Besoldungsrunde 2025-2028 Nordrhein-Westfalen

Begonnen von Admin, 14.02.2026 19:57

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Jomaki22

Wieso bezog sich das Urteil denn lediglich auf den Bund und nicht auch auf die Länder? Gibt es aktuell noch laufende Verfahren, sodass es für NRW bald Ergebnisse gibt?

Floki

Zitat von: Jomaki22 in Gestern um 14:36Wieso bezog sich das Urteil denn lediglich auf den Bund und nicht auch auf die Länder? Gibt es aktuell noch laufende Verfahren, sodass es für NRW bald Ergebnisse gibt?

Der Urteil hat sich auch nicht auf den Bund bezogen, sondern auf das Land Berlin. Der FM druckst diesbezüglich immer rum, jedoch sind Urteile des BVerfG für ALLE Besoldungsgeber maßgeblich. Eine großartige Wahl hat er (eigentlich) nicht.

Jomaki22

Zitat von: Floki in Gestern um 14:49Der Urteil hat sich auch nicht auf den Bund bezogen, sondern auf das Land Berlin. Der FM druckst diesbezüglich immer rum, jedoch sind Urteile des BVerfG für ALLE Besoldungsgeber maßgeblich. Eine großartige Wahl hat er (eigentlich) nicht.

D.h. müssen wir erst klagen oder wird das Land NRW von alleine tätig?

Floki

Zitat von: Jomaki22 in Gestern um 15:59D.h. müssen wir erst klagen oder wird das Land NRW von alleine tätig?
Beides. Das Land wird tätig werden, aber höchstwahrscheinlich unzureichend. Deswegen muss auch geklagt werden.

Den Minister sollte man dann im Nachgang  auf abgeordnetenwatch fragen, wie er jetzt die Entwicklung im Bund für NRW einordnet und wie er in seiner Antwort auf das ,,ob" kommt.


Schneewitchen

Zitat von: SuperIngo in Gestern um 17:26Kam grad rein:

https://oeffentlicher-dienst-news.de/beamtenbesoldung-bund-gesetzentwurf-2025-2026-reform/?_sc=%7BSOURCEEMAIL%7D&utm_campaign=Newsletter+April+2026+Bundesbesoldung&utm_medium=email&utm_source=brevo


Danke! Jetzt muss man mal sehen was passiert. Im Bundestag sollte das Gesetz wohl durchgewunken werden. Spannend wird es ggf. im Bundesrat. Ob sich die Länder einen solchen Präzedenzfall gefallen lassen? Immerhin können sie bei eigenen Reformen dieses Gesetz nicht völlig ignorieren....

Max_Muster

Familienzuschlag: Grundlegende Neugestaltung nach Doppelverdiener-Modell
Ein zentraler Punkt im Gesetzentwurf zur Reform der Beamtenbesoldung Bund ist die Umgestaltung der Familienzuschläge. Der Gesetzentwurf führt ergänzende Familienzuschläge ein, die nur noch in bestimmten Ausnahmefällen gezahlt werden:

Bei Elternzeit im ersten Lebensjahr des Kindes
Bei Pflege von Angehörigen
Bei dauerhafter Erwerbsunfähigkeit des Partners
Für Alleinerziehende mit steuerlichem Entlastungsbetrag
Der Grund: Die Mindestbesoldung wird künftig auf Basis eines Doppelverdiener-Modells berechnet. Es wird also typisierend ein Partnereinkommen unterstellt (orientiert an der Einkommensgrenze der Bundesbeihilfeverordnung von 22.648 Euro für 2026). Nur wenn dieses Partnereinkommen nachweislich nicht vorhanden ist, greifen die neuen ergänzenden Zuschläge.

Max_Muster

Nachzahlungen für vergangene Jahre
Der Gesetzentwurf sieht auch Nachzahlungen vor, um eine verfassungswidrige Unteralimentation in der Vergangenheit zu beheben:

Einmalzahlung für 2021: 138 Euro für alle Besoldungsempfänger
Ausgleichszahlungen für Kinder: Monatliche Beträge für das erste und zweite Kind für die Jahre 2021, 2022 und 2025
Ergänzungszahlungen: Für kinderreiche Familien (ab drei Kindern) für Zeiträume ab 2017 bzw. 2021

Casiopeia1981

Zitat von: Schneewitchen in Gestern um 18:43Danke! Jetzt muss man mal sehen was passiert. Im Bundestag sollte das Gesetz wohl durchgewunken werden. Spannend wird es ggf. im Bundesrat. Ob sich die Länder einen solchen Präzedenzfall gefallen lassen? Immerhin können sie bei eigenen Reformen dieses Gesetz nicht völlig ignorieren....

