Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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Finanzer

Zitat von: DeltaLima in 15.04.2026 14:20Alle die meinen wir sollen doch zufrieden sein weil sie in den ,,hohen" besoldungen steigen, vergessen das sie jeden Monat um 1.666€ besch..... werden

So isses

Knecht


tunnelblick

Zitat von: Sutil91 in 15.04.2026 14:12Ich bin verheiratet und habe keine Kinder

Fehlen mir künftig die 181,00 Euro ?

Der Gehaltsrechner auf der Hauptseite wurde angepasst, jeder kann nun schauen was dies nun ergibt im individuellen Fall.

uniprof

Zitat von: Perikles in 15.04.2026 14:05Du hast die ersten zwei Jahre nach deiner Ernennung ja nicht in Stufe 2, sondern in der nunmehr abgeschafften Stufe 1 absolviert. Laut Gesetz musst du aber drei Jahre in der Stufe 2 gewesen sein, um in die nächste Stufe aufzusteigen. Die 2 Jahre in der Stufe 1 können nach dem Wortlaut keiner anderen Stufe zugeordnet werden, also sind sie tatsächlich einfach verloren. Toll oder?

Auf Seite 13 des Entwurfes steht aber:

"Mit der ersten Ernennung mit Anspruch auf Dienstbezüge im Anwendungsbe-
reich dieses Gesetzes wird ein Grundgehalt der Stufe 1 festgesetzt, soweit nicht Erfah-
rungszeiten nach § 28 Absatz 1 bis 3 anerkannt werden."

Es gibt aber keine Stufe 1 im Entwurf. Was passt das zusammen?

Durgi

Zitat von: SwenTanortsch in 15.04.2026 13:23Ich sehe das genauso, Durgi (wenn ich das Vorgehen ggf. auch an dieser Stelle eher als politisch schlau und weniger als klug bewerten würde; denn sofern sich auch diese Regelung nicht als gerichtsfest erweisen sollte, dürfte das entsprechende Handeln nicht klug gewesen sein) - wie bewertest Du insbesondere den Grad der Bestimmtheit der Verordnungsermächtigung?

PS. Wieso soll Bal nun im Zug nach Deinem Sohn Ausschau halten? Und wieso fährst Du mitten während der Dienstzeit mit Deinem Sohn durch die Gegend?

Die Ermaechtigung ist formal ausreichend, aber bewusst minimal gehalten. Die eigentliche Berechnungslogik liegt nicht im Gesetz, sondern in der Verordnung... damit verlagert sich die materielle Entscheidung faktisch in die Exekutive. Wenn die Verordnung die Unterdeckung nicht sauber trifft, ist das Einfallstor klar: mangelnde Bestimmtheit bei zugleich weiter Delegation.
Auf die VwV bin ich schon gespannt :D

@Zug: Pffffffffffffff...wenn die Verteidigungsministerin ihren Sohn im Hubschrauber mitnehmen kann, kann ich meinem Sohn doch n Ticket kaufen. Abgesehen davon bin ICH der gutaussehende, junge Mann!11elf.
Dobrindt, 12.01.2026:
,,[...] Die Besoldung spiegelt den Leistungsgedanken wider."

Ron Sommer (Telekom-Chef), 1990:
,,Das Internet ist eine Spielerei für Computerfreaks, wir sehen darin keine Zukunft"

Hesse

Wie sehr kann eigentlich Politik versagen und wie sehr kann eigentlich Politik den Rechtsstaat aushöhlen? Es wird von Mal zu Mal von Entwurf zu Entwurf nur schlimmer! Wer sich hier jetzt ernsthaft über die paar Krümel die ihm hingeworfen werden freut, der hat auch einfach keinen Kuchen verdient. Mir fehlen einfach nur noch die Worte. Und genau durch solche Politik setzen wir das noch viel Wichtigere, nämlich unser Vertrauen in die Demokratie, aufs Spiel bzw. gegen die Wand. :'( 

Dunkelbunter

Hab ja noch keine Bezügemitteilung, aber kommt jetzt zum 01.05.2026 noch die Erhöhung um 2,8% oder wartet man ab bis der Entwurf durch ist und zahlt dann rückwirkend alles ab 01.05.2026 ?

