[BE] Besoldungsrunde 2025-2028 Berlin

Begonnen von Tulpenzeit, 18.02.2026 09:10

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

AltStrG

Zitat von: Big T in Gestern um 20:24"da wird Berlin den Versuch des fiktiven Partnereinkommens starten"

sie nennen es meines Erachtens Hinzuverdienermodell und das gibt es, glaube ich, spätestens seit 2024

davon werden sie vermutlich nicht abrücken wollen.

und Frau Färber hat "den Gesetzgebern" ja quasi Mut gemacht heute, hat den modellwechsel zugestanden.
(war also auch Richtung Bund und andere Länder gemeint)


"Es steht Ihnen frei/ Das ist Ihre Gestaltungsverantwortung!"


Nein. Ist es nicht (mehr). Da es diametral dem BVerfG Beschluss und den entsprechenden Randnummer 48,49,51 sowie 64,65,68,70 und 103

Und da das BVerfG in seinem letzten Beschluss explizit darauf hingewiesen hat, dass die eigenen (des BVerfG) Vorgaben von der Politik bewusst (!) umschifft worden sind, wird es nächstes Mal seine Schlüssel daraus gezogen haben, Richter bekommen da, egal an welchem Gericht oder Senat, richtig schlechte Laune.

Es geht hier schlicht um das höchste deutsche Gericht, die letzte und faktisch einzige Kontrollinstanz für Grundrechtsverstöße, ein Hüter der Verfassung, um ein Kontrollorgan der Politik, dessen Macht, Reputation und politisch-rechtlicher Kraft für die grundlegende Ordnungsbefugnis über die Verfassung im gesellschaftlichen Wandel.


AltStrG

https://www.tagesspiegel.de/berlin/milliardenkosten-durch-das-beamtenurteil-deutschland-wird-noch-froh-uber-seine-selbstbewusste-verwaltung-sein-15509564.html

Zitat:
"Milliardenkosten durch das Beamtenurteil: Deutschland wird noch froh über seine selbstbewusste Verwaltung sein

Das Verfassungsgericht hat die Bezahlung von Beamten neu geregelt. Die finanziellen Folgen für Bund und Länder sind enorm. Dennoch: Ein starkes Beamtentum hat heute mehr denn je seine Berechtigung.

Fünf Monate hat es gedauert, bis das Urteil des Bundesverfassungsgerichts über die Berliner Beamtenbesoldung auch ins gesamtdeutsche Bewusstsein gedrungen ist. Dann allerdings mit Wucht: Über drei Milliarden Euro pro Jahr wird es kosten, die Bundesbeamtinnen und -beamten verfassungsgemäß zu bezahlen. Auch auf die Bundesländer werden zusätzliche Milliardenbelastungen zukommen.

Die Karlsruher Richterinnen und Richter haben in ihrem Beschluss im November 2025 nicht nur das Land Berlin gerüffelt, sondern die bisherigen Maßstäbe der Beamtenbesoldung grundsätzlich neu definiert. Vereinfacht gesagt mussten Beamte bisher nur effektiv vor Armut geschützt werden. Nun hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass sich ihre Bezahlung an der Mitte der Gesellschaft orientieren muss.

Auf Beamtendeutsch: Das Einkommen muss ,,die Prekaritätsschwelle von 80 Prozent des Median-Äquivalenzeinkommens" erreichen.

So steht es im Beschluss des Gerichts.

Das klingt erst einmal unspektakulär, hat aber – weil sich Bund und Länder jahrelang einen schlanken Fuß gemacht haben – jetzt umso größere Auswirkungen. Das Urteil und seine Folgen treffen auf einen Staatshaushalt, in dem es ohnehin an allen Ecken und Enden knirscht. Insbesondere die Bundesregierung, die sich bisher als reformunfähig zeigt, wird dieser Einschnitt vor zusätzliche Probleme stellen.

Bei vielen dürften diese zusätzlichen Milliardenkosten für Beamte ein Störgefühl erzeugen. Staatsdiener gelten als gut abgesichert und, mit Ausnahme von Lehrkräften und Polizisten, nicht als Burnout-gefährdet. Durch das Karlsruher Urteil werden Beamte nun noch mehr in Watte gepackt, könnten Kritiker unken.


Diese Annahme verkennt jedoch den Grundgedanken des Urteils. Zum einen richten sich die Maßstäbe der Mindestbesoldung an die unteren Besoldungsgruppen. Und die sind keineswegs so großzügig, wie von vielen angenommen: Ein einfacher Sachbearbeiter in einem Berliner Bezirksamt bekommt in den ersten Berufsjahren einen Bruttosold von 2753,22 Euro im Monat.

Starkes Beamtentum als Reaktion auf den Nationalsozialismus

Viel wichtiger aber ist: Die Verfassungsrichterinnen und -richter haben vor allem ihren Job gemacht, indem sie das Grundgesetz ernst genommen haben. Nur durch eine ,,Freiheit von existenziellen finanziellen Sorgen" können Beamte ihrer Verantwortung – in erster Linie Recht und Gesetz umzusetzen – gerecht werden, heißt es in dem Urteil. Die Alimentation ist eben nicht nur eine Gegenleistung für die absolvierte Arbeit, sondern Ausdruck des besonderen Treueverhältnisses zwischen Beamten und Staat.

