Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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tunnelblick

Zitat von: simon1979 in Gestern um 10:57Vielleicht war das bei mir und meinem Dienstherrn eine Ausnahme, aber bei und in Bayern wurde zurück gerechnet und für jeden Monat eine neue Bezügemitteilung ausgestellt. Das bedeutete, dass ich damals im Dezember 2022 insgesamt um die 30 Mitteilungen erhielt. Die Nachzahlung erfolgte zwar im Dezember 2022, hat sich aber nicht auf meine Steuererklärung 2022 ausgewirkt, aufgrund der monatlichen Rückrechnung.

Aus Erfahrung weiß ich, dass zumindest die Kommune noch mal nachfragt und sich über Rückzahlungen, die in einem höhren Jahresbrutto münden, mehr freut als derjenige, der sie bekommt :-) (Hier darf man übrigens auch noch 20% auf sein Jahresbrutto "drauf rechnen", weil die Beamten ja sonst einen Vorteil hätten bei der Berechnung der Kita-Gebühren, da wir ja keine Sozialabgaben zahlen...).

Ich spiele in diesem Fall definitiv auf "safe".

Hanswurst

Zitat von: Chapman2023 in Gestern um 10:37Stimmt so nicht, oder ich verstehe Dich falsch - Verheiratetenzuschlag bekommen wir jeweils hälftig, den Kinderzuschlag bekomme ich komplett als Kindergeldempfänger.
Ich meinte nur den kinderbezogenen Familienzuschlag. "Verheiratetenzuschlag" ist ja nicht Kindergeldabhängig, der wird, wie du richtig sagst, hälftig ausgezahlt.

Jensman

In der A-Besoldung soll Stufe 1 abgeschafft werden. Dadurch verkürzt sich die Zeit bis zur Endstufe. Werden bestehende Beamte dann neu einsortiert, sodass für diese quasi nachträglich Stufe 1 ebenfalls entfällt?

Lichtstifter

Nein, Betroffene haben leider Pech gehabt.

Wenn unten Besoldungsgruppen wegfallen, schiebt man dich auch nicht höher. Nur, wenn du in einer Besoldungsgruppe bist, die wegfällt wird man in die nächst höhere überführt.

Leidtragend sind dann die, die davon unberührt bleiben, weil man immer mehr eingeholt wird. Ist wie beim h.D. ,mit dem g.D.

Andernfalls könnte man hinten eine Erfahrungsstufe dran heften oder z.B. eine A10 m.D. implementieren.
Prekariatsbeamter

Funbraker

Zitat von: Julianx1 in Gestern um 09:36Ich habe so ein Deja-vu.

So oder so wird es bei vielen Familien mit oder ohne Widerspruch zu Nachzahlungen kommen. Insbesondere bei kinderreichen Familien. Ich habe das auch vor langer Zeit mal beschrieben.
Macht euch schon ma Gedanken wie ihr die Steuerlast senken wollt.
In 2021 habe ich aus NRW für meine Zeit von 2014 bis 2019 erhebliche Nachzahlungen bekommen für 4 Kinder, an Familienzuschlägen. Der Ex-Dienstherr hat diese per 1/5- Regelungen versteuert. Aber das Jahreseinkommen hatte sich im Auszahlungsjahr natürlich dadurch ersichtlich erhöht. Bei der folgenden Einkommensteuererklärung gabs eine böse Überraschung. Das Finanzamt hat ganz ordentlich zugelangt und eine für mich sehr hohe Nachzahlung hat sehr wehgetan.

Hätte ich mich früher informiert und besser vorbereitet wäre mehr Geld übrig geblieben. Stichwort Vorauszahlung PKV.

Ich weiß, da sind wir noch nicht. Aber wer Erwartungen hat, sollte sich frühzeitig Gedanken darüber machen.
Die Regelung zur Fünftelungsberechnung durch den Arbeitgeber ist seit 2025 entfallen:
https://www.lohn-info.de/lohnsteuerabzug_fuenftelregelung.html
Kann aber im Lohnsteuerabzugsverfahren ggf. noch durchgeführt werden.

Die Nachzahlungen werden also als sonstiger Bezug versteuert.

Theoretisch-JA

Zitat von: Finanzer in Gestern um 10:59Ich suche es zeitnah raus.

