Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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tinytoon

Ich will meine Gedanken noch mal zusammenfassen:

Rückwirkende Betrachtung:
Alleinverdienermodell als Maßstab
Für die rückwirkende Korrektur ist das sogenannte Alleinverdienermodell maßgeblich. Das bedeutet:
    •    Die Besoldung wird so bewertet, als ob kein weiteres Einkommen im Haushalt vorhanden ist.
    •    Eine Anrechnung von Partnereinkommen scheidet daher aus.

Konsequenz dieser Betrachtung ist, dass die Besoldung in allen Besoldungsgruppen rückwirkend deutlich angehoben werden muss, um das festgelegte Mindestniveau zu erreichen.

Zwingende Folge: Wahrung des Abstandsgebots
Eine bloße Anhebung einzelner Besoldungsgruppen reicht jedoch nicht aus. Parallel dazu muss das sogenannte Abstandsgebot gewahrt bleiben. Dieses verlangt, dass:
    •    zwischen den einzelnen Besoldungsgruppen ein klarer, nachvollziehbarer Abstand besteht,
    •    die Besoldungsstruktur also gestaffelt und differenziert bleibt.

Wird die unterste Besoldungsgruppe angehoben, müssen folglich auch die darüberliegenden Gruppen entsprechend angepasst werden. Andernfalls würde die Besoldungsstruktur ,,zusammengedrückt", was zu neuen Problemen führen würde.

Übergang zur Zukunft:
Ausgangspunkt nach der ,,Reparatur"
Nach Durchführung der rückwirkenden Korrekturen stellt sich die Frage nach der zukünftigen Ausgestaltung der Besoldung.

Entscheidend ist dabei:
Die einmal festgelegte und ausgezahlte Besoldung bildet faktisch einen neuen Referenzpunkt. Selbst wenn das System künftig verändert wird, kann niemand schlechter gestellt werden als zuvor.

Das bedeutet:
    •    Die korrigierte Mindestbesoldung einschließlich der festgelegten Abstände in den weiteren Besoldungsgruppen gilt fort
    •    Diese Untergrenze gilt unabhängig davon, ob zukünftige Modelle andere Annahmen treffen.

Möglicher Systemwechsel:
Mehrverdienermodell
Selbst wenn künftig ein Mehrverdienermodell eingeführt werden sollte, bei dem Partnereinkommen eine Rolle spielt, bleibt die zuvor erreichte Besoldungshöhe relevant:
    •    Die bereits angehobene Besoldung kann nicht unterschritten werden.
    •    Eine Anrechnung von Partnereinkommen würde daher nicht zu einer Absenkung führen, sondern allenfalls die Systematik verändern.

Damit bleibt die zuvor festgelegte Mindestbesoldung weiterhin der Ausgangspunkt für alle weiteren Berechnungen.

Und berücksichtigt man dann die weiteren Prüfparameter, kann auch nicht einfach über die zukünftigen Jahre ,,eingefroren" werden, da dann die prozentualen Grenzen gerissen würden.

Insofern wird es meines Erachtens irgendwann zwingend deutlich mehr geben müssen, hängt halt alles nur an der Durchsetzbarkeit unserer Gerichte.

LehrerInNRW

Zitat von: Knecht in Heute um 08:18Frohe Ostern allerseits. Zwar wie gewohnt keine Eier im Nest, aber es ist ja auch erst der (zweite) Frühling der Reformen.

Immerhin darf man nun ungestraft Polizisten hinrichten im besten Deutschland aller Zeiten. Das muss man den Menschen erst mal erklären, wenn man denn einen Übersetzer findet.

In diesem Sinne.

Da gab es wohl ordentlich Verpoorten beim Frühschoppen mit Oma.


SonicBoom

Zitat von: LehrerInNRW in Heute um 18:43Da gab es wohl ordentlich Verpoorten beim Frühschoppen mit Oma.



Man kann die Realität ignorieren.
Aber man kann nicht die Folgen der ignorierten Realität ignorieren.

LehrerInNRW

Stimmt, der Kater morgen wird unangenehm.

andreb

Knecht hat doch vollumfänglich recht. Deutschland wird gerade massivst beschleunigt und folglich in sehr naher Zeit an die Wand gefahren. Haben der Fritze und seine Kollegen nur noch nicht ganz kapiert.

