Senkung Brutto-Jahreseinkommen durch Jobrad

Begonnen von SonneMondundSterne123, Gestern um 07:43

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SonneMondundSterne123

Guten Morgen,

ich habe folgende Frage. Seit dem 1.01.2026 musste ich mich freiwillig gesetzlich versichern, da ich die Beitragsbemessunggrenze überschreite. Ich bin derzeit in 11 Stufe 5 eingruppiert. Ein Wechsel in die private Krankenversicherung kommt aus verschiedenen Gründen nicht in Frage.

Ich möchte ungern für die gleiche Leistung mehr bezahlen und überlege nun mir über meinen Arbeitgeber ein Jobrad zu leasen, um dann mit dem Rad zur Arbeit zu fahren. Der Fahrtweg beträgt ca. 5km ist also durchaus machbar.

Ich habe mir aktuell mehrere Räder angesehen. Laut Ratenrechner wäre die monatliche Rate bei ca. 140€ brutto im Monat.

Ist mein Gedanke korrekt, dass ich durch das Jobrad dann wieder gesetzlich versichert bin?

Mir geht es prinzipiell nicht darum ob ich freiwillig versicher bin oder nicht. Für mich ist es allerdings schon ein Unterschied ob ich ca. das "gleiche" Monatsgehalt netto bekomme und dafür ein tolle Rad habe oder eben nichts.

Ist mein Denkansatz so korrekt und gibt es weitere Punkte zu bedenken?

Vollstrecker

Der Zusammenhang mit der Krankenkasse entzieht sich meinem Wissen, aber mit einem geleasten Jobrad wirst du weniger Netto haben. Bei mir waren es knapp 150€ bei einer Gesamtsumme für Fahrrad und etwas Zubehör von etwas über 5000€. Es geht natürlich auch günstiger.



Wir haben das auch hier in einer mittelgroßen Kommune seit einigen Jahren. Es wird von vielen Mitarbeitern gut angenommen. Ich behaupte aber mal, dass es günstiger ist, bei einem Fahrradhändler sich sein Rad mit einer 0,0%-Finanzierung (was fast alle schon anbieten) selber zu KAUFEN.
Für mich war das Radleasing ein "Minusgeschäft". Wir haben das mal hier anhand der Konditionen unseres Anbieters durchgerechnet. Bis ca. 2.400€ ist es nicht zwingend ein Verlustgeschäft. Danach schon.

Zu dem Fahrrad kamen bei uns noch Versicherungs- und Inspektionsraten dazu. Die machen das am Ende eigentlich unattraktiv, muss man aber mit übernehmen.

An sich finde ich es okay, sowas seinen Mitarbeitern anzubieten. Muss halt jeder selber wissen. Manche wollen nicht ans Sparbuch oder dass die Frau sieht, dass man monatlich eine Rate vom Konto bezahlt.  ;D Ich persönlich würde es aber nicht mehr machen. Ich habe mich da total verzockt.

Mein Gedanke war nämlich: Leasen, nach 3 Jahren für eine "kleine Restsumme" (O-Ton Anbieter) das Rad auslösen, für mindestens das doppelte der Restsumme das Rad dann verkaufen und dann ein neues leasen.  ;)

Mein Fahrrad hätte jetzt noch einen Restwert von gut 1600 - 1800. Ausgelöst wurde es für +/-750. Verkauft würde ich es realistisch für um die 600€ bekommen. Warum? Weil der Markt bedient ist. Fast alle haben mittlerweile ihre E-Bikes. Also habe ich mich (aber Gott sein Dank auch andere, die so gedacht haben  ;D ) verzockt.

Kein Problem, mein Rad ist prima, ich fahre es gerne weiter.



Tri

Ich glaube du vermischt Begriffe.

Kann es sein das du mit Beitragsbemessungsgrenze die Versicherungspflichtgrenze/Jahresarbeitsentgeltgrenze meinst? Siehe:

Die Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze, JAEG) bestimmt in Deutschland, bis zu welchem Bruttojahreseinkommen Arbeitnehmer pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind. Sie liegt 2026 bei 77.400 Euro (6.450 Euro monatlich). Bei Überschreiten dieser Grenze können Beschäftigte in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln. (Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Jahresarbeitsentgeltgrenze )

Die Beitragsbemessungsgrenze hat jedenfalls genau den Sinn den du befürchtest, sie stellt eine obere Grenze dar, ab dieser kannst du immer mehr Einkommen haben, aber deine Beiträge steigen nicht mehr.

Schokokeks

Zitat von: SonneMondundSterne123 in Gestern um 07:43... Ich bin derzeit in 11 Stufe 5 eingruppiert. ...

Selbst wenn es einen Vorteil bringen sollte:

Tabellenerhöhung ab 01.05. sind 163,77 € in Deiner Stufe, also bist Du bei 140 € Rate wieder drüber, oder irre ich mich da?
Quereinsteiger mit Hang zum Monk

SonneMondundSterne123

Ja, genau! Ich meine die Versicherungspflichtgrenze.

Seit dem 01.01.2026 habe ich durch die freiwillig gesetzliche Versicherung knapp 60€ netto weniger im Monat. Die Gegenleistung ist genau nichts.

Wenn man den Gehaltsrechner bemüht sieht man deutlich, dass ich mit 77261.40 € + LOB wirklich nur knapp über der Versicherungspflichtgrenze liege.

Mein Gedanke wäre nun, wenn ich ein Jobrad lease und damit das Jahresbrutto unter die 77.400€ komme, dass ich dann für die 60€ netto im Monat weniger, wenigstens noch eine Gegenleistung in Form des Rades habe.

