Besoldungsrunde 2025-2028 Nordrhein-Westfalen

Begonnen von Admin, 14.02.2026 19:57

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Schneewitchen

Hier jetzt mal die aktuellste Äußerung des FM auf "Abgeordneten watch":

https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/marcus-optendrenk/fragen-antworten/wie-bewerten-sie-ihre-antwort-vom-09042026-zur-amtsangemessenen-alimentation-im-hinblick-auf-urteil-des?pk_campaign=share-native&pk_source=native-share

Lese ich das falsch oder wird jetzt der sichere Arbeitsplatz eines Lebenszeitbeamten in gewisser Weise bei der Bemessung der Besoldung jetzt besoldungsmindernd mit einbezogen?

Der finanzielle Rahmen der Besoldungsanpassung wird lt. FM durch die ökonomische Situation in Deutschland begrenzt? Erfolgt also die anstehende Reform somit mal wieder unter Berücksichtigung der Kassenlage? Hat der da das Urteil des BVerfG nicht bis zum Ende gelesen?

Die Aussage zu der Entwicklung beim Bund und in NRW hört sich erst einmal logisch an. Wenn ich aber mein Grundgehalt aus der Besoldungstabelle NRW mit dem Grundgehalt in der noch gültigen Besoldungstabelle Bund vergleiche, dann würde ich jetzt schon beim Bund deutlich mehr verdienen.Wenn jetzt der Bund seine Tabelle nach oben anpasst, dann liegt die Differenz zu meinem jetzigen Grundgehalt schon bei über 800€.

Wie will denn der FM bei derartigen Differenzen noch eine glaubhafte Verfassungskonformität glaubhaft vertreten, wenn nicht über eine angemessene Anpassung, die sich auch an den Tabellenbeträgen des Bundes orientiert?

Es bleibt spannend. Nach dieser Aussage des FM, die er allerdings so oder so ähnlich schon gebracht hat, fühle ich mich in meinem verhaltenen Pessimismus bestärkt. Der FM wird alle Register ziehen, um die Mehrbelastungen aus dem Reformzwang soweit als möglich zu minimieren.

SAS

Zitat von: AR76 in Gestern um 16:19Ich glaube er hat Besoldungsgruppen mit Erfahrungsstufen verwechselt. Letzteres macht doch auch der Bund jetzt meines Wissens.
Das kann sein, ich meine, irgendwo gelesen zu haben, dass A3 abgeschafft werden soll und alle in A4 hochgestuft werden sollen. Vll. ist das aber auch eine falsche Erinnerung.
Den Vorschlag, die unterste Besoldungsgruppe abzuschaffen, hatte ich aber schon häufiger als einfachen Ausweg gelesen. Es kam mir daher recht plausibel vor, dass das versucht wird. Ich glaube, das wurde ja mit anderen Besoldungsgruppen schon gemacht.

Schneewitchen

Zitat von: SAS in Gestern um 17:19Das kann sein, ich meine, irgendwo gelesen zu haben, dass A3 abgeschafft werden soll und alle in A4 hochgestuft werden sollen. Vll. ist das aber auch eine falsche Erinnerung.
Den Vorschlag, die unterste Besoldungsgruppe abzuschaffen, hatte ich aber schon häufiger als einfachen Ausweg gelesen. Es kam mir daher recht plausibel vor, dass das versucht wird. Ich glaube, das wurde ja mit anderen Besoldungsgruppen schon gemacht.

Das Prinzip ist ja einfach und scheint auch im Ergebnis recht kostengünstig für die DHn zu sein.

Beim Bund und in SH werden jetzt aber dennoch Reformvarianten umgesetzt, die dazu führen, dass "durch die Bank" die gesamte Besoldungstabelle nach oben angepasst wird.

Wenn aber doch die Abschaffung der untersten Besoldungsgruppe schon die einfache (und günstige ) Lösung des Problems bringt, dann Frage ich mich, weshalb beim Bund und in SH so viel Geld ausgegeben wird?

Oder habe ich da jetzt irgendwas falsch verstanden?

SAS

Zitat von: Schneewitchen in Gestern um 17:26Das Prinzip ist ja einfach und scheint auch im Ergebnis recht kostengünstig für die DHn zu sein.

Beim Bund und in SH werden jetzt aber dennoch Reformvarianten umgesetzt, die dazu führen, dass "durch die Bank" die gesamte Besoldungstabelle nach oben angepasst wird.

Wenn aber doch die Abschaffung der untersten Besoldungsgruppe schon die einfache (und günstige ) Lösung des Problems bringt, dann Frage ich mich, weshalb beim Bund und in SH so viel Geld ausgegeben wird?

