Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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Lichtstifter

Zitat von: Verwalter in Gestern um 21:31Mich würde mal interessieren, was die Verfassungsrichter über diesen Entwurf denken. Das Ziel, die juristischen Auseinandersetzungen zu vermeiden, wird damit nicht erreicht.

Ein ehemaliger (di Fabio) hat sich schon dazu (für NRW) geäußert.
Prekariatsbeamter

Dunkelbunter

Warum hat man sich dann nicht am Geringverdienermodel orientiert und die als fiktive Grundlage genommen ?

Wenn man 3 kleine Kinder hat und der Partner wieder arbeiten geht, dann wird er dies kaum in Vollzeit machen.
Also muss sich der Partner ggf. einen Teilzeitjob oder Minijob suchen mit Steuerklasse 5.
Und dann verdien mal mit Steuerklasse 5 noch fast 2000,- Euro netto im Monat (wie fiktiv Vorausgesetzt).
Das ist schon fast utopisch. Bin da bei 20h eher bei 1200 Netto.
Und dann soll man, weil man ja Arbeit sollte, die Kinder in die KITA bringen mit Mittagessen, wo dann auch 1000,- Euro drauf gehen.
Und am Ende des Jahres kommt das Finanzamt und zahlt kein Geld mehr zurück, sondern will eine Nachzahlung.

Da muss man sich wirklich überlegen, ob sich das wirklich lohnt, dass der Partner arbeiten geht.

Und wenn man glaub, dass durch die Abschaffung des Ehegattensplittung meine Frau plötzlich 40h arbeiten geht verkennt die Wirklichkeit.

BWBoy

Zitat von: Durgi in Heute um 09:59Der Urlaubstag ist nicht ,,vergessen", sondern politisch nicht priorisiert....


Das ist ja immerhin etwas. Also ist er noch nicht gänzlich begraben.

SonicBoom

Zitat von: Alexander79 in Heute um 09:39Vielen dank für die Ausführung Durgi.

Ich hab auf jedenfall jetzt verstanden wie die Aussage gemeint war.
Der Bund wird wieder Spitzenbesolder.

Die Spitze wird besoldet, der Rest bekommt Krümel.

hahaha XD

MOGA

Ich vermute, dass der Entwurf so gestrickt ist dass er wissentlich Punkte enthält, die früher oder später entweder in Karlsruhe oder im dichten Berliner Morgennebel aufgehen. Gerade beim fiktiven Partnereinkommen ist es so, dass es hier und jetzt erst mal Geld spart und der Reform ein anderes Preisschild verleiht, als es der Fall gewesen wäre, wenn man das natürlich zu 100 % korrekt gemacht hätte. Auch was den Ergänzungzuschlag angeht, beziehungsweise den damit verbundenen Voraussetzung, hier wird es sicher auch Änderungen geben die das ganze Unternehmen teurer machen. Aaber wie gesagt, für das Hier und Jetzt ist das erst mal die günstigste Version und dem wird man sich sicher bewusst sein, dass da in der Zukunft das Preisschild sich noch ändern wird, sei es, dass der Partner nicht mehr im erwerbsfähigen Alter ist und somit kein Einkommen mehr beitragen kann, sei es, dass der Partner nicht arbeiten darf wenn man im Ausland eingesetzt ist etc. all diese Punkte werden zu berücksichtigen sein müssen.
Make Oeffentlicher-Dienst Great Again

Lichtstifter

Zitat von: GoodBye in Gestern um 21:46Dies kommt nun einer ,,reformatio in peius" gleich, indem er das bestehende Gesetz wie ein schwebendes Rechtsbehelfsverfahren betrachtet, in dem nach Anhörung eine Verböserung möglich ist.

Man hat ja eingestanden, dass alles nicht mehr mit der Verfassung im Einklang ist und die kleine Wunde nicht rechtzeitig verarztet und das Thema verschleppt. Nun haben wir eine Sepsis.