Rechtlich gesehen können die Bundesländer im Bundesrat in den Besoldungsthemen des Bundes seit der Föderalismusreform nichts mehr erreichen.

Es gab einmal ein ein 1. und 2. BesVNG, nachdem sich Bund und Länder in den Siebzigern auf eine einheitliche Besoldungsstruktur verständigt hatten. Damals war es der Bund, der mit der Besoldung der Länder (!) nicht mithalten konnte.

Ich könnte mir jetzt aber vorstellen, dass die Länder eher geneigt sein werden, wieder zu einer bundeseinheitlichen Besoldung zurückzukehren, als vor der Rechtsprechung und der nun einsetzenden Alimentationsspirale nach oben.

 

Rheini

Zitat von: Casiopeia1981 in Gestern um 21:41Rechtlich gesehen können die Bundesländer im Bundesrat in den Besoldungsthemen des Bundes seit der Föderalismusreform nichts mehr erreichen.

Es gab einmal ein ein 1. und 2. BesVNG, nachdem sich Bund und Länder in den Siebzigern auf eine einheitliche Besoldungsstruktur verständigt hatten. Damals war es der Bund, der mit der Besoldung der Länder (!) nicht mithalten konnte.

Ich könnte mir jetzt aber vorstellen, dass die Länder eher geneigt sein werden, wieder zu einer bundeseinheitlichen Besoldung zurückzukehren, als vor der Rechtsprechung und der nun einsetzenden Alimentationsspirale nach oben.

 

Da das MAE des in dem Bereich des DH als Berechnungsgrundlage dient gehe ich nicht davon aus, dass es in absehbarer Zeit eine Bundesweit geltende Belsoldung geben wird.

SuperIngo

Bin Beamter in NRW, A13, 2 Kinder.
Hier gibt es ja den Zuschlag ab dem 2. Kind als Mietstufe.
Wäre eine Neuregelung wie oben angedacht zum Beispiel in meinem Fall eher schlecht, oder eher gut?

Max_Muster

Zitat von: SuperIngo in Gestern um 22:01Bin Beamter in NRW, A13, 2 Kinder.
Hier gibt es ja den Zuschlag ab dem 2. Kind als Mietstufe.
Wäre eine Neuregelung wie oben angedacht zum Beispiel in meinem Fall eher schlecht, oder eher gut?

Im Vergleich mit dem Gesetzesvorschlag für den Bund stehen Beamte mit Kindern in NRW aktuell ziemlich gut da.
Benutz einfach mal den Rechner und die Prognosen hier auf der Seite. Da wirst Du ziemlich staunen.

Knucki

Für mich ist völlig unverständlich, dass es immer noch keinen Erlass gibt, der die Auszahlung der Erhöhung durch die Tarifverhandlungen ermöglicht....

Robertbob

Wenn du damit das Beamtenbesoldungsanpassungsgesetz meinst,  dann muss ich dich enttäuschen, das wird mit Sicherheit nicht mehr vor der Sommerpause durchs Parlament gehen. Auf Zeit spielen, spart auch Geld.

SAS

Ich denke, NRW wird auf Dauer nicht um eine Anpassung herumkommen. Glaube aber, dass aufgrund der anstehenden Wahlen eine Verzögerungstaktik verfolgt wird.

NRW wäre klug beraten, die Haushaltslage verfassungskonform einzubeziehen und ggf. eine schrittweise Korrektur der Besoldung hin zu einer verfassungsgemäßen Besoldung zu beschließen.
Das wäre auf jeden Fall der klügste Weg, der allen Ansprüchen gerecht wird. Und erstmal Druck vom Kessel nimmt.

Denn eins ist sicher: Einsprüche und Klagen sind jetzt erst recht zu erwarten. Kann mir kaum vorstellen, dass man der Klagewelle nichts entgegensetzt. Die Aussage von Dobrindt war ja eindeutig: Die Reform ist zwingend rechtlich erforderlich.

Richtig gut finde ich die Abschaffung des Ehegattenzuschlags. Das Konstrukt erschien mir schon seit langer Zeit der fragwürdigste Zuschlag überhaupt.