DeltaLima

Der buchungszeitraum ist eigentlich beim bva vorbei somit müsste es am 1.5 ausgezahlt werden.

Aber sollte das partnereinkommen so kommen werden alle hier um 100.000-120.000 betrogen.

Mann sollte jetzt schon mal nen wiederspruch für alle Jahre zu schreiben

d530rlp

Der dbb beamtenbund postet online (Zitat):
"Vorbehaltlich unserer abschließenden Stellungnahme kann schon jetzt festgestellt werden, dass der Entwurf viele positive und auch lang erwartete Aspekte enthält"

Soviel dazu.

Knecht

Zitat von: Dunkelbunter in 15.04.2026 14:38Hab ja noch keine Bezügemitteilung, aber kommt jetzt zum 01.05.2026 noch die Erhöhung um 2,8% oder wartet man ab bis der Entwurf durch ist und zahlt dann rückwirkend alles ab 01.05.2026 ?

Ich gehe zwar auch davon aus, dass der Murks diesmal durchkommen wird, aber ein bisschen dauern wird das ja wohl noch.

GeBeamter

Zitat von: DeltaLima in 15.04.2026 14:43Der buchungszeitraum ist eigentlich beim bva vorbei somit müsste es am 1.5 ausgezahlt werden.

Aber sollte das partnereinkommen so kommen werden alle hier um 100.000-120.000 betrogen.

Mann sollte jetzt schon mal nen wiederspruch für alle Jahre zu schreiben

That's it.

Meines Erachtens verstößt der Entwurf durch die Berücksichtigung des Partnereinkommens zur Erreichung der Mindestbesoldung in A3 Stufe 2 gegen den Leitsatz 7 des Urteils 2 BvL 5/18.

Ljoha

Zitat von: uniprof in 15.04.2026 14:27Auf Seite 13 des Entwurfes steht aber:

"Mit der ersten Ernennung mit Anspruch auf Dienstbezüge im Anwendungsbe-
reich dieses Gesetzes wird ein Grundgehalt der Stufe 1 festgesetzt, soweit nicht Erfah-
rungszeiten nach § 28 Absatz 1 bis 3 anerkannt werden."

Es gibt aber keine Stufe 1 im Entwurf. Was passt das zusammen?

Weiter steht auch dass in dem § Stufe 1 durch Stufe 2 ersetzt wird

Dunkelbunter

Gehen wir mal davon aus, dass das der Entwurf durchkommt bis Sommer.
Können dann überhaupt Widersprüche bei Familien mit 3 oder mehr Kinder entschieden werden, wenn die Rückzahlung nicht genau feststeht.

GoodBye

Zitat von: Durgi in 15.04.2026 14:28Die Ermaechtigung ist formal ausreichend, aber bewusst minimal gehalten. Die eigentliche Berechnungslogik liegt nicht im Gesetz, sondern in der Verordnung... damit verlagert sich die materielle Entscheidung faktisch in die Exekutive. Wenn die Verordnung die Unterdeckung nicht sauber trifft, ist das Einfallstor klar: mangelnde Bestimmtheit bei zugleich weiter Delegation.
Auf die VwV bin ich schon gespannt :D

@Zug: Pffffffffffffff...wenn die Verteidigungsministerin ihren Sohn im Hubschrauber mitnehmen kann, kann ich meinem Sohn doch n Ticket kaufen. Abgesehen davon bin ICH der gutaussehende, junge Mann!11elf.

Mit der Wesentlichkeit ist es dabei ebenfalls nicht weit her. Aber die schafft das BVerfG mit der Verlagerung aus dem Gesetzgebungsverfahren heraus im "bestimmten"  ;D  Umfang selbst ab.

GoodBye

Zitat von: Dunkelbunter in 15.04.2026 15:09Gehen wir mal davon aus, dass das der Entwurf durchkommt bis Sommer.
Können dann überhaupt Widersprüche bei Familien mit 3 oder mehr Kinder entschieden werden, wenn die Rückzahlung nicht genau feststeht.

Man will doch bürokratisch schlanker werden. Teilabhilfen und Teileinspruchsentscheidungen helfen da weiter...