Besoldungsrunde 2025-2028 Bayern

Begonnen von Dokumentenfahrer, 14.02.2026 19:50

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InVinoVeritas

Hier eine schriftliche Anfrage an die Staatsregierung samt Antwort vom 5.5.2026 zu "Verfassungskonforme Besoldung bayerischer Beamtinnen und Beamter – Berechnungsgrundlagen der Staatsregierung"

https://www.bayern.landtag.de/webangebot3/views/vorgangsanzeige/vorgangsanzeige.xhtml?gegenstandid=165689

Illunis

Zitat von: InVinoVeritas in 05.05.2026 20:47Hier eine schriftliche Anfrage an die Staatsregierung samt Antwort vom 5.5.2026 zu "Verfassungskonforme Besoldung bayerischer Beamtinnen und Beamter – Berechnungsgrundlagen der Staatsregierung"

https://www.bayern.landtag.de/webangebot3/views/vorgangsanzeige/vorgangsanzeige.xhtml?gegenstandid=165689

Auch da wieder, alles steht und fällt mit dem Partnereinkommen. Schön zu sehen, dass ohne Partnereinkommen selbst A3 ~10k zu wenig bekommt....

derSchorsch

Zitat von: InVinoVeritas in 05.05.2026 20:47Hier eine schriftliche Anfrage an die Staatsregierung samt Antwort vom 5.5.2026 zu "Verfassungskonforme Besoldung bayerischer Beamtinnen und Beamter – Berechnungsgrundlagen der Staatsregierung"

https://www.bayern.landtag.de/webangebot3/views/vorgangsanzeige/vorgangsanzeige.xhtml?gegenstandid=165689

Erneut stelle ich mir die Frage, wie der Bund zu eklatant höherer Besoldung kommt, wenn doch das Median-Äquivalenzeinkommen in Bayern das höchste in Deutschland ist und der Bund "nur" ein durchschnittliches Median-Äquivalenzeinkommen über alle Länder ansetzt.


Spannend finde ich auch die Antwort zu 3.2:

ZitatDie umfangreichen Berechnungen wurden am 19. November 2025, dem Tag der Verkündung des o.g. Beschlusses, begonnen und dauerten bis kurz vor Veröffentlichung der ersten Einschätzung durch das StMFH an. Die Ergebnisse sind StMFH-intern dokumentiert.

Warum nennen die hier kein Datum, wann sie fertig waren? Ob das mit dem Hinweistext im Mitarbeiterportal Ende 2025 zusammenhängt?
Parallel fanden ja Gespräche mit den Verbänden statt. War da nicht die Argumentation, dass man auf die zeitnahe Geltendmachung von Ansprüchen nicht verzichten kann, da die Berechnungen so komplex sind und man noch nicht fertig ist damit?

matzl

Warum werden bei der Fortschreibungsprüfung nur die letzten 10 Jahre betrachtet?
Das BVerfG hat als Basisjahr das Jahr 1996 festgelegt und nicht 2015.

PerPlex

#259
Weil in der schriftlichen Anfrage nur nach der Fortschreibungsprüfung der letzten 10 Jahre gefragt war. Insoweit aus meiner Sicht ein handwerklicher Fehler des Herrn Tasdelen, sich nicht auf das Basisjahr nach der BVerfG-Rechtsprechung zu beziehen.

Und das StMFH wird natürlich einen Teufel tun und schreiben "2015 ist als Basisjahr nach der BVerfG-Rspr. irrelevant, bei 1996 sieht es so aus" - insbesondere wenn die Zahlen mit Basisjahr 2015 ja "passen"....

InVinoVeritas

Zitat von: Pumpkin76 in 29.04.2026 18:46Er scheint schon zu kursieren.

