Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Pumpe14

Ich habe laut Dienstplan 12,5 Stunden Schichten. Der Dienstherr setzt mir also nen Dienstplan vor, auf Grund dessen meine Frau nicht arbeiten kann, weil wir 3 Kinder haben, unterstellt aber das sie arbeiten müsste?
Wenn ich morgens halb 6 aus dem Haus gehe, und abends halb 8 wieder zurück bin, hat der Dienstherr selbst die Ursache dafür gesetzt, dass ich Alleinverdiener bin. Ebenso wenn wir Polizisten, oder Soldaten in Einsätze geschickt werden.

Rentenonkel

Zitat von: SonicBoom in Heute um 04:42Beweis von dir: heiße Luft

https://cms-s3.verdi.de/drupal/public/2026-01/verdi-NO-AfD-Block%202024%20-%201224%20-%20TEIL%201%20-%2017x%20Seiten_FINALKORR.pdf?VersionId=647b2bc3-7063-43f4-8cb5-d7befb88e930
Zitat von: SonicBoom in Heute um 04:42Beweis vorm Gericht in Köln: heiße Luft
Das Gericht in Köln hat zunächst im Eilverfahren die Einstufung zurück gewiesen. Damit ist die AfD allerdings alles andere als rein gewaschen. Es geht jetzt in die Hauptverhandlung.

Das Gericht ist überzeugt, dass weiterhin der "starke Verdacht" verfassungsfeindlicher Bestrebungen innerhalb der AfD besteht. Zum Beispiel, dass Menschen mit Migrationshintergrund für die AfD Bürger zweiter Klasse sind. Die Schwelle vom "starken Verdacht" zur "hinreichenden Gewissheit" werde jedoch anhand der öffentlich zugänglichen Quellen nicht genommen. Daher bleibt abzuwarten, welche Belege und Beweise der Verfassungsschutz beim Gericht vorlegen kann.

Die AfD ist aus Sicht des Verfassungsschutzes weiterhin als Partei auf die Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung ausgerichtet. Dies setzt voraus, dass sie über das bloße Bekennen ihrer verfassungsfeindlichen Ziele hinaus die Grenze zum Bekämpfen der freiheitlichen demokratischen Grundordnung überschreitet. Dass sie in geplanter und qualifizierter Weise zur Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung unmittelbar ansetzt, muss bspw durch ihre Organisationsstruktur, ihre regelmäßige Teilnahme an Wahlen und ihre sonstigen Aktivitäten, ihre Parteiprogramme sowie durch ihre nationale und internationale Vernetzung im Rahmen des Gerichtsverfahrens belegt werden. Das ist in anderen Bundesländern auch schon gelungen. Eine Offenbarung der Beweise lässt allerdings auch Rückschlüsse zu auf die Quellen. Das kann dann für die betroffenen V-Leute und andere Quellen eine Bedrohungslage auslösen. Auch deswegen werden die Beweise erst in der Hauptverhandlung auf den Tisch kommen. 

Zitat von: SonicBoom in Heute um 04:42Aber ja, Gefühle darf man haben
Die AfD unterliegt oft einem logischen Denkfehler, der darauf basiert, dass eine Kausalität zwischen zwei Ereignissen angenommen wird, nur weil sie in zeitlicher Nähe zueinanderstehen. Wenn im Sommer gleichzeitig die Anzahl der Bergunfälle als auch der Verkauf von Speiseeis steigt, heißt das nicht, dass Menschen auf dem Berg verunglücken, weil sie ein Eis gegessen haben, sondern höchstens, dass beide Phänomene eine andere Ursache haben - die warmen Temperaturen.

Die Verhaltensweisen gegen sachliche Argumente sind jedoch aus der AfD Ecke altbewährt und werden meistens emotional aufgeladen, weswegen die Argumentation dagegen zermürbend ist:

Zunächst wird es geleugnet (stimmt ja gar nicht, Propaganda)
dann wird gelogen (die Afd hat das Verfahren in Köln gewonnen; es war aber nur der Eilantrag, die eigentliche Verhandlung kommt noch)
dann wird ignoriert (die Argumente von Correctiv sind nur heiße Luft, oft mit Verweis auf irgendwelchen dubiosen Quellen)
und zum Schluss wird persönlich diffamiert

Alle diese Beiträge helfen uns in der Kernfrage, um die es hier geht, nämlich die amtsangemessene Besoldung, in meinen Augen überhaupt nicht weiter. Daher wäre es schön, wenn wir hier alle etwas "Funkdisziplin" einhalten könnten.

@Durgi: Vielen Dank für beide Beiträge

Unknown

Könnten wir bitte die ewige AfD Diskussion sein lassen!!!

Wenn ihr über die AfD diskutieren wollte, dann macht einen neuen Thread auf. Ab jetzt werden alle politischen Diskussionen die von der Besoldung entfernt sind konsequent gelöscht.