Nun will man in die Vergangenheit reisen und damit die Sache heilen, um den Kopf aus der Schlinge zu bekommen. Sozusagen dafür sorgen, dass Wunden nicht verarztet werden müssen und der am Ende zwangsläufige Hinschied ein hinzunehmendes Übel ist.
Prekariatsbeamter

Rentenonkel

Zitat von: Durgi in Heute um 09:29forentauglicher Auszug von mir:


Besonders evident wird die Inkonsistenz im Kontext der herangezogenen Typisierungsdoktrin. Unstreitig verfuegt der Gesetzgeber hier ueber einen nicht unerheblichen Generalisierungsspielraum. Dieser ist jedoch funktional gebunden: Typisierung darf verallgemeinern, muss aber an realtypische Sachverhalte anknuepfen und darf nicht in eine prognostische Fiktionalisierung umschlagen. Das fiktive Partnereinkommen ueberschreitet genau diese Schwelle. Es bildet nicht den typischen Ist-Zustand ab, sondern operationalisiert einen potenziellen Soll-Zustand mit unmittelbarer kuerzender Wirkung. Damit wird aus einer zulaessigen Typisierung eine normative Vorwegnahme individueller Lebensentscheidungen.



Wenn der Gesetzgeber aufgrund einer gesättigten empirischen Untersuchung zu dem Ergebnis gekommen wäre, dass der typische Ist-Zustand der ist, dass in nahezu fast allen Familien mit zwei Kindern der Ehepartner 20.000 EUR verdienen würde, wäre eine solche typisierende Sichtweise vielleicht noch tragfähig, so er denn lediglich für Ausnahmefälle auch eine Ausnahme vorsehen würde.

Die Realität sieht jedoch anders aus: In etwa 40 % der Familien mit 2 und mehr Kindern ist der Ehepartner gar nicht berufstätig (was nicht gleichbedeutend mit einkommenslos ist) und in den Fällen, in denen der Ehepartner berufstätig ist, kommt in etwa der Hälfte der Fälle der Ehepartner über eine geringfügige Beschäftigung nicht hinaus. Mithin ist ein Einkommen von 20.000 EUR plus x für den Ehepartner eben bei Familien mit 2 und mehr Kindern nicht die Realität, sondern die Ausnahme. Wenn diese Ausnahme nun zur Realität wird, wälzt der Dienstherr seine Pflicht zur Alimentation auf einen Dritten ab, auf dessen Verhalten er keinen Einfluss hat. Daher wird er, so er denn mit seiner Familie amtsangemessen leben möchte, entweder einen Nebenjob machen müssen, Einkünfte aus anderen Quellen generieren müssen oder aber, wie Frankfurterin uns schon mal sehr eindrücklich geschildert hat, Nudeln mit Ketchup essen müssen.

Die Summe von 20.000 EUR lehnt sich daher wohl an die Beihilfefähigkeit an und nicht an wissenschaftlich und objektiv bestimmte Einkünfte, die tatsächlich in der weit überwiegenden Mehrzahl der Beamtenfamilien mit Kindern tatsächlich erzielt werden. Wenn man einen solchen Systemwechsel vollziehen möchte, dann muss man auch meiner Meinung nach auf tatsächliche Verhältnisse (wie beispielsweise, ob der Angehörige privat oder gesetzlich versichert ist) abstellen und nicht auf fiktive Einkünfte. Und auch da wird es, wenn es überhaupt verfassungsrechtlich haltbar sein sollte, sicherlich Planken geben müssen im Hinblick auf Freibeträge, Freigrenzen oder eine lediglich prozentuale Anrechnung.

Johnsmith

Zitat von: Alexander79 in Heute um 09:39Vielen dank für die Ausführung Durgi.

Ich hab auf jedenfall jetzt verstanden wie die Aussage gemeint war.
Der Bund wird wieder Spitzenbesolder.

Die Spitze wird besoldet, der Rest bekommt Krümel.

Bei aller Empörung über ,,die da oben":

Das BVerfG hat auf die Berücksichtigung von 1996 als Bezugsgröße abgestellt.

Endstufe A16 waren damals 6808,20 DM,
B11 waren 14105,19 DM, mithin etwa 207%.

Endstufe A16 soll ab Mai 2026 9797,90 Euro sein, B11 19831,10 Euro, mithin rund 202%.

Also genau die 5%, die es laut BVerfG an Abweichung nach unten geben darf.

Dass man jetzt offenbar politisch zurückrudert statt zu erklären, nur weil man sich in Deutschland mal wieder ohne Sachverstand empört, finde ich schwach...

Ach und bevor es jetzt gleich wieder heißt, dass ja A16 schon viel zu viel sei:

Endstufe A8 waren damals 2602,87 DM,
B11 waren 14105,19 DM, mithin etwa 542%.