Oder habe ich da jetzt irgendwas falsch verstanden?
Meine Einschätzung ging eher in die Richtung, dass damit der Großteil der Anpassung in den höheren Gruppen reduziert wird. Der DH hier also den größten Hebel für Einsparungen hat.

Schneewitchen

Zitat von: SAS in Gestern um 17:35Meine Einschätzung ging eher in die Richtung, dass damit der Großteil der Anpassung in den höheren Gruppen reduziert wird. Der DH hier also den größten Hebel für Einsparungen hat.

O.k., als kostendämpfende Maßnahme, nicht als kostenvermeidende Maßnahme kann ich das nachvollziehen. Danke, für die Erläuterungen.🙂

PaddyB

Ich muss ganz ehrlich sagen, dass ich das nicht komplett verstehe. Aber wenn die Familienzuschläge überarbeitet werden, kann es sein, dass wir als Familie mit vielen Kindern auf einmal deutlich weniger haben, wenn die Grundbesoldung angehoben wird? Oder geht es wirklich nur darum, dass einige mehr bekommen?  Bei den Mietenstufen ab dem dritten Kind wurde ja auch einfach von heute auf morgen beschlossen, dass diese gesenkt werden. Seiden bin ich etwas skeptisch geworden.

Robertbob

Also stell dir vor, du wärst der Dienstherr und das BVERFG hat geurteilt, dass das Gehalt in der untersten Besoldungsgruppe mindestens um 15 Prozent oberhalb des Bürgergeldes liegen muss, was wäre für dich die kostengünstige Lösung? Vielleicht würde ich als DH einfach unten in den Besoldungsgruppen etwas ändern, damit ich aus diesem Dilemma kostengünstig rauskommen, ohne denen in den oberen Gehaltsgruppen mehr zahlen zu müssen. Das spart auf alle Fälle viel Geld.

Schneewitchen

Zitat von: Robertbob in Gestern um 21:19Also stell dir vor, du wärst der Dienstherr und das BVERFG hat geurteilt, dass das Gehalt in der untersten Besoldungsgruppe mindestens um 15 Prozent oberhalb des Bürgergeldes liegen muss, was wäre für dich die kostengünstige Lösung? Vielleicht würde ich als DH einfach unten in den Besoldungsgruppen etwas ändern, damit ich aus diesem Dilemma kostengünstig rauskommen, ohne denen in den oberen Gehaltsgruppen mehr zahlen zu müssen. Das spart auf alle Fälle viel Geld.

...wenn da nicht noch das Abstandsgebot zwischen den Besoldungsgruppen wäre.

SAS

Zitat von: Schneewitchen in Gestern um 21:27...wenn da nicht noch das Abstandsgebot zwischen den Besoldungsgruppen wäre.
Deswegen hilft nur Besoldungsgruppe Streichen wenn das Ziel sparen ist.

Max_Muster

Zitat von: Schneewitchen in Gestern um 21:27...wenn da nicht noch das Abstandsgebot zwischen den Besoldungsgruppen wäre.

Es geht um 80% des Medianeinkommens und ist natürlich eher etwas Rechenarbeit.
Wie viele Beamte habe ich im einfachen Dienst in NRW und was passiert, wenn ich die einfach hochstufe, z.B. von A3 auf A4 und was würde es mich im Vergleich kosten wenn alle Besoldungsstufen um einen bestimmten Betrag angehoben werden? Dann kann man als DH noch ein wenig mit dem Partnereinkommen hin- und her experimentieren und nicht zu vergessen sollen vor der Wahl auch möglichst viele Menschen den Eindruck haben meine Partei habe eine sinnvolle Lösung gefunden, so dass die Wiederwahlwahrscheinlichkeit steigt. Da finden in geschlossenen Räumen sicher einige spannende Diskussionen und Rechnereien statt, aber wahrscheinlich nicht die, die wir uns erhoffen.

Schneewitchen

Zitat von: Max_Muster in Gestern um 21:45Es geht um 80% des Medianeinkommens und ist natürlich eher etwas Rechenarbeit.
Wie viele Beamte habe ich im einfachen Dienst in NRW und was passiert, wenn ich die einfach hochstufe, z.B. von A3 auf A4 und was würde es mich im Vergleich kosten wenn alle Besoldungsstufen um einen bestimmten Betrag angehoben werden? Dann kann man als DH noch ein wenig mit dem Partnereinkommen hin- und her experimentieren und nicht zu vergessen sollen vor der Wahl auch möglichst viele Menschen den Eindruck haben meine Partei habe eine sinnvolle Lösung gefunden, so dass die Wiederwahlwahrscheinlichkeit steigt. Da finden in geschlossenen Räumen sicher einige spannende Diskussionen und Rechnereien statt, aber wahrscheinlich nicht die, die wir uns erhoffen.

