Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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emdy

Zitat von: BPolFrust in 19.04.2026 18:35So viel Mist muss man sich erst mal zusammenreimen. Natürlich ist zu zweit alles teurer.

Zu zweit ist alles teurer? ;D Aber nur wenn man den Anspruch hat, dass zwei von einem Gehalt leben. Ein klassischer Äpfel-Birnen-Vergleich.

NordWest

Zitat von: Rallyementation in 19.04.2026 10:00Es wird immer so getan, als ob der unverpartnerte Single mit einem zölibatären Eremiten gleichzusetzen ist. Dabei hat der Single ebenso  finanzielle Belastungen "Einladungen Blumen, Pralinen und Brillanten" für temporären, rechtlich unverpflichtete Beziehungsgesuche (Anbahnung als Vorstufe zur Ehe) oder Beziehungen an denen sich nichts anbahnt oder anbahnen soll.

Es ist ja nun auch nicht so, dass jede feste Partnerschaft eine Ehe bedeutet. Ich lebe seit vielen Jahren mit meiner Partnerin zusammen, aber wir möchten nicht heiraten, obwohl das finanziell sehr vorteilhaft wäre. Wieso werde ich da gegenüber einem verheiratetem Beamten bisher finanziell schlechtergestellt? Entspricht es wirklich noch dem 2026er-Weltbild von irgendjemandem, dass ernstzunehmende Partnerschaft nur im Rahmen der Ehe existieren?

Aus meiner Sicht war der Ehegattenzuschlag ein eheprivilegierendes Relikt, dessen Integration in die Grundbesoldung lange überfällig ist.

Pronki

Ich bin in der Regel auch nur stummer Mitleser, aber möchte mich nun auch einmal äußern.

Da ich noch nicht lange Beamter bin und aktuell noch ledig, profitiere ich überproportional von der Reform (A11 Stufe 3). Deswegen verstehe ich den Unmut einiger hier. Allerdings sehe ich es immer noch so, dass es erstmal besser als nichts ist. In der aktuellen Haushaltslage hätte ich ehrlicherweise mit überhaupt keinen nennenswerten Erhöhungen gerechnet. Man kann im Nachgang ja noch immer eine Überprüfung anstreben. Ich weiß, dass das wieder Jahre dauern wird.

Man sieht ja bereits jetzt, wie gewisse Medien, gegen das Gesetz Stimmung machen. Ich hoffe das BMI hält hier stand und knickt nicht ein, oder zumindest nicht für die unteren und mittleren Besoldungsgruppen.

Viele Grüße

GeBeamter

Zitat von: Pronki in 19.04.2026 20:55Ich bin in der Regel auch nur stummer Mitleser, aber möchte mich nun auch einmal äußern.

Da ich noch nicht lange Beamter bin und aktuell noch ledig, profitiere ich überproportional von der Reform (A11 Stufe 3). Deswegen verstehe ich den Unmut einiger hier. Allerdings sehe ich es immer noch so, dass es erstmal besser als nichts ist. In der aktuellen Haushaltslage hätte ich ehrlicherweise mit überhaupt keinen nennenswerten Erhöhungen gerechnet. Man kann im Nachgang ja noch immer eine Überprüfung anstreben. Ich weiß, dass das wieder Jahre dauern wird.

Man sieht ja bereits jetzt, wie gewisse Medien, gegen das Gesetz Stimmung machen. Ich hoffe das BMI hält hier stand und knickt nicht ein, oder zumindest nicht für die unteren und mittleren Besoldungsgruppen.

Viele Grüße

Dieses Haushaltsargument kommt immer gerne. Zur Wahrheit gehört aber, und deshalb lasse ich das nicht gelten:

1. Das Urteil von 2020 hätte bereits der BMI Seehofer umsetzen können, in wirtschaftlich und haushalterisch besten Zeiten seit dem Wirtschaftswunder. Dann kam Corona, Ukraine, Iran, vergeigte Unternehmenspolitik in der Chemie- und Autobranche,...

2. Der Bund nimmt immer noch Rekordeinnahmen ein. Während man alle zur Haushaltsdisziplin aufruft und den Beamten vertröstet, werden nicht zwingende Entlastungen im Steuerbereich für Flugreisen, Gastronomie etc verabschiedet. Es ist kein Haushalts-, sondern ein Prioritätenproblem. Die Parteien in der Regierung bedienen immer noch Partikularinteressen ihres vermeintlichen Wählerklientels. Also hört mir auf mit der Haushaltslage.

guzmaro

Herzlichen Glückwunsch an alle Bundesbeamte.

Hoffe nrw wird auch etwas tun .


emdy

Zitat von: GeBeamter in 19.04.2026 21:151. Das Urteil von 2020 hätte bereits der BMI Seehofer umsetzen können, in wirtschaftlich und haushalterisch besten Zeiten seit dem Wirtschaftswunder. Dann kam Corona...

Ich bin bei fast allem was du schreibst voll bei dir, GeBeamter (gilt auch für GoodBye), danke euch. Hier nur der Hinweis, dass Corona bereits im März 2020 voll in Deutschland angekommen ist.

Es hätte aber eben nie zu dieser Situation bzw. dem Urteil kommen müssen...

GeBeamter

Zitat von: emdy in 19.04.2026 21:48Ich bin bei fast allem was du schreibst voll bei dir, GeBeamter (gilt auch für GoodBye), danke euch. Hier nur der Hinweis, dass Corona bereits im März 2020 voll in Deutschland angekommen ist.