Der Entwurf des Gesetzes zur Anpassung der Bezüge 2026/2027/2028 befindet
sich derzeit in der Ressortanhörung. (Stand der Anfrage 27./28.04.2026

https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP19/Drucksachen/Basisdrucksachen/0000009000/0000009298_037.pdf

Schneewitchen

Zitat von: InVinoVeritas in Gestern um 09:48Der Entwurf des Gesetzes zur Anpassung der Bezüge 2026/2027/2028 befindet
sich derzeit in der Ressortanhörung. (Stand der Anfrage 27./28.04.2026

https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP19/Drucksachen/Basisdrucksachen/0000009000/0000009298_037.pdf

Nun, die Ausführungen der Staatsregierung sind bestechend eindeutig. Hat der Erfinder des fiktiven Partnereinkommens eigentlich schon das Bundesverdienstkreuz bekommen?

Viele Grüße von Schneewitchen aus dem fernen NRW

Beamtenhustler

Dieses rhetorische Goldplating bei den Aussagen ist völlig übertrieben und unerträglich. Es wurde eine einfache Frage gestellt und die Beantwortung muss natürlich sofort "verfassungskonform" enthalten. Danach hat niemand gefragt. Wie kann man eigentlich so selbstbewusst auf die Kacke hauen, wenn sogar SH an einem vorbeizieht?

webs96

Alleine die Berechnung ist echt seltsam vor allem bei der PKV die veranschlag wird. Selbst wenn man eine hohe Selbstbeteiligung festlegt wird das schwierig.

Und das die das jetzt öffentlich bekanntgeben, gibt den potentiellen Klägern noch mehr Futter.

Schneewitchen

Zitat von: Beamtenhustler in Gestern um 11:03Dieses rhetorische Goldplating bei den Aussagen ist völlig übertrieben und unerträglich. Es wurde eine einfache Frage gestellt und die Beantwortung muss natürlich sofort "verfassungskonform" enthalten. Danach hat niemand gefragt. Wie kann man eigentlich so selbstbewusst auf die Kacke hauen, wenn sogar SH an einem vorbeizieht?

Da gilt das alte Sprichwort "Angriff ist die beste Verteidigung"!

Oder anders gesagt: Mit Aussagen, die schon den Selbstzweifel in sich tragen, muss man gar nicht erst aufwarten!

Nun, es wird der Tag kommen, wo auch Bayern "sein" Urteil aus Karlsruhe kassieren wird.


SchrödingersKatze

Zitat von: InVinoVeritas in Gestern um 09:48Der Entwurf des Gesetzes zur Anpassung der Bezüge 2026/2027/2028 befindet
sich derzeit in der Ressortanhörung. (Stand der Anfrage 27./28.04.2026

https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP19/Drucksachen/Basisdrucksachen/0000009000/0000009298_037.pdf

Von welchen zahlreichen Verbesserungen der letzten Jahre sprechen die?

Schneewitchen

Zitat von: SchrödingersKatze in Gestern um 11:32Von welchen zahlreichen Verbesserungen der letzten Jahre sprechen die?


Vielleicht sind hier fiktive Verbesserungen gemeint, die in der persönlichen Wahrnehmung natürlich nicht so ankommen😁!?

martin87

Verständnisfrage zu den Ausführungen in der Landtagsanfrage zur verfassungskonformen Besoldung: warum wird bei der beispielhaften A3-Besoldung das Kindergeld als "Einkommen" des Beamten gewertet? Das ist ja ein weiterer Aspekt um neben dem Partnereinkommen die notwendige Schwelle zur "verfassungskonformen" Besoldung zu erreichen.

Illunis

Zitat von: martin87 in Gestern um 19:53Verständnisfrage zu den Ausführungen in der Landtagsanfrage zur verfassungskonformen Besoldung: warum wird bei der beispielhaften A3-Besoldung das Kindergeld als "Einkommen" des Beamten gewertet? Das ist ja ein weiterer Aspekt um neben dem Partnereinkommen die notwendige Schwelle zur "verfassungskonformen" Besoldung zu erreichen.

Zitat von:  aus 2 BvL 5/18 - RN71Hinzuzurechnen ist das Kindergeld (vgl. BVerfGE 99, 300 <315, 321>; 155, 1 <38 Rn. 79>).