Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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OnkelU

Zitat von: Johann in Gestern um 15:10In privaten Unternehmen kann man als schlechter bezahltes Geschlecht unabhängig von objektiven Gründen wie der abweichenden Arbeitsleistung darauf klagen, das gleiche zu verdienen wie das besser bezahlte Geschlecht.
wie meinst du mit den objektiven Gründen, der abweichenden Arbeitsleistung und dem Geschlecht?

Johann

Zitat von: Organisator in Gestern um 15:17Ansonsten hilft auch zu bedenken, dass die Rechte und Pflichten der beiden Berufsgruppen unterschiedlich sind und daher auch die Bezahlung (im Sinne von Entgelt für Arbeit bei Angestellten vs. Alimentation von Beamten und deren Familie.
Klar, eine gewisse Abweichung ist aufgrund der sonstigen Umstände auch sicher korrekt. Ich frage mich nur, ob diese sonstigen Umstände solche mittlerweile doch recht großen Unterschiedsbeträge rechtfertigen können. Zumindest fällt mir nicht wirklich ein, wie ein Tarifbeschäftigter mit E13 es durch etwa 2 Tage Streiken alle 2,5 Jahre hinbekommen soll, sein Nettogehalt um 50% zu erhöhen, um seine Familie ebenfalls angemessen versorgen zu können. Die Lösung kann ja kaum immer lauten "Ja dann lass dich doch verbeamten".

Ich denke auch, dass ein Problem darin liegt, dass die Verbeamtungen an vielen Stellen vorrangig zur Personalbindung genutzt wurden und es deswegen überhaupt die Problematik gibt, dass man auf den gleichen Positionen Beamte und Tarifbeschäftigte sitzen hat, wodurch sich die immer größer werdende Schere komfortabel beobachten lässt.

Für Tarifbeschäftigte Problematisch ist auch, dass die höheren Kosten für die alternde Gesellschaft durch immer höhere Kranken-, Pflege- und Rentenversicherungsabgaben und der immer höheren Beitragsbemessungsgrenzen vor allem durch sozialversicherungspflichtig Beschäftigte getragen wird. Auch die steigenden Gesundheitskosten durch eine höhere Anzahl Grundsicherungsempfänger wird vor allem auf sozialversicherungspflichtig Beschäftigte abgewälzt, weil sich der Bund nur mit etwa 1/3 an den realen Kosten beteiligt.
Beamte müssen diese Lasten nicht tragen, das übernimmt der jeweilige Haushalt für sie. Alleine dadurch würde die Schere größer werden, gäbe es keine so deutlichen Unterschiede zwischen den Vergütungen der Systeme.

Mittlerweile halte ich es durchaus für legitim, wenn sich sozialversicherungspflichtig Beschäftigte als das Melkvieh des Staates bezeichnen. Da ist was dran. Immerhin muss man davon ausgehen, wenn dem einen eine angemessene Vergütung bezahlt wird und dem anderen für die selbe Arbeit nur 2/3 davon, dass dieser andere eben deutlich unangemessen vergütet wird. Und es sich dabei nicht bloß um schlecht verhandelte Einzelfälle handelt, sondern angesichts Millionen Tarifbeschäftigter um ein System.

Gruenhorn

Zitat von: Johann in Gestern um 18:06Klar, eine gewisse Abweichung ist aufgrund der sonstigen Umstände auch sicher korrekt. Ich frage mich nur, ob diese sonstigen Umstände solche mittlerweile doch recht großen Unterschiedsbeträge rechtfertigen können. Zumindest fällt mir nicht wirklich ein, wie ein Tarifbeschäftigter mit E13 es durch etwa 2 Tage Streiken alle 2,5 Jahre hinbekommen soll, sein Nettogehalt um 50% zu erhöhen, um seine Familie ebenfalls angemessen versorgen zu können. Die Lösung kann ja kaum immer lauten "Ja dann lass dich doch verbeamten".

Ich denke auch, dass ein Problem darin liegt, dass die Verbeamtungen an vielen Stellen vorrangig zur Personalbindung genutzt wurden und es deswegen überhaupt die Problematik gibt, dass man auf den gleichen Positionen Beamte und Tarifbeschäftigte sitzen hat, wodurch sich die immer größer werdende Schere komfortabel beobachten lässt.

Für Tarifbeschäftigte Problematisch ist auch, dass die höheren Kosten für die alternde Gesellschaft durch immer höhere Kranken-, Pflege- und Rentenversicherungsabgaben und der immer höheren Beitragsbemessungsgrenzen vor allem durch sozialversicherungspflichtig Beschäftigte getragen wird. Auch die steigenden Gesundheitskosten durch eine höhere Anzahl Grundsicherungsempfänger wird vor allem auf sozialversicherungspflichtig Beschäftigte abgewälzt, weil sich der Bund nur mit etwa 1/3 an den realen Kosten beteiligt.
Beamte müssen diese Lasten nicht tragen, das übernimmt der jeweilige Haushalt für sie. Alleine dadurch würde die Schere größer werden, gäbe es keine so deutlichen Unterschiede zwischen den Vergütungen der Systeme.

