Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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Thoth

Zitat von: Candyman in Gestern um 11:06also auf der Tagesordnung des Bundestags findet man diese Woche nichts dazu, auch das BVA Kiel (zumindest mein Sachbearbeiter) zeigte sich interessiert an dem Entwurf weil er nichts davon wusste bis ich es ihm erzählte.

Da es wieder ein neuer Entwurf ist, dürfte es erstmal mit Ressortabstimmung, Verbändeanhörung starten

Dunkelbunter

Zitat von: Kority in Gestern um 10:52ich als a7 mit 2 Kids würde bekommen:

A7/3 ab 1.5.2026 = 3.773,97 € Grundgehalt
neuer Familienzuschlag für 2 Kinder = 530 €
der normale Familienzuschlag steigt bei dir eher leicht, statt zu fallen
Gesamtplus aus Grundgehalt + Familienzuschlag: ca. +566,42 € brutto/Monat

minus ca. 175 Verheiratetenzuschlag FZ1
Grundbesoldung bitte mit der Tabelle verlgeichen, da wir ja die 2,8% sowieso bekommen hätten wegen der Tarfifverhandlung:
https://www.[Spam-URL entfernt]/beamte/besoldung/bund/4346-2026.html

Alexander79

Mal zur praktischen Anwendung.

Darf ein Beamter nun eine Abordnung oder Versetzung nun ablehnen, wenn aufgrund der Personalmaßnahme die Frau nicht mehr arbeiten kann?

Der Dienstherr kann ja schlecht behaupten, der Ehepartner arbeitet und mit der Personalmaßnahme verhindert er defakto das der Ehepartner überhaupt arbeiten kann. Stichwort Aufsichtspflicht.

GeBeamter

Zitat von: wieauchimmer in Gestern um 10:57Absolut Lächerlich, dass man die Prioritäten hier derart falsch gesetzt hat. Beim BVerfG ging es nie um Neuakquise im Personalbereich, sondern um eine gerechte Bezahlung insbesondere für kinderreiche Familien. Und jetzt profitieren am meisten Neueinsteiger Singles und Familien die sich einem 1-Verdiener-Modell (die Mutti macht den Haushalt und sorgt für einen höheren Ergänzungszuschlag) beugen wollen. Soll das ein Witz sein?

Das hatte bereits der erste Seehofer-Entwurf im Sinn. Das ist ja auch grundsätzlich gut.

Aber jetzt hat man - durch jahrelanges Zögern i.V.m mit dem Rundschreiben - deinen derart großen Batzen Nachzahlungen generiert, dass für eine vernünftige Regelung zu Gunsten des Personals in höheren Besoldungsgruppen und Erfahrungsstufen kein Geld mehr da ist. So kommt so ein Mist zustande.

BVerfGBeliever

Einige Aspekte, wie beispielsweise der Verzicht auf absurde Zuschlagsorgien oder die Neujustierung der relativen Abstände zwischen den Besoldungsgruppen, erscheinen auf den ersten Blick möglicherweise durchaus nachvollziehbar und somit nicht grundheraus schlecht.

Der große Elefant im Raum ist hingegen wie erwartet die Anrechnung des Partnereinkommens, mit deren Hilfe die komplette Besoldungstabelle (!) massiv nach unten gerechnet wurde. Ein Indiz für das Ausmaß der Lücke kann man beispielsweise am ergänzenden Familienzuschlag für die 4K-Familie in Höhe von 1.519 € (plus 287 €) erkennen, siehe Seite 83.

Somit dürfte die diesbezügliche Positionierung des BVerfG spielentscheidend für alle werden..

Candyman

Zitat von: Thoth in Gestern um 11:11Da es wieder ein neuer Entwurf ist, dürfte es erstmal mit Ressortabstimmung, Verbändeanhörung starten

Stimmt hatte einige aussagen heute morgen vor Enthusiasmus vermutlich missinterpretiert.