Derartige Überlegungen bzw. Rechenmodelle werden im FM hinter fest verschlossenen Türen mit Sicherheit angestellt.

Wenn man NRW völlig isoliert betrachten könnte, dann würde ich mir Lösungen der beschriebenen Art (Hochstufung aller A3 Beamten nach A4 ) vorstellen können.

Ganz so einfach und eindimensional ist das aber nicht. Bei der Variante würde ja dann ( wenn sich dieses Modell rechnen würde) die Besoldungstabelle ansonsten unverändert bleiben.

Gleichzeitig werden aber beim Bund und (vermutlich) diversen anderen Bundesländern andere Konzepte umgesetzt, die zu einer allgemeinen Erhöhung in allen Besoldungsgruppen führt ( siehe auch SH). Die Unterschiede zur NRW Besoldung können dann erheblich ausfallen.

Da wäre dann die Methodik bzw. das Ergebnis dieser Methodik durch den FM in NRW nur schwer vermittelbar. Das dürfte sich dann auch auf die Rekrutierung von neuem Personal- und sicher auch auf die Motivation des vorhandenen Personals auswirken.

NRW Beamte würden dann auch von der allgemeinen Einkommensentwicklung im Vergleich zu den anderen Ländern und dem Bund deutlich abgehängt.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich Herr Wüst eine solche Entwicklung zum Aushängeschild des Landes machen will.

Ich vermute mal ganz stark, dass das Ergebnis irgendwo in der Mitte liegen wird.

Es wird eine moderate, kaum befriedigende Erhöhung geben, die man dann noch mit der Tariferhöhung in einen Topf wirft, um daraus dann medienwirksam eine starke Erhöhung für die Beamtenschaft zu machen.

Ohne mich jetzt der Berechnungsmathematik intensiver gewidmet zu haben, würde ich mal darauf tippen, dass es in den Besoldungsgruppen Verbesserungen in einem Korridor von 1,5% -2,5% geben wird. Das liegt dann relativ knapp unter den Steigerungen beim Bund und in SH.

Die Landesregierung hätte dann eine Verbesserung hergestellt, könnte sich gleichzeitig aber rühmen, dass sie gegenüber anderen DH eine kostengünstigere Methodik gefunden habe.

Nun, es bleibt spannend und leider werden wir jetzt noch einige Monate (wenn es bei der Vorlage eines Gesetzes im Sommer bleibt) auf das Ergebnis warten müssen.

Die Bestellung meines Bentleys habe ich jetzt auch in den Sommer verschoben.Vielleicht reicht es am Ende nur für ein Lastenfahrrad....🤔😁

Der Obelix

es gibt auch gewisse Grenzen. Das Laufbahn und Ämterprinzip mit regelmässig zu durchlaufenden Ämtern A2-A16 ist einer der Grundsätze des Art. 33 GG. Eine Abschaffung A2 und A3 lässt sich sicher empirisch begründen. Aber bis A7 ? das kann nicht mehr verfassungsgemäss sein.

Schneewitchen

Zitat von: PaddyB in Gestern um 18:21Ich muss ganz ehrlich sagen, dass ich das nicht komplett verstehe. Aber wenn die Familienzuschläge überarbeitet werden, kann es sein, dass wir als Familie mit vielen Kindern auf einmal deutlich weniger haben, wenn die Grundbesoldung angehoben wird? Oder geht es wirklich nur darum, dass einige mehr bekommen?  Bei den Mietenstufen ab dem dritten Kind wurde ja auch einfach von heute auf morgen beschlossen, dass diese gesenkt werden. Seiden bin ich etwas skeptisch geworden.
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Zitat von: PaddyB in Gestern um 18:21Ich muss ganz ehrlich sagen, dass ich das nicht komplett verstehe. Aber wenn die Familienzuschläge überarbeitet werden, kann es sein, dass wir als Familie mit vielen Kindern auf einmal deutlich weniger haben, wenn die Grundbesoldung angehoben wird? Oder geht es wirklich nur darum, dass einige mehr bekommen?  Bei den Mietenstufen ab dem dritten Kind wurde ja auch einfach von heute auf morgen beschlossen, dass diese gesenkt werden. Seiden bin ich etwas skeptisch geworden.

Ob nur wenige mehr bekommen oder alle, dass hängt von der Vorgehensweisen des DH ab. Da wird es dann spannend sein, welchen Weg unser FM einschlagen wird. Das BVerfG hat zwar mit seinem Urteil die grundsätzliche Besoldungsuntergrenze definiert, den DHn gleichzeitig einen großen Gestaltungsspielraum gelassen, so dass jetzt jeder DH individuelle Berechnungs-und Anpassungsmethoden entwickelt.

