Besoldungsrunde 2025-2028 Nordrhein-Westfalen

Begonnen von Admin, 14.02.2026 19:57

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WikingerBrot

Von welchen A3 Besoldungsgruppen redet ihr? Wir starten doch ab A5

Rheini

Zitat von: WikingerBrot in Heute um 07:28Von welchen A3 Besoldungsgruppen redet ihr? Wir starten doch ab A5

Zunächst sind Beispiel halt Beispiele. Des Weiteren verweise ich auf "gehen die lieber zu einem DH der seine Besoldung ab A3 ff". Wie Du beim aufmerksamen lesen feststellt, ist damit nicht NRW als DH gemeint  8) .  In NRW gibt es z. B. noch den Bund als DH. Gibt es noch Behörden in Bonn oder anderswo?

"Findet sich jemand der in NRW Beamter in A9 mit dem neuen Betrag X Dienst verrichten will (gilt dann ja auch z. B. für A13 Lehrer) oder gehen die lieber zu einem DH der seine Besoldung ab A3 ff geregelt hat)?"

Dualer2018

Das sind die zurzeit niedrigsten Besoldungen:

Bundesbeamte (A3/Stufe 2 nach Gesetz a.A. ab 01.05.2026): 3.107,26 €
Beamte NRW (A5/Stufe 3 Prognose ab 01.04.2026): 3.076,36 €

Um eine amtsangemessene Alimentation in NRW zu gewährleisten, müsste demnach eine relativ kleine Erhöhung der Bezüge ausreichen, oder? Das MÄE liegt in NRW leicht unter dem Durchschnitt des Bundes, demnach wird wohl eine Erhöhung um 30-40 € auf ca. 3.100 € genügen.

Oder verstehe ich das neue Gesetz komplett falsch?


PaddyB

Zitat von: Schneewitchen in Heute um 06:50Ob nur wenige mehr bekommen oder alle, dass hängt von der Vorgehensweisen des DH ab. Da wird es dann spannend sein, welchen Weg unser FM einschlagen wird. Das BVerfG hat zwar mit seinem Urteil die grundsätzliche Besoldungsuntergrenze definiert, den DHn gleichzeitig einen großen Gestaltungsspielraum gelassen, so dass jetzt jeder DH individuelle Berechnungs-und Anpassungsmethoden entwickelt.

Das Ausgangsproblem bei der ganzen causa war ja die tendenziell Unterbesoldung im Bund und bei den Ländern. Unter Berücksichtigung dieser Grundannahme, die vermutlich auch überall, in unterschiedlicher Ausprägung, zutreffend sein dürfte, ist es schwer vorstellbar, dass es dann im Ergebnis zu materiellen Verschlechterungen in bestimmten Fallkonstellationen kommen wird.

Angenommen, es käme zu Verschiebungen aus den Familienzuschlägen zugunsten des Grundgehaltes, wäre das aber doch auch positiv, so lange der Gesamtanspruch nicht niedriger wird.

Die kinderbezogenen Familienzuschläge werden nur temporär gewährt. Das Grundgehalt begleitet uns quasi bis zur endgültigen Finalisierung des persönlichen Beamtenstatusses.

Danke. Genau das Szenario ist das, was mir mit vier Kindern Sorgen bereitet. Momentan profitieren wir sehr stark davon. Aber wenn wir jetzt netto auf einmal 500 Euro sinniger hätten, wäre das für uns schon übel. Das erscheint erstmal echt als eine sehr hohe Summe. Aber Wohnraum in Grosststädten ist leider unfassbar teuer.

Rentenonkel

Zitat von: Dualer2018 in Heute um 08:28Das sind die zurzeit niedrigsten Besoldungen:

Bundesbeamte (A3/Stufe 2 nach Gesetz a.A. ab 01.05.2026): 3.107,26 €
Beamte NRW (A5/Stufe 3 Prognose ab 01.04.2026): 3.076,36 €

Um eine amtsangemessene Alimentation in NRW zu gewährleisten, müsste demnach eine relativ kleine Erhöhung der Bezüge ausreichen, oder? Das MÄE liegt in NRW leicht unter dem Durchschnitt des Bundes, demnach wird wohl eine Erhöhung um 30-40 € auf ca. 3.100 € genügen.

Oder verstehe ich das neue Gesetz komplett falsch?