Alexander79

Zitat von: LeoMUC in Gestern um 11:10Die Gerichte sagen: Wenn ein Beamter meint, seine Besoldung sei verfassungswidrig zu niedrig, muss er das ,,zeitnah geltend machen". Hintergrund ist, dass der Dienstherr sonst jahrelang davon ausgehen darf, dass die gezahlte Besoldung akzeptiert wird und seine Haushalte entsprechend plant. Deshalb sichern viele Beamte ihre Ansprüche jedes Jahr durch einen Widerspruch ab. Wer keinen Widerspruch eingelegt hat, gilt rechtlich oft so, als habe er die damalige Besoldung hingenommen.
Zitat von: LeoMUC in Gestern um 11:10Die Gerichte sagen: Wenn ein Beamter meint, seine Besoldung sei verfassungswidrig zu niedrig, muss er das ,,zeitnah geltend machen". Hintergrund ist, dass der Dienstherr sonst jahrelang davon ausgehen darf, dass die gezahlte Besoldung akzeptiert wird und seine Haushalte entsprechend plant. Deshalb sichern viele Beamte ihre Ansprüche jedes Jahr durch einen Widerspruch ab. Wer keinen Widerspruch eingelegt hat, gilt rechtlich oft so, als habe er die damalige Besoldung hingenommen.
Stimmt.
Diese ganzen Änderungen und Nachzahlungen stehen im
Zitat:"Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Bundesbesoldung und -
versorgung für die Jahre 2025 und 2026, zur Sicherstellung einer amts-
angemessenen Alimentation und zur Änderung weiterer dienstrechtli-
cher Vorschriften
(Bundesalimentationsgesetz - BAlimentG)"

Wenn das Gesetz in 3 Monate in Kraft tritt, kann er in meinen Augen doch sagen.
Er ist mit der Nachzahlung nicht einverstanden. Das ist zuwenig.
Dann hat er die Rüge im laufenden Jahr gemacht.

Wäre mal eine interessante Theorie.

Pumpe14

Zitat von: LeoMUC in Gestern um 11:10Die Gerichte sagen: Wenn ein Beamter meint, seine Besoldung sei verfassungswidrig zu niedrig, muss er das ,,zeitnah geltend machen". Hintergrund ist, dass der Dienstherr sonst jahrelang davon ausgehen darf, dass die gezahlte Besoldung akzeptiert wird und seine Haushalte entsprechend plant. Deshalb sichern viele Beamte ihre Ansprüche jedes Jahr durch einen Widerspruch ab. Wer keinen Widerspruch eingelegt hat, gilt rechtlich oft so, als habe er die damalige Besoldung hingenommen.

Aber ich könnte den Umweg gehen, und gegen den Nachzahlungsbescheid Widerspruch einlegen, und diesen dann Rückwirkend begründen oder? Der Nachzahlungsbescheid und dessen Höhe, sowie Grundlage sind n eigenständiger Verwaltungsakt. richtig?

In diesem Fall hat der Besoldungsgesetzgeber ja von sich aus schon gesagt, dass er verfassungswidrig besoldet (siehe BMI Schreiben)

Durgi

#8603
Zitat von: Unknown in Gestern um 11:05Oder den Fussbus  :)

Wie bewertest du den Entwurf, wenn ich fragen darf?
Ich finde das BMI hat alle Erwartungen erfüllt und ich selber habe nichts anderes erwartet.

Der Entwurf liefert exakt das, was zu erwarten war... keine echte Aufarbeitung der verfassungswidrigen Unteralimentation, sondern deren systematische Einhegung unter neuem methodischem Vorzeichen.

Das BMI hat die Spielraeume maximal genutzt...nicht, um den verfassungsrechtlichen Befund konsequent zu heilen, sondern um ihn administrativ beherrschbar zu machen. Der Wechsel auf die Median-Systematik und das typisierte Doppelverdienermodell ist dabei kein Zufall, sondern der zentrale Hebel. Die Eintrittsschwelle wird verschoben, nicht die Realitaet verbessert.

Interessant ist §79e von der ich positiv ueberrascht war...und dann aber doch genau gelesen habe und kapiert habe, aus genau WELCHEM Buero dieser Absatz stammte. Auf den ersten Blick ein Entgegenkommen.....faktisch aber eine pauschalierte Kompensationslogik, die individuelle Unterdeckungen nivelliert und ueber eine nachgelagerte Rechtsverordnung steuerbar bleibt. Mit anderen Worten, man schafft einen Ausgleichstatbestand, dessen konkrete Hoehe gerade nicht gesetzlich determiniert ist. Das ist politisch klug....aaaaaaaber rechtlich angreifbar. :D

Dass fuer Zeitraeume vor 2021 weiterhin der Rechtsbehelf entscheidend bleibt, bestaetigt uebrigens die bekannte Linie: Ohne Widerspruch keine Musik. Wer sauber gearbeitet hat, sitzt jetzt am laengeren Hebel. Alle anderen werden mit der Systemumstellung abgefunden....aber wer haette das 2017 wissen koennen?