In wenigen Wochen reicht  ;D

Rheini

Zitat von: Jensman in Gestern um 11:41In der A-Besoldung soll Stufe 1 abgeschafft werden. Dadurch verkürzt sich die Zeit bis zur Endstufe. Werden bestehende Beamte dann neu einsortiert, sodass für diese quasi nachträglich Stufe 1 ebenfalls entfällt?

Verkürzt sich die Zeit bis zur Endstufe oder bleibt man länger in Stufe 2?

DrStrange

Also benötigt man jetzt auch noch einen Steuerberater/Steuerfachanwalt für eventuelle Nachzahlungen...

Hanswurst

Zitat von: Jensman in Gestern um 11:41In der A-Besoldung soll Stufe 1 abgeschafft werden. Dadurch verkürzt sich die Zeit bis zur Endstufe. Werden bestehende Beamte dann neu einsortiert, sodass für diese quasi nachträglich Stufe 1 ebenfalls entfällt?
Immer noch: nein!

Hanswurst

#519
Zitat von: Rheini in Gestern um 14:00Verkürzt sich die Zeit bis zur Endstufe oder bleibt man länger in Stufe 2?
Für diejenigen die jetzt neu verbeamtet werden, verkürzt sich die Zeit bis zur Endstufe. Alle die sich momentan in Stufe 1 befinden, rutschen in Stufe 2, Beginn Stufenlaufzeit 01.05.26. für alle in Stufe 2 und darüber läuft die Stufenlaufzeit wie gewohnt weiter

Alleinverdiener2026

Kann jemand mir auf die Sprünge helfen mit dem Ergänzenden Familienzuschlag?
Bin A7/6 , 4 Kinder.
Frau ist nicht berufstätig.
Kann man dann diesen Zuschlag beantragen wenn Nachweise vorliegen?

PolareuD

Zitat von: Alleinverdiener2026 in Gestern um 15:38Kann jemand mir auf die Sprünge helfen mit dem Ergänzenden Familienzuschlag?
Bin A7/6 , 4 Kinder.
Frau ist nicht berufstätig.
Kann man dann diesen Zuschlag beantragen wenn Nachweise vorliegen?

Der Zuschlag kann nur für definierte Fälle beantragt werden. Kein Partnereinkommen wegen Elternzeit (Kind unter einem Jahr alt), Pflegen von Angehörigen oder eigener Krankheit. Ansonsten wird eine Art von Arbeitspflicht des Partners unterstellt.
Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"

Viggen


... außer Versorgungsempfänger/ Pensionäre - dies steht (leider!) so zu vermuten.

Wie gesagt, als ob dieser Personenkreis (ca. 600.000 auf Bundesebene) keine kranken Partner oder zu pflegende Angehörige/ Kinder hat.

Kann der DH doch schön rumgeizen, solange bis hoffentlich das BVerfG alles revidiert/ kassiert.
" Freiheit ist immer die Freiheit der Andersdenkenden. "  Zitat: Rosa Luxemburg

Michel68

Zitat von: Viggen in Gestern um 17:58... außer Versorgungsempfänger/ Pensionäre - dies steht (leider!) so zu vermuten.

Wie gesagt, als ob dieser Personenkreis (ca. 600.000 auf Bundesebene) keine kranken Partner oder zu pflegende Angehörige/ Kinder hat.

Kann der DH doch schön rumgeizen, solange bis hoffentlich das BVerfG alles revidiert/ kassiert.

Auf anraten meines Besonderen Personalrates , habe ich als Versorgungsempfänger bereits einen Antrag auf Ergänzenden FZ beim DH eingereicht . Meine Frau hat Pflegestufe 3 und eine kleine Erwerbsminderungsrente .

Julianx1

Zitat von: DrStrange in Gestern um 14:13Also benötigt man jetzt auch noch einen Steuerberater/Steuerfachanwalt für eventuelle Nachzahlungen...

Je nach Einkommen und Konstellation macht das wirklich Sinn. Aber direkt in dem Jahr in dem man die Nachzahlung bekommt.

Es gibt Möglichkeiten wie man sein Einkommen trotz der hohen Einmalzahlungen senken kann. ZB kann man seine PKV für mehrere Jahre im Voraus bezahlen (je nach PKV). Ein vermietetes Haus oder eine Wohnung von dem Geld sanieren kann auch Sinn machen. Auf jeden Fall vor Ablauf des Jahres einen Steuerberater konsultieren. Sobald sich abzeichnet wie viel es wirklich wird.