Besoldungsrunde 2025-2028 Bayern

Begonnen von Dokumentenfahrer, 14.02.2026 19:50

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Schneewitchen

Zitat von: webs96 in 29.04.2026 17:09Leider noch nicht und das alles obwohl die Besoldung laut FM verfassungsgemäß ist. Vielleicht muss doch noch hier und da nachgebessert werden, weil jetzt einige Bundesländer und der Bund Bayern deutlich überholen (und ich meine nicht nur die Umsetzung vom Tarifergebnis).

Seltsam ist es schon, weil der Gesetzentwurf bei der letzten Einigung schneller da war.

Ohne irgend etwas zu wissen, hier nur eine Vermutung: Die Länder werden sich im Hintergrund vermutlich derzeit rege austauschen. Vielleicht hat sich auf dem Wege ja bei Söder und Co. zwischenzeitlich die Erkenntnis durchgesetzt, dass es auch für Bayern nicht so ganz ohne entsprechende Anpassungen der Besoldung gehen wird.

Viele Grüße aus dem Rheinland (NRW)

derSchorsch

Zitat von: Stefan35347 in 29.04.2026 08:54Am geilsten fand ich diese MEldung LfF  ".... Passt scho..." ;D

Ich stell mir ernsthaft die Frage, ob diese Meldung womöglich vorsätzlich falsch (oder zumindest grob fahrlässig) war und daher ggf. sogar für die Verantwortlichen zu einer persönlichen Haftung führen könnten.

Pumpkin76

Zitat von: webs96 in 29.04.2026 17:09Leider noch nicht und das alles obwohl die Besoldung laut FM verfassungsgemäß ist. Vielleicht muss doch noch hier und da nachgebessert werden, weil jetzt einige Bundesländer und der Bund Bayern deutlich überholen (und ich meine nicht nur die Umsetzung vom Tarifergebnis).

Seltsam ist es schon, weil der Gesetzentwurf bei der letzten Einigung schneller da war.

Er scheint schon zu kursieren.

Muenchner82

Zitat von: derSchorsch in 29.04.2026 18:01Ich stell mir ernsthaft die Frage, ob diese Meldung womöglich vorsätzlich falsch (oder zumindest grob fahrlässig) war und daher ggf. sogar für die Verantwortlichen zu einer persönlichen Haftung führen könnten.

Das bei einer derart unklaren Rechtslage so als tatsache hinzustellen ist Vorsatz. Bei dem Volksentscheid wäre ich bei der Orga gerne dabei. Vielleichtk ann man das ja über eine Online Plattform koordinieren, sollte aus der Mitte der Beamtenschaft eigentlich gut Wirkung entfalten können. Schade dass der Delegiertentag des BBB schon galufen ist ;-)!

Verwalter

Zitat von: derSchorsch in 29.04.2026 18:01Ich stell mir ernsthaft die Frage, ob diese Meldung womöglich vorsätzlich falsch (oder zumindest grob fahrlässig) war und daher ggf. sogar für die Verantwortlichen zu einer persönlichen Haftung führen könnten.

Überlegenswert, da ihr Bayern ja im Ministergesetz einen entsprechenden Passus habt:
Art. 7 Abs. 2 Bayerisches Ministergesetz (BayMinG): ,,Verletzt ein Mitglied der Staatsregierung schuldhaft seine Amtspflicht, so hat es dem Freistaat Bayern den daraus entstandenen Schaden zu ersetzen. Die Haftung beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Haben mehrere Mitglieder der Staatsregierung gemeinsam den Schaden verursacht, so haften sie als Gesamtschuldner." Dies mit Verweis auf die Berliner BVerfG-Entscheidung und deren Bindungswirkung nach Art. 94 (4) GG. Schwubs muss einer aus seiner Tasche Zahlen bzw. Privatinsolvenz anmelden.
BVerfG bestätigt, dass ich seit mehr als 17 Jahre verfassungswidrig unteralimentiert werde ... "ich bin arm aber sexy"

Bea65

Guten Morgen Kollegen,

aktuell regen wir uns alle über unsere Staatsregierung auf. Mit Recht. Was ich aber beim lesen des Referentenentwurfs zum Bundesalimentationsgesetz festgestellt habe, hat mich erst mal schlucken lassen. Und unser BMI ist ja in erster Linie ein CSU´ler und auch Söders Spezl.

https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/Downloads/referentenentwuerfe/D3/ref-amtsangemessene-alimentation.pdf?__blob=publicationFile&v=6

Auf jeden Fall steht dort auf Seite 42 unter 4. § 14 wird wie folgt geändert:
a) Absatz 1 Satz 1 wird durch den folgenden Satz 1 ersetzt:
b) ,,Das Ruhegehalt beträgt für jedes Jahr ruhegehaltfähiger Dienstzeit 1,744 Pro-
zent, insgesamt jedoch höchstens 69,76 Prozent, der ruhegehaltfähigen Dienstbe-
züge."

D. h. die Bundesbeamten bekommen nach dem Entwurf, wenns dann Gesetz wird, statt 71,75 % nur noch 69,76 % Ruhegehalt. Ein Minus von 1,99 %. Das wird dann wohl auch so in den Bundesländern auf absehbare Zeit kommen, oder sehe ich zu schwarz?