Das Ausgangsproblem bei der ganzen causa war ja die tendenziell Unterbesoldung im Bund und bei den Ländern. Unter Berücksichtigung dieser Grundannahme, die vermutlich auch überall, in unterschiedlicher Ausprägung, zutreffend sein dürfte, ist es schwer vorstellbar, dass es dann im Ergebnis zu materiellen Verschlechterungen in bestimmten Fallkonstellationen kommen wird.

Angenommen, es käme zu Verschiebungen aus den Familienzuschlägen zugunsten des Grundgehaltes, wäre das aber doch auch positiv, so lange der Gesamtanspruch nicht niedriger wird.

Die kinderbezogenen Familienzuschläge werden nur temporär gewährt. Das Grundgehalt begleitet uns quasi bis zur endgültigen Finalisierung des persönlichen Beamtenstatusses.

Rheini

#298
Ich denke man muss immer ein "vor" und ein "Nach" dem BVerf Urteil sehen.

Davor ist es schwierig, auch wenn der Bund es gerade versucht, die Verhältnisse anders zu regeln. Der DH sieht sich mit der Situation konfrontiert, die es gab und hat alleine schon dadurch nur eine begrenzte Möglichkeit, zu agieren.

Beim "Nach" hat er einen weiteren Gestaltungsspielraum. Also Einführung eines anderen Familienmodells (wobei das ja in NRW ein "Davor" gibt und Abschaffung von Besoldungsgruppen.

Das kann er m. M. nach aber nicht im luftleeren Raum machen.

Wenn er jetzt z. B. Besoldungsgruppen bis A8 abschafft um dann A9 als unterste Besoldungsgruppe zu haben muss man sich anschauen, was dann passiert. Zunächst kann er dann mit der Berechnung die uns allen bekannt ist, die Besoldung absenken. Dann wird es faktisch dazu führen, dass alle im m. D. A9 sind.

- Werden dadurch die anderen Parameter (vorher A9 x Betrag, danach X-Absenkung weil niedrigste Besoldungsgruppe) gerissen?
- Würde die Ämterwertigkeit (wir reden hier ja immer noch von einen Amt das einen bestimmten Schulabschluss voraussetzt mit Vorbereitungsdienst und Stellung in der Hirachie mit der entsprechenden Aufgabenzuweisung)
- Würde das noch verfassungsgemäß sein, dass alle im m. D. in A9 sind?
- Findet sich jemand im Wege der Bestenauslesse mit der Perspektive und der Bezahlung im Real Life?
- Findet sich jemand der in NRW Beamter in A9 mit dem neuen Betrag X Dienst verrichten will (gilt dann ja auch z. B. für A13 Lehrer) oder gehen die lieber zu einem DH der seine Besoldung ab A3 ff geregelt hat)?
- Finden sich in den weiteren Besoldungsgruppen Leute die für weniger Differenz die Mehr Aufgaben und Verantwortung schultern wollen?

Usw. usw.


Von daher ist es natürlich einfach was als DH zu regeln, fraglich ist halt nur, ob es Bestand hat und Sinn macht. Wahrscheinlich wird NRW versuchen das bis auf äusserste auszureizen oder sogar über die Schwelle zu gehen. Ich hoffe daher auf zukünftige zügige BVerG Beschlüsse mit klarsten Aussagen ....

P. S. Keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Rheini

Falls das 4K Model mit geringen Zuschläge wie im letzten BVerfG Urteil in meiner Lesart verstärkt Einzug hält (evtl. erst nach mehreren BVerfG Runden) kann es m. M. nach sein, dass zukünftig Familien mit 1 oder 2 Kinder nicht die Verlierer sind, sondern einfach schon vorher mehr profitiert haben, als Singles oder Verheiratete.

M. M. nach müsste die Grundbesoldung stärker erhöht werden, als der FmZ für bis zu 2 Kinder.

Beispiel:

Jetzt Grundbesoldung 2.000, verheiratet 500, je Kind 1.000.

Ergebnis: Single 2.000, Familie mit verheiratet mit 2 Kindern 4.500.

Neu: Single 3500, verheiratet eingepreist siehe Bund, je Kind 750.


Egebnis: Jede Konstellation gewinnt, relativ gewinnt der Single am meisten.

Das folgt m. M. nach daher, dass der DH vorher die Kostengünstigste Methode gewählt hat. Er hat hohe Zuschläge gezahlt, um die Masse niedriger zu bezahlen. M. M. nach auch deshalb, da FmZ ja nur zu gewähren sind, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Davor und danach (und bei der Pension), fallen diese Zuschläge nicht an oder selten.