Endstufe A8 soll ab Mai 2026 4408,28 Euro sein, B11 19831,10 Euro, mithin nur noch rund 450%...


Bund123

Was ich bei diesem Schmarrn von Partnereinkommen perspektivisch auch interessant finde.
Alle diejenigen die SÜ überprüft sind. Soweit ich weiß ist doch ein wichtiger Bestandteil dieser Überprüfung, dass man eben finanziell nicht angreifbar ist damit man nicht korrumpiert/abgeworben wird.
Man wird ja auf Schulden/Kredite/Lebensumstände überprüft.
Immerhin wird ja so viel Wert auf den Sicherheitsaspekt gelegt. Gleichzeitig erwartet man ein fiktives Einkommen dass der Partner einen mitalimentieren soll. Das widersprichst sich doch.

Es ist zwar einerseits schön, dass sich endlich was tut aber trotzdem fühlt es sich so an, das die da oben einem lediglich die Vaseline gönnen für das was kommt. :(


haloeris

@Durgi
Am Ende des Tages willst du mir damit sagen: Es wird alles so gedreht, wie es gerade passt.

Wenn ,,Lebenswirklichkeit" herangezogen wird, dann nur dort, wo es zu Kürzungen führt. Statistisch ließen sich genauso gut auch Faktoren zugunsten der Beamten ansetzen – das passiert aber nicht.

Das fiktive Partnereinkommen ist für mich (Ich denke auch für jeden) kein Abbild der Realität, sondern eine rechnerische Größe, die dazu dient, den Anpassungsbedarf aufgrund des Haushalts zu reduzieren. Jeder weiß das und jeder in der Politik denkt sich, Zeit zu gewinnen, während der andere klagen muss.

Für mich zeigt die Entwicklung der letzten Jahre, dass es keine echte Fürsorge mehr gibt, daher finde ich, dass ein Anspruch auf absolutes Streikverbot nicht mehr gerechtfertigt ist und sehne mich nach dem Tag, indem es gekippt wird.

Zitat von: SonicBoom in Heute um 10:07Vielen dank für die Ausführung Durgi.
Ich hab auf jedenfall jetzt verstanden wie die Aussage gemeint war.
Der Bund wird wieder Spitzenbesolder.
Die Spitze wird besoldet, der Rest bekommt Krümel.

;D Nach oben sind die Stellschrauben deutlich größer, obwohl es um die kleinen Besoldungsgruppen geht. Da ist Haushaltstechnisch alles möglich.


Henri74

Js
Zitat von: Bund123 in Heute um 10:34Was ich bei diesem Schmarrn von Partnereinkommen perspektivisch auch interessant finde.
Alle diejenigen die SÜ überprüft sind. Soweit ich weiß ist doch ein wichtiger Bestandteil dieser Überprüfung, dass man eben finanziell nicht angreifbar ist damit man nicht korrumpiert/abgeworben wird.
Man wird ja auf Schulden/Kredite/Lebensumstände überprüft.
Immerhin wird ja so viel Wert auf den Sicherheitsaspekt gelegt. Gleichzeitig erwartet man ein fiktives Einkommen dass der Partner einen mitalimentieren soll. Das widersprichst sich doch.

Es ist zwar einerseits schön, dass sich endlich was tut aber trotzdem fühlt es sich so an, das die da oben einem lediglich die Vaseline gönnen für das was kommt. :(


,

Ja, wenn das tatsächlich so im Gesetzt steht, wie ich vorhin irgendwo hier gelesen habe, dass Geldgeschenke von Verwandten an Beamtenkinder bei der Berechnung des auf Antrag zu gewährenden Familienergäntungszuschlages berücksichtigt werden, wirft das doch auch viele Fragen auf?
Beamte dürfen keine Geldgeschenke annehmen, weil ihnen das als korrupt ausgelegt werden kann. Jetzt dürfen sie aber bzw. wenn es namentlich an deren Kinder geht, Geldgeschenke annehmen? Von Verwandten...wie eng darf man denn Verwandt sein, ohne dass dies die Gefahr eines Diszis nachsichzieht?
Das ist doch eine rechtliche Ermunterung zur Korruption, zumindest auf nicht näher definierter Verwandschaftsbasis. Das Beamtenkind nimmt entgegen.- Profitieren tut am Ende aber der Bund. Ist Dobrindt dann korruptierbar? Oder wer?