Quetsche

Zitat von: Rentenonkel in Heute um 08:18Alle diese Beiträge helfen uns in der Kernfrage, um die es hier geht, nämlich die amtsangemessene Besoldung, in meinen Augen überhaupt nicht weiter. Daher wäre es schön, wenn wir hier alle etwas "Funkdisziplin" einhalten könnten.


Äh genau richtig was du schreibst nervt mich auch gerade. Aber selber einen Ellenlangen Text (nicht zum Thema) davor und dann so ein Spruch nach dem Motto letzte Wort!

Merkste selbst oder?
Genau mein Humor :)

Julianx1

Zitat von: Pumpe14 in Heute um 08:16Ich habe laut Dienstplan 12,5 Stunden Schichten. Der Dienstherr setzt mir also nen Dienstplan vor, auf Grund dessen meine Frau nicht arbeiten kann, weil wir 3 Kinder haben, unterstellt aber das sie arbeiten müsste?
Wenn ich morgens halb 6 aus dem Haus gehe, und abends halb 8 wieder zurück bin, hat der Dienstherr selbst die Ursache dafür gesetzt, dass ich Alleinverdiener bin. Ebenso wenn wir Polizisten, oder Soldaten in Einsätze geschickt werden.


Also, ich vermute für Beamte in deiner Konstellation wird das Gesetz wohl hoffentlich nochmal nachgeschärft. Es wäre eine Schande wenn nicht!

Dogmatikus

Zitat von: simon1979 in Gestern um 14:49Vorschläge wie [...] die Bezahlung in Gutscheinen werden diskutiert, [...]

Bring den DH nicht auf Ideen...  :)

GeBeamter

Zitat von: Julianx1 in Heute um 09:01Also, ich vermute für Beamte in deiner Konstellation wird das Gesetz wohl hoffentlich nochmal nachgeschärft. Es wäre eine Schande wenn nicht!

Da der DH eigentlich dazu gehalten ist, die individuelle Situation des Beamten durch Alimentation zu decken, wäre das eigentlich zwingend notwendig, die Härtefallregelung bei einer so tiefgreifenden Änderung, der der Besoldungssystematik zugrunde liegenden Typisierung auszuweiten.

Aber: die Einsatzentsendung erfolgt im Rahmen der Anordnung. Wie will man das dann regeln? Ganztägige Abordnungen als Härtefalltatbestand zu fassen, würde dazu führen, dass fast alle Beamtinnen und Beamte dann einbezogen wären, weil ja auch für Dienstreisen und Fortbildungen angeordnet wird.

Das zeigt aber erneut, wie fehlgeleitet das ganze Konstrukt des fiktiven Partnereinkommens ist.

Bundesjogi

Ich gö
Zitat von: Julianx1 in Heute um 09:01Also, ich vermute für Beamte in deiner Konstellation wird das Gesetz wohl hoffentlich nochmal nachgeschärft. Es wäre eine Schande wenn nicht!
Ich gönne grundsätzlich jedem alles. Aber juristisch verfangen kann so eine Argumentation nicht. Es wird hier immer so getan als wären die Arbeitsbedingungen des einen Ehepartners derart, dass der andere gar keine Chance zu arbeiten hätte. Wie machen es dann die alleinerziehenden Berufstätigen? Beim Partnereinkommen reden wir nicht über eine Vollzeitstelle. Während dieser Zeit bietet das Bildungssystem (zumindest in der Theorie und darum muss es hier gehen, wenn das in der Realität dann nicht möglich ist wird ein Einzelfall in Klagen entschieden werden müssen) Betreuungsmöglichkeiten spätestens ab dem einen Jahr, das im Gesetz verankert ist). Ob man das gut findet ist eine Frage, die hier keine Rolle spielt. Ob die eigenen Arbeitsbedingungen gut sind ist auch nicht das Thema. Sondern ob es dem Partner möglich ist, im Umfang des abgerechneten Partnereinkommens zu arbeiten. Theoretisch. Gründe, dass das nicht möglich wäre dürften in aller Regel ausschließlich in der Person des Partners liegen.

Dunkelbunter

Zitat von: Bundesjogi in Heute um 09:34Ich göIch gönne grundsätzlich jedem alles. Aber juristisch verfangen kann so eine Argumentation nicht. Es wird hier immer so getan als wären die Arbeitsbedingungen des einen Ehepartners derart, dass der andere gar keine Chance zu arbeiten hätte. Wie machen es dann die alleinerziehenden Berufstätigen? Beim Partnereinkommen reden wir nicht über eine Vollzeitstelle. Während dieser Zeit bietet das Bildungssystem (zumindest in der Theorie und darum muss es hier gehen, wenn das in der Realität dann nicht möglich ist wird ein Einzelfall in Klagen entschieden werden müssen) Betreuungsmöglichkeiten spätestens ab dem einen Jahr, das im Gesetz verankert ist). Ob man das gut findet ist eine Frage, die hier keine Rolle spielt. Ob die eigenen Arbeitsbedingungen gut sind ist auch nicht das Thema. Sondern ob es dem Partner möglich ist, im Umfang des abgerechneten Partnereinkommens zu arbeiten. Theoretisch. Gründe, dass das nicht möglich wäre dürften in aller Regel ausschließlich in der Person des Partners liegen.

