Besoldungsrunde 2025-2028 Nordrhein-Westfalen

Begonnen von Admin, 14.02.2026 19:57

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Schneewitchen

Zitat von: uniprof in Heute um 11:24Die Landesregierung spricht nur von einer 1:1 zu Übertragung, und zitiert die 2.8% nur als Ergebnis der Tarifverhandlung. Wenn es wirklich 1:1 sein soll, müsste es mehr als 2.8% sein wegen des Sockelbetrags. So finde ich die Aussage der GdP logisch.

Ja, die Aussage der GdP ist logisch. Dennoch ist die Methodik nicht zwangsläufig. Zudem ist die technisch-mathematische Herleitung der 3,36% eine Sache. Die Kommunikation ist eine andere Sache.

Wenn ich daher mal davon ausgehe, dass die Informationen der GdP richtig sind, dann Frage ich mich, weshalb die übrigen Gewerkschaften diese Logik mit dem sich daraus ergebenden Ergebnis verschweigen und weiterhin von 2,8% reden. Dies gilt auch für das Land, was eben auch nur von der 1:1 Übertragung in Reinform spricht.

Die Gewerkschaften und das Land sind doch sonst nicht verlegen darum, vermeintlich gute Nachrichten zeitnah zum kommunizieren!?

Schneewitchen

Zitat von: Cherry in Heute um 13:46Wenn man die Stellungnahme liest, sieht es nicht wie ein Versehen aus. Es wird ja explizit darauf hingewiesen, das hier durch ein höherer Betrag berücksichtigt wird als bei den Angestellten. Den anderen Stellungnahmen kann ich nur die eins zu eins Übertragung mit dem Sockel 100 € System gerecht erkennen. Wenn das Land das wirklich so machen sollte, sieht man schon das mit dem nächsten Gesetz wohl noch ein paar Änderungen kommen werden.

Wenn das keine "Ente" ist, dann zeigt das m.E, dass es jenseits des Tarifergebnisses einen weiteren Anpassungsbedarf von wenigstens 0,536% bei allen Besoldungsgruppen gibt. Wäre das nicht so, dann würde man freiwillig sicherlich nicht diese Differenz zum Tarifergebnis an alle Besoldungsgruppen ausschütten.

Schneewitchen

Zitat von: Robertbob in Gestern um 13:52Ganz so falsch denkst du nicht. Nur wenn der DH jetzt schon freiwillig die Bezüge ab z.B. 2013 bis heute anpassen würde, wer soll das bezahlen? Und vielleicht kommt man ja für die Vergangenheit mit einem blauen Auge davon. Beispiel  : Haben auch die Ansprüche auf Nachzahlung,  die nicht widersprochen haben. Wieviel Beamte haben widersprochen, nur 10 Prozent,  prima Geld gespart.

Für die Vergangenheit kann man sicherlich die Nachzahlungen auf Beamte eingrenzen, die geklagt haben oder Widerspruch für die betreffenden HHJ eingelegt haben. Die Besoldungstabellen müssten dann aber dennoch rückwirkend angepasst- und dann forstgeschrieben werden. Insofern würde es dann zu einer anderen aktuellen Besoldungstabelle in 2026 kommen, die dann auch als Basis für die aktuellen Prüfungen auf Verfassungskonformität dienen müsste!?