Glinzo

Zitat von: Dunkelbunter in Heute um 08:03Ich hab den Jogger, weil 3 Kinder und mD ist auch nicht mehr drin.



Hier auch. Mit 5 Kindern. Haben gleich zum "Extreme" gegriffen. Den Familienumständen entsprechend sollte Dacia noch das Sondermodell "Prekariat Plus" herausbringen ;D

Wenigstens hat es für den steinigen Weg, der noch vor uns liegt, für entsprechende Bereifung gereicht.



Zur Sache: Der Rechner gibt bei mir (A7 S8) ein Nettoplus von 822,07 pro Monat aus. Sollte sich die Nachzahlung wirklich am Unterschiedsbetrag der Familienzuschläge berechnen, so käme noch eine Nachzahlung i. H. v. ca. 60.000 EUR hinzu. Hab jetzt wieder die Stimme meines DL im Ohr, der bei jedem Personalgespräch nicht müde wurde, zu erwähnen, wir bekämen ja schließlich alle "sehr viel Geld". Mit voller Hose ist gut stinken.

SwenTanortsch

Zitat von: Rentenonkel in Heute um 10:22Und auch da wird es, wenn es überhaupt verfassungsrechtlich haltbar sein sollte, sicherlich Planken geben müssen im Hinblick auf Freibeträge, Freigrenzen oder eine lediglich prozentuale Anrechnung.

Die Planken gibt es: Es sind die, die, nachdem der Seelenverkäufer BAlimentG in der Alb abgesoffen sein und sich als entsprechender Traum entpuppt haben wird, neben weiteren Schamott aus seinem Inneren an der Wasseroberfläche treiben werden, damit der Innen- und Finanzminister was haben, an dem sie sich festhalten können, um nicht mitsamt der ihnen gemäßen Zimmermannsleistung gleich mit abzusaufen. Das nennt man: tatsächliche Verhältnisse. Gibt Halt bei Fährnissen.

Rallyementation

Zitat von: Rentenonkel in Heute um 07:38[...] da empfiehlt es sich nach meiner bescheidenen Meinung zum gegenwärtigen Zeitpunkt, innerhalb von vier Wochen nach Verkündung des Gesetzes einen Antrag auf Überprüfung der Besoldung nach diesem Gesetz zu stellen, um in jedem Fall einen rechtsbehelfsfähigen Bescheid zu erhalten und auch keine Fristen zu versäumen. Andernfalls würde man, so man denn gar nicht in den Genuss einer Nachzahlung kommen würde, nach meinem Rechtsverständnis gar keine Benachrichtigung erhalten.

Ich würde als Anknüpfungspunkt und Benachrichtigung die erste Bezügemitteilung (=Bescheid) nach Verkündung/Inkrafttreten des Gesetzes betrachten, auf die man sich widersprechend mit 4-Wochen-Frist bezieht. Sofern die Bezügemitteilung mangels administrativer Umsetzung die dann gültige Rechtslage noch nicht berücksichtigt ist der Antrag auf angemessene Besoldung erneut bei der Bezügemitteilung (=Bescheid), der die aktuellste Rechtslage (auch rückwirkend bis zum Inkrafttreten) beachtet zu wiederholen.

Durgi

Zitat von: SwenTanortsch in Heute um 11:11Die Planken gibt es: Es sind die, die, nachdem der Seelenverkäufer BAlimentG in der Alb abgesoffen sein und sich als entsprechender Traum entpuppt haben wird, neben weiteren Schamott aus seinem Inneren an der Wasseroberfläche treiben werden, damit der Innen- und Finanzminister was haben, an dem sie sich festhalten können, um nicht mitsamt der ihnen gemäßen Zimmermannsleistung gleich mit abzusaufen. Das nennt man: tatsächliche Verhältnisse. Gibt Halt bei Fährnissen.

ja Swen.....es ist derart erquickend, Sueffisantes aus deiner Feder zu lesen. Willkommen im Elfenbeinturm :D
Dobrindt, 12.01.2026:
,,[...] Die Besoldung spiegelt den Leistungsgedanken wider."

Ron Sommer (Telekom-Chef), 1990:
,,Das Internet ist eine Spielerei für Computerfreaks, wir sehen darin keine Zukunft"