Diese Argumentation kann man antiquiert finden. Kritiker verweisen gerne verächtlich auf den preußischen Obrigkeitsstaat, dessen Geist noch heute in der ein oder anderen Amtsstube spuke.

"Das Berufsbeamtentum sichert (...) das Prinzip der freiheitlichen Demokratie gegen Übergriffe zusätzlich ab."
(Aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts über die Berliner Beamtenbesoldung)

Was dabei oft vergessen wird: Nach dem Zivilisationsbruch des Nationalsozialismus haben sich die verbliebenen demokratischen Kräfte in Deutschland zusammen mit den Westalliierten ganz bewusst für ein starkes,
unabhängiges Beamtentum entschieden.

Die Verwaltung sollte nicht noch einmal so schnell wie in der Weimarer Republik zum Werkzeug von Extremisten werden können. Alles lange her, könnte man einwenden – und schaut dann nach Sachsen-Anhalt, wo eine rechtsextreme Partei im September die absolute Mehrheit erreichen könnte.

,,Das Berufsbeamtentum sichert (...) das Prinzip der freiheitlichen Demokratie gegen Übergriffe zusätzlich ab", erklärt das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil. Deutschland könnte bald sehr froh über eine selbst- und rechtsstaatsbewusste Verwaltung sein.

All das bedeutet nicht, dass alles bleiben muss, wie es ist. Gerade die Altersabsicherung für Beamte ist überaus üppig im Vergleich zu Renterinnen und Rentnern. Allein Berlin gibt jedes Jahr mehr als zwei Milliarden Euro nur für Pensionszahlungen aus.

Dennoch wird sich die Kostenfrage nicht durch solch kleine Stellschrauben lösen lassen. Einer für die Staatshaushalte spürbaren Schlechterstellung der Beamten hat das Verfassungsgericht einen robusten Riegel vorgeschoben.

Was allerdings nirgends in der Verfassung steht, ist, dass alle Staatsangestellten auch tatsächliche Beamte sein müssen.

Hier geraten unweigerlich die Lehrkräfte in den Blick.

Sie machen rund ein Drittel der 1,8 Millionen Beamtinnen und Beamten in Deutschland aus.

Und so wichtig ihre Arbeit für ein demokratisches Gemeinwesen ist: Dass sie in einem besonderen Treuverhältnis zum Staat stehen müssen, lässt sich weitaus schwieriger begründen als bei Richterinnen, Polizisten oder Ministerialbeamten.

Den Versuch, Lehrkräfte zu Angestellten des Staates zu machen, gab es schon einmal. Er scheiterte grandios am Konkurrenzdenken der Bundesländer. Die Absolventen wanderten dahin, wo noch verbeamtet wurde. Und so führten alle schrittweise die Lehrer-Verbeamtung wieder ein – als Letztes Berlin im Jahr 2022.

Für einen neuen Anlauf bräuchte es ein einheitliches Vorgehen der Länder. Dass diese die dafür notwendige politische Widerstandsfähigkeit aufbringen, ist leider unwahrscheinlich.


Der Obelix

Ein lustiger Tipp zum Abend: Wenn ich als Berliner Gesetzgeber kein Geld habe zapfe ich die Versorgungsrücklage an und finanziere dadurch die Besoldungsreparatur....

Toll!

Die Versorgungsrücklage in Berlin ist ein Sondervermögen zur Absicherung künftiger Pensionslasten für Beamte. Sie wurde eingeführt, um den steigenden Ausgaben durch die demografische Entwicklung entgegenzuwirken. Die Rücklage wird durch Kürzungen bei den Beamtenbezügen gebildet. Berlin nutzt diese Rücklagen, um trotz hoher Haushaltsbelastungen die Versorgung der Pensionäre langfristig zu gewährleisten.

Ich bin sprachlos wenn das so ist.....



AltStrG

Zitat von: Der Obelix in Heute um 18:26Ein lustiger Tipp zum Abend: Wenn ich als Berliner Gesetzgeber kein Geld habe zapfe ich die Versorgungsrücklage an und finanziere dadurch die Besoldungsreparatur....

Toll!

Die Versorgungsrücklage in Berlin ist ein Sondervermögen zur Absicherung künftiger Pensionslasten für Beamte. Sie wurde eingeführt, um den steigenden Ausgaben durch die demografische Entwicklung entgegenzuwirken. Die Rücklage wird durch Kürzungen bei den Beamtenbezügen gebildet. Berlin nutzt diese Rücklagen, um trotz hoher Haushaltsbelastungen die Versorgung der Pensionäre langfristig zu gewährleisten.

Ich bin sprachlos wenn das so ist.....




Tja....ist es wohl.