Zahlen lag das bayerische MÄE also bei 2.608 € und die entsprechende Prekaritätsschwelle somit bei 4.798 €. Basierend auf diesem Wert hätte ein 4K-Beamter also jeden Monat mindestens 5.677 € Bruttobesoldung (Grundgehalt plus Familienzuschläge) + 510 € Kindergeld - 729 € Steuern - 660 € PKV-Kosten = 4.798 € Nettoalimentation bekommen müssen.

Stattdessen lag jedoch die 2025er Bruttobesoldung eines 4K-A3/1-Bundesbeamten von Januar bis März nur bei 3.203 € und von April bis Dezember bei 3.298 €.

Mit anderen Worten: Der resultierende (Brutto-)Fehlbetrag lag drei Monate lang bei 2.474 € und neun Monate lang bei 2.379 €, also im gesamten Jahr 2025 bei satten 28.833 € (!).

Möglicherweise geben diese Werte einen kleinen Hinweis darauf, warum aus Dobrindts "wenigen Wochen" ein paar Tage mehr wurden..  ;)

Deswegen das fiktive Partnereinkommen oder glaubt ihr ernsthaft, dass der niedrigste Beamte irgendwann monatlich 5000 € Netto bekommt.

Tut mir leid, ihr könnt auch das alle noch so schön rechnen wie ihr wollt. Daran glauben tue ich nicht.

Und ganz ehrlich, auch die Richter am BVerfG können mit nem Taschenrechner umgehen und werden deshalb das genau nicht mit ihrem Urteil erreichen wollen was sich hier so einige erhoffen.

Aber gut, manche glauben auch noch an den Weihnachtsmann.

P.S. damit meine ich jetzt nicht dich persönlich, du hast nur mal ne Beispielrechnung raus gehauen. Nur zur Sicherheit.

Finanzer


Wasweissdennich

VBOB 1. April:

"Nordrhein-Westfalens Landesregierung hat sich zur Steigerung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes beim Ansatz der Modernisierungsagenda und der Staatsmodernisierung bekannt. Die Bundesregierung hat ein solches Bekenntnis bislang nicht abgegeben.

Bereits im letzten Jahr wurde das Laufbahnrecht des Landes umfassend modernisiert. Zwar hat der Bund ebenfalls eine Novelle des Laufbahnrechts im Februar dieses Jahres abgeschlossen, diese liegt jedoch weit hinter den Erwartungen zurück, dazu hatte der vbob sich bereits kritisch geäußert.
Bundesvorsitzender Frank Gehlen äußert sein Unverständnis darüber, warum es in den Ländern - gemeinsam mit den Gewerkschaften und Verbänden - konkrete Fortschritte bei den gemeinsamen Modernisierungsbestrebungen geben kann und auf Ebene der Bundesregierung noch nicht einmal gleichlautende Zielstellungen formuliert werden.
Gehlen weiter: Der 9-Punkte-Plan der NRW-Landesregierung enthält beispielsweise einen 1:1 auf den Bund übertragbaren Umsetzungsplan. Die auch seitens des vbob bei der Bundesregierung seit vielen Jahren angemahnte Lösung der Frage der Wochenarbeitszeit der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten wird von dieser nicht verfolgt. Die Überführung eines Teils der mehrgeleisteten Wochenarbeitszeit in ein Lebensarbeitszeitkonto mit der Möglichkeit der Inanspruchnahme insbesondere auch vor Eintritt in den Ruhestand - wie in NRW beschlossen - wäre auch der Bundesregierung, so dort der Wille vorhanden wäre, zeitnah möglich. Es kann nicht sein, dass der Dienstherr Bund, wie bei der Alimentation, immer der letzte ist, der sich bewegt!

Die Übertragung des Tarifergebnisses auf die Bundesbeamtinnen und -beamten steht ebenso noch aus wie die durch Bundesminister Dobrindt in Köln für ,,in wenigen Wochen" zugesagte Vorlage einer verfassungskonformen Neuregelung der Alimentation. ,,Mehr Tempo wagen" gilt auch hier.

Wir erneuern unsere Forderung nach einem klaren Bekenntnis der Bundesregierung zu einer Modernisierung der Bundesverwaltung unter Einbeziehung der Interessen der Beschäftigten und der Machbarmachung des Machbaren, so der Bundesvorsitzende!"

HansGeorg

Zitat von: Wasweissdennich in Heute um 12:46Wir erneuern unsere Forderung nach ... der Machbarmachung des Machbaren, so der Bundesvorsitzende!

Setzen 6 , richtige Lösung: Wir erneuern unsere Forderung nach ... der Umsetzung des geltenden Rechts und der Rechtsprechung, so der Bundesvorsitzende!