Mittlerweile halte ich es durchaus für legitim, wenn sich sozialversicherungspflichtig Beschäftigte als das Melkvieh des Staates bezeichnen. Da ist was dran. Immerhin muss man davon ausgehen, wenn dem einen eine angemessene Vergütung bezahlt wird und dem anderen für die selbe Arbeit nur 2/3 davon, dass dieser andere eben deutlich unangemessen vergütet wird. Und es sich dabei nicht bloß um schlecht verhandelte Einzelfälle handelt, sondern angesichts Millionen Tarifbeschäftigter um ein System.
Offtopic

Rheini

Zitat von: Johann in Gestern um 18:06Klar, eine gewisse Abweichung ist aufgrund der sonstigen Umstände auch sicher korrekt. Ich frage mich nur, ob diese sonstigen Umstände solche mittlerweile doch recht großen Unterschiedsbeträge rechtfertigen können. Zumindest fällt mir nicht wirklich ein, wie ein Tarifbeschäftigter mit E13 es durch etwa 2 Tage Streiken alle 2,5 Jahre hinbekommen soll, sein Nettogehalt um 50% zu erhöhen, um seine Familie ebenfalls angemessen versorgen zu können. Die Lösung kann ja kaum immer lauten "Ja dann lass dich doch verbeamten".

Ich denke auch, dass ein Problem darin liegt, dass die Verbeamtungen an vielen Stellen vorrangig zur Personalbindung genutzt wurden und es deswegen überhaupt die Problematik gibt, dass man auf den gleichen Positionen Beamte und Tarifbeschäftigte sitzen hat, wodurch sich die immer größer werdende Schere komfortabel beobachten lässt.

Für Tarifbeschäftigte Problematisch ist auch, dass die höheren Kosten für die alternde Gesellschaft durch immer höhere Kranken-, Pflege- und Rentenversicherungsabgaben und der immer höheren Beitragsbemessungsgrenzen vor allem durch sozialversicherungspflichtig Beschäftigte getragen wird. Auch die steigenden Gesundheitskosten durch eine höhere Anzahl Grundsicherungsempfänger wird vor allem auf sozialversicherungspflichtig Beschäftigte abgewälzt, weil sich der Bund nur mit etwa 1/3 an den realen Kosten beteiligt.
Beamte müssen diese Lasten nicht tragen, das übernimmt der jeweilige Haushalt für sie. Alleine dadurch würde die Schere größer werden, gäbe es keine so deutlichen Unterschiede zwischen den Vergütungen der Systeme.

Mittlerweile halte ich es durchaus für legitim, wenn sich sozialversicherungspflichtig Beschäftigte als das Melkvieh des Staates bezeichnen. Da ist was dran. Immerhin muss man davon ausgehen, wenn dem einen eine angemessene Vergütung bezahlt wird und dem anderen für die selbe Arbeit nur 2/3 davon, dass dieser andere eben deutlich unangemessen vergütet wird. Und es sich dabei nicht bloß um schlecht verhandelte Einzelfälle handelt, sondern angesichts Millionen Tarifbeschäftigter um ein System.

Und was nu?

Johann

Zitat von: Rheini in Gestern um 20:39Und was nu?
Nichts. Es bleibt die Freude, dass wenigstens einige noch ein angemessenes Leben im Staatsdienst führen können.

TheBr4in

"Equal pay for equal work" ist aber keine Einbahnstraße. Und hier auch keine vollumfänglich zutreffende Forderung.

Habe noch keinen Angestellten gehört, der LOB für Beamte fordert. Oder 2 Wochenarbeitsstunden weniger. Oder Anpassung der Jahressonderzahlungen. Oder den Urlaubstag mehr. Oder, dass Beamte z.B. auf einer stelle A12 direkt bei Einstellung auch A12 besoldet werden, so wie ein Angestellter auf der Stelle direkt E12 Gehalt bekommen würde. Allein letzteres aufzuholen, kann, je nach Behörde und Beförderungspraxis, auch mal ein Jahrzehnt dauern. Dazu: Probezeit, ggf. Referendariat, drei mal Amtsarzt, Laufbahnprüfung, nach der Zeit als Beamter auf Probe der Zuruf des neuen Dienstortes am A. der Welt, undurchlässige Laufbahnen, Beurteilungssystem aus der Arschkriecher-Hölle...

Im Übrigen sind die Anforderungen eben auch nicht gleich. Für E13 reicht z.B. bei Juristen ein LLM oder das 1. Staatsexamen. Für A13h ist das zweite Staatsexamen Pflicht. Das ist nur ein Beispiel.

Man muss die (eingeschränkten) Rechte und Pflichten der Beamten gar nicht anführen, um etliche Unterschiede benennen zu können.

Rechtfertigt das in der Summe den Unterschied in der Höhe in der Besoldung? Keine Ahnung. Ist es ein "Equal pay for equal work"-Problem? Nein, es macht nur sehr oberflächlich betrachtet den Eindruck als wäre es eins.


HumanMechanic

Mal kurz zu Paragraph 79.
ich hab das jetzt 100x gelesen, gerechnet, recherchiert und mir KI-Blödsinn dazu reingezogen.
Da ebnen sich doch Besoldungsgruppen ein, oder?


Kombiniere 79e Abs2 mit 79e Abs5.

Sinngemäß:
Netto Haushaltsjahr - 80% Meridian plus Kindergeld = Summe Nachzahlung.

Damit ists mit mehr als 3 Kindern egal ob A3 oder A8, von der Erfahrungsstufe mal ganz zu schweigen.
Der Meridian kennt ja keine Ämterwertigkeit. Und Ab A10/A11 ists ganz Essig.

Passt auch zu den erwarteten Kosten für die Nachzahlungen nach 79 in Höhe von 736,65 Mio für 2026 - und 0€ in 2027.

Oder täusch ich mich da?