Oder an den hohen KITA Gebühren in einige Bundesländern, wenn die Frau quasi umsonst arbeiten geht, da man KITA für die 3 Kinder bezahlen muss. Besonders wenn man Zwillinge U3 hat zahlt man sogar eher drauf.
Man müsste quasi in der Berechnung zu aA noch berücksichtigen, dass alter der Kinder und die Höhe der KITA Gebühren.
Daher gehört das Partnereinkommen einfach abgeschaft.

Rheini

Zitat von: Bundesjogi in Heute um 09:34Gründe, dass das nicht möglich wäre dürften in aller Regel ausschließlich in der Person des Partners liegen.

Jo. Die Frage ist allerdings auch, ob man die Gründe als DH anerkennen muss oder eine Verpflichtung daraus machen darf und welche Ausnahmetatbestände man definieren darf.

Ich finde ein Partnereinkommen ist schon grundsätzlich verfassungswidrig, sollte es aber Bestand haben frage ich mich, ob an den Ehepartner eines Beamten höhere Ansprüche gestellt werden dürfen, als z. B. an einen Bürgergeldempfänger der ja auch grundsätzlich dazu angehalten ist, sich selbst zu versorgen.

Dunkelbunter

Zitat von: Rheini in Heute um 09:39Jo. Die Frage ist allerdings auch, ob man die Gründe als DH anerkennen muss oder eine Verpflichtung daraus machen darf und welche Ausnahmetatbestände.

Ich finde ein Partnereinkommen ist schon grundsätzlich verfassungswidrig, sollte es aber Bestand haben frage ich mich, ob an den Ehepartner eines Beamten höhere Ansprüche gestellt werden dürfen, als z. B. an einen Bürgergeldempfänger der ja auch grundsätzlich dazu angehalten ist, sich selbst zu versorgen.

Anrechnung von fiktiver Schwarzarbeit  ;D

Besonders sollte je irgendwann in den nächsten Jahrzehnten das BVerfG das Partnereinkommen als rechtens anerkennen und nicht gleichzeitig dem einen engen Spielraum setzt, dann sind die Tore zur Hölle offen und der DH kann mit dem Partnereinkommen sich alles schön rechnen.

Imperator

Zitat von: Dunkelbunter in Heute um 09:42Anrechnung von fiktiver Schwarzarbeit  ;D

Besonders sollte je irgendwann in den nächsten Jahrzehnten das BVerfG das Partnereinkommen als rechtens anerkennen und nicht gleichzeitig dem einen engen Spielraum setzt, dann sind die Tore zur Hölle offen und der DH kann mit dem Partnereinkommen sich alles schön rechnen.

Irgendwann kommt der Dienstherr noch auf die Idee den Kasten Bier anzurechnen, den ich fürs Grillen geschenkt bekomme. Sollte ich das meiner Dienststelle vielleicht als Nebeneinkommen melden???? Pauschal 20 € am besten bei der Alimente abziehen.  :-* Wir wollen doch keine Überversorgung verehrte Kollegen!
Panem et circenses.

MOGA

Wie geht es jetzt weiter, wie ist der Fahrplan? Verbändebeteiligung bis morgen, danach ggf. Überarbeitung und Refentenentwurf bis Anfang Juni? Wird das noch was vor der Sommerpause? Wann ist mit den Zahlen für Kind 3 und 4 für 2021 bis 2025 zu rechnen?
Make Oeffentlicher-Dienst Great Again

DeltaR95

Zitat von: Bundesjogi in Heute um 09:34Gründe, dass das nicht möglich wäre dürften in aller Regel ausschließlich in der Person des Partners liegen.

Das schöne an deiner Argumentation ist, dass sich diese Fragen bzw. Abwägungen gar nicht stellen.

Das Konstrukt des Beamtenstatus sieht eine Alimentation des Beamten sowie seiner Familie vor - und zwar vollständig, ohne "fiktiven" oder "realen" Zwang, dass der Ehepartner arbeiten geht.

Woran man aus meiner Sicht "problemlos" drehen kann, wäre es den Kontrollmaßstab "4K" argumentativ zu verändern. Familien haben heute in der Regel weniger Kinder, daher wäre aus meiner Sicht der verfassungsrechtlich "einfachste" Weg als Dienstherr zu argumentieren, dass heute "3K" - sprich MÄE 1,8 statt 2,3 die Regel ist. Damit sinkt die Mindestbesoldung effektiv ab und die realen Mehrbedarfe, wenn das Kind dann älter wird bzw. noch weitere Kinder hinzukommen, wird dann über Zuschläge geregelt.

Deine ständige Versuche, Beamte und Arbeitnehmer in der pW "gleichzustellen" fliegt einfach nicht, weil es Äpfel mit Birnen vergleicht und damit bleibt der Kern der Argumentation die "Neiddebatte".