Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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Vetran

Zitat von: Viggen in Gestern um 01:17... @Vetran, hast du auch mit einkalkuliert, dass sich der Einbaufaktor reduziert und FZ1 in Gänze entfällt.

... @BuBeamter, natürlich ist das ein totales Trauerspiel mit den Gewerkschaften und Interessensverbänden! Aber die konnte man schon immer ziemlich in den Skat drücken.
Vor allem wenn es um die Interessen der Versorgungsempfänger geht, tut sich dort echt bescheiden wenig  - leider!
Natürlich habe ich das einkalkuliert. Der FZ1 entfällt ja nicht, sondern wird in das Grundgehalt integriert. Durch Umrechnung des (neuen) Einbaufaktors und Integration der PV, die nicht mehr extra abgezogen wird, ändert sich mein Satz von 70,41 x Einbaufaktor 0,99010 - 1,8% PV, rechnerisch auf ca 68,46.

Bundesbeere

Zitat von: nobbse in 25.04.2026 22:15Nein gilt wohl nicht. Im §41 steht doch
,,Der ergänzende Familienzuschlag nach Anlage VII Tabelle VII.1 wird einem Beamten, Richter oder Soldaten mit Anspruch auf Dienstbezüge gewährt, sofern der Ehegatte ...".
Als Pensionär haben wir Anspruch auf Versorgungsbezüge. Das gleiche gilt wohl auch für die Nachzahlungen. Wenn ich das richtig interpretiere bekommen Pensionär nix, außer der mickerigen Grundbesoldungserhöhung, die sich beinahe vollständig mit dem Wegfall FZ1 und der Minderung des Ruhegehaltsatzes (zumindest bei mir) aufhebt. Also bleit wieder nur WIDERSPRUCH! Und wichtig ist die potenziellen Erben darauf vorbereiten, dass sie nicht das Erbe ablehnen nur weil bis dahin das Konto bis zum Anschlag überzogen ist. :-)

Zur Vollständigkeit: Das gilt auch für den Zuschlag für Alleinerziehende!

Also liebe alleinerziehende Dienstbezügeempfänger: Bloß nicht dienstunfähig werden!

netzguru

Zitat von: Bundesbeere in Gestern um 11:16Also bleit wieder nur WIDERSPRUCH! Und wichtig ist die potenziellen Erben darauf vorbereiten, dass sie nicht das Erbe ablehnen nur weil bis dahin das Konto bis zum Anschlag überzogen ist. :-)

Wird das Ganze nicht beendet beim Ableben?

Rheini

Zitat von: netzguru in Gestern um 15:50Wird das Ganze nicht beendet beim Ableben?

Was genau?

netzguru

Zitat von: Rheini in Gestern um 16:57Was genau?
Das Ganze Verfahren, Widerspruch, Klage usw.
Denn die Person die den erhoben lebt ja nicht mehr.
Und welcher Erbe kennt sich damit aus.
Endet auch nicht die Rechtschutzversicherung?

NordWest

Zitat von: netzguru in Gestern um 17:33Das Ganze Verfahren, Widerspruch, Klage usw.
Denn die Person die den erhoben lebt ja nicht mehr.
Und welcher Erbe kennt sich damit aus.
Endet auch nicht die Rechtschutzversicherung?

ChatGPT sagt (vielleicht hat er ja ausnahmesweise mal recht):
Nach § 239 ZPO wird der Prozess beim Tod einer Partei zunächst unterbrochen. Die Erben können ihn aufnehmen.

Die Frage der Versicherung sollte davon unabhängig sein. Diese ruhenden Verfahren kosten aber ja auch nicht viel.

flip


Knecht

Zitat von: flip in Gestern um 18:41eben gefunden, ohne Garantie!
Nachzahlungsrechner



Cool... Danke fürs einstellen

netzguru

Zitat von: flip in Gestern um 18:41eben gefunden, ohne Garantie!
Nachzahlungsrechner



Wollte bei nicht §41 mit berechnen Pflegestufe 2+

Mig82

Zitat von: flip in Gestern um 18:41eben gefunden, ohne Garantie!
Nachzahlungsrechner



Ich finde die Nachzahlung mit den 3% ab 04/2025 verwirrend dargestellt, da diese weiter oben im aktuellen Grundgehalt schon mit integriert sind und bereits laufende Abschlagszahlungen erfolgen. Aber evtl. bin ich auch einfach nur verwirrt um diese Uhrzeit.  ???

Themaster42699

Hallo,
ich habe folgende Situation:
-Meine Frau arbeitet Teilzeit und verdient ca. 2.000 Euro brutto im Monat.

Wir haben ein Kind mit Pflegegeld 3 und ein weiteres Kind ohne Pflegegeld.

Erhalten wir den ergänzenden familienzuschlag über grob 1.500 Euro oder wird das Einkommen meiner Frau angerechnet und dieser entfällt komplett?!

Falls dem so ist: Dann würde sich die arbeit meiner Frau ja kaum lohnen. Dann könnte man ja drüber nachdenken den Job aufzugeben?!

kimonbon

Jackpot! Deine Frau ist eine echte Glückspilzin


 
Zitat von: Themaster42699 in Gestern um 22:07Hallo,
ich habe folgende Situation:
-Meine Frau arbeitet Teilzeit und verdient ca. 2.000 Euro brutto im Monat.

Wir haben ein Kind mit Pflegegeld 3 und ein weiteres Kind ohne Pflegegeld.

Erhalten wir den ergänzenden familienzuschlag über grob 1.500 Euro oder wird das Einkommen meiner Frau angerechnet und dieser entfällt komplett?!

Falls dem so ist: Dann würde sich die arbeit meiner Frau ja kaum lohnen. Dann könnte man ja drüber nachdenken den Job aufzugeben?!

sw1002

Wo kann ich denn überschlagsweise denn die Berechnung für das dritte Kind machen?

TheBr4in

Zitat von: Mig82 in Gestern um 21:34Ich finde die Nachzahlung mit den 3% ab 04/2025 verwirrend dargestellt, da diese weiter oben im aktuellen Grundgehalt schon mit integriert sind und bereits laufende Abschlagszahlungen erfolgen. Aber evtl. bin ich auch einfach nur verwirrt um diese Uhrzeit.  ???

Ich versteh das auch null.

Wasserkopp

Zitat von: Themaster42699 in Gestern um 22:07Hallo,
ich habe folgende Situation:
-Meine Frau arbeitet Teilzeit und verdient ca. 2.000 Euro brutto im Monat.

Wir haben ein Kind mit Pflegegeld 3 und ein weiteres Kind ohne Pflegegeld.

Erhalten wir den ergänzenden familienzuschlag über grob 1.500 Euro oder wird das Einkommen meiner Frau angerechnet und dieser entfällt komplett?!

Falls dem so ist: Dann würde sich die arbeit meiner Frau ja kaum lohnen. Dann könnte man ja drüber nachdenken den Job aufzugeben?!

ziemlich genau wie bei uns. Ich dachte auch dass der ergänzende Zuschlag entfällt, aber lt. Rechner besteht er. Wann würde er denn entfallen? Bei Einkommen der Ehefrau über 20k?