Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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Viggen

... auch ich habe seiner Zeit sogar mit A1 angefangen und gönne es auch jedem - besonders in den unteren Regionen der Besoldungstabelle.

Aber das insbesondere Versorgungsempfänger/ Pensionäre so ziemlich abstraft werden, speziell im Hinblick auf Einbaufaktor und Familienzuschlag, ist einfach übel.
Vor allem, wenn man bedenkt, wie viele DU bzw. aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig in den Ruhestand sind.

Das ist schlicht ungerecht! Wo bleibt denn da bitte die lebenslange aA?

" Freiheit ist immer die Freiheit der Andersdenkenden. "  Zitat: Rosa Luxemburg

Sanni2008

#9151
Zitat von: Viggen in Heute um 01:43... auch ich habe seiner Zeit sogar mit A1 angefangen und gönne es auch jedem - besonders in den unteren Regionen der Besoldungstabelle.

Aber das insbesondere Versorgungsempfänger/ Pensionäre so ziemlich abstraft werden, speziell im Hinblick auf Einbaufaktor und Familienzuschlag, ist einfach übel.
Vor allem, wenn man bedenkt, wie viele DU bzw. aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig in den Ruhestand sind.

Das ist schlicht ungerecht! Wo bleibt denn da bitte die lebenslange aA?



Genau !

Die beiden Abzüge, die gestrichen werden (50f und der O,9901 Faktor)  werden als Begründung für die Kürzung des Ruhehöchstsatz von 71,75 auf 69,76 genommen.

Diese zahlen nur Versorgungsempfänger, vermutlich wissen das viele aktive Beamte nicht.

Ich persönlich bin nicht damit einverstanden, das mein Ruhegehaltssatz geändert wird.
Diesbezüglich werde ich mich bei Verdi erkundigen und sehr wahrscheinlich Widerspruch stellen, falls es kommen sollte.
Erst 2024 wurden mir meine Dienst Zeiten vor dem 17. Lebensjahr anerkannt und zugerechnet.

Die meisten Bundesbeamten sind im gehobenen und höheren Dienst, man sollte aber nicht vergessen, das es noch Post- und Bahnbeamte gibt, die oft im einfachen und mittleren Dienst beschäftigt waren.

Und nicht zu vergessen, der Grund, warum die Besoldung geändert werden muss. Es geht um die Beamte und deren Familie, die nicht über die Runden kommen, meine ehrliche Meinung, ab A12 aufwärts wird das nicht so problematisch sein.

Viggen

... wie gesagt, man kann ja nur "froh" sein, dass für Versorgungsempfänger im Bestand wenigstens nicht noch der Ruhegehaltssatz reduziert werden soll. Wäre wohl administrativ auch kaum stimmberechtigten respektive rechtlich unhaltbar.

Was mich deutlich interessiert, ob Versorgungsempfänger auch Anspruch auf den "Ergänzenden Familiezuschlag §41" haben werden (hier erscheint mir der Gesetzestext etwas wage), um so zumindest einwenig Gerechtigkeit zu erfahren!?

" Freiheit ist immer die Freiheit der Andersdenkenden. "  Zitat: Rosa Luxemburg