Da gibt es zwei Fallstricke, die man mitdenken muss:

Zum einen soll bei den Bundesbeamten der Familienzuschlag für Verheiratete in die Grundbesoldung einfließen und daher hinkt der Vergleich etwas.

Zum anderen darf die Frage aufgeworfen werden, was unter einer amtsangemessenen Lebensführung zu verstehen ist. Während der Bundesbeamte mit A3 im einfachen Dienst angesiedelt ist, also für seine Tätigkeit in der Regel keine abgeschlossene Berufsausbildung benötigt, sieht es bei dem A5 Beamten in NRW schon anders aus. Der benötigt als Grundvoraussetzung eine mindestens 2 jährige Berufsausbildung. Wenn man nunmehr den "einfachen" Beamten genauso besolden würde, wie den "mittleren" Beamten, dann gibt es immer noch das Abstandsgebot zu beachten. Der Beamte im mittleren Dienst muss sich grundsätzlich mehr leisten können dürfen, als der Beamte, der im einfachen Dienst beschäftigt ist.

Juristisch ist daher irgendwann zu klären, ob der Dienstherr sich seiner Verpflichtung zu amtsangemessenen Besoldung dadurch entledigen kann, dass er irgendwann nur im gehobenen oder höheren Dienst besoldet und deren Anfangsbesoldung dann knapp über der Medianschwelle liegt oder ob er vielmehr nach Art. 33 GG weiterhin jedem Deutschen nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung ein gleicher Zugang zu einem öffentlichen Amte, also auch als Beamter, ermöglichen muss, mithin der kleinste Beamte weiterhin auch in NRW der A3 Beamte sein muss, weil man andernfalls einen nicht unerheblichen Anteil der Bundesbürger um die Möglichkeit beraubt, überhaupt Beamter werden zu dürfen. Diese Frage wird sicherlich auch irgendwann beantwortet werden müssen; aus meiner Sicht ist jedoch das Streichen der unteren Besoldungsgruppen und das Streichen von unteren Erfahrungsstufen nur für einzelne Besoldungsgruppen ein weiterer Taschenspielertrick, mit dem sich die Gesetzgeber Zeit erkaufen, um notwendige Personalausgaben in die Zukunft zu schieben.

Quasselstrippe

Zitat von: Rentenonkel in Heute um 09:30Juristisch ist daher irgendwann zu klären, ob der Dienstherr sich seiner Verpflichtung zu amtsangemessenen Besoldung dadurch entledigen kann, dass er irgendwann nur im gehobenen oder höheren Dienst besoldet und deren Anfangsbesoldung dann knapp über der Medianschwelle liegt oder ob er vielmehr nach Art. 33 GG weiterhin jedem Deutschen nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung ein gleicher Zugang zu einem öffentlichen Amte, also auch als Beamter, ermöglichen muss, mithin der kleinste Beamte weiterhin auch in NRW der A3 Beamte sein muss, weil man andernfalls einen nicht unerheblichen Anteil der Bundesbürger um die Möglichkeit beraubt, überhaupt Beamter werden zu dürfen. Diese Frage wird sicherlich auch irgendwann beantwortet werden müssen; aus meiner Sicht ist jedoch das Streichen der unteren Besoldungsgruppen und das Streichen von unteren Erfahrungsstufen nur für einzelne Besoldungsgruppen ein weiterer Taschenspielertrick, mit dem sich die Gesetzgeber Zeit erkaufen, um notwendige Personalausgaben in die Zukunft zu schieben.

Soll der Passus im Grundgesetz wirklich so gemeint sein, dass man jedem Deutschen das Recht geben sollte, Beamter zu werden? Oder nur jedem Deutschen, der für die an Beamte zu vergebenden Aufgaben qualifiziert ist? Ich habe das bisher so verstanden (als Nicht-Jurist, also ohne Ahnung und naiv), dass es nur um letzteres geht und wenn eben das benötigte Qualifikationsniveau für die Staatsjobs immer höher wird, dann ist es eben ein Nebeneffekt, dass nicht mehr jeder in Staatsjobs hineinkommt. (also für mich war der Passus dazu da, um sicherzustellen, dass solche Jobs immer ausgeschrieben werden müssen und nicht unter der Hand vergeben werden dürfen... und dass eine Bestenauswahl stattfinden muss; ich habe das nicht als Quotensystem für Jobs über alle Qualifikationsniveaus gelesen)