Aufgrund der aktuellen Situation an der Zapfsäule werden demnächst sämtliche Erzeugnisse erneut massivst teurer werden. Wenn der Theaterstadl in Berlin nicht langsam aus dem Quark kommt, war es das...

SonicBoom

Zitat von: LehrerInNRW in Heute um 20:07Stimmt, der Kater morgen wird unangenehm.

Vielleicht bleibt ihnen ja mal der pietätlose Witz zum Ostersonnatg im Halse stecken wie das Messer im Halse unserer Kollegen.

Knecht

Zitat von: LehrerInNRW in Heute um 20:07Stimmt, der Kater morgen wird unangenehm.

Den Kater kann ich mir - dank der üppigen Besoldung - noch mit ner Flasche Gorbatschow wegsaufen.

Die Ignoranz der Lehrer ist da schon weitaus schwerwiegender zu heilen. Alles Gute.

LehrerInNRW

Zitat von: SonicBoom in Heute um 20:18Vielleicht bleibt ihnen ja mal der pietätlose Witz zum Ostersonnatg im Halse stecken wie das Messer im Halse unserer Kollegen.

Die Angehörigen der Lehrkräfte in Winnenden, Erfurt, Emsdetten, Ibbenbüren und all der anderen Amoktaten, die in Ihrem Job, ohne Nahkampfausbildung, PSA oder Rückendeckung, ihr Leben ließen, werden Ihre Bemerkung sicherlich als sehr pietätvoll bewerten.




Bundesjogi

Zitat von: SonicBoom in Heute um 20:18Vielleicht bleibt ihnen ja mal der pietätlose Witz zum Ostersonnatg im Halse stecken wie das Messer im Halse unserer Kollegen.
Pietätlos ist nur eins: aus einer Tragödie (Täter mit psychischen Problemen tötet Polizist bei Ausübung seines Dienstes) mit einer derart verkürzten Darstellung im Thread zur amtsangemessenen Besoldung mal wieder zu versuchen Stimmung zu machen. Hin zu rechten Ideologien und Parteien die sich am Rande der FDGO mit klarer Tendenz zu darüber hinaus bewegen und somit für jeden normal denkenden Bundesbeamten der geschworen hat die Verfassung zu schützen sowieso tabu sein sollten. Da brauche ich dann auch keine ellenlangen KI-Vorträge zum Wahlrecht von Typen, die unsere Gesetze und deren Anwendung offenbar nicht mal ausreichend verstanden haben um zu erkennen, dass die Verwahrung eines Täters, das aufgrund einer psychischen Beeinträchtigung schuldunfähig ist auch nicht groß auf etwas anderes rausläuft als auf Sicherungsverwahrung. Die normal dann im Anschluss an eine lebenslängliche Haft angeordnet wird. Nur mit dem Unterschied, dass der Täter so schon von Beginn an die Betreuung bekommt die er braucht und die hoffentlich dafür sorgt, dass er nicht mehr gefährlich wird aber die zumindest die Wahrscheinlichkeit dafür deutlich erhöht. Und da er sowieso auch hier aus der Öffentlichkeit entfernt ist, erstreckt sich die Gefahr sowieso nur auf einen sehr kleinen und speziellen Lebensbereich. Wer das skandalisiert (und das dann wie gesagt völlig themenfremd in einem Forum zur Besoldung) disqualifiziert sich für jede juristische Diskussion weil es am elementarsten fehlt: dem Verständnis der Systematik unserer Gesetze und deren Anwendung. Und da das absichtlich und böswillig passiert, garniert mit der üblichen Opferhaltung durch Faktenverdrehung und gelegentlicher Einschüchterungsversuche (siehe Haftungsandeutung bei der Wahlrechtsdiskussion, herzlichen Dank für den Lacher noch mal) sei euch gesagt: solche Kolleg*Innen wie euch braucht kein Mensch. Genau das was ich damals gesagt habe zeigt ihr freundlicherweise direkt gleich noch mal: dass euch unsere Verfassung nur so lange interessiert so lange sie euch zur Argumentation zu dienen scheint. Da ist jeder weitere Kommentar zu viel. Achja, übrigens mein Beileid an die Familie des getöteten Kollegen, der im Gegensatz zu euch sehr wahrscheinlich für das Recht eingetreten ist. Die kümmert euch nämlich am Ende ja auch nicht mal genug um ein Wort zu verschwenden, Hauptsache man hat wieder gegeifert und nach Strafen krakeelt. Einfach ehrenlos.