Wenn ich nichts mache zahle ich weiterhin mehr Krankenversicherung, deswegen kommt ein Ratenkauf beim Radhändler für mich nicht in Frage.

SonneMondundSterne123

Zitat von: Schokokeks in Gestern um 08:15Selbst wenn es einen Vorteil bringen sollte:

Tabellenerhöhung ab 01.05. sind 163,77 € in Deiner Stufe, also bist Du bei 140 € Rate wieder drüber, oder irre ich mich da?

Ich hab tatsächlich die Werte ab 01.05. genommen. Tatsächlich ist es vermutlich nur eine Momentaufnahme bis die Tarifverhandlungen kommen und das Gehalt dann wieder steigt.


BAT

Bitte dabei auch bedenken, dass - abgesehen von den normalen Erhöhungen - nächstes Jahr ZUSÄZTLICH einmal die BBG um 300 € steigen soll.

MoinMoin

Zitat von: SonneMondundSterne123 in Gestern um 08:20Ja, genau! Ich meine die Versicherungspflichtgrenze.

Seit dem 01.01.2026 habe ich durch die freiwillig gesetzliche Versicherung knapp 60€ netto weniger im Monat. Die Gegenleistung ist genau nichts.
Erstaunt mich. Sicher das diese Erhöhung deiner Ausgaben was mit der freiwillig gesetzliche Versicherung zu tun hat und nicht an anderen Dingen liegt?

Ich wüsste nicht, dass man andere Beiträge als freiwillig gesetzliche Versicherter zahlen muss, als die nicht freiwillig gesetzlich Versicherten. Zumindest war es bei mir damals so. Die Prozentzahl die ich an die GKV zahlen musste ist gleich geblieben.
Nur der "Freibetrag" den hatte mein AG falsch eingetragen, so dass ich zunächst mehr Steuern zahlen musste, was aber mit der Steuererklärung ausgeglichen wurde.
Also ich glaube du bist da auf nem falschen Dampfer.


KlammeKassen

Zitat von: MoinMoin in Gestern um 09:15Erstaunt mich. Sicher das diese Erhöhung deiner Ausgaben was mit der freiwillig gesetzliche Versicherung zu tun hat und nicht an anderen Dingen liegt?

Ich wüsste nicht, dass man andere Beiträge als freiwillig gesetzliche Versicherter zahlen muss, als die nicht freiwillig gesetzlich Versicherten. Zumindest war es bei mir damals so. Die Prozentzahl die ich an die GKV zahlen musste ist gleich geblieben.
Nur der "Freibetrag" den hatte mein AG falsch eingetragen, so dass ich zunächst mehr Steuern zahlen musste, was aber mit der Steuererklärung ausgeglichen wurde.
Also ich glaube du bist da auf nem falschen Dampfer.


Eigentlich ist doch alles
Zitat von: BAT in Gestern um 09:07Bitte dabei auch bedenken, dass - abgesehen von den normalen Erhöhungen - nächstes Jahr ZUSÄZTLICH einmal die BBG um 300 € steigen soll.

3.000 Euro jährlich (also als Jahresbeitrag zur BBG), nicht 300 Euro!



SonneMondundSterne123

Was sollte es denn sonst sein?

Fakt ist seit dem Januar 2026 habe ich ca. 60€ netto weniger. Bei mir hat sich ansonsten nichts geändert. Kirchensteuer, keine Kinder, Lohnsteuerklasse 1.

Grundsätzlich konnte mir die Personalstelle da auch wenig helfen. Deswegen ja auch mein "gefährliches" Halbwissen.

Laut TVÖD Rechner hier bin ich tatsächlich unter der Grenze von 77.400€ aber vermutlich wird das LOB da mitgezählt.

Im Jahr 2025 hatte ich Einkünfte in Höhe von 74.758,22 € und lag da auch schon über der Grenze für 2025.

Es ist für mich ein großes Rätsel.  ::)

SonneMondundSterne123

Zitat von: Umlauf in Gestern um 10:48Na da habe ich ja Glück, dass ich diese Grenze weiterhin nur mit dem Weihnachtsgeld reiße 🤣🤣🤣

Das heißt? Das Weihnachtsgeld zählt doch dazu und damit müsstest du dich um die Krankenversicherung kümmern?

Rentenonkel

Zitat von: SonneMondundSterne123 in Gestern um 11:05Was sollte es denn sonst sein?

Fakt ist seit dem Januar 2026 habe ich ca. 60€ netto weniger. Bei mir hat sich ansonsten nichts geändert. Kirchensteuer, keine Kinder, Lohnsteuerklasse 1.

Es ist für mich ein großes Rätsel.  ::)

2025 betrug die Beitragsbemessungsgrenze 5.512,50 € monatlich.
2026 beträgt die Beitragsbemssungsgrenze 5.812,50 € monatlich.

Ausgehend von einem Beitragssatz von einem durchschnittlichen Beitragssatz zur KV und dem PV Beitrag ohne Kinder sind das inklusive Arbeitgeberanteil etwa 60 EUR Mehrbelastung pro Monat.

Diese Erhöhung liegen vermutlich nicht in der Umstellung von Pflicht- auf Freiwillige Versicherung, sondern auch in der Erhöhung der BBG seit Anfang 2026.

Darüber hinaus gibt es eine Umstellung bei der Absetzbarkeit der KV und PV Beiträge, so dass es wie MoinMoin sagt, durchaus denkbar ist, dass Du aktuell zuviel Steuern zahlst.