Nebentätigkeit und Gesellschafter in Holding

Begonnen von beamter871, Heute um 15:15

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beamter871

Guten Tag,

ich bin im höheren Dienst (A14) des Bundes verbeamtet. Nun plane ich gemeinsam mit einem Freund die Gründung eines Start-ups in Form einer GmbH. Dazu würde ich eine Holding gründen, bei der ich nur als Gesellschafter tätig wäre. Die Geschäftsführertätigkeit würde jemand anderes übernehmen. Ist das korrekt, da es ansonsten nicht zulässig wäre?
Die Holding würde sich dann an dem Start-up (GmbH) beteiligen, bei dem ich mit acht Stunden pro Woche tätig sein werde (40-Stunden-Woche im Beamtenverhältnis).
Die Nebentätigkeit überschneidet sich nicht mit den Aufgaben des Beamtenverhältnisses.
Gibt es hier Probleme bei der Genehmigung im Amt? Könnte ich kostenfrei im Start-up arbeiten oder müsste ich einen angemessenen Lohn (weniger als 40 % des Jahresbruttolohns der Haupttätigkeit) verdienen?
Muss ich angeben, dass ich Gesellschafter der Holding bin, oder reicht die Angabe meiner Nebentätigkeit im Start-up (GmbH)?
Gibt es sonst Fallstricke oder Dinge, die es zu bedenken gibt?

Vielen Dank vorab und beste Grüße

GoodBye

Spannend wäre auch Geschäftsführung mit 8 Stunden wöchentlich und E-Auto mit 0,25% Versteuerung  ;D

Schneewitchen

Zitat von: beamter871 in Heute um 15:15Guten Tag,

ich bin im höheren Dienst (A14) des Bundes verbeamtet. Nun plane ich gemeinsam mit einem Freund die Gründung eines Start-ups in Form einer GmbH. Dazu würde ich eine Holding gründen, bei der ich nur als Gesellschafter tätig wäre. Die Geschäftsführertätigkeit würde jemand anderes übernehmen. Ist das korrekt, da es ansonsten nicht zulässig wäre?
Die Holding würde sich dann an dem Start-up (GmbH) beteiligen, bei dem ich mit acht Stunden pro Woche tätig sein werde (40-Stunden-Woche im Beamtenverhältnis).
Die Nebentätigkeit überschneidet sich nicht mit den Aufgaben des Beamtenverhältnisses.
Gibt es hier Probleme bei der Genehmigung im Amt? Könnte ich kostenfrei im Start-up arbeiten oder müsste ich einen angemessenen Lohn (weniger als 40 % des Jahresbruttolohns der Haupttätigkeit) verdienen?
Muss ich angeben, dass ich Gesellschafter der Holding bin, oder reicht die Angabe meiner Nebentätigkeit im Start-up (GmbH)?
Gibt es sonst Fallstricke oder Dinge, die es zu bedenken gibt?

Vielen Dank vorab und beste Grüße

Interessantes Konstrukt. Grundsätzlich sind Nebentätigkeiten in den Behörden klar geregelt. Bei uns gibt es eine Nebentätigkeitsverordnung. Ich würde also mal sehen, ob es bei Euch auch ein entsprechendes Regelwerk gibt.

Grundsätzlich ist eine Nebentätigkeit dann gegeben, wenn man für seine Arbeitskraft ein Entgelt erhält. An der Stelle habe ich mal eine interessante Diskussion mit unseren Personalern geführt. Ich habe mal für meine Dienstleistung Werbung im Internet platziert. Auf diese Werbung hat nie jemand reagiert. Nur mein Personalamt. Die waren der Auffassung, dass das bereits eine Nebentätigkeit wäre, da ich ja meine Arbeitskraft am Markt angeboten habe. Dies hätte ich mir schon genehmigen lassen müssen.

Wir haben das nie final geklärt, da da schon klar war, dass ich meine Nebentätigkeitsidee nicht weiter verfolgen wollte und die Werbung ohnehin gelöscht hätte. Ich hatte mir damals zwei unfreundliche Gespräche eingehandelt. Nachdem ich aber die Werbung gelöscht- und erklärt hatte, dass ich keinerlei Ambitionen mehr in Richtung Nebentätigkeit hätte, war die Sache erledigt.

Ich schreibe das, weil Dir ähnliche Diskussionen evtl. auch drohen könnten. Gesellschafter ohne Einkünfte aus dem Gesellschaftsverhältnis - Das ist zunächst keine klassische Nebentätigkeit. Die Personalstelle müsste auch prüfen, ob die Nebentätigkeit die volle Hingabe an Deine Haupttätigkeit nicht negativ beeinflusst. Du schreibst selber, dass Du als Gesellschafter tätig werden würdest. Du wendest also Zeit und Arbeitskraft als Gesellschafter auf. Dies müsste Dein DH also ggf. wohl schon wissen und sollte die Gelegenheit bekommen, dass zu genehmigen. Die Tatsache, dass Du Dir keine Gesellschaftervergütung genehmigst spricht eigentlich gegen eine Nebentätigkeit im hiesigen Kontext. Wenn die Herrschaften aber schräg drauf sind, dann kommen die Dir ggf. mit Gestaltungsmissbrauch oder ziehen die Verbindung zwischen Deiner Gesellschafterposition und der Tätigkeit im Start-Up( quasi so eine Art Gesamtpaket).

Bei der Tätigkeit für das Start-Up handelt es sich um eine klassische Nebentätigkeit. Sie wäre zeitlich definiert und das Entgelt für die Tätigkeit auch. Die musst Du Dir in jedem Falle genehmigen lassen.

Bei der Bezahlung ist Vorsicht geboten: Bei uns sind Einkünfte aus Nebentätigkeiten auf 6.000€ p.a. gedeckelt. Bei dem Betrag handelt es sich um den Bruttobetrag. Alle Einkünfte aus Nebentätigkeiten, die diesen Betrag überschreiten müssen an den DH abgeführt werden.

Hier solltest Du also auch vor Ort recherchieren, was da bei Euch geregelt ist. Die Höhe der Einkünfte aus Nebentätigkeiten sind vermutlich überall gedeckelt. Nur die Höhe ist ggf. unterschiedlich.

Beim uns gibt es regelrechte Antragsformulare. In diesen Formularen werden alle wichtigen Daten abgefragt. Hier wäre von Dir zu recherchieren, ob es bei Euch auch so etwas gibt. Das macht den Antrag etwas einfacher.

Das mit dem Gesellschafter würde ich unmittelbar mit den zuständigen Leuten, vermutlich im Personalbereich, abklären. Hier würde ich das Gesamtkonstrukt, so wie hier beschrieben, offen legen. Melden macht bekanntlich frei!😎

Bei uns sind die Personaler immer sehr argwöhnisch bei dem Thema. Man handelt sich bei uns schnell Ärger ein, wenn man sich nicht an die Regeln hält. Insofern ist es vermutlich besser, wenn Du mit offenen Karten spielst.