Rheini

Zitat von: Bea65 in Heute um 07:26Guten Morgen Kollegen,

aktuell regen wir uns alle über unsere Staatsregierung auf. Mit Recht. Was ich aber beim lesen des Referentenentwurfs zum Bundesalimentationsgesetz festgestellt habe, hat mich erst mal schlucken lassen. Und unser BMI ist ja in erster Linie ein CSU´ler und auch Söders Spezl.

https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/Downloads/referentenentwuerfe/D3/ref-amtsangemessene-alimentation.pdf?__blob=publicationFile&v=6

Auf jeden Fall steht dort auf Seite 42 unter 4. § 14 wird wie folgt geändert:
a) Absatz 1 Satz 1 wird durch den folgenden Satz 1 ersetzt:
b) ,,Das Ruhegehalt beträgt für jedes Jahr ruhegehaltfähiger Dienstzeit 1,744 Pro-
zent, insgesamt jedoch höchstens 69,76 Prozent, der ruhegehaltfähigen Dienstbe-
züge."

D. h. die Bundesbeamten bekommen nach dem Entwurf, wenns dann Gesetz wird, statt 71,75 % nur noch 69,76 % Ruhegehalt. Ein Minus von 1,99 %. Das wird dann wohl auch so in den Bundesländern auf absehbare Zeit kommen, oder sehe ich zu schwarz?



Wurde im Bundes Forum aufgeklärt.

Bea65

Zitat von: Rheini in Heute um 07:30Wurde im Bundes Forum aufgeklärt.

Danke für die Info, dort habe ich nicht nachgesehen.

Zur Info, die Aufklärung warum es zu den 69,76% kommt steht im Referentenentwurf auf Seite 155. War mein Fehler.

Stefan35347

Viel entscheidender als Zahlenspielchen mit der Pension ist, dass Bayern wesentlich schlechter zahlt als der Bund....

derSchorsch

Zitat von: Stefan35347 in Heute um 08:00Viel entscheidender als Zahlenspielchen mit der Pension ist, dass Bayern wesentlich schlechter zahlt als der Bund....

Ja, die Unterschiede sind echt heftig. Mal abgesehen davon, dass das fiktive Partnereinkommen weder im Bund, noch in Bayern verfassungskonform ist.
Wieso kommt im Bund so viel mehr rum? Und welche Antwort wird man in Bayern darauf finden? Wo man auch noch zusätzlich mit der verzögerten Übertragung des letzten Ergebnisses der Tarifverhandlung spart?

Rheini

Zitat von: derSchorsch in Heute um 10:07Ja, die Unterschiede sind echt heftig. Mal abgesehen davon, dass das fiktive Partnereinkommen weder im Bund, noch in Bayern verfassungskonform ist.
Wieso kommt im Bund so viel mehr rum? Und welche Antwort wird man in Bayern darauf finden? Wo man auch noch zusätzlich mit der verzögerten Übertragung des letzten Ergebnisses der Tarifverhandlung spart?

Der Bund hat ja schon "neu" gerechnet, Bayern noch nicht.

Auch in NRW ist vor einige Monaten noch durch den FM gesagt worden, dass man keinen Anpassungsbedarf sieht. Jetzt wird man sich im Sommer zusammen setzen. In manchen Bundesländer braucht der Reifeprozeß was länger.

Finanzer

Zitat von: derSchorsch in Heute um 10:07Ja, die Unterschiede sind echt heftig. Mal abgesehen davon, dass das fiktive Partnereinkommen weder im Bund, noch in Bayern verfassungskonform ist.
Wieso kommt im Bund so viel mehr rum? Und welche Antwort wird man in Bayern darauf finden? Wo man auch noch zusätzlich mit der verzögerten Übertragung des letzten Ergebnisses der Tarifverhandlung spart?

Insbesondere wenn man bedenkt, das der Bund mit dem Bundes-MÄE rechnet. Der Durschnitt für Bayern dürfte weit höher liegen, von München und Umland garnicht zu reden.

SchrödingersKatze

Wie ist das mit bereits anhängigen und ruhendgestellten Klagen? Wirkt sich auf diese das Urteil des BVerfG in irgendeiner Form aus?
Es wird ja ruhendgestellt, bis eine höchstrichterliche Entscheidung gefallen ist. In Teilen ist diese ja noch nicht geklärt, insbesondere im Hinblick auf das Partnereinkommem.
Jedoch entfaltet das im September ergangenen Urteil auch Bindungswirkung auf die Alimentation in allen 17 Rechtskreisen.
Ist damit der Ball nicht zumindest teilweise an die VGs zurückgespielt, dass die anhängigen Klagen diesbezüglich schon teilweise geklärt werden können?

Wie ist das bei den aktiven Klägern hier aus BY- hat sich euer Verfahren in irgendeiner Form fortentwickelt durch das zuletzt ergangene Urteil?

Dadurch dass der Bund trotz des Partnereinkommens auf eine höhere Besoldung kommt, liegt die Vermutung nahe, dass BY trotz Partnereinkommen eine verfassungswidrige Besoldung leistet, was sich durch die verzögerte Übertragung des Tarifergebnisses und das in BY höhere MÄE noch verschärfen dürfte?