Es hätte aber eben nie zu dieser Situation bzw. dem Urteil kommen müssen...

Danke für die Korrektur. Das stimmt natürlich.

GeBeamter

Zitat von: guzmaro in 19.04.2026 21:41Herzlichen Glückwunsch an alle Bundesbeamte.

Hoffe nrw wird auch etwas tun .



Finde das interessant. Ich hab mit meinen drei Kindern bislang eher die Kolleginnen und Kollegen in NRW beneidet, weil in Folge des Urteils gegen NRW zum Kinderzzschlag für Kind 3 dort schon vor Jahren sowohl Nachzahlungen als auch ein höherer Familienzuschlag umgesetzt wurden.

brumbrum

Zitatder pauschal gewährte Familienzuschlag Stufe 1 soll vollständig in die Grundgehaltstabellen überführt werden

Was soll das eigentlich bedeuten?

So, wie es dort steht, würde dann ja jeder, also auch ein Unverheirateter, zusätzlich zur tarifverhandlungsnachzeichnenden Grundgehaltserhöhung plötzlich eine weitere Grundgehaltserhöhung in Höhe des bisherigen Familienzuschlags Stufe 1 erhalten.

Ist tatsächlich das gemeint?

Hannes009


Rallyementation

Zitat von: BPolFrust in 19.04.2026 18:35So viel Mist muss man sich erst mal zusammenreimen.
[...]
Dem Ledigen ist der fiktive Abzug egal, da die 2. Person wirklich nicht existiert, aber er Gehalt bekommt als wäre er mit Faktor 1,5 einzustufen.
[...]

Der Faktor Ledige für Grundgehalt A 3 beträgt nicht 1,5 sondern 1, um seine Mindestbesoldung zu bestimmen. (Siehe als Beispiel S. 148 das auch ohne § 79b für die anderen Jahre gilt.)
Die tatsächliche Besoldung liegt etwas oberhalb der Ledigen-Mindestbesoldung aber nicht im Bereich von Faktor 1,5.

Daedalus

Ich werde Stand jetzt für mich überraschend profitieren. Meine Frau pflegt ihre Eltern seid ca Q3 2021 und somit scheint es so zu sein, dass mir ab Mai unglaubliche 897 EUR mtl. zustehen zuzüglich entsprechender Nachzahlungen ab ca. Q3. 2021, also mehr als 50 Monaten.. Da wird mir, der sich nichts bis wenig ausgerechnet hat etwas schwindelig. Das aber nur, weil ich zwar die Sachlage kenne, aber den Regierenden nicht zugetraut habe, derartiges zu beschließen, so sehr es uns auch zusteht.

Unabhängig davon weiß ich gar nicht, ob ich es besser finden soll, wenn der Entwurf zugunsten eines noch besseren Entwurfs wieder verschwindet und alle noch länger warten müssen oder erst einmal dieser weitestgehend umgesetzt werden sollte um schon mal Geld zu erhalten. Was man hat, hat man. Und ,,wann" wäre denn besser als dieser Entwurf? Und für alle, die wenigstens schon mal etwas mehr bekommen, wäre das sicher jetzt besser als irgendwann.

Und noch das: In meinem Kollegenkreis macht sich zwischen den TB und den Beamten Unmut breit und ich kann das verstehen. Wenn die Tarifbeschäftigte E12 mit 3 Kindern nichts bekommt und der Beamte A12 mit einem Kind doch einiges, ist das zwar rechtlich erklärbar, aber vermittelbar ist das nur sehr schwer oder eben nicht. Ob das nicht noch Probleme bereitet ...

netzguru

Hallo zusammen,

bitte um Hilfe für eine Musterberechnung:

A8 Stufe 7 mit Ausgeleich zu Stufe 8 sind ca 10-20 € unter Stufe 8

Frau und 2 Kinder

DDU mit 75%

Habe jetzt
Grundgehalt    3995,62
Stufe 1         176,42
Überleit DNeuG   93,33

               4265,35
0,9901         4223,14
75 %            3167,36


F2 kinder        298,55
§ 55f             62,39

Steuer Brutto   3403,52

Stand 12 2025

Was kommt jetzt neu raus?
Kommt § 41 dazu ja oder nein, bitte beide Summen

BPolFrust

[quote  ;D =emdy link=msg=451950 date=1776620099]
Zu zweit ist alles teurer? ;D Aber nur wenn man den Anspruch hat, dass zwei von einem Gehalt leben. Ein klassischer Äpfel-Birnen-Vergleich.
[/quote]

Dir ist schon klar, dass es nicht immer die eigene Entscheidung ist nur von einem Gehalt zu leben?
Das hat nichts mit irgend einem Anspruch zu tun.

Wenn du der Meinung bist dein Leben ist alleine genauso teuer wie das von 2 Personen, liegt der Fehler vermutlich bei dir.

Außerdem hat nicht jeder das Glück in Besoldungsgruppen zu sein, indem man auch locker für 2 verdient.

Das der Bund die Ehepaare hier verarscht ist mehr also offensichtlich. Allein die Höhe des fiktiven Einkommens ist absoluter Wahnsinn.

In NRW wird lediglich ein Betrag in Höhe des alten Bürgergeldes angerechnet und selbst da sind schon etliche Verfahren durch Verwaltungsgerichte ans BverfG weitergeleitet worden.

Die 60€ Netto mehr durch die Klasse ,,Jahrhundertreform" hätte sich der Bund auch sparen können.