Die Neustrukturierung des Familienzuschlags rundet das Bild ab. Weg vom statusbezogenen Element, hin zu einer staerker bedarfsorientierten Logik. das ist konsistent, aber eben auch funktional, weil es die Steuerung über Kinderkomponenten erleichtert und gleichzeitig die Grundgehaelter formal ,,aufwertet", ohne die strukturelle Problematik vollstaendig zu loesen.

Fuer mich, ganz persoenlich, kein großer Wurf, sondern ein praezise austariertes Schadensbegrenzungsgesetz. Verfassungsrechtlich ausreichend und politisch opportun – fuer Betroffene im Einzelfall jedoch weiterhin ein Feld für Auseinandersetzungen. Gut, ich befasse mich ja auch ein wenig detaillierter mit den Rechtsnormen dazu...
Dobrindt, 12.01.2026:
,,[...] Die Besoldung spiegelt den Leistungsgedanken wider."

Ron Sommer (Telekom-Chef), 1990:
,,Das Internet ist eine Spielerei für Computerfreaks, wir sehen darin keine Zukunft"

Ozymandias

Zu Nachzahlungen für Jahre vor 2021 steht nichts drin?
Hier könnte man nach der eigenen Argumentation des Bundes nicht rückwirkend ein Partnereinkommen einführen.


BWBoy

Zitat(6) Bei dauerhaft herausragenden Leistungen kann Beamten und Soldaten der Bundesbesoldungsordnung A für den Zeitraum bis zum Erreichen der nächsten Stufe das Grundgehalt der nächsthöheren Stufe gewährt werden (Leistungsstufe). Die Zahl der in einem Kalenderjahr bei einem Dienstherrn vergebenen Leistungsstufen darf 15 Prozent der Zahl der bei dem Dienstherrn vorhandenen Beamten und Soldaten der Bundesbesoldungsordnung A, die das Endgrundgehalt noch nicht erreicht haben, nicht übersteigen. Die Bundesregierung wird ermächtigt, nähere Regelungen durch Rechts-verordnung zu treffen. In der Rechtsverordnung kann zugelassen werden, dass bei Dienstherren mit weniger als sieben Beamten im Sinne des Satzes 2 in jedem Kalen-derjahr einem Beamten die Leistungsstufe gewährt wird.
(7) Die Entscheidung nach den Absätzen 4 bis 6 trifft die oberste Dienstbehörde oder die von ihr bestimmte Stelle. Sie ist dem Beamten oder Soldaten schriftlich mitzu-teilen. Widerspruch, Beschwerde nach der Wehrbeschwerdeordnung und Anfech-tungsklage haben keine aufschiebende Wirkung.


Und hier haben wir gleich wieder den Vitamin-B Selbstbedienungsladen mit eingeführt.

GeBeamter

Zitat von: Alexander79 in Gestern um 11:17Stimmt.
Diese ganzen Änderungen und Nachzahlungen stehen im
Zitat:"Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Bundesbesoldung und -
versorgung für die Jahre 2025 und 2026, zur Sicherstellung einer amts-
angemessenen Alimentation und zur Änderung weiterer dienstrechtli-
cher Vorschriften
(Bundesalimentationsgesetz - BAlimentG)"

Wenn das Gesetz in 3 Monate in Kraft tritt, kann er in meinen Augen doch sagen.
Er ist mit der Nachzahlung nicht einverstanden. Das ist zuwenig.
Dann hat er die Rüge im laufenden Jahr gemacht.

Wäre mal eine interessante Theorie.

So interpretiere ich auch Swens Aussage vor ein paar Seiten.

Hilfsweise könnte man auch argumentieren, dass eine haushaltsjahrnahe Rüge nicht möglich war, weil Widersprüche aufgrund des Rundschreibens nicht erforderlich waren und auch nicht zur Eröffnung des Rechtsweges beschieden wurden. Damit wäre das Reparaturgesetz die erste Möglichkeit eines statthaften Rechtsbehelfs.

Badener1

Kann mir jemand erklären, was es mit dem Anhang 6 (zu Artikel 2 Nummer 21), Anlage IV, (Seite 78), gültig ab 1. Mai 2026, auf sich hat? Die darin enthaltenen Beträge gehen deutlich über die vorgesehenen 2,8% Besoldungserhöhung hinaus.   

Maximus

Beim ergänzenden Familienzuschlag wird  lediglich von "Anspruch" gesprochen. Was bedeutet das praktisch? Prüft der Dienstherr hier von Amts wegen oder muss der Beamte einen Antrag stellen?

Das meinen die doch nicht ernst? Die amtsangemessene Besoldung gibt es dann nur noch auf Antrag. Das wurde doch schon in NRW kritisch beurteilt.